Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch und Hansaallee einschließlich Einrichtung der Radverkehrsanlagen Bau-/Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2015, M 47 Betreff: Grunderneuerung der Straßen Am
Dornbusch und Hansaallee einschließlich Einrichtung der Radverkehrsanlagen
Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1459 (M 26)
1. Der Umgestaltung der Straßen Am Dornbusch und des
Abschnittes der Hansaallee zwischen der Straße Am Dornbusch und der
Platenstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.721.294,43 € werden bewilligt
und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der
Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen
zum 31.12.2014 einen Restbuchwert in Höhe 441.807 € auf, der infolge des
Abgangs des alten Anlagevermögen eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des
Restbuchwertes verursacht. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) das Planungsgebiet aufgrund der Anregungen der
Ortsbeiräte 2 (Bockenheim/Kuhwald/Westend) und 9
(Dornbusch/Eschersheim/Ginnheim) um die Umgestaltung des unter der
Beschlussziffer 1. genannten Abschnittes der Hansaallee erweitert wurde,
b) im Investitionsprogramm 2015 - 2017 für die
Baumaßnahme Mittel in Höhe von 2.960 T€ in der Produktgruppe 16.3,
Projektdefinition 5.002743 - "Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch" zur
Verfügung stehen, die Maßnahme unter dieser Projektdefinition abgewickelt wird
und dort bereits 114.448,35 € für Planungs- sowie
Bauvorbereitungsleistungen verausgabt wurden, c) die Deckung des darüber hinausgehenden
Mittelbedarfs in Höhe von 761.294,43 € aus der Produktgruppe 16.3,
Projektdefinition 5.003615 - "Ernst-Achilles-Platz/ Danziger Platz/
Ostbahnhofstraße" in Höhe von 480.000 € und aus der Projekt-definition
5.001994 "EÜ Goldsteinstraße" in Höhe von 281.294,43 € erfolgt, d) für die Maßnahme "Sanierung und Umbau der Straße
Am Dornbusch" ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle
eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.819.500
€ gerechnet werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus
dem Zuwendungsbescheid ergibt, und e) die Jahresfolgekosten in Höhe von 255.263,87
€ sichergestellt sind und ihnen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
in Höhe von 70.214,22 € gegenüberstehen. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass dreizehn neue
Bäume im Ausbaubereich gepflanzt werden. Begründung: A) Zielsetzung Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse durch eine anforderungsgerechte und gestalterische
Neuordnung des Straßenquerschnittes mit Einrichtung beidseitiger Rad- und
Gehwege in Verbindung mit einer notwendigen Grunderneuerung der Straße Am
Dornbusch. Bestandteil der Maßnahme ist u.a. die Beseitigung der nicht mehr
genutzten Straßenbahnschienen und des mit Kopfsteinpflaster versehenen
Gleiskörpers in der Straße Am Dornbusch, wodurch eine Minderung des
Verkehrslärmes erreicht wird. Darüber hinaus wird die Hansaallee im Abschnitt
zwischen der Platenstraße und der Straße Am Dornbusch im Rahmen dieser
Baumaßnahme umgebaut, so dass die in nördliche Richtung führende Einbahnstraße
vom Radverkehr künftig in beiden Richtungen befahren werden kann. Alle baulichen Maßnahmen erfolgen im Hinblick auf die
Herstellung barrierefreier Räume. Die Führung der Straßenbahnringlinie bleibt möglich.
B) Alternativen Unter Verweis auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1459, bestehen keine
Alternativen. C) Lösung Die Straße Am Dornbusch ist eine angebaute
Hauptverkehrsstraße, die zum Grundnetz der Stadt Frankfurt am Main gehört und
in Ost-West-Richtung entlang der Stadtteilgrenzen Dornbusch und Westend-Nord
verläuft. Gemeinsam mit der Wilhelm-Epstein-Straße/Ernst-Schwendler-Straße/
Marbachweg hat die Straße Am Dornbusch die Funktion einer
Stadtteilerschließungsstraße mit Anbindung an die wichtigen Ein- und
Ausfallstraßen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße und somit auch an das
überörtliche Straßennetz. Umbau der Straße Am Dornbusch Der Umbau der Straße Am Dornbusch erfolgt zwischen
den Kreuzungen mit der Platenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf einer
Streckenlänge von ca. 390 Metern. Die jeweils zwei Fahrstreifen pro
Richtung in der Ernst-Schwendler-Straße und dem Marbachweg gehen in der Straße
Am Dornbusch in zwei überbreite Fahrspuren von je 5,50 Meter Breite über.
