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Smart City FFM - Gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main hier: Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadt Frankfurt am Main erklärt die grundsätzliche Bereitschaft, Smart City entsprechend der Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities umzusetzen und den Eigenanteil zu finanzieren. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich in Kenntnis des geforderten Eigenanteils. Neben den im Beschluss der Strategie festgelegten zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 2 Mio. EUR werden aus Bestandsmitteln der Stabsstelle Digitalisierung weitere 2 Mio. EUR (je 1 Mio. EUR im Finanz- und Ergebnishaushalt) als Eigenmittel verbindlich zur Verfügung gestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt gemäß Beschluss der Smart-City-Strategie neben den investiven Mitteln und Sachmitteln für zusätzliche Stellen der Stabsstelle Digitalisierung Personalkosten in Höhe von 465.000 EUR p.a. als Eigenmittel einbringt. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich mit der Bereitschaft zum modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen. Die Stadt Frankfurt möchte als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten. Die Stadt Frankfurt versteht 'Smart City' nicht bloß als sektorales Projekt, sondern möchte die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachten. Gegenstand der Strategie ist aus räumlicher Sicht insbesondere die Gesamtstadt, wobei der Einfluss der unmittelbaren Region mitgedacht werden muss; Frankfurt ist eine große Pendlerstadt.

Begründung

Die Beantragung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der 3. Staffel der Modellprojekte Smart Cities erfordert den expliziten Beschluss der vorgenannten Festlegungen durch den Magistrat. Der Beschluss ist spätestens am 14.04.2021 einzureichen; der Antrag muss bis 13.03.2021 hochgeladen werden. Das Förderprogramm berücksichtigt bis zu 15 Mio. EUR förderfähige Aufwendungen. Die Förderung beträgt 65%, der städtische Eigenanteil 35%. Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Bei Beantragung sind verschiedene Unterlagen und Erklärungen vorzulegen, die über die beschlossene Smart-City-Strategie hinausgehen. Diese sind Gegenstand dieses Beschlusses. Da der ursprüngliche Beschluss nur 2 Mio. EUR Eigenanteil benennt, wird mit diesem Beschluss klargestellt, dass auch Bestandsmittel und Personalkosten als Eigenmittel eingesetzt werden. Die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities enthält vor allem die in Anlage beigefügten Leitlinien, deren Befolgung für die Förderung vorausgesetzt wird. Die Leitlinien decken sich mit der städtischen Strategie.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 1
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION IBF Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 2
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION IBF Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL