Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ I. Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme II. Bebauungsplan Nr. 803 - Ä5 - Riedberg-Universität
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M
229 Betreff:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" I. Kosten
der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme II. Bebauungsplan Nr. 803 - Ä5 -
Riedberg-Universität Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4290 (M 182)
I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Vortrag
des Magistrats zur Kostensituation der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am
Riedberg" zur Kenntnis. 2.1. Abweichend von dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 2639 vom 7.09.1998 wird der Magistrat beauftragt,
die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bis 2017 zum Abschluss zu bringen. Das
ursprünglich angestrebte ausgeglichene Projektergebnis kann nach derzeitigem
Stand nicht erreicht werden. 2.2. Der Magistrat wird aufgefordert, wenn notwendig
rechtzeitig ausreichende Rückstellungen zur Deckung des Defizits der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bzw. zur Übernahme der verbleibenden
Verbindlichkeiten aus dem Treuhandvermögen zu bilden. 3.1. Der Magistrat wird beauftragt, alle
erforderlichen Maßnahmen, sowohl auf der Ausgabenseite (zügiger Abbau der
Zinslast des Projektes, Anpassung der Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur an den jeweiligen Bedarf, strenge Überwachung der Baukosten für
öffentliche Infrastruktur und der Honorare, fortlaufende Optimierung der
Organisationsstruktur, Einführung einer leistungsabhängigen Komponente in das
Treuhänderhonorar) als auch auf der Einnahmenseite (Beschleunigung der
Vermarktung durch attraktive, marktgängige Immobilienangebote, enge
Zahlungsziele für Grundstückserwerber, marktgerechte Bodenpreise, Verbesserung
des Verhältnisses zwischen Verkehrsflächen und überbaubaren Grundstücksflächen,
Nachverdichtung an dafür geeigneten Stellen, Angebot hochwertiger
Einfamilienhausgrundstücke) zu ergreifen, um das Projektergebnis zu verbessern.
3.2 Der Magistrat wird darüber hinaus
aufgefordert, regelmäßig einmal jährlich über den Projektstand zu
berichten. 4. Zur Verbesserung der
Einnahmensituation wird der Magistrat beauftragt, die gemeinsam mit der
Universität erarbeitete Neukonzeption der Flächen für den Campus Riedberg
umzusetzen.
II. 1. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung eines
entsprechenden Bebauungsplanentwurfes nach § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der
Beschlussantrag auf Grund des beiliegenden Vorentwurfes zum Bebauungsplan und
des städtebaulichen Rahmenkonzeptes hinreichend qualifiziert ist. 2. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. 3. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, zusammen
mit der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr.803 - Am
Riedberg sollen für die Ausweitung des Baufeldes der Universität in südliche
Richtung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden und Flächen
nordöstlich der Altenhöferallee für die Wohnnutzung verfügbar gemacht werden.
Zusätzlich wird mit der Teiländerung die mit Planfeststellungsbeschluss
erfolgte Verlegung der Stadtbahntrasse planungsrechtlich nachvollzogen und es
werden die im Rahmen der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 803 Ä4 -
Riedberg-Altkönigblick entfallenen Flächen für Dauerkleingärten
nachgewiesen. Begründung: Zu I: A. Zielsetzung: Die Realisierung der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" ist seit dem ersten Kostenbericht (B 491
vom 04.07.2005) wesentlich vorangeschritten. Bis zum 30.09.2008 hat der
Entwicklungsträger und Vertragspartner HA Hessen Agentur GmbH 91,5 % (194 ha)
der insgesamt zu erwerbenden Fläche (= 212 ha) der Entwicklungsmaßnahme
ankaufen bzw. durch Abwendungsvereinbarung verfügbar machen können.