Auf diesen überbreiten Fahrspuren können weiterhin Busse bzw. Last- und
Personenkraftwagen nebeneinander fahren. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite für
den motorisierten Individualverkehr (MIV) erfolgt zugunsten der Anlage von
beidseitigen straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen. Die südliche
Richtungsfahrbahn wird ab der Einmündung Hansaallee in Richtung Eschersheimer
Landstraße in eine 3,25 Meter breite Busspur und einen 3,00 m breiten
Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr überführt. Damit bleibt
die bereits vorhandene Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in
diesem Streckenabschnitt erhalten. Die alte Gleistrasse wird zurückgebaut. Dadurch kann
der Fahrbahnrand weiter von der geschlossenen Wohnbebauung abgerückt werden und
gleichzeitig entfällt mit dem Rückbau der Gleise die Pflastereindeckung, die
derzeit Teil der Fahrbahn ist und zu einer übermäßigen Lärmentwicklung im
Fahrverkehr beiträgt. Sämtliche Knotenpunkte im Verlauf der Straße Am
Dornbusch erhalten eine Lichtsignalanlage, in deren Schutz Fußgänger die
Fahrbahn überqueren können. An den Fußgängerüberwegen werden die erforderlichen
Sichtfelder für Fußgänger und Kraftfahrer von Sichthindernissen freigehalten.
Die Gehwege und Überquerungsstellen werden nach dem Arbeitsplan der Stadt
Frankfurt am Main "Unbehinderte Mobilität" gestaltet. Um dem Fußgängerverkehr
die Querung der Fahrbahn zu erleichtern und um die Verkehrssicherheit zu
steigern, werden die in der Straße Am Dornbusch in Höhe der Platenstraße und
östlich der Kreuzung mit der Hansaallee vorhandenen Querungsstellen jeweils mit
Mittelinsel ausgestattet, die die verkehrstechnisch notwendigen Einbauten wie
Lichtsignalmasten aufnehmen und begrünt werden. In Höhe der Henry-Budge-Straße
wird eine ebenfalls signalgeregelte, mit begrünter Mittelinsel versehene
Querung neu hergestellt. Baumpflanzungen sind an diesen Stellen leider nicht
möglich, da im Untergrund eine Vielzahl von Versorgungsleitungen verläuft. In
den Seitenräumen werden zwölf Bäume gepflanzt. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit werden
beidseitig der Straße Am Dornbusch Radverkehrsanlagen mit einer Breite von
1,60 Meter zuzüglich der notwendigen Sicherheitstrennstreifen angeordnet.
Vor den Einmündungsbereichen Raimundstraße und Platenstraße in Fahrtrichtung
Westen sowie Hansaallee und Henry-Budge-Straße in Fahrtrichtung Osten gehen die
Radwege in Radfahrstreifen über. Durch die Führung auf Fahrbahnniveau werden
bessere Sichtbeziehungen zum motorisierten Individualverkehr hergestellt und an
Knotenpunkten wird das direkte Linksabbiegen durch aufgeweitete
Aufstellbereiche für den Radverkehr ermöglicht. Für die Radverkehrsbeziehung Grillparzerstraße -
Henry-Budge-Straße wird durch die Anlage eines kurzen Abschnitts
Zweirichtungsradweg in der Straße Am Dornbusch eine Lücke im Radwegenetz
geschlossen. Die Querung der Straße Am Dornbusch erfolgt im Schutz einer
Lichtsignalanlage.
