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Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2003, M 14 Betreff: Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2001, § 993 (M 81) 1. Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt-Frankfurt am Main wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche - auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Frankfurt am Main - zu veranlassen. Begründung: A Zielsetzung Die Änderungsverordnung soll die bisher geltende Polizeiverordnung vom 04.08.1981, geändert am 29.10.1984, am 23.02.1999 und am 04.12.2001 aktualisieren und ergänzen. Inzwischen haben sich die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdende Lebens- und Verhaltensweisen vielfach verändert oder in bisher nicht aufgetretener Form neu herausgebildet. Die Vorschriften der Polizeiverordnung in der geltenden Fassung beinhalten nicht mehr in allen Fällen eine ausreichende Rechtsgrundlage, um neuen Erscheinungsformen, die Maßnahmen nach der Gefahrenabwehr eigentlich zwingend notwendig machen, mit Mitteln des Ordnungsrechtes wirkungsvoll begegnen zu können. B Alternativen Keine C Lösung Mit der Vorlage dieser Rechtsverordnung macht die Stadt Frankfurt am Main von der Möglichkeit nach § 74 HSOG Gebrauch, für den Bereich des Stadtgebietes eine Regelung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main zu erlassen. Die vorgelegte Änderungsverordnung beinhaltet Regelungen, die sich nach den in den zurückliegenden Jahren gemachten Erfahrungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Stadtgebiet als notwendig erwiesen haben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Verordnungsentwurfes verwiesen. Die Verordnung bedarf der Beschlussfassung durch den Magistrat und durch die Stadtverordnetenversammlung. D Kosten Keine Begründung der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung Allgemeines: Nach INDEX § 74 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung können die Gemeinden für ihr Gebiet Gefahrenabwehrverordnungen erlassen. Gefahrenabwehrverordnungen enthalten Gebote und Verbote, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet und zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Regelungstatbestand solcher Verordnungen ist stets die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, jedoch genügt für den Erlass, anders als bei einer gefahrenabwehrbehördlichen Einzelanordnung, das Vorliegen einer abstrakten Gefahr. Diese liegt vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass wegen bestimmter Geschehnisse, Handlungen oder Zustände ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt. Mit dem vorliegenden Entwurf ist die bisherige Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt am Main vom 04.08.1981, geändert durch Verordnung vom 29.10.1984, Verordnung vom 23.02.1999 und Verordnung vom 04.12.2001, aufgrund der in den vergangenen 4 Jahren gesammelten Erfahrungen überarbeitet, aktualisiert und um Regelungen erweitert worden, die sich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet als notwendig erwiesen haben. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: 1. Der Geltungsbereich ist um Flächen erweitert worden, bei denen es sich zwar um Privatgelände handelt, auf denen aber tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet (z. B. Einkaufspassagen). 2. Zur Bewältigung der insbesondere im Innenstadtbereich von Randgruppen ausgehenden Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird das Lagern (Verweilen mit der Absicht auf Dauer) an stark frequentierten Orten untersagt. Ferner soll anderen Personen gefährdendes Verhalten infolge Trunkenheit oder Alkoholgenusses außerhalb von zugelassenen Freischankflächen (Sommergärten) unterbunden werden. 3. Diese Regelung ist einerseits um den Begriff des "Nächtigens" erweitert worden und andererseits um die Flächen, die durch die Erweiterung des Geltungsbereiches einbezogen wurden. 4. Die Verbote über die Verrichtung der Notdurft sind ebenfalls auf die erweiterten Flächen des Geltungsbereiches angeglichen worden. Die Verordnung bedarf der Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Zu § 1: Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist zur Abgrenzung des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der Verordnung notwendig und entspricht geltendem Recht. Die ausdrückliche Erwähnung der Bereiche, in denen ein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet, ist notwendig, um die Bereiche mitzuerfassen, die in privatem Eigentum stehen, sich in ihrem Gebrauch von den angrenzenden öffentlichen Flächen jedoch nicht unterscheiden. Zu § 2: In Abs. 1 wurden aus den vorstehend genannten Gründen die Flächen mit einbezogen, auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. In Abs. 2 wurden entsprechende redaktionelle Änderungen vorgenommen und insbesondere die in § 7 Absatz 1 der gültigen Verordnung genannten Schulhöfe mit aufgenommen. Zu § 7: Die Vorschriften in den Absätzen 3 und 4 sollen Verhaltensweisen von Personen verhindern, die andere gefährden und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen, ohne dass die Schwelle zu straf- oder bußgeldrechtlichen Bestimmungen überschritten wird. Zum Schutz der Personen, die