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Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 21.06.2010, A 1236 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Mit der Vorlage M 76 vom 23.04.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst (Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB). Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neubebauung des Klinikum Höchst auf einer derzeit als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche schaffen. Das Klinikum plant einen Neubau im laufenden Klinikbetrieb als Ersatz für das Hauptgebäude und die Kinderklinik. Dieser soll auf einem nordöstlich an das derzeitige Klinikgelände angrenzenden Areal errichtet werden. Nach Bezug des Neubaus sollen die bestehenden Gebäude abgebrochen werden, wobei das erst vor 5 Jahren errichtete Gebäude der zentralen Notaufnahme an der Gotenstraße voraussichtlich mit neuer medizinischer Nutzung erhalten werden soll. Die nach Bezug des Neubaus freiwerdenden Bereiche auf dem heutigen Klinikgelände sollen für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus bzw. kliniknahe Bebauung entwickelt werden. Das neue Hauptgebäude der städtischen Kliniken soll mit dem Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee ausgerichtet werden. Da der künftige Klinikbau nur noch moderate Gebäudehöhen von maximal 6 Geschossen haben wird, wird von einer hohen Überbauung des Grundstücks ausgegangen werden, um die notwendigen Nutzflächen darstellen zu können. Im Bereich des heutigen Parkplatzes, der nordöstlich an das neue Gebäude angrenzt, soll eine Erweiterungsfläche vorgesehen werden, die in einem 2. Bauabschnitt für die Verwaltung des Klinikums, für kerngebietstypische Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Büros etc.) entwickelt werden kann. Die Planung wirft eine ganze Reihe von Fragen auf, die vor Beschlussfassung beantwortet werden sollten. Es stellt sich die Frage, ob - und ggf. welche - alternativen Standorte geprüft wurden und - falls zutreffend - mit welchem Ergebnis. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die freiwerdenden Flächen für Wohnungsbau genutzt werden sollen und nicht - zumindest teilweise - als Erweiterungsflächen für das Klinikum erhalten werden. Es stellt sich weiterhin die Frage nach den zur Ver- und Entsorgung erforderlichen Verkehrswegen für das neue Klinikum, wenn der Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee verlagert wird. Ebenso stellt sich die Frage nach Parkmöglichkeiten für die Mitarbeiter und Besucher, da eine Nutzung des Parkhauses an der Gotenstrasse fragwürdig erscheint. Ebenso fragwürdig erscheint die zukünftige Nutzung der zu erhaltenden zentralen Notaufnahme. Bei der Festlegung der Gebäudehöhen des Neubaus von maximal 6 Geschossen stellt sich die Frage, ob das geplante Gebäude auf dem vorgesehenen Areal realisiert werden kann. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen der neu zu nutzenden Grundstücke bzw. der Wirtschaftlichkeit der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden alternative Standorte für den Neubau geprüft? 2. Falls zutreffend: welche und mit welchem Ergebnis? 3. Falls unzutreffend: warum nicht? 4. Aus welchen Gründen sollen die durch den Abriss freiwerdenden Flächen für eine Wohnbebauung genutzt werden, anstatt sie für eine eventuell später notwendig werdende Erweiterung des Klinikums freizuhalten? 5. Wurde geprüft, ob die Zu- und Abfahrten angesichts der Verlagerung des Eingangsbereiches ausreichend sind? 6. Welche Parkmöglichkeiten bestehen in Zukunft für die Mitarbeiter und Besucher des Klinikums? 7. Welche konkrete neue Nutzung ist für die zentrale Notaufnahme vorgesehen? 8. Welche Größe wurde für den Neubau vorgesehen und wie errechnet sich diese (Nutzfläche, Anzahl Betten, Funktionsbereiche etc.)? 9. Wer ist Eigentümer des neu zu bebauenden Areals? 10. Ist ein Erwerb oder eine Erbpacht des Areals vorgesehen? 11. Wer soll als Erwerberin bzw. Erbpachtberechtigte auftreten (GmbH oder die Stadt Frankfurt am Main)? 12. Sollen die freiwerdenden Flächen veräußert oder in Erbpacht vergeben werden? Antragsteller: FAG Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 612 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 261 Versandpaket: 23.06.2010 Aktenzeichen: 61 00