Aussetzung der Erhöhung der Kita-Entgelte um jährlich 2,5 % ab 01.01.2007
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M
215 Betreff:
Aussetzung der Erhöhung der Kita-Entgelte um jährlich 2,5 % ab
01.01.2007 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 529 (M
111) 1. Auf die von der
Stadtverordnetenversammlung § 4316 vom 19.12.2002 (M 249) und
§ 6570 vom 18.12.2003 (M 200) beschlossenen, weiteren jährlichen
Erhöhungen der Elternentgelte um 2,5% wird ab 01.01.2007 verzichtet. Die
Elternentgelte werden unter Berücksichtigung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 529 vom 13.07.2006 (M 111) in der ab
01.01.2006 geltenden Höhe erhoben. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze
der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten. Dies sind insbesondere:
- die Ermäßigung des Regelentgelts
(Stufe 1) bei geringem Einkommen (Stufe 2 - 4); - die Erhebung eines anteiligen Entgelts von 70 bzw.
80 % bei Belegung eines Halbtages- bzw. Zwei-Drittel-Platzes; - die Gewährung einer
Geschwisterermäßigung, sofern mehrere Kinder einer Familie eine
Kindertageseinrichtung besuchen (bei zwei Kindern wird eine Entgelt in Höhe von
je 80 %, bei drei und mehr Kindern von je 60 % des jeweils
ermittelten Entgelts erhoben) Für die Betreuung von Kleinkindern in
altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen wird das Elternentgelt analog
der bisherigen Festlegung (§ 8001 vom 01.03.2001) in Höhe des Doppelten des für
den Besuch eines Kindergartens ab drei Jahren jeweils geltenden Regelentgelts
(Stufe 1, ohne einkommensabhängige Ermäßigung) erhoben. 3. Es dient zur Kenntnis, - dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Trägern
von Kindertageseinrichtungen empfohlen wird, die Aussetzung der
Entgelterhöhung in den Kindertageseinrichtungen des eigenen Trägerbereichs zu
übernehmen; - dass die
städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und
freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch die Aussetzung der
Entgelterhöhung entstehenden Mindereinnahmen ansteigen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die dadurch
entstehenden zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts nicht im
Entwurf des Haushaltsplans 2007 und der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis
2010 enthalten sind und dass sich dadurch das Ergebnis in 2007 um 0,39 Mio. €
2008 um 0,80 Mio. €
2009
um 1,26 Mio. €
und 2010 um 1,74 Mio. €
gegenüber dem vorgelegten Entwurf
verschlechtert.
5. Neben den beschlossenen
Etatanträgen und Etatanregungen sind bei der Beschlussfassung des Haushalts
2007 und der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2010 die finanziellen
Auswirkungen aus diesem Beschluss zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
13.07.2006, § 529 zum entgeltfreien letzten
Kindergartenjahr und der Beschluss der Hessischen Landesregierung, eine nach
Möglichkeit hessenweite Regelung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres
durch die entsprechende Zweckbindung von Mitteln des Kommunalen
Finanzausgleichs herbeizuführen, markiert die erste Etappe einer Entwicklung,
an deren Ende die vollständige Entgeltfreiheit für den Kindergartenbesuch
stehen wird. Die Aussetzung
der Erhöhung der Elternentgelte bekräftigt diese Zielsetzung. B: Alternativen Keine C. Lösung: Aussetzen der jährlichen Erhöhung der Elternentgelte
für alle Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main. D. Finanzielle Auswirkungen Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2007 und der
mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 sind die Mehrkosten, die aufgrund der
Aussetzung der jährlichen Erhöhung der Elternentgelte entstehen, bisher nicht
berücksichtigt. In den HH
2007und die mittelfristige Finanzplanung 2010 sind bisher nur die Mehrkosten
mit eingeflossen, die durch das entgeltfreie letzte Kindergartenjahr zu
erwarten sind. Bei Aussetzung der jährlichen
Elternentgelterhöhung werden Mindereinnahmen aus Elternentgelten des
städtischen Trägerbereichs auf das Jahr 2007 bezogen von 0,17 Mio.€ und
Mehrkosten der städtischen Zuwendungen für den Bereich der freien Träger in
Bezug auf das Jahr 2007 in Höhe von 0,35 Mio.€, somit insgesamt 0,52
Mio.€ kalkuliert, denen nicht näher quantifizierbare Minderausgaben beim
Wirtschaftsdienst Jugend und Familie in Höhe von ca. 25% gegenüber stehen.
Durch Zweckbindung von Mitteln des Kommunalen
Finanzausgleichs werden der Stadt Frankfurt vom Land in 2007 ca. 5,7 Mio.
€ zuerkannt. In welchem Umfang der nicht gebundene Frankfurter Anteil aus
dem Kommunalen Finanzausgleich im Gegenzug gesenkt wird, kann nicht
eingeschätzt werden. Deckungsmittel aus dem Bereich des Dezernates II
liegen nicht vor.
Darstellung der kumulierten
finanziellen Auswirkungen: Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.06.2009, M 131
Vortrag des
Magistrats vom 08.06.2018, M 101
Vortrag des
Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung
der KAV am 27.11.2006, TO II, TOP 1
Beschluss: Die Vorlage M 215 dient zur Kenntnis.
2. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2006, TO I, TOP 1
Beschluss: Der Vorlage M 215 wird zugestimmt.
6. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2006, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.12.2006, TO II, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 215 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen BFF
(= Ablehnung) 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und NPD
gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 1206, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 40 4