Konzept zur Staffelung der Elternentgelte im U 3-Bereich
Begründung
Elternentgelte im U 3-Bereich Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 101 vom 08.06.2018 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Entgeltstaffel für die Betreuung der unter-dreijährigen Kinder (U3) zu erarbeiten und der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Seit dem Jahr 2009 gilt für die Betreuung der unter-dreijährigen Kinder ein einheit-licher Entgeltbetrag in Höhe von 198 Euro monatlich für einen Ganztagsplatz. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN wurde vereinbart, dass Frankfurt für die Unter-Dreijährigen eine bisher nicht vorhandene Entgeltstaffel einführt.
Inhalt
Antrag vom 20.06.2018, NR 608
Betreff: Konzept zur Staffelung der Elternentgelte im U 3-Bereich Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 101 vom 08.06.2018 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Entgeltstaffel für die Betreuung der unter-dreijährigen Kinder (U3) zu erarbeiten und der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Seit dem Jahr 2009 gilt für die Betreuung der unter-dreijährigen Kinder ein einheit-licher Entgeltbetrag in Höhe von 198 Euro monatlich für einen Ganztagsplatz. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN wurde vereinbart, dass Frankfurt für die Unter-Dreijährigen eine bisher nicht vorhandene Entgeltstaffel einführt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.06.2018
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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