Gleichzeitig haben verschiedene Alteigentümer ihre Grundstücke direkt an
Investoren veräußert. Vom Nettobauland (ohne Flächen für soziale und
technische Infrastruktur insgesamt 78 ha) konnten zwischenzeitlich 36 ha (= 46
%) an Investoren vermarktet bzw. zur Entwicklung gemäß den Vorgaben der Planung
mittels Abwendungsvereinbarungen gebunden werden. Darin enthalten sind knapp 8
ha (= 10 % des Nettobaulandes oder 1.174 Wohneinheiten), die an Endkunden
veräußert werden konnten. In der Summe entspricht dies gut 20 % der geplanten
6.000 Einheiten. Gegenwärtig wohnen ca. 2.100 Menschen in Riedberg (Stand
31.12.2008). Diese Zahl beinhaltet nicht die Einwohner des angrenzenden
Wohngebietes "Am Bonifatiusbrunnen" (Umlegungsgebiet, ca. 1.300 Bewohner). Es
werden zurzeit nahezu sämtliche wohnwirtschaftlichen Produkte (Einfamilien-,
Doppel- und Reihenhäuser, Miet- und Eigentumswohnungen) in Riedberg
angeboten. Einer der wichtigsten Meilensteine
zur Schaffung des attraktiven Wohnstandortes Riedberg war -nach Fertigstellung
des Bonifatiusparks sowie der Grundschule - im Dezember 2008 die Eröffnung des
"Riedberg-Zentrums" (Nahversorgungszentrum mit ca. 5.000 m2 Verkaufsfläche für
den täglichen Bedarf, ca. 600 m2 BGF für Gastronomie, ca. 1.800 m2 BGF für
Arztpraxen, Freiberufler und andere Dienstleister sowie 117 Wohneinheiten) im
Quartier Mitte.
Ein weiterer wesentlicher
Meilenstein wird die Inbetriebnahme der Stadtbahn (U8, U9) am 15.12.2010 sein.
Die Finanzierung des Baus der Stadtbahntrasse ist gesichert, die Bauarbeiten
haben begonnen.
Auch die Eröffnung von
wissenschaftlichen Instituten der Johann Wolfgang Goethe-Universität, von
universitätsnahen Forschungsstellen (z. B. Max-Planck-Institut für
Hirnforschung) und Einrichtungen für angewandte Forschungen (z. B. FIZ
Frankfurter Innovationszentrum) sind zu erwähnende Wegmarken besonderer
Bedeutung.
Zu den maßgeblichen
Entscheidungskriterien von Investoren und Endkunden für Kauf bzw. Anmietung von
Immobilien in Riedberg zählt die rechtzeitige Schaffung der sozialen und
technischen Infrastruktur. Die erste Grundschule für 400 Schüler ist in
Betrieb. Weiterhin bieten 3 fertiggestellte und eine provisorische
Kindertagesstätte Betreuungskapazitäten für 340 Kinder. Straßen, Wege, Plätze
und Grünflächen (z. B. Bonifatus- und Kätcheslachpark) sowie die notwendigen
Ver- und Entsorgungsbauwerke wurden parallel zur Vermarktungsaktivität
realisiert. Bis zum 31.12.2008 wurden Ausgaben in
Höhe von insgesamt EUR 192 Mio. getätigt. Dies ist die Summe der tatsächlich
geleisteten Zahlungen für bereits abgeschlossene oder begonnene Maßnahmen. Die
beiden größten Unterpositionen (Grunderwerb / Bodenordnung = EUR 69 Mio.;
Erschließung / Grünanlagen = EUR 51 Mio.) erklären rund 62,5 % der
Ausgabensumme. Auf Projektmanagement (= EUR 26 Mio.) und Finanzierung (= EUR 21
Mio.) entfallen weitere 24,5 %. Die restlichen 13 % entfallen auf Planungs- und
Herstellungskosten für soziale Infrastruktur (= EUR 19 Mio.) sowie Marketing-
und Planungskosten (= EUR 6 Mio.). Den notwendigen hohen Vorleistungen stehen
erste Einnahmen gegenüber. Diese setzen sich zusammen aus bereits kontowirksam
vereinnahmten Kaufpreisen und Ausgleichsbeträgen in Höhe von zusammengerechnet
EUR 69 Mio. Der Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen in Höhe von EUR -123 Mio.
