Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B
690 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 879 -
Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2
(1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, §
8365 (M 76) - NR 1895 CDU,
GRÜNE und FDP, OA 1137 OBR 6 - Zwischenbericht: zu 2.a) Erweiterungsfläche für das Klinikum Die Anforderungen der Klinik an zukünftige
Erweiterungsflächen sind derzeit nicht zu konkretisieren. In dem Rahmenkonzept
zum Aufstellungsbeschluss wurden Erweiterungsflächen für das Klinikum durch die
Nutzungsfestsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, in denen Anlagen für
gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig sind, berücksichtigt. Das Rahmenkonzept ist so
weiterentwickelt worden, dass der Forderung nach ausreichenden
Erweiterungsmöglichkeiten durch ein gezieltes Festsetzen weiterer Flächen als
Sondergebiet Klinik noch stärker Rechnung getragen wird. Das Konzept sieht zwei
wesentliche Nutzungsbereiche vor, die durch die verlängerte Windhorststraße
getrennt sind. Zwischen dem Parkhaus Gotenstraße und der Grünfläche mit
Wegebeziehung vor der Neubaufläche des Klinikums entsteht eine zusätzliche
Fläche als Sondergebiet Klinikum. Auf der anderen Seite der verlängerten
Windhorststraße entsteht ein allgemeines Wohngebiet mit einer öffentlichen
Grünfläche, die einen überwiegenden Teil des bestehenden Baumbestandes
berücksichtigt. Die dreieckige Kerngebietsfläche westlich des ehemaligen
McNair-Kasernengebäudes bleibt in dem neuen Konzept unverändert bestehen.
Das modifizierte Konzept (Anlage:
Rahmenkonzept - Variante1) dient als Grundlage für das weitere
Bebauungsplanverfahren und stellt die langfristige Entwicklungsperspektive dar.
Die bestehenden Kliniknutzungen auf den zukünftigen Wohnbauflächen genießen
selbstverständlich Bestandsschutz. Die beabsichtigte Ausweisung als Allgemeines
Wohngebiet gewährleistet zudem, dass keine der vorhandenen Kliniknutzungen
zukünftig eingeschränkt werden. zu 2.b) Vorstellung der verkehrstechnischen
Gutachten vor der Offenlage Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses und im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Verkehrsuntersuchungen durchgeführt.
Derzeit wird ein Verkehrsgutachten von einem externen Planungsbüro erstellt.
Zusätzlich zu einer spezifischen Verkehrsbetrachtung eines Klinikneubaus soll
eine erweiterte Untersuchung bezogen auf das gesamte Bebauungsplangebiet und
die Auswirkungen auf den Stadtteilverkehr erfolgen. Nach Abschluss und Auswertung der
Verkehrsuntersuchung können die Ergebnisse den interessierten Bürgern und dem
Ortsbeirat im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung und dem Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau vorgestellt werden. Anlage 1 (ca. 234 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
15.06.2010, NR 1895
Anregung vom
15.06.2010, OA 1137
Bericht des
Magistrats vom 27.05.2011, B 271
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 24.11.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 6
am 10.01.2011, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 690
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 690
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE.
(= Kenntnis) 48. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 690
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG
(= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 9386, 48. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 00