Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme .Am Riedberg.
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 01.12.2009, A 1112 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
"Am Riedberg" Mit der Vorlage M 229 vom 20.11.2009 wird
die Stadtverordnetenversammlung erstmals darüber informiert, dass - abweichend
von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2639 vom 07.09.1998 - die
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" erst 2017 zum Abschluss
gebracht werden kann. Weiterhin wird darüber informiert, dass "das ursprünglich
angestrebte ausgeglichene Projektergebnis . . nach derzeitigem Stand nicht
erreicht werden" kann. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am
Riedberg" wurde aufgrund der Vorlage M 92 vom 25.05.1998 durch die
Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998 (§ 2639) beschlossen. Hierbei wurde
die HLT Gesellschaft für Forschung Planung Entwicklung mbG als treuhänderischer
Entwicklungsträger mit der Durchführung der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme beauftragt. Diese sollte zunächst im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 803 die Grundstücke - überwiegend landwirtschaftlich
genutzte Flächen - erwerben und die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen
durchführen. Die Finanzierung sollte über Kredite erfolgen, die im Zuge der
Vermarktung der erschlossenen Flächen abgelöst werden sollten. Im Ergebnis
sollte das gesamte Projekt für die Stadt Frankfurt am Main kostenneutral sein,
da "die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme und die Errichtung der
erforderlichen Infrastruktur .... allein aus den entwicklungsbedingten
Bodenwertsteigerungen finanziert werden" sollte. Hierzu wurde mit der Vorlage M 92 aufgrund der
Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht mit
langfristigem Zeit- und Maßnahmenplan vorgelegt, dem zu entnehmen war, dass
"der städtische Hoheitshaushalt durch die Entwicklungsmaßnahme nicht belastet"
wird. Die Kosten- und
Finanzierungsübersicht sieht - beginnend mit dem Jahr 1998 - eine
kontinuierliche Vermarktung der Grundstücke mit entsprechenden Einnahmen vor,
die 2007 abgeschlossen sein sollte. Zur kontinuierlichen Überwachung des
Planungszieles sollte dem Entwicklungsträger ein unabhängiges
Controlling-Unternehmen zur Seite gestellt werden. In dem zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der
HLT 1998 geschlossenen Vertrag wurde festgelegt, dass die HLT der Stadt
Frankfurt am Main jährlich einen Wirtschaftsplan vorzulegen hat, der die
anfallenden Kosten und Erträge erkennen lässt. Außerdem wurde vereinbart, dass
monatlich Projektabstimmungsgespräche zwischen der HLT und der Stadt Frankfurt
am Main durchzuführen sind. In dem - bislang letzten - Bericht des Magistrats
zum Stand der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" - B 491 vom
04.07.2005 - wird ausgeführt, dass wie geplant "aus der ... Differenz
(Ausgleichsbetrag) . . die Erschließung, die technische und soziale
Infrastruktur für das Baugebiet finanziert" werden und "gesicherte Einnahmen
den zu tätigenden Ausgaben gegenüber stehen". In der aufgestellten
Zwischenbilanz mit Stichtag 31.12.2004 standen den bis zu diesem Zeitpunkt
getätigten Ausgaben in Höhe von 85,0 Mio. Euro und Verpflichtungen aus
bestehenden Verträgen von 14,3 Mio. Euro, die bisherigen Einnahmen von 10,8
Mio. Euro und der "Gegenwert der zurzeit verfügbaren, bebaubaren Grundstücke"
in Höhe von insgesamt ca. 100 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt musste man dem
Bericht entnehmen, dass sich das Projekt sowohl zeitlich als auch finanziell im
Rahmen des Planungszieles bewegt und zum Bilanzstichtag sogar ein Überschuss in
Höhe von 11,5 Mio. Euro vorhanden war. Mit der Vorlage M 229 vom 20.11.2009 legt der
Magistrat seit mehr als 4 Jahren erstmals wieder einen Bericht zum Stand des
Projektes vor. Dieser Vorlage ist zu entnehmen, dass bis zum 31.12.2008
Ausgaben in Höhe von insgesamt 192 Mio. Euro getätigt und für
Entwicklungsmaßnahmen Verpflichtungen über weitere 70 Mio. Euro eingegangen
wurden. Dem standen Einnahmen in Höhe von 69 Mio. Euro sowie ein Vermögenswert
von 161 Mio. Euro
gegenüber, sodass sich in der Bilanz zum Stichtag 31.12.2008 ein Fehlbetrag von
32 Mio. Euro ergibt, der von der Stadt Frankfurt am Main auszugleichen ist.
Die Vorlage M 229 enthält weiterhin eine
langfristige Kosten- und Finanzierungsrechnung, wobei (Stand 15.01.2009) zum
31.12.2017 - also dem angenommenen Zeitpunkt der vollständigen Vermarktung -
Einnahmen in Höhe von 393 Mio. Euro und Ausgaben von insgesamt 467 Mio. Euro
prognostiziert werden. Daraus ergibt sich ein erwarteter Verlust von 74 Mio.