ist gedeckt durch Fremdfinanzierungen zu üblichen Kapitalmarktkonditionen für
derartige Projekte. Die Bewertung der protokollierten, aber noch nicht
(in voller Höhe) kontowirksam gewordenen Verträge mit Investoren sowie des
Bestands an Baugrundstücken im Zwischeneigentum des Treuhänders ergibt zum
Stichtag 31.12.2008 einen Vermögenswert von EUR 161 Mio. Um diese Verträge zu
erfüllen, hat die Entwicklungsmaßnahme bereits eingegangene Verpflichtungen für
Erschließung usw. zu erbringen. Diese zukünftigen Maßnahmen addieren sich inkl.
Finanzierungskosten auf EUR 70 Mio. Es verbleibt zum 31.12.2008 rechnerisch ein negativer
Saldo zwischen bisherigen und in näherer Zukunft zu erwartenden Einnahmen (=
EUR 69 Mio. + EUR 161 Mio. = EUR 230 Mio.) und erfolgten bzw. verpflichteten
Ausgaben (= EUR 192 Mio. + EUR 70 Mio. = EUR 262 Mio.) in Höhe von EUR -32 Mio.
Der Abschluss der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme ist zum 31.12.2017 prospektiert. Bei ca. 400
Vermarktungseinheiten p. a. kann dieses Ziel erreicht werden. Zukünftig wird
die Anzahl der Vermarktungseinheiten als Summe der kontowirksamen Einnahmen aus
Verkäufen von Wohnbaugrundstücken und Verkäufen von Gewerbegrundstücken sowie
kontowirksamen Einnahmen aus Ausgleichs- bzw. Ablösebeträgen dividiert durch
80.000 (= durchschnittlicher anteiliger Grundstückswert) definiert. Bis jetzt standen aber tatsächliche, notariell
protokollierte Wohneinheiten im Vordergrund. In der Anfangsphase des Projektes
führte die fehlende öffentliche Akzeptanz des Vorhabens, ausgelöst durch die
Proteste der Alteigentümer und die Diskussion des Projektes auf politischer
Ebene, zu Verzögerungen. Die erst langsam steigende Standortattraktivität, noch
nicht zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen (noch nicht vorhandener
Stadtbahnanschluss und fehlende Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs)
sowie eingeschränkte Grundstücksverfügbarkeiten trugen ebenfalls zu deutlich
niedrigeren Vertriebszahlen bei. Nicht zuletzt schlug sich auch der
Konjunktureinbruch in den Jahren 2001 bis 2004 deutlich in den
Vermarktungszahlen nieder. So wurden im Jahr 2001 nur 17 Wohneinheiten
vermarktet. Im Jahr 2002 waren es 27, 2003 waren es 40, 2004 waren es 86 und
2005 schließlich 138 Einheiten. In den Jahren 2006 und 2007 konnten dann aber
313 bzw. 399 Wohneinheiten am örtlichen Immobilienmarkt platziert werden. Im
Jahr 2008 fiel die Absatzmenge auf 154 Wohneinheiten zurück. Ursächlich für
diesen Rückgang der Vermarktungszahlen sind die ersten Auswirkungen der
Finanzkrise und die Folgen des sogenannten "Düsseldorfer Urteils", welches
dann, wenn mit einem Grundstücksverkauf durch die öffentliche Hand eine
Bauverpflichtung verbunden ist und gleichzeitig ein bestimmter Schwellenwert
des Grundstückswertes zuzüglich der Baukosten überschritten wird, eine
europaweite Auschreibung als notwendig erachtet. Zwei Verkaufsabschlüsse mit
zusammen 211 Einheiten verschoben sich dadurch ins Jahr 2009. Insgesamt werden
im laufenden Jahr 580 vermarktete Wohneinheiten (davon 180 Einheiten an
Privatpersonen und 400 Einheiten an Investoren) als realisierbar erachtet. Für
