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Entgeltfreies letztes Kindergartenjahr

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 111 Betreff: Entgeltfreies letztes Kindergartenjahr Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10643 (NR 2064) 1. a) Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 (ab 01.08.2006) werden für das Jahr, welches der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, für die pädagogische Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen keine Elternentgelte erhoben. b) Für Kinder, die vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden (Kann-Kinder), wird das Elternentgelt für das Jahr vor der Einschulung auf Antrag rückwirkend erstattet. c) Für Kinder, die gem. § 58 Hess. Schulgesetz vom Schulbesuch zurückgestellt sind, wird für den Zeitraum der Zurückstellung kein Elternentgelt erhoben. d) Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit. 2. Es dient zur Kenntnis, - dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten - dass die Entgeltfreiheit ab 01.08.2006 im Wesentlichen für Kinder gilt, die vom 02.07.2000 bis 01.07.2001 geboren wurden. 3. Es dient zur Kenntnis, - dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Kita-Trägern empfohlen wird, die Entgeltfreiheit des letzten Kindergartenjahres zu übernehmen und - dass die städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr entstehenden Mindereinnahmen erhöht werden, sofern sie die Elternentgelte nach der städtischen Entgeltregelung festsetzen. 4. Die durch das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr entstehenden Einnahmeausfälle bei der Stadt sowie die Mehrausgaben aufgrund von höheren Betriebskostenzuschüsse an die anderen Träger von Kindertageseinrichtungen werden zu Lasten der Gesamtdeckung bewilligt. Der Magistrat wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen in den Haushalt 2007 bzw. die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Begründung: A. Alternativen Das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr markiert die erste Etappe einer Entwicklung, an deren Ende die vollständige Entgeltfreiheit für den Kindergartenbesuch stehen wird. Mit dem entgeltfreien letzten Kindergartenjahr soll erreicht werden, dass zumindest im Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, alle Kinder den Kindergarten besuchen. B. Alternativen Diese Vorlage geht davon aus, dass die Entgeltfreiheit für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (ganztags, teilzeit oder halbtags) gilt. Alternativ dazu sind zwei andere Varianten denkbar: 1. Die Entgeltfreiheit gilt unabhängig von der vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungsdauer für die halbtägige pädagogische Betreuung. Für darüber hinaus vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten wäre das verbleibende Entgelt zu zahlen. 2. Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer, maximal für die sog. Zwei-Drittel-, d. h. sechs- bis sechseinhalbstündige Betreuung. Für darüber hinaus vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten wäre das verbleibende Entgelt zu zahlen. C. Lösung Umsetzung des der Schulpflicht vorausgehenden entgeltfreien Kindergartenjahres. Für Kann-Kinder erfolgt die rückwirkende Erstattung des Elternentgelts aus Gründen der Gleichbehandlung. für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder wird das Elternentgelt für den Zeitraum der Zurückstellung nicht erhoben, um sicherzustellen, dass diese Kinder weiterhin den Kindergarten besuchen. D. Finanzielle Auswirkungen Erwartet werden im laufenden Haushaltsjahr anteilige Mehrkosten im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen in Höhe von 0,6 Mio. € und im Bereich der Kitas freier Träger in Höhe von 1,5 Mio. €, zusammen also 2,1 Mio. €. In den folgenden Haushaltsjahren sind bei den zu erwartenden steigenden Kinderzahlen in Bezug auf das jeweilige Haushaltsjahr für die städtischen und Kitas freier Träger folgende Mehrausgaben zu erwarten: 2007: 5,1 Mio. €; 2008: 5,5 Mio. €, 2009: 5,9 Mio. € und 2010: 6,1 Mio. €. Geringere Kosten sind durch Wegfall von Kostenübernahmen beim Wirtschaftsdienst Jugend und Familie (WJF) zu erwarten: 2006: 0,4 Mio. € ; 2007: 0,9 Mio. €; 2008: 1,0 Mio. €, 2009: 1,0 Mio. € und 2010 1,1 Mio €. Mit dem entgeltfreien letzten Kindergartenjahr werden geringere Verwaltungskosten im Bereich der Stufenfestsetzung (Stadtschulamt) und des WJF (Jugend- und Sozialamt) erwartet, die derzeit noch nicht quantifiziert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.10.2005, NR 2066 Antrag vom 20.10.2005, NR 2064 Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.06.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung der KAV am 26.06.2006, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 111dient zur Kenntnis. 45. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.06.2006, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 111 wird zugestimmt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.07.2006, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (= Annahme) ÖkoLinX/E.L. (= Ziffern 1., 3. und 4. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.07.2006, TO II, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2006, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1., 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD gegen REP und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 529, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 Aktenzeichen: 40 4

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