Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.04.2009, M 75
Betreff: Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9162 (M 40)
- Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche - auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Frankfurt am Main - zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Die Änderungsverordnung soll die bisher geltende Polizeiverordnung vom 04.08.1981, geändert am 29.10.1984, am 23.02.1999, am 04.12.2001, am 20.11.2003, am 13.05.2004 und am 12.05.2005 aktualisieren und ergänzen. In die §§ 5 und 7 werden 3 Gedenkstätten ergänzend aufgenommen. B Alternativen Keine. C Lösung Mit der Vorlage dieser Rechtsverordnung macht die Stadt Frankfurt am Main von der Möglichkeit nach § 74 HSOG Gebrauch, für den Bereich des Stadtgebietes eine Regelung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main zu erlassen. Die vorgelegte Änderungsverordnung ergänzt die bestehende Polizeiverordnung um eine Regelung, durch welche die 3 darin zusätzlich aufgenommenen Gedenkstätten ebenso wie die Kinderspielplätze, Spielparks und Schulhöfe vor Verunreinigungen durch Hunde sowie vor Alkoholmissbrauch und die dadurch verursachten Verunreinigungen geschützt werden sollen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Verordnungsentwurfes verwiesen. Die Verordnung bedarf der Beschlussfassung durch den Magistrat und durch die Stadtverordnetenversammlung. D Kosten Keine. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 2,2 MB) Anlage 3 (ca. 2,2 MB) Anlage _Begruendung (ca. 16 KB)