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Kurzzeitparkplätze für die Straße Am Dornbusch

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Dornbusch Vorgang: M 47/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Errichtung von Fahrradständern vor dem Haus Am Dornbusch 12 zu verzichten, 2. stattdessen Fahrradständer auf der südlichen Straßenseite direkt am südwestlichen Abgang zur Fußgängerunterführung einzurichten, 3. anstelle der auf die Südseite verlegten Fahrradständer können dann westlich des Taxihalteplatzes 1 oder 2 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Begründung: Die anliegenden Geschäfte und Anwohner sind zwingend auf Halteplätze im genannten Bereich angewiesen, worauf sie mit einer Unterschriftenaktion hinweisen. Andere Haltemöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Überdies ist der für die Fahrradständer vorgeschlagene Ersatzstandort mit Blick auf die Lage von Bus- und U-Bahn-Station günstiger. Bei der Berechnung der Länge des Taxistandplatzes ist zu berücksichtigen, daß sich Taxistandort von hinten füllen und von vorne leeren und die Taxifahrer gewöhnlich bei ihren Fahrzeugen bleiben, so daß diese einzelnen Halteplätze kürzer sein können als gewöhnliche Parkplätze.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 210/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze für die Straße Am Dornbusch Vorgang: M 47/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Errichtung von Fahrradständern vor dem Haus Am Dornbusch 12 zu verzichten, 2. stattdessen Fahrradständer auf der südlichen Straßenseite direkt am südwestlichen Abgang zur Fußgängerunterführung einzurichten, 3. anstelle der auf die Südseite verlegten Fahrradständer können dann westlich des Taxihalteplatzes 1 oder 2 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Begründung: Die anliegenden Geschäfte und Anwohner sind zwingend auf Halteplätze im genannten Bereich angewiesen, worauf sie mit einer Unterschriftenaktion hinweisen. Andere Haltemöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Überdies ist der für die Fahrradständer vorgeschlagene Ersatzstandort mit Blick auf die Lage von Bus- und U-Bahn-Station günstiger. Bei der Berechnung der Länge des Taxistandplatzes ist zu berücksichtigen, daß sich Taxistandort von hinten füllen und von vorne leeren und die Taxifahrer gewöhnlich bei ihren Fahrzeugen bleiben, so daß diese einzelnen Halteplätze kürzer sein können als gewöhnliche Parkplätze. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2015, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1385 2017 Die Vorlage OF 210/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.