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Provisorische Personenüberführung im Bereich der ehemaligen Omegabrücke am Bahnhof Griesheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Aufstellung der provisorischen Personenüberführung (PÜ) im Bereich der ehemaligen Omegabrücke am Bahnhof Frankfurt Griesheim wird entsprechend der vorgelegten Unterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den Kauf der provisorischen PÜ in Höhe von 4.004 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau Brücke" abgewickelt wird.
    • b)die Deckung der für die Maßnahme notwendigen Mittel aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.003430 "Abwicklung Altmaßnahmen pauschal" in Höhe von 4.004 T€ erfolgt.
    • c)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, die bis dahin bereits verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind.
    • d)zudem stehen über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 1 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 -69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung.
  4. Der Magistrat wird beauftragt auf dieser Finanzierungsgrundlage alle nötigen Verträge zum Kauf, Bau, Unterhalt, Rückkaufoption etc. dieser provisorischen PÜ mit der DB InfraGO AG und der DB Bahnbau Gruppe GmbH abzuschließen.
  5. Der Magistrat hat für den Rückbau der provisorischen Personenüberführung rechtzeitig eine separate Beschlussfassung vorzulegen. Hieraus ergeben sich Stand 09.03.2024 Kosten in Höhe von 611 T€.
  6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. die provisorische PÜ in Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Griesheim (Sperrung der Personenunterführung Ost) und dem Abriss und der Neuplanung der ehemaligen Omegabrücke zu sehen ist. b. die Vorarbeiten für die Aufstellung der provisorischen PÜ bereits begonnen haben. c. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 859 T€ zukünftige Haushalte belastet.

Begründung

A. Allgemeines

Die Zielsetzung der provisorischen PÜ wird durch Randbedingungen aus zwei tangierenden Projekten bestimmt, diese sind:

  1. Abbruch Omegabrücke Die im Jahr 1973 errichtete Omegabrücke musste im September 2023 kurzfristig aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Neue Messergebnisse haben ernsthafte Zweifel an der weiteren Standfestigkeit des Bauwerks ergeben. Aufgrund aufgetretener Schäden hatte die Stadt Frankfurt am Main Ende Juni 2023 bereits eine verkehrliche Begrenzung bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen veranlasst. Weitere Untersuchungen wurden angesetzt, um die Ursachen des Schadensbildes zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen machten die Sperrung der Brücke unumgänglich, da durch die Spannungsrisskorrosionsgefährdung der Spannstähle ein Absacken oder der Einsturz der Omegabrücke nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Herbst 2023 wurde die Omegabrücke zurückgebaut und die Bahnstrecke wieder freigegeben. Mitte Dezember 2023 war auch der Rückbau der Rampen abgeschlossen.

B. Finanzielle Auswirkungen

2. Barrierefreier Ausbau Bahnhof Griesheim Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen u.a. deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung, einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen. Der Bahnhof Griesheim ist heute nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die DB InfraGO AG plant ab Sommer 2024 die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme "Modernisierung und barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Frankfurt-Griesheim". Hierzu haben die damalige DB Station&Service AG (seit 01.01.2024 DB InfragGO AG) und die Stadt Frankfurt am Main mit weiteren Vertragspartnern am 13.12.2023 einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Grundlage dieses Realisierungs- und Finanzierungsvertrags ist die vom 28.12.2022 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellte Genehmigungsplanung. Bestandteil dieser Infrastrukturmaßnahme ist unter anderem auch die Erneuerung der Personenunterführung Ost am Bahnhof Frankfurt-Griesheim, die während der Bauzeit dieser Infrastrukturmaßnahme über ein halbes Jahr nicht zur Verfügung steht. Die Wegeverbindung zwischen Griesheim Nord und Süd ist durch diese beiden Randbedingungen stark eingeschränkt und soll durch eine provisorische PÜ verbessert werden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

3. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main wünscht aufgrund des Rückbaus der Omegabrücke und der zeitweisen Sperrung der Personenunterführung Ost am Bahnhof Griesheim die Errichtung eines provisorischen Ersatzbauwerks, um die fußläufige Querung der Bahngleise trotz des Abrisses der Omegabrücke weiterhin ermöglichen zu können. Auf Wunsch der Stadt Frankfurt am Main wird die DB InfraGO AG über die DB Bahnbau Gruppe GmbH die Herstellung einer provisorischen PÜ (3-feldrig) mit beidseitig anschließenden Rampenanlagen aus Stahlrohrgerüstbauteilen veranlassen. Diese provisorische PÜ wird in der Achse der ehemaligen Omegabrücke errichtet und ist für einen Zeitraum von etwa 5 Jahren vorgesehen. Sie ist mit bis zu 8% Steigung barrierearm und kann sowohl für Radfahrende als auch für zu Fuß Gehende genutzt werden. Die Stadt Frankfurt am Main erklärt sich bereit, die neu zu errichtende provisorische PÜ in ihre Anlagenverantwortung zu übernehmen. Sie übernimmt damit vollumfänglich die Verkehrssicherungspflicht inklusive Winterdienst sowie die Inspektion und Wartung der provisorischen PÜ. Eine Rückkaufoption an die DB Bahnbau Gruppe GmbH wird vertraglich geregelt.

D. Klimaschutz

4. Kosten Die hier ausgewiesenen Kosten beruhen auf einem Planungs- und Preisstand von März 2024.

  1. Investitionsbedarf: 4.004.000 € Die Gesamtkosten ermitteln sich aus dem Kaufangebot der DB Bahnbau Gruppe GmbH vom 08.03.2024, den finanziellen Verpflichtungen aus der Kostenübernahmeerklärung vom 23.02.2024 (8% projektbegleitende Eigenleistungen DB), Unvorhergesehenes von 5% und den abgeschätzten Kosten der Stadt Frankfurt am Main. Die oben beschriebene Rückkaufoption an die DB Bahnbau Gruppe GmbH wird bei den Kosten konservativ nicht berücksichtigt.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 123
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 28
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 80
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG AFD FRAKTION
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 33
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei