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Frankfurter Programm betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 131

Betreff: Frankfurter Programm betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2008, § 5079 (M 195) Auf Antrag des Magistrats vom 22.06.2009

  1. Die Stadt Frankfurt am Main fördert die zwischen einem oder mehreren Betrieben (Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) und einem anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe vereinbarte Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen durch Zuschüsse an den Kita-Träger. Voraussetzung städtischer Bezuschussung ist, dass


    1.

  2. sich der Betrieb bzw. die Betriebe maßgeblich an der Finanzierung der laufenden und investiven Kosten der Kita (Kindertageseinrichtung) beteiligen, 1.

  3. die wesentlichen Rahmenbedingungen der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita sowie die Rechte und Pflichten des Betriebes oder der Betriebe und des Kita-Trägers (Kooperationspartner) in einer schriftlichen Vereinbarung (Kooperationsvertrag) geregelt werden und 1.

  4. die Stadt Frankfurt am Main dieser Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern zustimmt.

  5. Den Betrieben obliegt grundsätzlich 2.

  6. die maßgebliche Beteiligung an der Finanzierung der Investitionskosten 2.

  7. die Finanzierung der laufenden Mietkosten bzw. kalkulatorischer Mietkosten für die Kita 2.

  8. die Finanzierung erhöhter Personal- und Sachkosten, die sich aus den besonderen Anforderungen betriebsnaher Kinderbetreuung ergeben.

  9. Grundlage der städtischen Förderung sind die zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Dachverbänden der freien Kita-Träger in Frankfurt am Main vereinbarten zuwendungsfähigen Kita-Platz-Kosten für die vereinbarte Regel-Öffnungsdauer und Regel-Jahresschließdauer der Kindertageseinrichtungen. Die laufenden Mietkosten bzw. kalkulatorischen Mietkosten für die betrieblich geförderte Kita sind nicht Bestandteil der zuwendungsfähigen Kosten.

  10. Die Stadt Frankfurt am Main fördert unabhängig vom Wohnort der Kinder alle belegten Plätze und gewährleistet ihre Finanzierung unter Anrechnung von Drittmitteln (insbesondere Elternentgelten und Landeszuwendungen) grundsätzlich in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Ziffer 3, wenn zwischen den Kooperationspartnern keine Stadtteilöffnung gemäß Ziffer

  11. vereinbart ist. Die nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten sind von den Betrieben auszugleichen. Zum Ausgleich können auch zwischen den Kooperationspartnern vereinbarte höhere Elternentgelte herangezogen werden (siehe auch Ziffer 8.).

  12. Die Stadt Frankfurt am Main gewährleistet die Finanzierung aller belegten Plätze unter Anrechnung von Drittmitteln (insbesondere Elternentgelten und Landeszuwendungen) in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen Kosten gemäß Ziffer 3., wenn mindestens ein Viertel der vereinbarten Plätze Kindern von Nicht-Betriebsangehörigen, die in Frankfurt am Main wohnen, vorbehalten bleibt (Stadtteilöffnung).

  13. Die Stadt Frankfurt beteiligt sich neben dem Betrieb bzw. den Betrieben an erhöhten Personal- und Sachkosten, die sich aus vereinbarter erweiterter Wochenöffnungsdauer bzw. verkürzter Jahresschließungsdauer der Kita ergeben, mit Zuschlägen. Diese Zuschläge können auf Antrag im Rahmen der in der Vereinbarung über die zuwendungsfähigen Kosten gemäß Ziffer

  14. getroffenen Regelungen anteilig gewährt werden.

  15. Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich grundsätzlich an der Finanzierung zuwendungsfähiger Investitionskosten betrieblich geförderter Kitas durch Investitionskostenzuschüsse an den Kita-Träger. Neu geschaffene Plätze fördert die Stadt Frankfurt am Main 7.

  16. grundsätzlich bis zur Höhe von 50% der jeweils geltenden Sofortprogrammförderung. Dies gilt, wenn zwischen den Kooperationspartnern keine Stadtteilöffnung im Sinne der Ziffer 7.2 vereinbart ist; 7.

  17. bis zur Höhe von 75% der jeweils geltenden Sofortprogrammförderung, wenn die Kooperationspartner vereinbaren, dass mindestens ein Viertel der vorgehaltenen und mit der Stadt vereinbarten Plätze Kindern von Nicht-Betriebsangehörigen, die in Frankfurt am Main wohnen, vorbehalten sind (Stadtteilöffnung). Derzeit beträgt die Sofortprogrammförderung für u3-, Kindergarten- und Hortplätze je neu geschaffenem Platz bis zu 4.000 €. Für neu geschaffene u3-Plätze können Fördermittel des Bundes beantragt werden. Sie sind, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, vorrangig in Anspruch zu nehmen. Den Bestandserhalt von Plätzen fördert die Stadt Frankfurt am Main grundsätzlich nach den gleichen Kriterien und bis zur gleichen Höhe wie die Neuschaffung von Plätzen.