Straßen und Anlagen in sozialüblicher Weise nutzen, ist es notwendig, Regelungen zu treffen, die solche unangemessenen Verhaltensweisen unterbinden. Die Regelungen in den Absätzen 3 und 4 richten sich im übrigen weder speziell noch primär gegen Obdachlose, denn Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen steht mit Obdachlosigkeit nicht unmittelbar in Zusammenhang, wie gerade die aktuellen Ereignisse durch Punkergruppen auf der Zeil zeigen. Durch das Lagern und Nächtigen wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch insoweit gestört, als in der Regel die geordnete Entsorgung von Abfällen oder eine ordnungsgemäße sanitäre Versorgung nicht gewährleistet ist, was zu unhygienischen Zuständen führt. Mit dem Verbot der in den Absätzen 3 und 4 beschriebenen Verhaltensweisen wurde bewusst - im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in Verordnungen anderer Kommunen - das Eintreten der Tatbestandsvoraussetzungen zwingend damit verbunden, dass damit eine Gefährdung Dritter vorliegt. Unter Gefahr ist eine Lage zu verstehen, in der eine erhebliche Minderung eines Schutzgutes Dritter zu erwarten ist. Deshalb begründen bloße Nachteile, Belästigungen, Unbequemlichkeiten und Geschmacklosigkeiten keine Gefahr und somit noch keine Eingriffsgrundlage für die Behörde. Dennoch kann trotz dieser Einschränkung Jedermann eine störungsfreie Nutzung des öffentlichen Raumes ermöglicht werden. Beispielhaft für die derzeitigen Missstände ist hier das Besetzen von gezielt ausgesuchten Fußgängerbereichen wie die Umgebung des Brockhausbrunnens auf der Zeil durch "so genannte" Punkergruppen (täglich ab zirka 12:00 Uhr - 5 bis 15 Personen) zu nennen. Durch derartige Besetzungen werden diese Bereiche faktisch der Nutzung durch die Allgemeinheit entzogen. Durch das asoziale Verhalten solcher sozial desintegrierter Personengruppen (enormer Alkoholkonsum, Pöbeleien, Schlägereien, verbale und körperliche Angriffe auf Passanten) werden die Gefahrenpunkte gesetzt. Es geht nicht um das Konsumieren an sich durch eine Einzelperson, sondern um die Auswirkungen, die durch das Gruppenverhalten erst entstehen und täglich zu beobachten sind, ohne dass sie nach dem Gefahrenabwehrrecht und den bisherigen Regelungen der PVO verhindert werden können. Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben, da davon ausgegangen werden muss, dass wegen der mangelnden Einsichtsfähigkeit dieser psychisch und sozial verelendeten Gruppen eine Eskalation der Gefährdung nicht auszuschließen ist. Entsprechende Drohungen wurden gegenüber dem Sicherheits- und Ordnungsdienst bereits geäußert. Absatz 5 dient dem Ziel der Verhinderung des Missbrauches Minderjähriger zum Zwecke der Bettelei. Besonders verwerflich ist dabei das zunehmend festzustellende Vorschicken Minderjähriger zum Betteln und das Vorzeigen bedürftig wirkender Kleinstkinder als Zeichen der Armut. Da in der Vergangenheit nicht nachgewiesen werden konnte, dass es sich hierbei um "organisiertes" Betteln handelt, wurde dieser Begriff gestrichen, um auch ohne einen solchen Nachweis das Betteln von und mit Kindern und somit den Missbrauch von Kindern unterbinden zu können. Zu § 9: Das Verbot des Verrichtens der Notdurft wurde auf den in § 1 erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt, um keine rechtsfreien Räume entstehen zu lassen. Zu § 13: Die Erweiterungen und Änderungen der Ordnungswidrigkeitstatbestände in Abs. 3 entsprechen den geänderten und neu eingefügten Verbotsregelungen in den § 7 und § 9 der Verordnung. Darüber hinaus wurde in Absatz 4 das Bußgeld und die Bußgeldhöhe der Euroumstellung angepasst. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der §§INDEX 71, 74, 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 31.03.1994 (GVBI. 1, S. 174, 284), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am die folgende Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Artikel 1 Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main vom 04.08.1981 (Mitteilungen der Stadt Frankfurt am Main 1981, S. 409), geändert durch Verordnung vom 29.10.1984 (Mitteilungen der Stadt Frankfurt am Main 1985, S. 125), durch Verordnung vom 23.02.1999 (Amtsblatt 1999, S. 153) und durch Verordnung vom 04.12.2001 (Amtsblatt 2001, S. 1175), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: "§1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Straßen, Grün- und Spielanlagen, Gewässer, Wälder und unterirdische Anlagen im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, die dem öffentlichen Verkehr oder der öffentlichen Benutzung dienen oder auf, an oder in denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet, sowie für alle von Straßen, Grün- und Spielanlagen oder unterirdischen Anlagen einsehbaren und unmittelbar frei zugänglichen Haus-, Geschäfts- und Grundstücksein-/ -zugänge." 2. § 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: INDEX "(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Wege, Plätze, Fahrbahnen und Gehwege, Brücken, Über- und Unterführungen, Durchfahrten, Durchgänge, Treppen, Rampen, zum Straßenkörper gehörende Böschungen sowie solche Flächen, auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. (2) Grün- und Spielanlagen sind alle der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen wie Gärten, Kinderspielplätze, Spielparks, Sportplätze, Schulhöfe, Parkanlagen, Kleingartenparke, Friedhöfe, Anpflanzungen, nicht zum Straßenkörper gehörende Böschungen, Dämme, Uferanlagen, Zelt- und Badeplätze." 