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Aussetzung der Erhöhung der Kita-Entgelte um jährlich 2,5 % ab 01.01.2007

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 215 Betreff: Aussetzung der Erhöhung der Kita-Entgelte um jährlich 2,5 % ab 01.01.2007 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 529 (M 111) 1. Auf die von der Stadtverordnetenversammlung § 4316 vom 19.12.2002 (M 249) und § 6570 vom 18.12.2003 (M 200) beschlossenen, weiteren jährlichen Erhöhungen der Elternentgelte um 2,5% wird ab 01.01.2007 verzichtet. Die Elternentgelte werden unter Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 529 vom 13.07.2006 (M 111) in der ab 01.01.2006 geltenden Höhe erhoben. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten. Dies sind insbesondere: - die Ermäßigung des Regelentgelts (Stufe 1) bei geringem Einkommen (Stufe 2 - 4); - die Erhebung eines anteiligen Entgelts von 70 bzw. 80 % bei Belegung eines Halbtages- bzw. Zwei-Drittel-Platzes; - die Gewährung einer Geschwisterermäßigung, sofern mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen (bei zwei Kindern wird eine Entgelt in Höhe von je 80 %, bei drei und mehr Kindern von je 60 % des jeweils ermittelten Entgelts erhoben) Für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen wird das Elternentgelt analog der bisherigen Festlegung (§ 8001 vom 01.03.2001) in Höhe des Doppelten des für den Besuch eines Kindergartens ab drei Jahren jeweils geltenden Regelentgelts (Stufe 1, ohne einkommensabhängige Ermäßigung) erhoben. 3. Es dient zur Kenntnis, - dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen wird, die Aussetzung der Entgelterhöhung in den Kindertageseinrichtungen des eigenen Trägerbereichs zu übernehmen; - dass die städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch die Aussetzung der Entgelterhöhung entstehenden Mindereinnahmen ansteigen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die dadurch entstehenden zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts nicht im Entwurf des Haushaltsplans 2007 und der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2010 enthalten sind und dass sich dadurch das Ergebnis in 2007 um 0,39 Mio. € 2008 um 0,80 Mio. € 2009 um 1,26 Mio. € und 2010 um 1,74 Mio. € gegenüber dem vorgelegten Entwurf verschlechtert. 5. Neben den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sind bei der Beschlussfassung des Haushalts 2007 und der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2010 die finanziellen Auswirkungen aus diesem Beschluss zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006, § 529 zum entgeltfreien letzten Kindergartenjahr und der Beschluss der Hessischen Landesregierung, eine nach Möglichkeit hessenweite Regelung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres durch die entsprechende Zweckbindung von Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs herbeizuführen, markiert die erste Etappe einer Entwicklung, an deren Ende die vollständige Entgeltfreiheit für den Kindergartenbesuch stehen wird. Die Aussetzung der Erhöhung der Elternentgelte bekräftigt diese Zielsetzung. B: Alternativen Keine C. Lösung: Aussetzen der jährlichen Erhöhung der Elternentgelte für alle Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main. D. Finanzielle Auswirkungen Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2007 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 sind die Mehrkosten, die aufgrund der Aussetzung der jährlichen Erhöhung der Elternentgelte entstehen, bisher nicht berücksichtigt. In den HH 2007und die mittelfristige Finanzplanung 2010 sind bisher nur die Mehrkosten mit eingeflossen, die durch das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr zu erwarten sind. Bei Aussetzung der jährlichen Elternentgelterhöhung werden Mindereinnahmen aus Elternentgelten des städtischen Trägerbereichs auf das Jahr 2007 bezogen von 0,17 Mio.€ und Mehrkosten der städtischen Zuwendungen für den Bereich der freien Träger in Bezug auf das Jahr 2007 in Höhe von 0,35 Mio.€, somit insgesamt 0,52 Mio.€ kalkuliert, denen nicht näher quantifizierbare Minderausgaben beim Wirtschaftsdienst Jugend und Familie in Höhe von ca. 25% gegenüber stehen. Durch Zweckbindung von Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs werden der Stadt Frankfurt vom Land in 2007 ca. 5,7 Mio. € zuerkannt. In welchem Umfang der nicht gebundene Frankfurter Anteil aus dem Kommunalen Finanzausgleich im Gegenzug gesenkt wird, kann nicht eingeschätzt werden. Deckungsmittel aus dem Bereich des Dezernates II liegen nicht vor. Darstellung der kumulierten finanziellen Auswirkungen: Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 131 Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 27.11.2006, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 215 dient zur Kenntnis. 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2006, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 215 wird zugestimmt. 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2006, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2006, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und NPD gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1206, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 40 4