das Jahr 2010 wird eine ähnliche Größenordnung erwartet. Das langfristige
durchschnittliche Vermarktungsziel von 400 Einheiten p. a. kann erreicht
werden, da sich zurzeit eine Reihe großer Projekte mit Geschosswohnungsbau in
der Entwicklung befindet und der Ausbau der Infrastruktur (Schulen,
Riedberg-Zentrum, Stadtbahn) nun soweit fortgeschritten ist, dass der Standort
gegenüber früheren Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen hat. B. Alternativen: Eine Abtrennung des bisher noch nicht im Detail
erschlossenen Teilgebietes Niederurseler Hang wäre im Hinblick auf die
angestrebte Ergebnisverbesserung kontraproduktiv, da dieses Teilgebiet für sich
genommen einen positiven Kostendeckungsbeitrag hat. D. h. die dort
prognostizierten Einnahmen liegen deutlich über den für die Feinerschließung
und den Mehrbedarf für die soziale Infrastruktur noch aufzubringenden
Aufwendungen. Somit trägt dieses Teilgebiet nicht unwesentlich zur
Ergebnisverbesserung der Gesamtmaßnahme bei. Die jüngsten Verwerfungen auf den Weltfinanzmärkten
sind im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die entscheidende
Vermarktungsgeschwindigkeit noch nicht quantifizierbar. Würde sich in einem Negativszenario
die Projektenwicklungszeit wegen ins Stocken geratener Absatzerfolge
verlängern, stiege das unter Punkt D ausgewiesene Projektdefizit weiter an.
Würde es in einem
Positivszenario gelingen, den gegenwärtigen Trend zur Anlage in
Sachwerte nachhaltig zu nutzen, und die langfristige durchschnittliche
Absatzmenge von 400 Einheiten p. a. im Mittel um 50 Vermarktungseinheiten pro
Jahr bis zum Ende der Laufzeit zu steigern, könnte
die Maßnahme ein Jahr früher (2016) abgeschlossen werden. Sehr grob gerechnet
kann man davon ausgehen, dass jedes zusätzliche bzw. eingesparte Jahr das
Gesamtergebnis um EUR 9 Mio. be- oder entlastet. C. Lösung / Realisierungsschritte: Folgende Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung
gegenüber der in Abschnitt D dargestellten Kosten- und Finanzierungsrechnung
sind vorgesehen:
- Zulassung eines vierten
Obergeschosses in Teilbereichen des Quartiers Mitte und dadurch Erhöhung der
Grundstückserlöse (durch den Bebauungsplan 803 Ä1 Riedberg-Mitte
bauleitplanerisch bereits vorbereitet und mit einem Kaufvertrag bereits
vertraglich fixiert). - Steigerung der Erschließungseffizienz (erhöhter
Anteil Nettobauland am Bruttobauland) in den Quartieren Altkönigblick und
Niederurseler Hang an dafür geeigneten Stellen. - Verstärkung der Aktivitäten, den jährlichen
Grundstücksabsatz in Riedberg durch den Einsatz von
Wohnungsbauförderungsmitteln weiter zu erhöhen und damit die Zinslast des
Projektes zu senken. - Die Notwendigkeit zum Bau einer zweiten
weiterführenden Schule neben dem zurzeit in Planung befindlichen Gymnasium ist
voraussichtlich nicht gegeben, weil es durch die Laufzeitverlängerung der
Maßnahme gegenüber früheren Annahmen zu Verschiebungen der Altersstruktur und
damit des Bedarfs an Schulplätzen kommen wird. Bis Ende 2010 wird der Magistrat
prüfen, ob die Nachfrage aus dem Geltungsbereich der Städtebaulichen Maßnahme
die Finanzierung einer weiteren Schule aus dem Treuhandvermögen rechtfertigt.
