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Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2012, M 26

Betreff: Sanierung und Umbau der Straße Am Dornbusch I. Der Vorplanung zur Grunderneuerung der Straße Am Dornbusch wird gemäß den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahmen voraussichtlich 2,96 Mio. € betragen werden, b) für die weiterführenden Planungen der Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002743 insgesamt 120.000 € zur Verfügung stehen, c) die erforderlichen Mittel für die Realisierung nach Vorlage einer Kostenberechnung zum Investitionsprogramm ab 2013 angemeldet werden. III. Der Magistrat wird beauftragt: a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen, b) zu prüfen ob die Maßnahme zuwendungsfähig FAG/GVFG - Förderung ist und ggf. frühzeitig entsprechende Anträge zu stellen. Begründung: A - Zielsetzung Der Ortsbeirat 9 hat den Magistrat mit der Anregung OM 41 vom 11.05.2006 aufgefordert, eine Grunderneuerung der Straße Am Dornbusch vorzunehmen. Die Entfernung der Straßenbahnschienen und des mit Kopfsteinpflaster versehenen Gleiskörpers erfolgen im Rahmen einer Neugestaltung des vorhandenen Straßenquerschnitts der Straße Am Dornbusch einschließlich des Knotenpunkts Ernst-Schwendler-Straße/Platenstraße bis zur Eschersheimer Landstraße. Ziel der Vorplanung ist eine anforderungsgerechte und gestalterische Neuordnung des Straßenquerschnittes inklusive der Einrichtung beidseitiger Radwege und Gehwege in Verbindung mit einer notwendigen Grunderneuerung dieses Streckenabschnittes. B - Alternativen Als Alternative wurde eine Vorplanungsvariante mit dem Verzicht auf die vorhandene Busspur auf der Südseite der Straße Am Dornbusch zwischen der Eichendorffstraße und dem Aufstellbereich vor der Eschersheimer Landstraße und einer beidseitigen Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen geprüft. Diese Alternative wurde im Zuge der Ämterabstimmung aus gestalterischen und funktionalen Gründen jedoch verworfen. C - Lösung Verkehrliche Neuordnung der Straße Am Dornbusch im Abschnitt zwischen Ernst-Schwendler-Straße/Platenstraße und Raimundstraße (Anlage 2, Blatt 1): Die zwei von der Ernst-Schwendler-Straße kommenden Fahrstreifen gehen in der Straße Am Dornbusch in einen Regelquerschnitt über, der im Planungsbereich beidseitig überbreite Fahrspuren von je 5,50 m Breite und 1,60 m breite Radwege vorsieht. Auf diesen überbreiten Fahrspuren können Busse und Lastkraftwagen neben Personenkraftwagen fahren. Zwischen den Radwegen und der Fahrbahn befinden sich 0,50 m breite Sicherheitstrennstreifen. Vor den Einmündungsbereichen der Platenstraße und Raimundstraße/Hansaallee gehen die Radwege in Radfahrstreifen über. Durch die Führung auf Fahrbahnniveau werden bessere Sichtbeziehungen zu dem motorisierten Verkehr hergestellt und an den signalisierten Querungen wird durch den Belagwechsel die Trennung des Radverkehrs von den Fußgängern auf den Aufstellflächen erreicht. An diesen Knotenpunkten wird dem Radverkehr durch das Abmarkieren von aufgeweiteten Radaufstellstreifen das direkte Abbiegen in die Platenstraße-Süd und in die Raimundstraße ermöglicht. Zusätzlich dazu ist das indirekte Abbiegen vorgesehen. Die geänderte Querschnittsaufteilung östlich des Knotenpunkts Ernst-Schwendler-Straße/Platenstraße/Am Dornbusch ermöglicht es, die Mittelinsel zu begrünen und mit einem Baum zu versehen. Verkehrliche Neuordnung der Straße Am Dornbusch im Abschnitt zwischen Raimundstraße und Eschersheimer Landstraße (Anlage 2, Blatt 2): Die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs bleibt durch Beibehaltung der Busspur auf der Südseite auch nach der Neugestaltung gewährleistet. Für den Individualverkehr ist ein 3,00 m breiter Fahrstreifen neben der Busspur vorgesehen. Auf der nördlichen Seite sieht die Planung eine 5,50 m überbreite Fahrspur für den motorisierten Verkehr vor. Der Radverkehr wird in diesem Planungsabschnitt überwiegend auf Radwegen geführt. Zwischen den Radwegen und den Parkstreifen wird ein Sicherheitstrennstreifen angeordnet. Die Bevorrechtigung der Rad- und Gehwege an den Anschlussknotenpunkten wird durch Teilaufpflasterungen verdeutlicht. Für den Radverkehr wird eine neue Streckenführung von der Grillparzerstraße zur Henry-Budge-Straße durch einen kurzen Zweirichtungsradweg an der Nordseite der Straße Am Dornbusch und eine zusätzliche Überquerung durch die Installation einer neuen Ampelanlage geschaffen. Im Bereich der Parkbuchten und des Mittelstreifens sind zusätzliche Baumstandorte vorgesehen. Für den aus Norden kommenden motorisierten Individualverkehr bleibt die Wendemöglichkeit nach Fahrtrichtung Osten zwischen der Grillparzerstraße und der Henry-Budge-Straße erhalten. D - Kosten Die Kostenschätzung für die Sanierung wurde ohne örtliche Vermessung und Baugrunduntersuchungen, deren Ergebnisse Auswirkungen auf die Kostenansätze haben können, erstellt. Leitungsverlegungen sind in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. Bei den Kostensätzen für Verkehrsumleitungen und Bodenentsorgung handelt es sich um Annahmen. Nach grober Kostenschätzung addieren sich die Kosten für die bauliche Umsetzung wie folgt: Pos. Herstellung von / Leistung Kosten 1) Umbau der Fahrbahnflächen incl. Gleisrückbau und Entwässerung

  1. 225.000 € 2) Geh- und Radwegflächen 75.000 € 3) Grünflächen und Baumpflanzungen 70.000 € 4) Signalanlagen 650.000 € 5) Markierung und Beschilderung 30.000 € 6) Baustelleneinrichtung und Verkehrsregelung 70.000 € geschätzte Kosten netto 2.120.000 € Mehrwertsteuer 19 % 402.800 € Kostenschätzung der Bauausführung brutto 2.522.800 € 7) Vermessung, Planung, Bauleitung, 17% von Sicherheitskoordinator, Pos. 1 - 6 360.400 € Mehrwertsteuer 19 % 68.476 € Kostenschätzung der Nebenkosten brutto 428.876 € Kostenschätzung des Ausbaus gesamt brutto 2.951.676 € Geschätzte Gesamtkosten der Sanierung gerundet (brutto) 2,96 Mio. € Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 814 KB) Anlage 2_Lageplaene (ca. 1,5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2012, NR 226 Antrag vom 01.02.2012, OF 138/2 Antrag vom 12.03.2012, OF 153/2 Antrag vom 09.02.2012, OF 268/9

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