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Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch und Hansaallee einschließlich Einrichtung der Radverkehrsanlagen Bau-/Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.03.2015, M 47 Betreff: Grunderneuerung der Straßen Am Dornbusch und Hansaallee einschließlich Einrichtung der Radverkehrsanlagen Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1459 (M 26) 1. Der Umgestaltung der Straßen Am Dornbusch und des Abschnittes der Hansaallee zwischen der Straße Am Dornbusch und der Platenstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.721.294,43 € werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2014 einen Restbuchwert in Höhe 441.807 € auf, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögen eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) das Planungsgebiet aufgrund der Anregungen der Ortsbeiräte 2 (Bockenheim/Kuhwald/Westend) und 9 (Dornbusch/Eschersheim/Ginnheim) um die Umgestaltung des unter der Beschlussziffer 1. genannten Abschnittes der Hansaallee erweitert wurde, b) im Investitionsprogramm 2015 - 2017 für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 2.960 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002743 - "Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch" zur Verfügung stehen, die Maßnahme unter dieser Projektdefinition abgewickelt wird und dort bereits 114.448,35 € für Planungs- sowie Bauvorbereitungsleistungen verausgabt wurden, c) die Deckung des darüber hinausgehenden Mittelbedarfs in Höhe von 761.294,43 € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.003615 - "Ernst-Achilles-Platz/ Danziger Platz/ Ostbahnhofstraße" in Höhe von 480.000 € und aus der Projekt-definition 5.001994 "EÜ Goldsteinstraße" in Höhe von 281.294,43 € erfolgt, d) für die Maßnahme "Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch" ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.819.500 € gerechnet werden kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt, und e) die Jahresfolgekosten in Höhe von 255.263,87 € sichergestellt sind und ihnen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 70.214,22 € gegenüberstehen. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass dreizehn neue Bäume im Ausbaubereich gepflanzt werden. Begründung: A) Zielsetzung Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch eine anforderungsgerechte und gestalterische Neuordnung des Straßenquerschnittes mit Einrichtung beidseitiger Rad- und Gehwege in Verbindung mit einer notwendigen Grunderneuerung der Straße Am Dornbusch. Bestandteil der Maßnahme ist u.a. die Beseitigung der nicht mehr genutzten Straßenbahnschienen und des mit Kopfsteinpflaster versehenen Gleiskörpers in der Straße Am Dornbusch, wodurch eine Minderung des Verkehrslärmes erreicht wird. Darüber hinaus wird die Hansaallee im Abschnitt zwischen der Platenstraße und der Straße Am Dornbusch im Rahmen dieser Baumaßnahme umgebaut, so dass die in nördliche Richtung führende Einbahnstraße vom Radverkehr künftig in beiden Richtungen befahren werden kann. Alle baulichen Maßnahmen erfolgen im Hinblick auf die Herstellung barrierefreier Räume. Die Führung der Straßenbahnringlinie bleibt möglich. B) Alternativen Unter Verweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1459, bestehen keine Alternativen. C) Lösung Die Straße Am Dornbusch ist eine angebaute Hauptverkehrsstraße, die zum Grundnetz der Stadt Frankfurt am Main gehört und in Ost-West-Richtung entlang der Stadtteilgrenzen Dornbusch und Westend-Nord verläuft. Gemeinsam mit der Wilhelm-Epstein-Straße/Ernst-Schwendler-Straße/ Marbachweg hat die Straße Am Dornbusch die Funktion einer Stadtteilerschließungsstraße mit Anbindung an die wichtigen Ein- und Ausfallstraßen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße und somit auch an das überörtliche Straßennetz. Umbau der Straße Am Dornbusch Der Umbau der Straße Am Dornbusch erfolgt zwischen den Kreuzungen mit der Platenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf einer Streckenlänge von ca. 390 Metern. Die jeweils zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Ernst-Schwendler-Straße und dem Marbachweg gehen in der Straße Am Dornbusch in zwei überbreite Fahrspuren von je 5,50 Meter Breite über. Auf diesen überbreiten Fahrspuren können weiterhin Busse bzw. Last- und Personenkraftwagen nebeneinander fahren. