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Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.11.2010, B 690 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8365 (M 76) - NR 1895 CDU, GRÜNE und FDP, OA 1137 OBR 6 - Zwischenbericht: zu 2.a) Erweiterungsfläche für das Klinikum Die Anforderungen der Klinik an zukünftige Erweiterungsflächen sind derzeit nicht zu konkretisieren. In dem Rahmenkonzept zum Aufstellungsbeschluss wurden Erweiterungsflächen für das Klinikum durch die Nutzungsfestsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, in denen Anlagen für gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig sind, berücksichtigt. Das Rahmenkonzept ist so weiterentwickelt worden, dass der Forderung nach ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten durch ein gezieltes Festsetzen weiterer Flächen als Sondergebiet Klinik noch stärker Rechnung getragen wird. Das Konzept sieht zwei wesentliche Nutzungsbereiche vor, die durch die verlängerte Windhorststraße getrennt sind. Zwischen dem Parkhaus Gotenstraße und der Grünfläche mit Wegebeziehung vor der Neubaufläche des Klinikums entsteht eine zusätzliche Fläche als Sondergebiet Klinikum. Auf der anderen Seite der verlängerten Windhorststraße entsteht ein allgemeines Wohngebiet mit einer öffentlichen Grünfläche, die einen überwiegenden Teil des bestehenden Baumbestandes berücksichtigt. Die dreieckige Kerngebietsfläche westlich des ehemaligen McNair-Kasernengebäudes bleibt in dem neuen Konzept unverändert bestehen. Das modifizierte Konzept (Anlage: Rahmenkonzept - Variante1) dient als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren und stellt die langfristige Entwicklungsperspektive dar. Die bestehenden Kliniknutzungen auf den zukünftigen Wohnbauflächen genießen selbstverständlich Bestandsschutz. Die beabsichtigte Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet gewährleistet zudem, dass keine der vorhandenen Kliniknutzungen zukünftig eingeschränkt werden. zu 2.b) Vorstellung der verkehrstechnischen Gutachten vor der Offenlage Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Derzeit wird ein Verkehrsgutachten von einem externen Planungsbüro erstellt. Zusätzlich zu einer spezifischen Verkehrsbetrachtung eines Klinikneubaus soll eine erweiterte Untersuchung bezogen auf das gesamte Bebauungsplangebiet und die Auswirkungen auf den Stadtteilverkehr erfolgen. Nach Abschluss und Auswertung der Verkehrsuntersuchung können die Ergebnisse den interessierten Bürgern und dem Ortsbeirat im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung und dem Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau vorgestellt werden. Anlage 1 (ca. 234 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.06.2010, NR 1895 Anregung vom 15.06.2010, OA 1137 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 24.11.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 6 am 10.01.2011, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 690 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 690 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 690 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 9386, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 00