Euro. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung wurde dieses Defizit in der
Kosten-Finanzierungs-Rechnung vom 24.08.2009 mit ca. 82 Mio. Euro
angegeben. In der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung vom 21.11.2009 wurden als Gründe für das erwartete Defizit vor allem
die aufgrund der prognostizierten Verzögerung um etwa 10 Jahre deutlich höheren
Finanzierungslasten und Managementkosten angegeben. Auf die Frage der FAZ,
warum die Öffentlichkeit nicht früher über die zusätzlichen Lasten informiert
worden sei, habe der Abteilungsleiter im Planungsamt erklärt, "man habe
zunächst gehofft, die gestiegenen Finanzierungskosten durch erhöhte Erlöse und
Einsparungen an anderer Stelle auffangen zu können." Der Vorgang - wie er sich aus den zur Verfügung
stehenden Informationen ergibt - ist nicht akzeptabel und bedarf der
Aufklärung. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.09.1998 die Vorlage M 92
beschlossen. Aufgrund dieser Vorlage mussten die Stadtverordneten davon
ausgehen, dass sich das Projekt aus den Bodenwertsteigerungen selbst finanziert
und für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main kostenneutral ist. Der Vorlage
kann auch nicht entnommen werden, dass eventuelle Fehlbeträge durch die Stadt
Frankfurt am Main auszugleichen sind (auch wenn sich diese Verpflichtung aus
der Gesetzeslage ergeben sollte). Aufgrund des zwischen der Stadt Frankfurt am
Main und dem Entwicklungsträger HLT GmbH geschlossenen Vertrages war
(jedenfalls bei Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen) sichergestellt,
dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main laufend über den Stand des
Projektes und damit auch über Abweichungen vom aufgestellten Zeit- und
Maßnahmenplan informiert wird. Nachdem dieser Plan eine vollständige und
kostenneutrale Vermarktung bereits für das Jahr 2007 vorgesehen hatte, müsste
zum Zeitpunkt des letzten Berichts des Magistrats (B 491 vom 04.07.2005) eine deutliche Abweichung des
tatsächlichen Standes von der Planung bestanden haben und dem Magistrat auch
bekannt gewesen sein. Dementsprechend muss auch davon ausgegangen werden, dass
die in diesem Bericht enthaltene Bilanz unzutreffend oder unvollständig war, in
jedem Fall jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprach. Somit musste
spätestens zu diesem Zeitpunkt - möglicherweise auch schon deutlich früher -
für den Magistrat erkennbar gewesen sein, dass der aufgestellte Zeitplan nicht
einzuhalten und das Planungsziel einer kostenneutralen Erstellung nicht
erreichbar war und daher die Stadt Frankfurt am Main mit Kosten in erheblicher
Höhe belastet werden würde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Magistrat
dann auch die Stadtverordnetenversammlung über den tatsächlichen Sachstand
informieren müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Ausgleich
von Fehlbeträgen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" durch
die Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchen Gründen wurde die unter 1. genannte
Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main zum Ausgleich von Fehlbeträgen nicht
in der Vorlage M 92 vom 25.05.1998 erwähnt? 3. Durch wen wurden die Kalkulationen vorgenommen,
die zu der in der Vorlage M 92 geäußerten Annahme geführt haben, dass "die
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme und die Errichtung der erforderlichen
Infrastruktur .... allein aus den entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen
finanziert werden" würde? 4. Welche Annahmen lagen der unter 3. aufgeführten
Prognose zugrunde? 5. Zu welchem Zeitpunkt wurde eine Abweichung des
tatsächlichen Standes des Projektes von der in der Vorlage M 92 enthaltenen
Kosten- und Finanzierungsübersicht festgestellt? 6. Zu welchem Zeitpunkt war dem zuständigen Dezernat
die unter 5. erwähnte Abweichung bekannt? 7. Zu welchem Zeitpunkt war dem Magistrat die unter
5. erwähnte Abweichung bekannt? 8. Aus welchen Gründen wurde im Bericht des
Magistrats zum Stand der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" - B
491 vom 04.07.2005 - die zu diesem Zeitpunkt bereits erhebliche Abweichung von
der Kosten- und Finanzierungsübersicht nicht erwähnt? 9. Ist die in dem Bericht B 491 vom 04.07.2005
aufgestellte Bilanz zutreffend, d.h. sind in dieser Bilanz sämtliche zu diesem
Zeitpunkt zu erwartenden Kosten aufgeführt? 10. Lagen der in der FAZ erwähnten Hoffnung des
Abteilungsleiters im Planungsamt, "man habe zunächst gehofft, die gestiegenen
Finanzierungskosten durch erhöhte Erlöse und Einsparungen an anderer Stelle
auffangen zu können." konkrete Berechnungen zugrunde? 11. Falls 10. zutreffend: welche? Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Gisela
Becker
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Achim Fey
Stadtv. Dr. Dr.
Rainer Rahn
Stadtv. Claudia Volpp Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 229
Bericht des
Magistrats vom 19.02.2010, B 127
Bericht des
Magistrats vom 12.07.2010, B 440
Versandpaket: 02.12.2009 Aktenzeichen: 61 0