Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 21.06.2010, A 1236 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum
Höchst Mit der Vorlage M 76 vom 23.04.2010
beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum
Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst
(Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB). Dieser Bebauungsplan soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Neubebauung des Klinikum Höchst auf
einer derzeit als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche schaffen. Das
Klinikum plant einen Neubau im laufenden Klinikbetrieb als Ersatz für das
Hauptgebäude und die Kinderklinik. Dieser soll auf einem nordöstlich an das
derzeitige Klinikgelände angrenzenden Areal errichtet werden. Nach Bezug des
Neubaus sollen die bestehenden Gebäude abgebrochen werden, wobei das erst vor 5
Jahren errichtete Gebäude der zentralen Notaufnahme an der Gotenstraße
voraussichtlich mit neuer medizinischer Nutzung erhalten werden soll. Die nach
Bezug des Neubaus freiwerdenden Bereiche auf dem heutigen Klinikgelände sollen
für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus bzw. kliniknahe Bebauung
entwickelt werden. Das neue Hauptgebäude der städtischen Kliniken soll
mit dem Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee ausgerichtet werden. Da der
künftige Klinikbau nur noch moderate Gebäudehöhen von maximal 6 Geschossen
haben wird, wird von einer hohen Überbauung des Grundstücks ausgegangen werden,
um die notwendigen Nutzflächen darstellen zu können. Im Bereich des heutigen
Parkplatzes, der nordöstlich an das neue Gebäude angrenzt, soll eine
Erweiterungsfläche vorgesehen werden, die in einem 2. Bauabschnitt für die
Verwaltung des Klinikums, für kerngebietstypische Nutzungen (Läden,
Dienstleistungen, Büros etc.) entwickelt werden kann. Die Planung wirft eine ganze Reihe von Fragen auf,
die vor Beschlussfassung beantwortet werden sollten. Es stellt sich die Frage,
ob - und ggf. welche - alternativen Standorte geprüft wurden und - falls
zutreffend - mit welchem Ergebnis. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen
Gründen die freiwerdenden Flächen für Wohnungsbau genutzt werden sollen und
nicht - zumindest teilweise - als Erweiterungsflächen für das Klinikum erhalten
werden. Es stellt sich weiterhin die Frage nach den zur Ver- und Entsorgung
erforderlichen Verkehrswegen für das neue Klinikum, wenn der Eingangsbereich
zur Peter-Fischer-Allee verlagert wird. Ebenso stellt sich die Frage nach
Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter und Besucher, da eine Nutzung des
Parkhauses an der Gotenstrasse fragwürdig erscheint. Ebenso fragwürdig
erscheint die zukünftige Nutzung der zu erhaltenden zentralen Notaufnahme. Bei
der Festlegung der Gebäudehöhen des Neubaus von maximal 6 Geschossen stellt
sich die Frage, ob das geplante Gebäude auf dem vorgesehenen Areal realisiert
werden kann. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach den
Eigentumsverhältnissen der neu zu nutzenden Grundstücke bzw. der
Wirtschaftlichkeit der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wurden alternative Standorte für den Neubau
geprüft? 2. Falls
zutreffend: welche und mit welchem Ergebnis? 3. Falls unzutreffend: warum nicht? 4. Aus welchen Gründen sollen die
durch den Abriss freiwerdenden Flächen für eine Wohnbebauung genutzt werden,
anstatt sie für eine eventuell später notwendig werdende Erweiterung des
Klinikums freizuhalten? 5.
Wurde geprüft, ob die Zu- und Abfahrten angesichts der Verlagerung des
Eingangsbereiches ausreichend sind? 6. Welche Parkmöglichkeiten bestehen in Zukunft für
die Mitarbeiter und Besucher des Klinikums? 7. Welche konkrete neue Nutzung ist für die zentrale
Notaufnahme vorgesehen? 8.
Welche Größe wurde für den Neubau vorgesehen und wie errechnet sich diese
(Nutzfläche, Anzahl Betten, Funktionsbereiche etc.)? 9. Wer ist Eigentümer des neu zu bebauenden
Areals? 10. Ist ein Erwerb
oder eine Erbpacht des Areals vorgesehen? 11. Wer soll als Erwerberin bzw. Erbpachtberechtigte
auftreten (GmbH oder die Stadt Frankfurt am Main)? 12. Sollen die freiwerdenden Flächen veräußert oder
in Erbpacht vergeben werden? Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.04.2010, M 76
Bericht des
Magistrats vom 24.09.2010, B 612
Bericht des
Magistrats vom 27.05.2011, B 261
Versandpaket: 23.06.2010 Aktenzeichen: 61 00