Gegebenenfalls ist die Errichtung einer zweiten weiterführenden Schule für
überwiegend "Nicht-Riedberg-Kinder" sinnvoll, um die Attraktivität des
Stadtteils zu stärken und einen gesamtstädtischen Bedarf zu befriedigen. Diese
zweite weiterführende Schule wäre dann aber inklusive des Grundstückswertes,
der dem für Wohnbauland zu entsprechen hätte, aus Haushaltsmitteln zu
finanzieren. - Gemeinsam mit der Universität wurde
vom Magistrat eine Neuausrichtung der Flächendisposition des Campus` Riedberg
erarbeitet. Dabei wird, wie in der Anlage zu diesem Vortrag dargestellt, eine
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen der Universität nach Süden
vorgesehen. Hierdurch wird es möglich, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den
bestehenden Institutsbauten einen Neubau für die Chemie zu errichten. Dies
verbessert einerseits die Voraussetzungen für die immer wichtiger werdende
interdisziplinäre Zusammenarbeit der so genannten Lebenswissenschaften,
andererseits eröffnet dieser Neubau die Möglichkeit, das bestehende
sechsgeschossige chemische Institut durch einen attraktiven Neubau zu ersetzen.
Von den Wissenschaftlern befürchtete Nachteile einer Sanierung des
Bestandsgebäudes unter laufendem Betrieb können so vermieden werden. Im
Gegenzug wird die Universität auf die bisher vorgehaltenen Reserveflächen
westlich der Altenhöferallee und nördlich der Graf-von-Stauffenberg-Straße
verzichten. Westlich der Altenhöfer-allee kann somit in bester Lage ein etwa
4,5 ha großes Wohngebiet für Einfamilienhäuser entstehen. Der Vertrieb dieser
zusätzlichen Wohnbauflächen kann einen nennenswerten Beitrag zur
Ergebnisverbesserung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg"
leisten. Die frei werdenden Flächen nördlich der Altenhöferallee können für
Infrastruktureinrichtungen, wie zum Beispiel Sportanlagen, aber auch für
gewerbliche Nutzungen bauleitplanerisch vorbereitet werden. Die Erlöse aus
ihrem Vertrieb werden ebenfalls dem Treuhandvermögen zugeführt. Der Magistrat
beabsichtigt, auf Grundlage des in der Anlage vorgelegten städtebaulichen
Konzeptes, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, um zügig die
Voraussetzungen für die von der Universität gewünschte Entwicklung zu
schaffen. D. Kosten: Anhand der langfristigen Kosten- und
Finanzierungsrechnung ermittelt sich folgendes voraussichtliches
wirtschaftliches Ergebnis zum 31.12.2017 (Stand 15.01.2009): Gesamtausgaben
EUR 467 Mio. (=100,0 %) davon:
Erschließung / Grünanlagen
EUR 126 Mio. (= 27,0
%)
Soziale
Infrastruktur
EUR 105
Mio. (= 22,5 %)
Grunderwerb / Bodenordnung
EUR 102 Mio.
(= 21,8 %)
Finanzierungskosten
EUR
68 Mio. (= 14,6 %)
Projektmanagementleistungen
EUR 46 Mio.
(= 9,8 %)
Marketing / Öffentlichkeitsarbeit
EUR 11 Mio. (= 2,4 %)
Sonstiges (z. B.
Voruntersuchungen,
Planungen, Wettbewerbe)
EUR 9 Mio.
