Erhöhung der Kita-Elternentgelte
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 01.12.2003, M 200
Betreff: Erhöhung der Kita-Elternentgelte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.03.2003, § 5073 Anl. 8 (E 200, Nr. 1, NR 850) - l. B 860/03 -
- Ab 01.01.2004 werden die Elternentgelte für die ganztägige pädagogische Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in allen vier Entgeltstufen jährlich um 2,5 %, jeweils beginnend mit dem Kalenderjahr, angehoben.
- Es dient zur Kenntnis, dass die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994 § 1802 verabschiedeten Grundsätze der Elternentgeltregelung auch weiterhin gelten. Dies sind insbesondere: - die Ermäßigung des Regelentgelts (Stufe 1) bei geringem Einkommen (Stufe 2 - 4) - die Erhebung eines anteiligen Entgelts von 70 bzw. 80% bei Belegung eines Halbtages- bzw. Zwei-Drittel-Platzes - die Gewährung einer Geschwisterermäßigung, sofern mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen (bei zwei Kindern wird ein Entgelt in Höhe von je 80%, bei drei und mehr Kindern von je 60% des jeweils ermittelten Entgelts erhoben) Für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen wird das Elternentgelt analog der bisherigen Festlegung (§ 8001 vom 01.03.2001) in Höhe des Doppelten des für den Besuch eines Kindergartens ab drei Jahren jeweils geltenden Regelentgelts (Stufe 1, ohne einkommensabhängige Ermäßigung) erhoben.
- Es dient zur Kenntnis, - dass den kirchlichen und freigemeinnützigen Kita-Trägern empfohlen wird, die Entgelterhöhung in den Kitas des eigenen Trägerbereichs zu übernehmen - dass die städtischen Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freigemeinnütziger Träger entsprechend der durch die Entgelterhöhung erzielbaren Mehreinnahmen reduziert werden.
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5073 Anlage 8, I. Nr. 112 (E 200 Antrag Nr. 1) und VIII Nr. 8 (NR 850) wird außer Kraft gesetzt.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage B 860 vom 27.10.2003 zurückzieht. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Erhöhung der Elternentgelte werden städtische Aufwendungen verringert und wird der Kostendeckungsgrad aus Elternentgelten erhöht. Die jährliche Anpassung der Entgelte um gleichbleibende und geringe Steigerungsraten unterstützt die Konsolidierungsziele des städtischen Haushalts und vermeidet gleichzeitig einschneidende zusätzliche finanzielle Belastungen von Eltern; sie gibt darüber hinaus Eltern, Kita-Trägern und der Stadt Frankfurt Planungsverlässlichkeit in finanzieller und administrativer Hinsicht. B. Alternativen Verschiebung der Entgelterhöhung vom 01.
- auf den 01.08.
- Diese Alternative ist angesichts der angespannten Haushaltssituation nur vertretbar, wenn sie aufkommensneutral umgesetzt wird, um im Jahr 2004 Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben zu vermeiden. Dafür müssten die Kita-Elternentgelte ab August 2004 um 6% und ab August 2005 ff. jeweils um 2,5% erhöht werden. C. Lösung Anhebung der Elternentgelte ab 01.01.2004 um jährlich 2,5%, jeweils beginnend mit dem Kalenderjahr. D. Finanzielle Auswirkungen Erwartet werden 2004 und für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2005 bis 2007) um Mehraufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugend- und Familienhilfe bereinigte städtische Mehreinnahmen (im Bereich der städt. Kitas) bzw. Minderausgaben (im Bereich der Kitas freier Träger) in Höhe von 360 T€ (2004), 729 T€ (2005), 1.107 T€ (2006) und 1.490 T€ (2007). Anlage 1 (ca. 17 KB) #