Im Abschnitt zwischen der
Hansaallee und der Henry-Budge-Straße wird die Parksituation neu geordnet und
es entstehen im Seitenraum 16 Kfz-Stellplätze, deren Anordnung jeweils im
Raster zwei Stellplätze / ein Baumstandort erfolgen. Für die Verkehrsbeziehung Eschersheimer Landstraße
aus Richtung Norden und Marbachweg bleibt das indirekte Linksabbiegen durch
eine Wendemöglichkeit in der Straße Am Dornbusch zwischen Grillparzerstraße und
Henry-Budge-Straße erhalten. Durch geringfügige Anpassungen werden im Knotenpunkt
Platenstraße/ Ernst-Schwendler- Straße/ Am Dornbusch Linksabbiegespuren in der
Platenstraße ergänzt. Die befestigte Mittelinsel zwischen den
Richtungsfahrbahnen in der Platenstraße kann weiterhin als Parkplatz genutzt
werden. Die Verkehrsbeziehung Platenstraße
(von Süden kommend) - Ernst-Schwendler-Straße wird durch die Aufgabe einer
Geradeausspur zugunsten eines Linksabbiegers neu hergestellt. Dadurch wird es
zu gewünschten Verkehrsverlagerungen aus der Hansaallee in die Platenstraße
kommen, sodass im Abschnitt der Hansaallee zwischen der Platenstraße und der
Straße Am Dornbusch eine von den Ortsbeiräten geforderte verkehrssichere
Radverkehrsführung entgegen der Einbahnstraße ermöglicht werden kann (s. auch
Abschnitt Hansaallee). Die Einmündungen der Straßen mit überwiegend
Quartiersfunktion wie Eichendorffstraße, Grillparzerstraße, Henry-Budge-Straße
und der südliche Anschluss der Hansaallee werden als Gehwegüberfahrt ausgeführt
und mit einem tragfähigen Plattenbelag versehen, so dass der Vorrang des
Fußgänger- und Radverkehrs vor dem Kraftfahrzeugverkehr deutlich wird. Hansaallee Der Umbau der Hansaallee erfolgt von der Platenstraße
bis zur Straße Am Dornbusch. Die Ausbaulänge beträgt ca. 240 Meter.
Die schadhafte Decke der sechs Meter breiten
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise saniert. Ein grundhafter Ausbau ist nur in den
Anschlussbereichen an die Straße Am Dornbusch im Norden bzw. die Platenstraße/
südliche Hansaallee im Süden vorgesehen. Mittels Fahrbahnmarkierung wird die Verkehrsführung
der einstreifigen Richtungsfahrbahn mit einer Breite von 4,15 m (inklusive
1,75 m breiten Schutzstreifen für den Radverkehr) in Fahrtrichtung Norden
und des ebenfalls 1,75 m breiten Radfahrstreifens entgegen der
Fahrtrichtung verdeutlicht. Die genannten Radfahrstreifen ermöglichen eine
Nutzungsaufwertung der Radroute 4/ Campusroute in beiden Richtungen. Zur Anbindung des Radwegs im Verlauf der Radroute 4 /
Campusroute auf der Westseite der Platenstraße/ südliche Hansaallee, muss die
Platenstraße gequert werden. Dazu wird nördlich der Einmündung Hansaallee ein
lichtsignalisierter Überweg neu eingerichtet, entkoppelt vom bereits südlich
der Einmündung vorhandenen lichtsignalisierten Fußgängerüberweg, um mögliche
Konflikte zwischen Rad- und Fußgängerverkehr zu vermeiden. ÖPNV In der nördlichen Platenstraße befindet sich die
Bushaltestelle "Platenstraße", die von den Linien 64 und n2 angefahren wird. Im
Einmündungsbereich der Straße Am Dornbusch in die Eschersheimer Landstraße ist
die Bushaltestelle "Am Dornbusch" verortet. Hier verlaufen die Linien 34 und
64. Die Bushaltestelle "Platenstraße"
wird geringfügig nach Norden verschoben, um im Falle des Einsatzes von 2-gliedrigen
Gelenkbussen den Fußgängerüberweg freizuhalten. Der Ausbau der Bushaltestelle "Am Dornbusch" erfolgt
im Bestand ohne Veränderung der Abmessungen. Die Bushaltestellen erhalten für Niederflurfahrzeuge
angepasste Bordsteinhöhen von 18 cm und eine mobilitätsgerechte
Ausführung. Ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet.
Die in der Straße Am Dornbusch von der Hansaallee bis
zur Einmündung der Eschersheimer Landstraße vorhandene Busspur wird in einer
Breite von 3,25 m (ab Henry-Budge-Straße 3,50 m) wiederhergestellt,
so dass die bereits vorhandene Beschleunigung des öffentlichen
Personennahverkehrs in diesem Streckenabschnitt erhalten bleibt. Grünanlagen In der Straße Am Dornbusch werden zwischen den
Einmündungen Hansaallee und Henry-Budge-Straße beidseitig Straßenbäume
angepflanzt, die in offenen Baumscheiben zwischen den Parkbuchten verortet
sind. Im gesamten Ausbaubereich ist die Neupflanzung von 13 Bäumen
vorgesehen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch
Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf
3.721.294,43 € Mittel in Höhe von 2.960 T € stehen zur
Verfügung bei : Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002743
Sachkonto: 80785200.