(= 1,9 %) Gesamteinnahmen:
EUR 393 Mio. Geschätzter Saldo am 31.12.2017:
EUR -74 Mio. Die durch die neue Rechtslage hervorgerufene
Ausschreibungspflicht für Grundstücke sowie die jüngsten Verwerfungen auf dem
Finanzmarkt haben insbesondere im letzten Quartal 2008 und im ersten Halbjahr
2009 zu einem deutlichen Rückgang der Vermarktungsgeschwindigkeit
geführt. Dies führte zu einem verzögerten Kontozufluss und daraus
folgend zu einem Anstieg der Zinsbelastung. Außerdem wurde
angesichts der aktuellen Marktentwicklung - im
Gegensatz zur Kofi vom 15.01.2009 - nun darauf verzichtet, mit
steigenden Grundstückspreisen zu rechnen, so dass die KoFi Rechnung vom
24.08.2009 mit rund EUR -82 Mio. abschließt. Die nach der Durchführung
des Wettbewerbs für den Bau des Riedberggymnasiums und des Jugendzentrums
ermittelten und durch die Entwicklungsmaßnahme zu tragenden Projektkosten lagen
deutlich über den früheren Schätzungen, so dass durch diese Maßnahme das
gesamte Defizit auf schätzungsweise EUR -94 Mio. ansteigen wird. Damit fällt der Beitrag des Treuhandvermögens zur
notwendigen Grundausstattung des neuen Stadtteils Riedberg geringer als
ursprünglich erhofft aus. Dennoch bietet der eingeschlagene Verfahrensweg einer
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegenüber anderen Wegen (z. B.
Baulandumlegungsverfahren) finanzielle Vorteile für die Stadt. Diese Vorteile
sind auf der Aktivseite der städtischen Bilanz stehende Vermögenswerte (ohne
dazugehörigen Grundstücksanteil), nämlich soziale Infrastruktureinrichtungen
(EUR 105 Mio.) und Parks (EUR 18 Mio.), die vom Treuhandvermögen aus den
planungsbedingten Bodenwertsteigerungen finanziert und an die Stadt Frankfurt
"kostenlos" übertragen werden. Dazu kommen Grundstückswerte und anteilige
Erschließungsflächenwerte in Höhe von ungefähr EUR 18 Mio. In die Bilanz der Stadt Frankfurt werden in Absprache
mit dem Magistrat nur die Vermögenswerte aus dem Treuhandvermögen aufgenommen,
die zum Stichtag bereits an die vermögensführenden Stellen der Stadt übertragen
waren, um einen aufwändigen methodischen Wechsel in der Buchführung des
Treuhänders zu vermeiden. In dem Anstieg des Defizites gegenüber dem jetzigen
Stand in Höhe von EUR -32 Mio. (negativer Saldo zwischen bisherigen und in
näherer Zukunft zu erwartenden Einnahmen und erfolgten bzw. verpflichteten
Ausgaben) kommt zum Ausdruck, dass insbesondere die noch ausstehenden Ausgaben
für die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kitas) deutlich
höher sein werden als bisher. Während sich die Steigerungen der
Aufwandspositionen im sonstigen Hoch- und Tiefbau (allgemeine
Kostenentwicklungen am Bau, ursprünglich nicht vorhergesehene Erhöhung der
Qualität wie z. B. Passivhausstandard und Quantität wie z. B. Lärmschutzwall
entlang der A 5 für EUR 5,8 Mio., Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren für
schätzungsweise EUR 7 Mio.) per saldo noch relativ moderat gestalten bzw. durch
Betriebskostenersparnisse vom allgemeinen Haushalt zumindest teilweise
gegenfinanziert werden, haben sich - resultierend aus der
immobilienmarkttechnisch bedingten Laufzeitverlängerung - der Aufwand für das
Projektmanagement und die Finanzierungskosten deutlich erhöht. Wie jedes andere Großprojekt mit langer Laufzeit
bietet die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" Risiken, aber auch
Chancen. Bestimmend für das Handeln des Magistrats ist es, diese Chancen zu
ergreifen und das derzeit prognostizierte Projektergebnis zu verbessern.
