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Bauleitplanung für den Neubau des Höchster Krankenhauses optimieren

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Höchster Krankenhauses optimieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Den Ziffern I., III. und IV: des Magistratsvortrag wird unter Maßgaben zugestimmt; die Ziffer II. wird abgelehnt.
  2. Den städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird durch geeignete Änderung des Bebauungsplanentwurfes ausreichende Erweiterungsfläche zur Verfügung gestellt.
  3. Die verkehrliche Erschließung der Kliniken wird geändert, dass sie den besonderen Gegebenheiten eines Klinikums der höchsten Versorgungsstufe entsprechen: a) Die drei Hauptverkehrsströme (Besucherinnen und Besucher, Notfall- und Logistikverkehr) sollten sich möglichst nicht kreuzen. b) Die Wohnbevölkerung sollte so wenig wie möglich mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. c) Die Fußwegebeziehungen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher sollten so kurz wie möglich sein.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob das Parkhaus an der Gotenstraße weiterhin für das Krankenhaus genutzt werden kann und welche Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Patienten geschaffen werden können, denen der Weg vom bestehenden Parkhaus bis in die Klinik nicht zugemutet werden kann.
  5. Entgegen der Frankfurter Praxis, auf einen Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung zu verzichten, erfolgt die Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfes erst nach Beteiligung der städtischen Beschlussgremien Magistrat, Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung und der Beantwortung der Fragen aus der Anfrage A 1236 vom
  6. Juni 2010 der FAG-Fraktion im Römer Frankfurt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2010, NR 1912 Betreff: Bauleitplanung für den Neubau des Höchster Krankenhauses optimieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Den Ziffern I., III. und IV: des Magistratsvortrag wird unter Maßgaben zugestimmt; die Ziffer II. wird abgelehnt. 2. Den städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird durch geeignete Änderung des Bebauungsplanentwurfes ausreichende Erweiterungsfläche zur Verfügung gestellt. 3. Die verkehrliche Erschließung der Kliniken wird geändert, dass sie den besonderen Gegebenheiten eines Klinikums der höchsten Versorgungsstufe entsprechen: a) Die drei Hauptverkehrsströme (Besucherinnen und Besucher, Notfall- und Logistikverkehr) sollten sich möglichst nicht kreuzen. b) Die Wohnbevölkerung sollte so wenig wie möglich mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. c) Die Fußwegebeziehungen für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher sollten so kurz wie möglich sein. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob das Parkhaus an der Gotenstraße weiterhin für das Krankenhaus genutzt werden kann und welche Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Patienten geschaffen werden können, denen der Weg vom bestehenden Parkhaus bis in die Klinik nicht zugemutet werden kann. 5. Entgegen der Frankfurter Praxis, auf einen Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung zu verzichten, erfolgt die Offenlage des geänderten Bebauungsplanentwurfes erst nach Beteiligung der städtischen Beschlussgremien Magistrat, Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung und der Beantwortung der Fragen aus der Anfrage A 1236 vom 21. Juni 2010 der FAG-Fraktion im Römer Frankfurt. Antragsteller: SPD Antragstellende Person(en): Stadtv. Hans Busch Stadtv. Elke Sautner Stadtv. Arnold Weber Stadtv. Dr. Renate Wolter-Brandecker Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895 und OA 1137, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 76, NR 1895 und OA 1137 = Annahme) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912), Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie Stv. Schenk (= Annahme im Rahmen NR 1895); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8365, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 00