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Smart City FFM - Gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Die in der Anlage beigefügte "Smart City FFM - Gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie" wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die darin genannten Projekte sind dezernats- und ämterübergreifend gemeinsam mit den verschiedenen nicht-städtischen Stakeholdern voranzutreiben. II. Es dient zur Kenntnis, dass zur Umsetzung von Smart-City-Projekten in Frankfurt von den beteiligten externen Dienstleistern auf Basis der Erfahrungen anderer Städte von einem zentral zu veranschlagenden Finanzbedarf in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr für einen Projektzeitraum von fünf Jahren ausgegangen wird (siehe Teil 2 der Strategie im Kapitel 2.2). III. Es dient zur Kenntnis, dass für die Förderung von Smart-City-Projekten auch Fördermittel bereitstehen (siehe Teil 2 der Strategie im Kapitel 2.2), für die geplante Beantragung dieser Mittel allerdings zwingend komplementäre Eigenmittel erforderlich sind. IV. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation werden für die zentrale Förderung städtischer Digitalisierungsprojekte zunächst nur im Haushalt 2022 2 Millionen Euro (1,25 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und 750.000 Euro im Investitionshaushalt) bereitgestellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass zur Umsetzung von Smart-City-Projekten in Frankfurt die beteiligten externen Dienstleister die Schaffung von insgesamt 10 zusätzlichen Stellen bei der Stabsstelle Digitalisierung empfiehlt (siehe Teil 3 der Strategie im Kapitel 3.1.3 und 3.2). VI. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation werden zur Umsetzung von Smart-City-Projekten in Frankfurt bei der Stabsstelle Digitalisierung kurzfristig zunächst nur 5 Stellen der EG 13 TVöD aus der Stellenreserve bereitgestellt. Die Bewertung der Stellen erfolgt unter dem Vorbehalt der Überprüfung einer tarifgerechten Bewertung der Aufgabenbereiche der Stellen durch das Amt 11 auf Basis von im Entwurf noch vorzulegenden Stellenausschreibungen. VII: Über die etwaige Bereitstellung der weiteren empfohlenen finanziellen und personellen Ressourcen ist im Rahmen künftiger Haushalts- und Stellenplanverfahren zu entscheiden.

Begründung

A. Allgemeines

Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, eine "Smart City" - eine intelligent vernetzte Stadt - zu werden. Sie fördert daher technikunterstützte Vorhaben, die einer Verbesserung der Lebensbedingungen, der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit dienen. Die Vorhaben sind davon gekennzeichnet, dass sie neben der Stadtverwaltung die Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Durch den Einsatz innovativer Techniken und Kooperationen in der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sollen positive Effekte für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden und der Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main soll gefestigt werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Der Verzicht auf die Unterstützung von Smart-City-Vorhaben würde bedeuten: - Der Erwartungshaltung von Bürgern und Unternehmen an eine zeitgemäße, moderne und zukunftsfähige Stadt wird nicht entsprochen. - Frankfurt am Main ist als Wirtschaftsstandort und als Tourismusziel international nicht konkurrenzfähig. - Die Steuerung der Digitalisierung erfolgt nicht durch die Stadt, sondern wird international operierenden Wirtschaftsunternehmen überlassen. - Es bestünde die Gefahr, dass die Stadt Frankfurt am Main die Datensouveränität nicht behält. Die in einer Smart City ermittelten Daten haben eine entscheidende Bedeutung. Es ist wichtig, sich als Stadt nicht in die Abhängigkeit von privaten Anbietern zu begeben, die ihrerseits ein großes Interesse daran haben, die Daten der Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich zu verwerten. - Potentiale zur Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit und Reduzierung von Schadstoffbelastungen würden nicht koordiniert und systematisch erschlossen. - Bürgerinnen und Bürgern ständen keine Smart-City-Angebote zur Verfügung, die ihre Lebensqualität erhöhen. - Bereitstehende Fördermittel verfallen ungenutzt.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Im Hinblick auf die bestehenden Anforderungen hat der Magistrat mit externer Unterstützung die in der Anlage ausgeführte Digitalisierungsstrategie entwickelt. Wesentliche Elemente der erarbeiteten Strategie sind die Bildung von Strukturen für den Austausch und die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Eine breit angelegte Koordination und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ist ein wichtiges Ziel der Smart City. Die veranschlagten Haushaltsmittel dienen der Förderung von Digitalisierungsvorhaben aller Dezernate. Durch die Förderung sollen anfängliche Investitionsspitzen und Planungsaufwände abgefangen werden. Der fortlaufende Betrieb ist sodann von den Ämtern und Betrieben sicherzustellen.

D. Klimaschutz

Die Kosten belaufen sich zunächst auf 2 Million Euro jährlich für die Zeitdauer von 5 Jahren. Bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird bei jedem Projekt geprüft, ob öffentliche Fördermittel von der EU, vom Bund, Land Hessen oder anderen Stellen beantragt werden können. Dabei werden allerdings nicht die vollständigen Projektkosten vom Fördermittelgeber übernommen, sondern nur ein Anteil, der meist zwischen 25% und 75% liegt. Die Finanzierung der restlichen Summe muss die Stadt Frankfurt mit Eigenmitteln übernehmen - ansonsten können die Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden. Die Personalkosten nach mittleren Jahresbeträgen betragen: 5 x EG 13 à 93.000 Euro = 465.000 Euro pro Jahr. Diese sollen sich schwerpunktmäßig zunächst auf die Umsetzung der technischen Querschnittsprojekte wie der urbanen Datenplattform, dem Pilotquartier Smart City und Sensorik konzentrieren, da diese die Basisprojekte für zahlreiche konkrete Smart-City-Anwendungen aus verschiedenen Fachbereichen sind.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 44
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 47
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF
Sitzung 52
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 28 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF

Verknüpfte Vorlagen