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Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 103

Betreff: Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6916 (M 173) Auf Antrag des Magistrats vom 06.06.2014

  1. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main wird in der Fassung gemäß Anlage beschlossen.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche - auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Frankfurt am Main - zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Die neue Gefahrenabwehrverordnung soll die bisherige Polizeiverordnung vom 04.08.1981, in der aktuellen Fassung, ersetzen, da sich deren Inhalte zur Gefahrenabwehr bewährt haben. B Alternativen Keine. C Lösung Mit der Vorlage dieser Rechtsverordnung macht die Stadt Frankfurt am Main von der Möglichkeit nach § 74 HSOG Gebrauch, für den Bereich des Stadtgebietes eine Regelung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main zu erlassen. Die vorgelegte Gefahrenabwehrverordnung beinhaltet Regelungen, die sich nach den in den zurückliegenden Jahren gemachten Erfahrungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet als notwendig erwiesen haben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründungen zum Erlass der Polizeiverordnung vom 04.08.1981 und deren Ergänzungen/Änderungen verwiesen, da der vorgelegte Entwurf keine inhaltlichen Änderungen zur letzten gültigen Fassung der Polizeiverordnung enthält. Die Verordnung bedarf der Beschlussfassung durch den Magistrat und durch die Stadtverordnetenversammlung. D Kosten Keine. Anlage 1 (ca. 1,3 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2014, NR 937

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 937 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP Römer
Ablehnung:
SPD Freie Wähler ÖkoLinX-ARL
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 937 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP Römer
Ablehnung:
SPD Freie Wähler
Sitzung 32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 43
Angenommen
1. Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 937 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke
Ablehnung:
SPD Elf Piraten ÖkoLinX-ARL Freie Wähler

Verknüpfte Vorlagen