Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig?
Vorlagentyp: A SPD
Inhalt
Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 18.06.2014, A 622
Betreff: Gefahrenabwehrverordnung - Warum war die Vorlage eigentlich notwendig? Mit der Vorlage M 103 legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer neuen Gefahrenabwehrverordnung vor. Der Magistrat sagt selbst, der Text sei mit dem Text der alten Verordnung identisch. Eine Begründung für das Vorgehen des Magistrates ist aus der Vorlage merkwürdigerweise nicht ersichtlich (aus schlechtem Gewissen?). Dies vorausgesetzt fragen wird den Magistrat:
- Treffen Presseberichte zu, wonach der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung deshalb eine neue Vorlage zustellt, weil die alte Verordnung nicht mehr im Bestand rechtssicher gewesen sei?
- Wenn ja, warum wird dies in der Vorlage M 103 nicht erwähnt?
- Wann wurde dem Magistrat zum ersten Mal (Gerichtsurteil, Gutachten Rechtsamt etc.) verdeutlicht, dass die alte Verordnung als nicht mehr rechtssicher zu gelten hat?
- Hat der Magistrat unmittelbar gehandelt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
- Trifft zu, dass die Verordnung deshalb nicht mehr rechtssicher war, weil der Geltungszeitraum abgelaufen war?
- Wenn ja, unter welchem verantwortlichen Dezernenten ist der Geltungszeitraum abgelaufen?
- Wurde der damals verantwortliche Dezernent vom Rechtsamt oder von anderen Stellen auf das Ablaufen des Geltungszeitraumes im Vorhinein hingewiesen?
- War die Gefahrenabwehrverordnung von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr in Kraft und wenn ja, ab wann?
- Hat der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr angewandt und wenn ja, ab wann?
- Wenn ja, wer (welcher Dezernent) hat wann angeordnet, die Gefahrenabwehrverordnung nicht mehr anzuwenden?
- Wie viele Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung wurden vor deren Aussetzung pro Woche registriert und wie viele Verstöße wurden nach deren Aussetzung pro Woche registriert?
- Wie verhält es diesbezüglich bei den Bußgeldern?
- Teilt der Magistrat die Auffassung, dass der Magistrat das Auslaufen der Verordnung schlicht verpennt hat und das es sich bei dem verantwortlichen Dezernenten um eine Schlafmütze handelt?
- Sieht der Magistrat in seiner erneuten Schlafmützigkeit eine Parallele zu dem Fall der Werbeverträge, deren Kündigung deshalb nicht zu Stande kam, weil es der Magistrat verschlafen hatte, die Verträge per Einschreiben zu kündigen?
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 34
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage A 622 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
32
Ältestenausschusses
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 622 auf die Tagesordnung II der 32. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 622 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Römer
Sitzung
32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 56
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage A 622 auf die Tagesordnung II der 32. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage A 622 wird dem Magistrat zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten
Ablehnung:
FDP Römer