Entgeltfreies letztes Kindergartenjahr
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M
111 Betreff:
Entgeltfreies letztes Kindergartenjahr Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006,
§ 10643 (NR 2064)
1. a) Mit Beginn des
Schuljahres 2006/2007 (ab 01.08.2006) werden für das Jahr, welches der
Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, für die pädagogische Betreuung in den
städtischen Kindertageseinrichtungen keine Elternentgelte erhoben. b) Für
Kinder, die vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden (Kann-Kinder), wird
das Elternentgelt für das Jahr vor der Einschulung auf Antrag rückwirkend
erstattet. c) Für Kinder, die gem. § 58 Hess. Schulgesetz vom Schulbesuch
zurückgestellt sind, wird für den Zeitraum der Zurückstellung kein
Elternentgelt erhoben. d) Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich
vereinbarte tägliche Betreuungszeit. 2. Es dient zur Kenntnis, - dass die mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze
der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten - dass die Entgeltfreiheit ab 01.08.2006 im
Wesentlichen für Kinder gilt, die vom 02.07.2000 bis 01.07.2001 geboren
wurden. 3. Es dient zur Kenntnis, - dass den kirchlichen und
freigemeinnützigen Kita-Trägern empfohlen wird, die Entgeltfreiheit des letzten
Kindergartenjahres zu übernehmen und - dass die städtischen Zuschüsse für die
Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend
der durch das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr entstehenden Mindereinnahmen
erhöht werden, sofern sie die Elternentgelte nach der städtischen
Entgeltregelung festsetzen. 4. Die durch das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr
entstehenden Einnahmeausfälle bei der Stadt sowie die Mehrausgaben aufgrund von
höheren Betriebskostenzuschüsse an die anderen Träger von
Kindertageseinrichtungen werden zu Lasten der Gesamtdeckung bewilligt. Der
Magistrat wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen in den Haushalt 2007
bzw. die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Begründung: A. Alternativen Das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr markiert die
erste Etappe einer Entwicklung, an deren Ende die vollständige Entgeltfreiheit
für den Kindergartenbesuch stehen wird. Mit dem entgeltfreien letzten
Kindergartenjahr soll erreicht werden, dass zumindest im Jahr, das dem Beginn
der Schulpflicht vorausgeht, alle Kinder den Kindergarten besuchen. B. Alternativen Diese Vorlage geht davon aus, dass die
Entgeltfreiheit für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer
(ganztags, teilzeit oder halbtags) gilt. Alternativ dazu sind zwei andere Varianten
denkbar: 1. Die
Entgeltfreiheit gilt unabhängig von der vertraglich vereinbarten täglichen
Betreuungsdauer für die halbtägige pädagogische Betreuung. Für darüber hinaus
vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten wäre das verbleibende Entgelt zu
zahlen. 2. Die
Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer,
maximal für die sog. Zwei-Drittel-, d. h. sechs- bis sechseinhalbstündige
Betreuung. Für darüber hinaus vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten wäre das
verbleibende Entgelt zu zahlen. C. Lösung Umsetzung des der Schulpflicht vorausgehenden
entgeltfreien Kindergartenjahres. Für Kann-Kinder erfolgt die rückwirkende
Erstattung des Elternentgelts aus Gründen der Gleichbehandlung. für vom
Schulbesuch zurückgestellte Kinder wird das Elternentgelt für den Zeitraum der
Zurückstellung nicht erhoben, um sicherzustellen, dass diese Kinder weiterhin
den Kindergarten besuchen. D. Finanzielle Auswirkungen Erwartet werden im laufenden Haushaltsjahr anteilige
Mehrkosten im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen in Höhe von 0,6
Mio. € und im Bereich der Kitas freier Träger in Höhe von 1,5 Mio. €,
zusammen also 2,1 Mio. €. In den folgenden Haushaltsjahren sind bei den zu
erwartenden steigenden Kinderzahlen in Bezug auf das jeweilige Haushaltsjahr
für die städtischen und Kitas freier Träger folgende Mehrausgaben zu erwarten:
2007: 5,1 Mio. €; 2008: 5,5 Mio. €, 2009: 5,9 Mio. € und 2010:
6,1 Mio. €. Geringere
Kosten sind durch Wegfall von Kostenübernahmen beim Wirtschaftsdienst Jugend
und Familie (WJF) zu erwarten: 2006: 0,4 Mio. € ; 2007: 0,9 Mio. €;
2008: 1,0 Mio. €, 2009: 1,0 Mio. € und 2010 1,1 Mio €. Mit dem entgeltfreien letzten
Kindergartenjahr werden geringere Verwaltungskosten im Bereich der
Stufenfestsetzung (Stadtschulamt) und des WJF (Jugend- und Sozialamt) erwartet,
die derzeit noch nicht quantifiziert werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
19.10.2005, NR 2066
Antrag vom
20.10.2005, NR 2064
Vortrag des
Magistrats vom 08.06.2018, M 101
Vortrag des
Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.06.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung
der KAV am 26.06.2006, TO II, TOP 1
Beschluss: Die Vorlage M 111dient zur Kenntnis.
45.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.06.2006, TO I, TOP 1
Beschluss: Der Vorlage M 111 wird zugestimmt.
2. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.07.2006, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 111 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Ablehnung) NPD (= Annahme) ÖkoLinX/E.L. (= Ziffern 1., 3.
und 4. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.07.2006, TO II, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 111 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.07.2006, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
Ziffern 1., 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG,
FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen REP (= Ablehnung) Ziffer 2.:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD gegen REP und ÖkoLinX/E.L.
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 529, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 Aktenzeichen: 40 4