Die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von
761.294,43 € erfolgt aus der Maßnahme "Ernst-Achilles-Platz / Danziger
Platz / Ostbahnhofstraße" in Höhe von 480 T €
Produktgruppe
16.03
Projektdefinition
5.003615
Sachkonto:
80785200
sowie aus der Maßnahme "EÜ
Goldsteinstraße" in Höhe von 281.294,43 €
Produktgruppe
16.03
Projektdefinition
5.001994
Sachkonto:
80785200.
Mit einer Förderung der oben
genannten Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird
gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - eine
Förderung in Höhe von bis zu 1.819.500,-- € erwartet werden. Ein
entsprechender Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1
Baukosten brutto 1.1 Straßenbau
2.307.507,36 €
1.2 Lichtsignalanlagen (Amt 36)
660.507,00 €
1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
70.834,16 €
1.4 Straßenbeleuchtung, SRM
101.537,01 €
1.5 Amt für IKT (Amt 16)
31.416,00 €
Summe Baukosten
3.171.801,53 €
2
Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau
238.319,10 €
2.2 Planung Lichtsignalanlage (Amt
36) 178.247,00 €
2.3 Planung landschaftsgärtn.
Arbeiten 5.952,45 €
2.4 Planung, Beleuchtung, SRM
11.281,89 €
2.5 Planung, Amt für IKT (Amt 16)
3.141,60 €
2.6 Baugrunduntersuchungen
37.575,76 €
2.7 Kampfmittelsondierung
20.967,80 €
2.8 TV Kanaluntersuchung
28.000,00 €
2.9 Baumgutachter
2.380,00 €
2.10 SiGeKo 9.127,30
€ 2.11 Vermessung
14.500,00 €
Summe Baunebenkosten
549.492,90 €
Gesamtkosten
3.721.294,43 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: Folgende Kosten wurden aus
Projektdefinition 5.002743 bereits verausgabt: 2014 (Planung) 114.448,35 €
Noch kassenwirksam werden: 2015 (Bauvorbereitung, bauliche Ausführung)
750.000,00 € 2016 (bauliche Ausführung)
2.000.000,00 € 2017 (bauliche Ausführung)
856.846,08 €
3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau
14.760 m2 x 1,30
€/m2 *
19.188,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen ist zur
Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen
5% x 76.786,61 €
3.839,33 € Verkehrssignalanlagen 5% x 838.754,00 €
41.937,70 € 2. Abschreibung
Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.658.377,33 €
88.612,58 €
Grün- und Freiflächen
BND * 15 Jahre 1/15 von 76.786,61 €
5.119,11 €
Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 838.754,00 €
55.916,93 €
Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 112.818,90 €
5.640,95 €
Amt für IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 34.557,60 €
1.727,88 €
*) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung (3,50 % / 2 *
(3.721.294,43 - 1.819.500)) *) Zinssatz für den
Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013
33.281,40 €
Jahresfolgekosten insgesamt:
255.263,87 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten
1.819.500 € / 25,9 Jahre
* 70.214,22 €
* gewogene durchschnittliche
Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach
GVFG
1.819.500 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: Anlage _Lageplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
20.03.2015, OF
474/4
Antrag vom 13.04.2015, OF 911/9
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2012, M 26
Auskunftsersuchen
vom 23.04.2015, V
1328
Anregung vom 19.05.2015, OA 627
Antrag vom
02.03.2017, OF
210/9
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1385
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2021, M 30 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 2, 4, 5, 9 Versandpaket: 25.03.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2
am 20.04.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4
am 21.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9
am 23.04.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2015
1. Der Vorlage
M 47 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 911/9 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass folgende Frage angefügt wird: "Wie werden die Anwohner
informiert?"
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5
am 24.04.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.04.2015, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), CDU, GRÜNE und FDP (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER (= Annahme) 40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 35
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 41. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 27
Beschluss: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL,
NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
41. Sitzung des OBR 4
am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 627 2015
1. Die Vorlage
M 47 wird unter Hinweis auf OA 627 zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OF 474/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU
zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU
Beschlussausfertigung(en): § 5916, 41. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 66 5