  18. Für die Erhebung von Elternentgelten gilt: 8.

  19. in Kitas ohne vereinbarte Stadtteilöffnung gemäß Ziffer

  20. kann im Kooperationsvertrag vereinbart werden, dass die betrieblichen Anteile an den zuwendungsfähigen Kosten ganz oder anteilig durch höhere Elternentgelte aufgebracht werden. Die Elternentgelte können - für Kinder unter drei Jahren grundsätzlich bis zum Doppelten der geltenden Entgelthöhe des Betrages der städtischen Regelungen auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.10.2008, § 5079 (M 195) betragen; - für Kindergarten- und Hortkinder grundsätzlich bis zum Doppelten des Betrages des nicht ermäßigten Entgelts der Stufe 1 der städtischen Entgeltregelung auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006, § 1206 (M 215) betragen. Im Rahmen des Kooperationsvertrages wirken die Kooperationspartner gemeinsam auf das Schaffen sozialverträglicher Lösungen in der Ausgestaltung der Elternentgelte hin. 8.

  21. In Kitas mit vereinbarter Stadtteilöffnung gemäß Ziffer 5 werden die Elternentgelte analog der Regelungen für städtische Kitas erhoben. Bei Kindergarten- und Hortplätzen ist die Erhebung des nicht ermäßigten Elternentgelts (Stufe 1) möglich.

  22. Die Neuregelung gilt für bestehende betrieblich geförderte Kitas ab 01.08.2009, wenn die Voraussetzungen der Ziffern

  23. bis

  24. dieses Beschlusses gegeben sind. Für betrieblich geförderte Kitas in Neugründung gilt die Neuregelung ab Antragstellung bzw. Inbetriebnahme, frühestens ab 01.01.

  25. Der Magistrat wird beauftragt, den Magistratsbeschluss über die bisherigen Regelungen nicht mehr anzuwenden, wenn die Förderung aller bestehenden Einrichtungen auf der Grundlage dieses Beschlusses erfolgt.

  26. Der Magistrat wird beauftragt, zukünftig im Rahmen der Kindertageseinrichtungsentwicklungsplanung auf den Saldo der dem Kostenausgleich unterliegenden Plätze (auswärtige Kinder in Frankfurter Kindertageseinrichtungen abzüglich Frankfurter Kinder in auswärtigen Kindertageseinrichtungen) einzugehen und sollte der Saldo weiter anwachsen, entsprechende Anpassungen der Fördermodalitäten der betrieblich geförderten Kinderbetreuung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung: Im Jahr 2005 wurde als Auftrag der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ins Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgenommen "den Eltern dabei (zu) helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können" (§ 22 KJHG). Im Jahr 2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Förderung durch einen Betreuungsplatz in Kita und Kindertagespflege ab dem vollendeten