Zu II: Für den Bereich der Universität beabsichtigt der
Magistrat einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, um zügig die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die von der Universität gewünschte
Entwicklung zu schaffen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll auf den
Beschluss zur öffentlichen Auslegung verzichtet werden. Die öffentliche
Auslegung wird für Herbst 2009 angestrebt. Planungsanlass Die Aufgliederung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 803 in Teilbebauungspläne hat sich in den Verfahren für die
vorangegangenen Bebauungspläne Nr. 803 Ä1, Ä2, Ä3 und Ä4 bewährt und soll für
das übrige Gebiet des Bebauungsplans Nr. 803 fortgeführt werden. Erweiterung des Baufeldes Universität Gemeinsam mit der Universität wurde
vom Magistrat eine Neuausrichtung der Flächendisposition des Campus Riedberg
erarbeitet. Als Ergebnis werden die überbaubaren Grundstücksflächen der
Universität nach Süden hin erweitert. Im Gegenzug werden die bisher für
universitäre Nutzungen vorgehaltenen Flächen östlich der Altenhöferallee frei
und können als allgemeine Wohngebiete entwickelt werden. Planfeststellung zur Stadtbahntrasse Durch den Planfeststellungsbeschluss
Nr.47 und Planänderungsbeschluss Nr. 49 zur Stadtbahnstrecke D - Teilabschnitt
IV vom 21.02.2007 hat sich die Lage der Stadtbahntrasse geändert. Daraus ergibt
sich ein Anpassungsbedarf der Bauleitplanung an die von der Fachplanung
vorgesehene Flächennutzung im Verlauf der Trasse. Nachweis von Dauerkleingärten Die im Rahmen der Teiländerung zum Bebauungsplan Nr.
803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick entfallenen Flächen für Dauerkleingärten können
im Geltungsbereich der Teiländerung zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 -
Riedberg-Universität nachgewiesen werden. Geltungsbereich Das Plangebiet Riedberg-Universität umfasst den
südlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 803. Von Nordwesten nach Nordosten
grenzen in der Reihenfolge der Bebauungsplan Nr. 803 Ä1 - Riedberg - Mitte
und Nr. 803 Ä2 - Riedberg-Schöne Aussicht - sowie der im Verfahren befindliche
Bebauungsplan Nr. 803 Ä3 - Riedberg-Ginsterhöhe an. Von Südwesten nach Südosten
grenzen die Bebauungspläne Nr.196, Nr. 537 - Heddernheim-Nord, Nr. 820 - Am
Bonifatiusbrunnen und Nr. 566 - Heddernheim-Nord - Anschluss A 661 an.
Der Geltungsbereich befindet sich
zwischen der Marie-Curie-Straße im Südwesten, der Rosa-Luxemburg-Straße im
Südosten, der Hans-Bethe-Straße und der Riedberg-Allee im Norden und der Trasse
der Stadtbahn im Westen. Im Osten wird die räumliche Grenze durch den Grünzug
"Topografischer Weg" und die Siedlung "Am Bonifatiusbrunnen" gebildet. Städtebauliches Rahmenkonzept Die Ausweitung der überbaubaren Flächen im
Sondergebiet Universität nach Süden hin soll mit dem Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 -
Riedberg-Universität planungsrechtlich gesichert werden. Durch die Erweiterung
und die Erhöhung der GRZ auf 0,8 wird eine Konzentration der
Universitätsneubauten am derzeitigen Standort ermöglicht. Dies entspricht den
Anforderungen an interdisziplinäre Zusammenarbeit in den dort angesiedelten
"Lebenswissenschaften" und ermöglicht durch den Raumzuwachs eine
unproblematische Erneuerung des Kernbereiches südlich der Max-von-Laue-Straße
bei laufendem Universitätsbetrieb. Nördlich der Max-von-Laue-Straße wird diese
räumliche Flexibilität unterstützt durch eine Zusammenfassung der beiden
Baublöcke und den Wegfall der öffentlichen Verkehrsfläche in der
Ruth-Moufang-Straße. Durch diese Maßnahmen werden die Flächen nordöstlich
der Altenhöferallee frei. Sie sind aufgrund ihrer Lagequalität sehr gut für die
Wohnnutzung geeignet und sollen entsprechend anderer Lagen am Riedberg
planungsrechtlich als Wohnbaugebiet gesichert werden. Mit der Verlegung der Stadtbahntrasse westlich der
Max-von-Laue-Straße ändert sich die Erschließungsituation beidseitig der
Stadtbahn grundlegend. Zwischen der Straße Kreuzerhohl, der Bahntrasse und der
Rosa-Luxemburg-Straße entsteht eine zusammenhängende Fläche, die sich gut für
die Einrichtung von Dauerkleingärten eignet. Diese Kleingärten werden im Rahmen
der nördlich gelegenen Teiländerung zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 -
Riedberg-Altkönigblick entfallen und können hier an einem geeigneten Standort
nachgewiesen werden. Die Flächen südlich und östlich des Baufeldes
Universität sollen grünplanerisch und planungsrechtlich konkretisiert und als
