3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
- Die vorgelegte
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sowie das aktualisierte Straßenverzeichnis als Bestandteil der
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main und des Straßenverzeichnisses Gebührenkalkulation und Kalkulationszeitraum: Die letzte der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Gebührenkalkulation betraf die Jahre 2021-2022. Die Nachbetrachtung des in diesem Jahr auslaufenden Kalkulationszeitraumes ist noch nicht möglich. Eine überschlägige Prognose weist darauf hin, dass sich keine negativen Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt ergeben werden; es ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Kalkulation auskömmlich sein wird. Die in der Vergangenheit entstandenen Überdeckungen wurden dem Sonderposten für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung zugeführt. Dessen Bestand betrug zum 31.12.2021 rd. 6,327 Mio. Euro. Der Ablauf des Kalkulationszeitraumes führt dazu, dass eine neue Gebührenkalkulation mittels einer Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 4) für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Aufgrund der derzeit stark steigenden Preise im Energiesektor, aber auch bei der Beschaffung von Vorprodukten, kann der Gebührenbedarf nicht verlässlich über einen längeren Zeitraum kalkuliert werden. Die Kalkulation betrachtet dieses Mal daher lediglich ein Jahr, der Kalkulationszeitraum läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Mit der neuen Gebührenkalkulation gelingt es dennoch, die Straßenreinigungsgebühren stabil zu halten. Aus der Gegenüberstellung der kalkulierten Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer Rückführung aus dem Sonderposten in Höhe von 2,718 Mio. Euro ergibt sich, dass die Höhe der derzeitigen Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,96 Euro je qm Reinigungsfläche für den vorgesehenen einjährigen Kalkulationszeitraum weiterhin auskömmlich ist. Der Betrag von 1,96 Euro je qm Reinigungsfläche ist nun schon seit dem 01.01.2010 unverändert und steht damit für eine langfristige Gebührenstabilität. Seit der Neuvergabe der Minderheits-Geschäftsanteile an der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service-GmbH ermöglicht die neue Vertragslage unter anderem eine direkte Vergabe der Reinigung des sogenannten Straßenbegleitgrüns an die FES GmbH. Hierdurch wird die bereits seit vielen Jahren angestrebte "Reinigung aus einer Hand", die der Verbesserung der Sauberkeit des öffentlichen Raums dienen soll, vergaberechtskonform möglich. Im Laufe der Jahre 2021/2022 wurden in verschiedenen Testgebieten die bei der Tourenplanung der Straßenreinigung notwendigen Anpassungen erprobt. Ab 2023 wird die FES GmbH erstmalig durch das Grünflächenamt im Frankfurter Norden mit der Reinigung eines kompletten Vergabeloses beauftragt. Der hierbei gebührenfähige Anteil der Kosten wird künftig unmittelbar in der Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigungsabgabe berücksichtigt. Im Gegenzug entfällt für diesen Bereich anteilig die interne Leistungsverrechnung zugunsten des Grünflächenamtes. Die Reinigung von regelmäßig auftretenden Müll-"Hotspots" durch das inzwischen fest eingerichtete Team #cleanffm-Express leistet einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt. Die Einsätze dienen unter anderem der Gefahrenabwehr bzw. der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in einigen Bereichen. Diese Kostenanteile des Teams sind demnach gebührenfähig und wurden in der Kalkulation für 2023 berücksichtigt. Über die bereits in den Vorjahren einkalkulierten 900 T€ hinaus sind dies weitere 601 T€. Damit werden 85% der Kosten des #cleanffm-Express-Teams über die Straßenreinigungsgebühr getragen. Auf Basis der für das Jahr 2023 erstellten Gebührenbedarfsberechnung kann die derzeitige Höhe der Straßenreinigungsabgabe von 1,96 Euro je qm für den gesamten einjährigen Kalkulationszeitraum beibehalten werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Keine. Der Satzungsbeschluss dient der Rechtssicherheit, insbesondere dient er der Festlegung eines Kalkulationszeitraumes für die Straßenreinigungsabgabe, der Festschreibung des Prozentsatzes zur Höhe des Kostenanteils für den Reinigungsaufwand, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung entfällt sowie der Aufrechterhaltung der Gebührengerechtigkeit bei der Verteilung der Kosten für die Straßenreinigung.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main und des Straßenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung.
D. Klimaschutz
D. Finanzielle Auswirkungen Der Finanzbedarf für die Straßenreinigung mit den nicht gebührenfähigen Anteilen beträgt in Summe 58,544 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des aus dem allgemeinen Haushalt getragenen Kostenanteils, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung entfällt (Allgemeinvorteil, § 5 Abs. 1 der Satzung) sowie Abzug der nicht gebührenfähigen Anteile und Zufluss der Dividende und des Sonderpostens verbleibt ein Anteil von 39,568 Mio. Euro, der über Gebühren gedeckt werden muss. Der Bestand des Sonderpostens wies zum 31.12.2021 rd. 6,327 Mio. Euro aus und sichert mit den darin angesammelten Überschüssen der Vorjahre den Ausgleich des Finanzbedarfes von 2,718 Mio. Euro. In die Gebührenbedarfsberechnung ist dieser Betrag als "Ertrag aus dem Sonderposten" eingeflossen. Insgesamt ist die Gebührenbedarfsberechnung in Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen. Im Weiteren sind die Gebühreneinnahmen des Subbudgets "Straßenreinigung" p. a. in Höhe von rd. 39,568 Mio. Euro nach Beschlussfassung über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main festzusetzen und einzuziehen.