  27. bis zum vollendeten

  28. Lebensjahr beschlossen, der bis 2013 umzusetzen ist. Zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs ist in Frankfurt am Main vorgesehen, bis 2013 für 50 % der Kleinkinder unter drei Jahren qualifizierte Betreuungsangebote in Kitas und in Kindertagespflege vorzuhalten und dafür ab 2009 ca. 6.000 zusätzliche Betreuungsplätze für unter Dreijährige zu schaffen. Der betrieblichen geförderten Kinderbetreuung soll ein deutlich höherer Stellenwert bei diesem Platzausbau eingeräumt werden. Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, dass bis 25 % der vorrangig für Kinder unter drei Jahren neu zu schaffenden Betreuungsplätze in betrieblich geförderten Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden. Die Modalitäten für betrieblich geförderte Kinderbetreuung in Frankfurt am Main werden verbessert durch vereinfachte Förderbedingungen und durch eine höhere finanzielle Bezuschussung durch die Stadt Frankfurt am Main. Die Gestaltungsoptionen der Betriebe für betrieblich geförderte Kinderbetreuung - in Kooperation mit einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe - werden erweitert. Angesichts dieser deutlich verbesserten Ausgangssituation ist zu erwarten, dass sich immer mehr Betriebe mit dem Gedanken befassen werden, die Kindertagesbetreuung betrieblich zu fördern. Frankfurt am Main ist eine Familienstadt, in der Kinderbetreuung eindeutig einen Zukunftsfaktor darstellt. Durch betrieblich geförderte Kinderbetreuung werden Eltern und Betriebe durch die Stadt Frankfurt am Main in ihrem Bemühen unterstützt, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Für Frankfurt am Main schafft Familienfreundlichkeit einen doppelten Standortvorteil dadurch, dass die Betriebe im Wettbewerb um qualifiziertes Personal gestärkt werden, und die Stadt im Standortwettbewerb ihre Konkurrenzfähigkeit verbessern kann. Mit dem Frankfurter Programm betriebsnaher Kinderbetreuung hat die Stadt Frankfurt am Main bereits 1992 die Voraussetzungen für die Gründung zahlreicher und vielfältiger Kooperations-Kindertageseinrichtungen zwischen Betrieben und freien Trägern geschaffen. Diese betrieblichen Kinderbetreuungsangebote ergänzen hervorragend das breite und vielfältige Kinderbetreuungsangebot in Frankfurt am Main. Mittlerweile bestehen 26 betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen, die von der Stadt mitfinanziert werden. Sie bieten ca. 800 Plätze für Kleinkinder unter drei Jahren und ca. 600 Kindergartenplätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Die seit 1992 geltenden Regelungen städtischer Förderung für betriebsnahe Kinderbetreuung werden mit dieser Vorlage modifiziert und den geänderten rechtlichen Gegebenheiten, den gemachten Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und den heutigen Erfordernissen angepasst. B. Alternativen: keine C. Lösung: Die Fördermodalitäten werden erheblich vereinfacht und die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebe deutlich erweitert. Die finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main wird spürbar verbessert. Die Elternentgelte in den betrieblich geförderten Kitas orientieren sich an den städtischen Regelungen. Das Elternentgelt für Kinder unter drei Jahren beträgt für einen Ganztagsplatz 198 €, für einen Zwei-Drittel-Platz 158 € und für einen Halbtagsplatz 138 €. Das Elternentgelt für Kindergarten- und Hortkinder beträgt in der nicht ermäßigten Stufe 1 für einen Ganztagsplatz 148 €, für einen Zwei-Drittel-Platz 118 € und für einen Halbtagsplatz 104 €. Die Stadt Frankfurt am Main fördert alle belegten Plätze unabhängig vom Wohnort der Kinder (Frankfurter oder auswärtige Kinder). Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (§ 28 HKJGB) sieht einen Kostenausgleich (Refinanzierung der laufenden Betriebskosten für Kinder aus auswärtigen Gemeinden) vor, der Herkunftsgemeinden verpflichtet, der Standortgemeinde die Kinderbetreuungskosten auszugleichen. D. Kosten: Die finanziellen Mittel zur städtischen Förderung betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen sind im Haushalt 2009 berücksichtigt und für den Doppelhaushalt 2010/2011 im Rahmen des Gesamtplatzausbaus kalkuliert und angemeldet. Ein betrieblich geförderter Kita-Platz ist für die Stadt Frankfurt kostengünstiger als andere Kita-Plätze, die z. B. im Rahmen des Sofortprogramms Kinderbetreuung eingerichtet werden, weil kooperierende Betriebe an der Finanzierung der Platzkosten beteiligt sind. Ihnen obliegt nicht nur die Finanzierung der Mietkosten, sondern zumindest anteilig auch die Finanzierung erhöhter Personal- und Sachkosten, die sich aus den besonderen Anforderungen betriebsnaher Kinderbetreuung ergeben (z. B. erweiterter Wochenöffnungsdauer). Die laufenden städtischen Aufwendungen betragen 2009 - für einen neu geschaffenen Kindergartenplatz (ganztags) in einer Regeleinrichtung im Mittelwert 607 €; in einer betrieblich geförderten Kita nach Maßgabe dieses Beschlusses 373 € (ohne Stadtteilöffnung) bzw. 507 € (mit Stadtteilöffnung); - für einen neu geschaffenen u3-Platz (ganztags) in einer Regeleinrichtung im Mittelwert 935 €; in einer betrieblich geförderten Kita nach Maßgabe dieses Beschlusses 514 € (ohne Stadtteilöffnung) bzw. 755 € (mit Stadtteilöffnung). Darüber hinaus beteiligen sich kooperierende Betriebe auch maßgeblich an der Finanzierung der Investitionskosten. Die Mehraufwendungen, die sich aus der verbesserten städtischen Bezuschussung ergeben, betragen 2009 ca. 1,14 Mio. €. Sie sind im Rahmen der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung gedeckt, da sich die städtischen Zuschüsse für betrieblich geförderte Kita-Plätze im Rahmen der angemeldeten Haushaltsmittel bewegen.

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