öffentliche und private Grünflächen gesichert werden. Der Grünzug Römische Straße wird über den
Kreuzungspunkt an der Riedbergallee hinaus nach Süden als öffentliche
Grünfläche entwickelt werden. Die diesen Grünzug umgebenden Flächen südlich des
Kreuzerhohls und westlich des Baufeldes Universität können aufgrund ihres
höherwertigen Grünbestandes mit einem expliziten Erhaltungsziel für den
Grünbestand verbunden werden. Die übrigen Flächen zwischen Marie-Curie-Straße
und Baufeld Universität sollen als private Grünflächen unmittelbar der
Universität zugeordnet werden und in begrenztem Umfang forschungsbedingte
Nebenanlagen aufnehmen können. Als Schutzpflanzung zur Marie-Curie-Straße wird
ein ca. 5 m breiter Streifen mit Gehölzen vorgesehen. Östlich der Altenhöferallee und südöstlich des
allgemeinen Wohngebietes befinden sich die Landschaftsbereiche um die
Bornfloßquelle und den Bonifatiuspark. Für diese Flächen ist planerisches Ziel
neben der Festsetzung als öffentliche Grünfläche auch die Vorhaltung von
Ausgleichsflächen. Die im Bebauungsplan Nr. 803 festgesetzte
Verkehrsfläche im Bereich der Zufahrt zur BAB 661 über die Marie-Curie-Straße
wird deckungsgleich inklusive der Flächen für den Lärmschutz in die
Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 803 Ä5 - Riedberg-Universität übernommen.
Da hinsichtlich der verkehrstechnischen Situation keine maßgeblichen
Veränderungen aufgetreten sind, ergibt sich kein Überplanungsbedarf. Anlage Karte (ca.
2,3 MB) Anlage
Rahmenkonzept (ca. 3,2 MB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2002, M 182
Anfrage vom
01.12.2009, A 1112
Vortrag des
Magistrats vom 19.11.2012, M 257
Vortrag des
Magistrats vom 11.02.2013, M 28
Antrag vom
15.11.2016, OF 82/8
Anregung an
den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12
Versandpaket: 25.11.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
12 am 15.01.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 229 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des
OBR 8 am 21.01.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 229 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO II, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP
42 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Der Ziffer I. der Vorlage M 229
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer II. der
Vorlage M 229 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Flächen südöstlich
der Konrad-Zuse-Straße (ehemalige Erweiterungsflächen für die Universität)
bis auf Weiteres nicht der Bebauung zugeführt werden.
Abstimmung:
a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (=
Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU und GRÜNE
gegen SPD und FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung); FAG (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) NPD (= Ablehnung)
42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 229 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 23
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 229 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Der Ziffer I. der Vorlage M 229
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer II. der Vorlage
M 229 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Flächen südöstlich der
Konrad-Zuse-Straße (ehemalige Erweiterungsfläche für die Universität) bis auf
Weiteres nicht der Bebauung zugeführt werden. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG
(= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen
SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Stv. Schenk (= Ziffer I. Annahme, Ziffer II. Annahme mit
Maßgabe) 43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 30
Beschluss: a) Der Ziffer I. der Vorlage M 229 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer II. der Vorlage M 229 wird
mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Flächen südöstlich der
Konrad-Zuse-Straße (ehemalige Erweiterungsfläche für die Universität) bis auf
Weiteres nicht der Bebauung zugeführt werden. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Schenk
gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu b) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD und REP (=
Annahme) sowie LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER
(= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7857, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 § 8028, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 61 00