Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B
261 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 879 -
Klinikum Höchst Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2011, § 9382 - A 1236
FAG, B 612/10 -
Im Zuge der
Neubauplanungen am Klinikstandort in Frankfurt am Main-Höchst wurde deutlich,
dass durch die Errichtung auf dem bestehenden Gelände erhebliche
Interimsmaßnahmen notwendig geworden und die Sanierung bei laufendem
Klinikbetrieb mit weit reichenden Nachteilen für die Behandlung der
Patientinnen und Patienten bzw. einer Belastung für die Angestellten des
Klinikums einhergegangen wären. Aus diesem Grunde und unter der Berücksichtigung,
dass notwendigen Erweiterungsmöglichkeiten und der zukünftigen strategischen
Entwicklung eines Klinikums der höchsten Versorgungsstufe umfangreich Rechnung
zu tragen sind, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9124 vom
16.12.2010 (M 216) die Voraussetzung dafür geschaffen, die Errichtung eines
Ersatzneubaus auf anliegenden Grundstücken der stadteigenen WOHNHEIM GmbH, der
Frankfurter Aufbau AG (FAAG) und des Allgemeinen Almosenkastens zu realisieren.
Zur weiteren Umsetzung des oben genannten Stadtverordnetenbeschlusses wurde der
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main deshalb ermächtigt, einen
Grundstückstauschvertrag mit der WOHNHEIM GmbH und Verträge zur Übertragung von
Erbbaurechten der FAAG und des Allgemeinen Almosenkastens abzuschließen. Die
Vertragsunterzeichnung durch die Beteiligten erfolgte am 28.12.2010.
Folgende wesentliche Eigentumsänderungen wurden
durch den Grundstückstausch und die Übertragung der Erbbaurechte
realisiert: 1. Die Stadt Frankfurt am Main
übernahm im Wege des Tauschs Grundstücksflächen von rd. 12.154 m2 von der
WOHNHEIM GmbH. 2. Die Stadt
Frankfurt am Main hat das Optionsrecht für die Dauer von 5 Jahren auf eine
benachbarte Grundstücksfläche von rd. 3.806 m2 von der WOHNHEIM GmbH. 3. Die Stadt Frankfurt am Main
übernahm im Wege der Übertragung von Erbbaurechten Grundstücksflächen von rd.
5.375 m2 von der FAAG und dem Allgemeinen Almosenkasten. 4. Die WOHNHEIM GmbH übernimmt im
Wege des Tausches Grundstücksflächen von rd. 34.516 m2 von der Stadt Frankfurt
am Main. Ziel der Beteiligten ist es,
einen möglichst wertneutralen Tausch zu realisieren, d.h. einen
Grundstückstausch ohne entsprechende Zahlung von Geldmitteln zu gleichen
Werten. Die Beurteilung der Tauschwerte der Grundstücke hängt dabei jedoch
maßgeblich von dem noch durch die Stadtverordnetenversammlung zu ändernden
Vorgaben des Bebauungsplans (z.B. Grundstücksauslastung, Ausweisung von Flächen
als Sondergebiet, Mischgebiet etc.) für das Klinikgelände ab. Nach erfolgter Änderung des
Bebauungsplanes beauftragen deshalb die Stadt Frankfurt am Main, die WOHNHEIM
GmbH und die FAAG einen öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen zur
endgültigen Wertermittlung der Immobilien. Die Ermittlung gegebenenfalls
erforderlicher Wertausgleiche erfolgt nach Erstellung des Gutachtens durch den
Sachverständigen. Vorbehaltlich der Ergebnisse des durchzuführenden
Bebauungsplanverfahrens, werden auf dem gegenwärtigen Gelände der Klinik (v.a.
Haus A und B) sowohl Erweiterungsbauten für das Klinikum als auch klinikaffine
Nutzungen und Wohnungsbau ermöglicht. Die hierfür vorgesehenen Flächen von ca.
34.570 m2 sind als dauerhaft zukunftssichernd einzustufen. Im Ersatzneubau des Klinikums wird der überwiegende
Teil der medizinischen und pflegerischen Fachbereiche verortet. Die Verortung
der Psychiatrie, der Physikalischen Therapie, der Speisenversorgung, des
Sozialpädiatrischen Zentrums, der Augenheilkunde, der ambulanten Bereiche und
Teile der Verwaltung erfolgt nach derzeitigem Planungsstand in den bestehen
bleibenden Gebäuden D, C bzw. K. Die Andienung des neuen Klinikums und die künftige
Parkraumsituation wurden zwischenzeitlich durch ein Verkehrsgutachten geprüft.
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung wurden durch das Büro AS&P am
02.03.2011 dem Ortsbeirat 6 vorgestellt. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden
unterschiedliche Erschließungsvarianten geprüft. Eine Vorzugsvariante stellt
die Durchbindung der Windthorststraße bis zur Gotenstraße mit Drehung der
Fahrtrichtung in der Liebknechtstraße dar. Die Ein- und Ausfahrt zur neuen
Parkierungsanlage und zum Haupteingang des neuen Klinikgebäudes erfolgt über
die neue Planstraße. Die Andienung des Krankenhauses sowie die Zufahrten für
die Liegendtransporte erfolgt, wie im Bestand, über die Gotenstraße und im
weiteren Verlauf auf dem Klinikgelände bis zum Krankenhaus. Die
Verkehrsbelastungen im umgebenden Straßennetz ergab für diese Variante die
geringste Belastung der angrenzenden Gebiete. Des Weiteren hat die Betrachtung
der Leistungsfähigkeit von ausgewählten Knotenpunkten eine mindestens
ausreichende Verkehrsqualität ergeben. Durch die Verlagerung der Klinik ergeben sich keine
wesentlichen Änderungen der Verkehrsmengen von Besuchern bzw. Beschäftigten.
Allerdings ist durch die zukünftigen möglichen klinikaffinen Nutzungen mit
einer erhöhten Stellplatznachfrage zu rechnen. Eine Möglichkeit zur
Kompensierung der durch den Klinikneubau wegfallenden Stellplätze auf dem
derzeitigen Klinikgelände bietet weiterhin das derzeit bestehende und nicht
voll ausgelastete Parkhaus an der Gotenstraße. Des Weiteren ist vorgesehen, das
entstehende Defizit und den zusätzlichen Bedarf durch eine neue
Parkierungseinrichtung auf dem Klinikareal, möglichst nah an dem
Eingangsbereich des Klinikneubaus, zu decken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.06.2010, A 1236
Bericht des
Magistrats vom 24.09.2010, B 612
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 01.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6
am 09.08.2011, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 261
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
63 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 261 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
2. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.08.2011, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 261
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte
(= Zurückweisung) 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP
29 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 261
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 587, 2. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.08.2011 Aktenzeichen: 61 00