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Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 261 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9382 - A 1236 FAG, B 612/10 - Im Zuge der Neubauplanungen am Klinikstandort in Frankfurt am Main-Höchst wurde deutlich, dass durch die Errichtung auf dem bestehenden Gelände erhebliche Interimsmaßnahmen notwendig geworden und die Sanierung bei laufendem Klinikbetrieb mit weit reichenden Nachteilen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten bzw. einer Belastung für die Angestellten des Klinikums einhergegangen wären. Aus diesem Grunde und unter der Berücksichtigung, dass notwendigen Erweiterungsmöglichkeiten und der zukünftigen strategischen Entwicklung eines Klinikums der höchsten Versorgungsstufe umfangreich Rechnung zu tragen sind, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9124 vom 16.12.2010 (M 216) die Voraussetzung dafür geschaffen, die Errichtung eines Ersatzneubaus auf anliegenden Grundstücken der stadteigenen WOHNHEIM GmbH, der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) und des Allgemeinen Almosenkastens zu realisieren. Zur weiteren Umsetzung des oben genannten Stadtverordnetenbeschlusses wurde der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main deshalb ermächtigt, einen Grundstückstauschvertrag mit der WOHNHEIM GmbH und Verträge zur Übertragung von Erbbaurechten der FAAG und des Allgemeinen Almosenkastens abzuschließen. Die Vertragsunterzeichnung durch die Beteiligten erfolgte am 28.12.2010. Folgende wesentliche Eigentumsänderungen wurden durch den Grundstückstausch und die Übertragung der Erbbaurechte realisiert: 1. Die Stadt Frankfurt am Main übernahm im Wege des Tauschs Grundstücksflächen von rd. 12.154 m2 von der WOHNHEIM GmbH. 2. Die Stadt Frankfurt am Main hat das Optionsrecht für die Dauer von 5 Jahren auf eine benachbarte Grundstücksfläche von rd. 3.806 m2 von der WOHNHEIM GmbH. 3. Die Stadt Frankfurt am Main übernahm im Wege der Übertragung von Erbbaurechten Grundstücksflächen von rd. 5.375 m2 von der FAAG und dem Allgemeinen Almosenkasten. 4. Die WOHNHEIM GmbH übernimmt im Wege des Tausches Grundstücksflächen von rd. 34.516 m2 von der Stadt Frankfurt am Main. Ziel der Beteiligten ist es, einen möglichst wertneutralen Tausch zu realisieren, d.h. einen Grundstückstausch ohne entsprechende Zahlung von Geldmitteln zu gleichen Werten. Die Beurteilung der Tauschwerte der Grundstücke hängt dabei jedoch maßgeblich von dem noch durch die Stadtverordnetenversammlung zu ändernden Vorgaben des Bebauungsplans (z.B. Grundstücksauslastung, Ausweisung von Flächen als Sondergebiet, Mischgebiet etc.) für das Klinikgelände ab. Nach erfolgter Änderung des Bebauungsplanes beauftragen deshalb die Stadt Frankfurt am Main, die WOHNHEIM GmbH und die FAAG einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen zur endgültigen Wertermittlung der Immobilien. Die Ermittlung gegebenenfalls erforderlicher Wertausgleiche erfolgt nach Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen. Vorbehaltlich der Ergebnisse des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens, werden auf dem gegenwärtigen Gelände der Klinik (v.a. Haus A und B) sowohl Erweiterungsbauten für das Klinikum als auch klinikaffine Nutzungen und Wohnungsbau ermöglicht. Die hierfür vorgesehenen Flächen von ca. 34.570 m2 sind als dauerhaft zukunftssichernd einzustufen. Im Ersatzneubau des Klinikums wird der überwiegende Teil der medizinischen und pflegerischen Fachbereiche verortet. Die Verortung der Psychiatrie, der Physikalischen Therapie, der Speisenversorgung, des Sozialpädiatrischen Zentrums, der Augenheilkunde, der ambulanten Bereiche und Teile der Verwaltung erfolgt nach derzeitigem Planungsstand in den bestehen bleibenden Gebäuden D, C bzw. K. Die Andienung des neuen Klinikums und die künftige Parkraumsituation wurden zwischenzeitlich durch ein Verkehrsgutachten geprüft. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung wurden durch das Büro AS&P am 02.03.2011 dem Ortsbeirat 6 vorgestellt. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden unterschiedliche Erschließungsvarianten geprüft. Eine Vorzugsvariante stellt die Durchbindung der Windthorststraße bis zur Gotenstraße mit Drehung der Fahrtrichtung in der Liebknechtstraße dar. Die Ein- und Ausfahrt zur neuen Parkierungsanlage und zum Haupteingang des neuen Klinikgebäudes erfolgt über die neue Planstraße. Die Andienung des Krankenhauses sowie die Zufahrten für die Liegendtransporte erfolgt, wie im Bestand, über die Gotenstraße und im weiteren Verlauf auf dem Klinikgelände bis zum Krankenhaus. Die Verkehrsbelastungen im umgebenden Straßennetz ergab für diese Variante die geringste Belastung der angrenzenden Gebiete. Des Weiteren hat die Betrachtung der Leistungsfähigkeit von ausgewählten Knotenpunkten eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität ergeben. Durch die Verlagerung der Klinik ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Verkehrsmengen von Besuchern bzw. Beschäftigten. Allerdings ist durch die zukünftigen möglichen klinikaffinen Nutzungen mit einer erhöhten Stellplatznachfrage zu rechnen. Eine Möglichkeit zur Kompensierung der durch den Klinikneubau wegfallenden Stellplätze auf dem derzeitigen Klinikgelände bietet weiterhin das derzeit bestehende und nicht voll ausgelastete Parkhaus an der Gotenstraße. Des Weiteren ist vorgesehen, das entstehende Defizit und den zusätzlichen Bedarf durch eine neue Parkierungseinrichtung auf dem Klinikareal, möglichst nah an dem Eingangsbereich des Klinikneubaus, zu decken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.06.2010, A 1236 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 01.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 261 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 261 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 587, 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.08.2011 Aktenzeichen: 61 00