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erfolgt zugunsten der Anlage von beidseitigen straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen. Die südliche Richtungsfahrbahn wird ab der Einmündung Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße in eine 3,25 Meter breite Busspur und einen 3,00 m breiten Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr überführt. Damit bleibt die bereits vorhandene Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in diesem Streckenabschnitt erhalten. Die alte Gleistrasse wird zurückgebaut. Dadurch kann der Fahrbahnrand weiter von der geschlossenen Wohnbebauung abgerückt werden und gleichzeitig entfällt mit dem Rückbau der Gleise die Pflastereindeckung, die derzeit Teil der Fahrbahn ist und zu einer übermäßigen Lärmentwicklung im Fahrverkehr beiträgt. Sämtliche Knotenpunkte im Verlauf der Straße Am Dornbusch erhalten eine Lichtsignalanlage, in deren Schutz Fußgänger die Fahrbahn überqueren können. An den Fußgängerüberwegen werden die erforderlichen Sichtfelder für Fußgänger und Kraftfahrer von Sichthindernissen freigehalten. Die Gehwege und Überquerungsstellen werden nach dem Arbeitsplan der Stadt Frankfurt am Main "Unbehinderte Mobilität" gestaltet. Um dem Fußgängerverkehr die Querung der Fahrbahn zu erleichtern und um die Verkehrssicherheit zu steigern, werden die in der Straße Am Dornbusch in Höhe der Platenstraße und östlich der Kreuzung mit der Hansaallee vorhandenen Querungsstellen jeweils mit Mittelinsel ausgestattet, die die verkehrstechnisch notwendigen Einbauten wie Lichtsignalmasten aufnehmen und begrünt werden. In Höhe der Henry-Budge-Straße wird eine ebenfalls signalgeregelte, mit begrünter Mittelinsel versehene Querung neu hergestellt. Baumpflanzungen sind an diesen Stellen leider nicht möglich, da im Untergrund eine Vielzahl von Versorgungsleitungen verläuft. In den Seitenräumen werden zwölf Bäume gepflanzt. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit werden beidseitig der Straße Am Dornbusch Radverkehrsanlagen mit einer Breite von 1,60 Meter zuzüglich der notwendigen Sicherheitstrennstreifen angeordnet. Vor den Einmündungsbereichen Raimundstraße und Platenstraße in Fahrtrichtung Westen sowie Hansaallee und Henry-Budge-Straße in Fahrtrichtung Osten gehen die Radwege in Radfahrstreifen über. Durch die Führung auf Fahrbahnniveau werden bessere Sichtbeziehungen zum motorisierten Individualverkehr hergestellt und an Knotenpunkten wird das direkte Linksabbiegen durch aufgeweitete Aufstellbereiche für den Radverkehr ermöglicht. Für die Radverkehrsbeziehung Grillparzerstraße - Henry-Budge-Straße wird durch die Anlage eines kurzen Abschnitts Zweirichtungsradweg in der Straße Am Dornbusch eine Lücke im Radwegenetz geschlossen. Die Querung der Straße Am Dornbusch erfolgt im Schutz einer Lichtsignalanlage. Im Abschnitt zwischen der Hansaallee und der Henry-Budge-Straße wird die Parksituation neu geordnet und es entstehen im Seitenraum 16 Kfz-Stellplätze, deren Anordnung jeweils im Raster zwei Stellplätze / ein Baumstandort erfolgen. Für die Verkehrsbeziehung Eschersheimer Landstraße aus Richtung Norden und Marbachweg bleibt das indirekte Linksabbiegen durch eine Wendemöglichkeit in der Straße Am Dornbusch zwischen Grillparzerstraße und Henry-Budge-Straße erhalten. Durch geringfügige Anpassungen werden im Knotenpunkt Platenstraße/ Ernst-Schwendler- Straße/ Am Dornbusch Linksabbiegespuren in der