3. Nach § 7 Abs. 2 werden folgende Absätze 3 und 4 eingefügt: "(3) Die Gefährdung anderer Personen durch 1. das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Flächen, auf denen typischerweise starker Fußgängerverkehr stattfindet oder die ihrem Zweck nach hierfür bestimmt sind, insbesondere Fußgängerzonen, Einkaufspassagen, Bahnhofsvorplätze mit starkem Personenverkehr, 2. das Nächtigen im Freien auf Straßen und in Grün- und Spielanlagen, 3. den Verzehr alkoholischer Getränke, Trunkenheit oder sonstiges rauschbedingtes Verhalten ist verboten. (4) In von Straßen, Grün- und Spielanlagen oder unterirdischen Anlagen einseh- baren und unmittelbar frei zugänglichen Haus- , Geschäfts- und Grundstücksein-/ -zugängen ist 1. das unbefugte Lagern oder dauerhafte Verweilen, 2. das unbefugte Nächtigen, 3. der unbefugte Verzehr alkoholischer Getränke verboten, soweit hierdurch andere Personen gefährdet werden." 4. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5 und erhält folgende Fassung: "(5) Das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei, sowie das Betteln von oder mit Kindern oder mittels Kindern, ist verboten." 5. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "(2) Die Verrichtung der Notdurft ist 1. auf Straßen, Kinderspielplätzen, in Spielparks, auf Zelt- und Badeplätzen sowie in unterirdischen Anlagen außerhalb von Bedürfnisanstalten, 2. in von Straßen, Grün- und Spielanlagen oder unterirdischen Anlagen einsehbaren und unmittelbar frei zugänglichen Haus-, Geschäfts- und Grundstücksein/-zugängen verboten." 6. § 13 wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert: a a) Als neue Nummern 3 und 4 werden eingefügt: "3. entgegen § 7 Abs. 3 andere Personen gefährdet durch a) das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Flächen, auf denen typischerweise starker Fußgängerverkehr stattfindet oder die ihrem Zweck nach hierfür bestimmt sind, insbesondere Fußgängerzonen, Einkaufspassagen, Bahnhofsvorplätze mit starkem Personenverkehr, b) das Nächtigen im Freien auf Straßen und in Grün- und Spielanlagen, c) den Verzehr alkoholischer Getränke, Trunkenheit oder sonstiges rauschbedingtes Verhalten, 4. entgegen § 7 Abs. 4 andere Personen gefährdet durch 1. das unbefugte Lagern oder dauerhafte Verweilen, 2. das unbefugte Nächtigen, 3. den unbefugten Verzehr alkoholischer Getränke in von Straßen, Grün- und Spielanlagen oder unterirdischen Anlagen einsehbaren und unmittelbar frei zugänglichen Haus-, Geschäfts- und Grundstücksein/-zugängen," a b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5 und erhält folgende Fassung: "5. entgegen § 7 Abs. 5 in aggressiver Weise, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen, sowie mit Kindern oder mittels Kindern bettelt," a c) Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummer 6 und 7. a d) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 8 und erhält folgende Fassung: "8. entgegen § 9 Abs. 2 1. auf Straßen, Kinderspielplätzen, in Spielparks, auf Zelt- und Badeplätzen sowie in unterirdischen Anlagen außerhalb von Bedürfnisanstalten, 2. in von Straßen, Grün- und Spielanlagen oder unterirdischen Anlagen einsehbaren und unmittelbar frei zugänglichen Haus-, Geschäfts- und Grundstücksein/-zugängen die Notdurft verrichtet." b) Absatz 4 enthält folgende Fassung: Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 77 Absatz 2 HSOG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Artikel 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Frankfurt am Main, Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2003, NR 957 Antrag vom 18.06.2003, NR 1044 Antrag vom 13.10.2003, NR 1145 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.03.2005, M 40 Vortrag des Magistrats vom 03.04.2009, M 75 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 173 Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 103 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.01.2003 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung der KAV am 10.02.2003, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 14 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 24.02.2003, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2003, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2003, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 19. Sitzung des OBR 1 am 11.03.2003, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. Abstimmung: 6 SPD, CDU und REP gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 24.03.2003, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2003, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2003, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 16. Sitzung der KAV am 28.04.2003, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 dient zur Kenntnis. (Beschluss bereits am 10.02.2003) 2. Die Vorlage NR 957 dient zur Kenntnis. 20. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 12.05.2003, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.05.2003, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.05.2003, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 21. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 05.06.2003, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2003, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 22. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 14.07.2003, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.07.2003, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 19. Sitzung der KAV am 01.09.2003, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 dient zur Kenntnis. (Beschluss bereits am 10.02.2003) 2. Die Vorlage NR 1044 dient zur Kenntnis. 23. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 15.09.2003, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2003, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2003, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 24. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 13.10.2003, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2003, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 14, NR 957, NR 1044 und NR 1145 = Ablehnung) BFF (M 14, NR 657, NR 1044 und NR 1145 (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.10.2003, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 957 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1044 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht und Sicherheit sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage NR 1145 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 21. Sitzung der KAV am 03.11.2003, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 dient zur Kenntnis. (Beschluss bereits am 10.02.2003) 2. Die Vorlage NR 1145 dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des Ausschusses für Recht und Sicherheit am 17.11.2003, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 957 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der erste Satz wie folgt lautet: "Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main vom 04.08.1981, geändert durch Verordnungen vom 29.10.1984, 23.02.1999 und 04.12.2001 wird wie folgt ergänzt:" 3. Die Vorlage NR 1044 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1145 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei Ziffer 4. hinter den Worten "mit Kindern" die Worte "über 14 Jahre" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. zu Artikel 1 Ziffer 3. (3) 2. und 3. sowie Ziffer 3. (4) 2. und 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (=Annahme) zum Rest der Vorlage: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2003, TO I, TOP 53 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 957 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der erste Satz wie folgt lautet: "Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main vom 04.08.1981, geändert durch Verordnungen vom 29.10.1984, 23.02.1999 und 04.12.2001 wird wie folgt ergänzt:" 3. Die Vorlage NR 1044 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. zu Artikel 1 Ziffer 3. (3) 2. und 3. sowie Ziffer 3. (4) 2. und 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Annahme) verbleibender Text: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 14, NR 1044 und NR 1145 = Annahme, NR 957 = Annahme mit Zusatz) PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (M 14, NR 957, NR 1044 und NR 1145 = Ablehnung) BFF (M 14, NR 957, NR 1044 und NR 1145 = Enthaltung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2003, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 957 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der erste Satz wie folgt lautet: "Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main vom 04.08.1981, geändert durch Verordnungen vom 29.10.1984, 23.02.1999 und 04.12.2001 wird wie folgt ergänzt:" 3. Die Vorlage NR 1044 wird abgelehnt. 4. a) Der Vorlage NR 1145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Geschäftsordnungsantrag von Frau Stadtverordneten Ditfurth, über die Vorlagen getrennt abzustimmen, wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Siegler, Dr. Dähne, Schäfer, Paulsen, Ursula Busch, Sauer, Ditfurth, Pürsün und Halberstadt dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Artikel 1 Ziffer 3. (3) 2. und 3. sowie Ziffer 3. (4) 2. und 3.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) verbleibender Text: SPD, GRÜNE, FAG, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen PDS und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Vowinckel, die Tagesordnungspunkte 7. und 8. zu tauschen, wird zugestimmt (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen PDS und ÖkoLinX-ARL). Beschlussausfertigung(en): § 4920, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003 § 5101, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003 § 5300, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.05.2003 § 5682, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2003 § 5925, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2003 § 6174, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2003 § 6346, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2003 Aktenzeichen: 32 0

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