Platenstraße ergänzt. Die befestigte Mittelinsel zwischen den Richtungsfahrbahnen in der Platenstraße kann weiterhin als Parkplatz genutzt werden. Die Verkehrsbeziehung Platenstraße (von Süden kommend) - Ernst-Schwendler-Straße wird durch die Aufgabe einer Geradeausspur zugunsten eines Linksabbiegers neu hergestellt. Dadurch wird es zu gewünschten Verkehrsverlagerungen aus der Hansaallee in die Platenstraße kommen, sodass im Abschnitt der Hansaallee zwischen der Platenstraße und der Straße Am Dornbusch eine von den Ortsbeiräten geforderte verkehrssichere Radverkehrsführung entgegen der Einbahnstraße ermöglicht werden kann (s. auch Abschnitt Hansaallee). Die Einmündungen der Straßen mit überwiegend Quartiersfunktion wie Eichendorffstraße, Grillparzerstraße, Henry-Budge-Straße und der südliche Anschluss der Hansaallee werden als Gehwegüberfahrt ausgeführt und mit einem tragfähigen Plattenbelag versehen, so dass der Vorrang des Fußgänger- und Radverkehrs vor dem Kraftfahrzeugverkehr deutlich wird. Hansaallee Der Umbau der Hansaallee erfolgt von der Platenstraße bis zur Straße Am Dornbusch. Die Ausbaulänge beträgt ca. 240 Meter. Die schadhafte Decke der sechs Meter breiten Fahrbahn wird in Asphaltbauweise saniert. Ein grundhafter Ausbau ist nur in den Anschlussbereichen an die Straße Am Dornbusch im Norden bzw. die Platenstraße/ südliche Hansaallee im Süden vorgesehen. Mittels Fahrbahnmarkierung wird die Verkehrsführung der einstreifigen Richtungsfahrbahn mit einer Breite von 4,15 m (inklusive 1,75 m breiten Schutzstreifen für den Radverkehr) in Fahrtrichtung Norden und des ebenfalls 1,75 m breiten Radfahrstreifens entgegen der Fahrtrichtung verdeutlicht. Die genannten Radfahrstreifen ermöglichen eine Nutzungsaufwertung der Radroute 4/ Campusroute in beiden Richtungen. Zur Anbindung des Radwegs im Verlauf der Radroute 4 / Campusroute auf der Westseite der Platenstraße/ südliche Hansaallee, muss die Platenstraße gequert werden. Dazu wird nördlich der Einmündung Hansaallee ein lichtsignalisierter Überweg neu eingerichtet, entkoppelt vom bereits südlich der Einmündung vorhandenen lichtsignalisierten Fußgängerüberweg, um mögliche Konflikte zwischen Rad- und Fußgängerverkehr zu vermeiden. ÖPNV In der nördlichen Platenstraße befindet sich die Bushaltestelle "Platenstraße", die von den Linien 64 und n2 angefahren wird. Im Einmündungsbereich der Straße Am Dornbusch in die Eschersheimer Landstraße ist die Bushaltestelle "Am Dornbusch" verortet. Hier verlaufen die Linien 34 und 64. Die Bushaltestelle "Platenstraße" wird geringfügig nach Norden verschoben, um im Falle des Einsatzes von 2-gliedrigen Gelenkbussen den Fußgängerüberweg freizuhalten. Der Ausbau der Bushaltestelle "Am Dornbusch" erfolgt im Bestand ohne Veränderung der Abmessungen. Die Bushaltestellen erhalten für Niederflurfahrzeuge angepasste Bordsteinhöhen von 18 cm und eine mobilitätsgerechte Ausführung. Ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die in der Straße Am Dornbusch von der Hansaallee bis zur Einmündung der Eschersheimer Landstraße vorhandene Busspur wird in einer Breite von 3,25 m (ab Henry-Budge-Straße 3,50 m) wiederhergestellt, so dass die bereits vorhandene Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs in diesem Streckenabschnitt erhalten bleibt. Grünanlagen In der Straße Am Dornbusch werden zwischen den Einmündungen Hansaallee und Henry-Budge-Straße beidseitig Straßenbäume angepflanzt, die in offenen Baumscheiben zwischen den Parkbuchten verortet sind. Im gesamten Ausbaubereich ist die Neupflanzung von 13 Bäumen vorgesehen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 3.721.294,43 € Mittel in Höhe von 2.960 T € stehen zur Verfügung bei : Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002743 Sachkonto: 80785200. Die Deckung der restlichen Mittel in Höhe von 761.294,43 € erfolgt aus der Maßnahme "Ernst-Achilles-Platz / Danziger Platz / Ostbahnhofstraße" in Höhe von 480 T € Produktgruppe 16.03 Projektdefinition 5.003615 Sachkonto: 80785200 sowie aus der Maßnahme "EÜ Goldsteinstraße" in Höhe von 281.294,43 € Produktgruppe 16.03 Projektdefinition 5.001994 Sachkonto: 80785200. Mit einer Förderung der oben genannten Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - eine Förderung in Höhe von bis zu 1.819.500,-- € erwartet werden. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 2.307.507,36 € 1.2 Lichtsignalanlagen (Amt 36) 660.507,00 € 1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 70.834,16 € 1.4 Straßenbeleuchtung, SRM 101.537,01 € 1.5 Amt für IKT (Amt 16) 31.416,00 € Summe Baukosten 3.171.801,53 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 238.319,10 € 2.2 Planung Lichtsignalanlage (Amt 36) 178.247,00 € 2.3 Planung landschaftsgärtn. Arbeiten 5.952,45 € 2.4 Planung, Beleuchtung, SRM 11.281,89 € 2.5 Planung, Amt für IKT (Amt 16) 3.141,60 € 2.6 Baugrunduntersuchungen 37.575,76 € 2.7 Kampfmittelsondierung 20.967,80 € 2.8 TV Kanaluntersuchung 28.000,00 € 2.9 Baumgutachter 2.380,00 € 2.10 SiGeKo 9.127,30 € 2.11 Vermessung 14.500,00 € Summe Baunebenkosten 549.492,90 € Gesamtkosten 3.721.294,43 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Kosten wurden aus Projektdefinition 5.002743 bereits verausgabt: 2014 (Planung) 114.448,35 € Noch kassenwirksam werden: 2015 (Bauvorbereitung, bauliche Ausführung) 750.000,00 € 2016 (bauliche Ausführung) 2.000.000,00 € 2017 (bauliche Ausführung) 856.846,08 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 14.760 m2 x 1,30 €/m2 * 19.188,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5% x 76.786,61 € 3.839,33 € Verkehrssignalanlagen 5% x 838.754,00 € 41.937,70 € 2. Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.658.377,33 € 88.612,58 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 76.786,61 € 5.119,11 € Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 838.754,00 € 55.916,93 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 112.818,90 € 5.640,95 € Amt für IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 34.557,60 € 1.727,88 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,50 % / 2 * (3.721.294,43 - 1.819.500)) *) Zinssatz für den Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013 33.281,40 € Jahresfolgekosten insgesamt: 255.263,87 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.819.500 € / 25,9 Jahre * 70.214,22 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 1.819.500 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: Anlage _Lageplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2015, OF 474/4 Antrag vom 13.04.2015, OF 911/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2012, M 26 Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1328 Anregung vom 19.05.2015, OA 627 Antrag vom 02.03.2017, OF 210/9 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1385 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 30 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 4, 5, 9 Versandpaket: 25.03.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 21.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage M 47 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2015 1. Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 911/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Frage angefügt wird: "Wie werden die Anwohner informiert?" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 2 am 18.05.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 41. Sitzung des OBR 4 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 627 2015 1. Die Vorlage M 47 wird unter Hinweis auf OA 627 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 474/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU Beschlussausfertigung(en): § 5916, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 66 5

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