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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme .Am Riedberg.

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 01.12.2009, A 1112 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" Mit der Vorlage M 229 vom 20.11.2009 wird die Stadtverordnetenversammlung erstmals darüber informiert, dass - abweichend von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2639 vom 07.09.1998 - die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" erst 2017 zum Abschluss gebracht werden kann. Weiterhin wird darüber informiert, dass "das ursprünglich angestrebte ausgeglichene Projektergebnis . . nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden" kann. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" wurde aufgrund der Vorlage M 92 vom 25.05.1998 durch die Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998 (§ 2639) beschlossen. Hierbei wurde die HLT Gesellschaft für Forschung Planung Entwicklung mbG als treuhänderischer Entwicklungsträger mit der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beauftragt. Diese sollte zunächst im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 803 die Grundstücke - überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen - erwerben und die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen durchführen. Die Finanzierung sollte über Kredite erfolgen, die im Zuge der Vermarktung der erschlossenen Flächen abgelöst werden sollten. Im Ergebnis sollte das gesamte Projekt für die Stadt Frankfurt am Main kostenneutral sein, da "die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur .... allein aus den entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen finanziert werden" sollte. Hierzu wurde mit der Vorlage M 92 aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht mit langfristigem Zeit- und Maßnahmenplan vorgelegt, dem zu entnehmen war, dass "der städtische Hoheitshaushalt durch die Entwicklungsmaßnahme nicht belastet" wird. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht sieht - beginnend mit dem Jahr 1998 - eine kontinuierliche Vermarktung der Grundstücke mit entsprechenden Einnahmen vor, die 2007 abgeschlossen sein sollte. Zur kontinuierlichen Überwachung des Planungszieles sollte dem Entwicklungsträger ein unabhängiges Controlling-Unternehmen zur Seite gestellt werden. In dem zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der HLT 1998 geschlossenen Vertrag wurde festgelegt, dass die HLT der Stadt Frankfurt am Main jährlich einen Wirtschaftsplan vorzulegen hat, der die anfallenden Kosten und Erträge erkennen lässt. Außerdem wurde vereinbart, dass monatlich Projektabstimmungsgespräche zwischen der HLT und der Stadt Frankfurt am Main durchzuführen sind. In dem - bislang letzten - Bericht des Magistrats zum Stand der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" - B 491 vom 04.07.2005 - wird ausgeführt, dass wie geplant "aus der ... Differenz (Ausgleichsbetrag) . . die Erschließung, die technische und soziale Infrastruktur für das Baugebiet finanziert" werden und "gesicherte Einnahmen den zu tätigenden Ausgaben gegenüber stehen". In der aufgestellten Zwischenbilanz mit Stichtag 31.12.2004 standen den bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Ausgaben in Höhe von 85,0 Mio. Euro und Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen von 14,3 Mio. Euro, die bisherigen Einnahmen von 10,8 Mio. Euro und der "Gegenwert der zurzeit verfügbaren, bebaubaren Grundstücke" in Höhe von insgesamt ca. 100 Mio. Euro gegenüber. Insgesamt musste man dem Bericht entnehmen, dass sich das Projekt sowohl zeitlich als auch finanziell im Rahmen des Planungszieles bewegt und zum Bilanzstichtag sogar ein Überschuss in Höhe von 11,5 Mio. Euro vorhanden war. Mit der Vorlage M 229 vom 20.11.2009 legt der Magistrat seit mehr als 4 Jahren erstmals wieder einen Bericht zum Stand des Projektes vor. Dieser Vorlage ist zu entnehmen, dass bis zum 31.12.2008 Ausgaben in Höhe von insgesamt 192 Mio. Euro getätigt und für Entwicklungsmaßnahmen Verpflichtungen über weitere 70 Mio. Euro eingegangen wurden. Dem standen Einnahmen in Höhe von 69 Mio. Euro sowie ein Vermögenswert von 161 Mio. Euro gegenüber, sodass sich in der Bilanz zum Stichtag 31.12.2008 ein Fehlbetrag von 32 Mio. Euro ergibt, der von der Stadt Frankfurt am Main auszugleichen ist. Die Vorlage M 229 enthält weiterhin eine langfristige Kosten- und Finanzierungsrechnung, wobei (Stand 15.01.2009) zum 31.12.2017 - also dem angenommenen Zeitpunkt der vollständigen Vermarktung - Einnahmen in Höhe von 393 Mio. Euro und Ausgaben von insgesamt 467 Mio. Euro prognostiziert werden. Daraus ergibt sich ein erwarteter Verlust von 74 Mio. Euro. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung wurde dieses Defizit in der Kosten-Finanzierungs-Rechnung vom 24.08.2009 mit ca. 82 Mio. Euro angegeben. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.11.2009 wurden als Gründe für das erwartete Defizit vor allem die aufgrund der prognostizierten Verzögerung um etwa 10 Jahre deutlich höheren Finanzierungslasten und Managementkosten angegeben. Auf die Frage der FAZ, warum die Öffentlichkeit nicht früher über die zusätzlichen Lasten informiert worden sei, habe der Abteilungsleiter im Planungsamt erklärt, "man habe zunächst gehofft, die gestiegenen Finanzierungskosten durch erhöhte Erlöse und Einsparungen an anderer Stelle auffangen zu können." Der Vorgang - wie er sich aus den zur Verfügung stehenden Informationen ergibt - ist nicht akzeptabel und bedarf der Aufklärung. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.09.1998 die Vorlage M 92 beschlossen. Aufgrund dieser Vorlage mussten die Stadtverordneten davon ausgehen, dass sich das Projekt aus den Bodenwertsteigerungen selbst finanziert und für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main kostenneutral ist. Der Vorlage kann auch nicht entnommen werden, dass eventuelle Fehlbeträge durch die Stadt Frankfurt am Main auszugleichen sind (auch wenn sich diese Verpflichtung aus der Gesetzeslage ergeben sollte). Aufgrund des zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Entwicklungsträger HLT GmbH geschlossenen Vertrages war (jedenfalls bei Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen) sichergestellt, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main laufend über den Stand des Projektes und damit auch über Abweichungen vom aufgestellten Zeit- und Maßnahmenplan informiert wird. Nachdem dieser Plan eine vollständige und kostenneutrale Vermarktung bereits für das Jahr 2007 vorgesehen hatte, müsste zum Zeitpunkt des letzten Berichts des Magistrats (B 491 vom 04.07.2005) eine deutliche Abweichung des tatsächlichen Standes von der Planung bestanden haben und dem Magistrat auch bekannt gewesen sein. Dementsprechend muss auch davon ausgegangen werden, dass die in diesem Bericht enthaltene Bilanz unzutreffend oder unvollständig war, in jedem Fall jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprach. Somit musste spätestens zu diesem Zeitpunkt - möglicherweise auch schon deutlich früher - für den Magistrat erkennbar gewesen sein, dass der aufgestellte Zeitplan nicht einzuhalten und das Planungsziel einer kostenneutralen Erstellung nicht erreichbar war und daher die Stadt Frankfurt am Main mit Kosten in erheblicher Höhe belastet werden würde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Magistrat dann auch die Stadtverordnetenversammlung über den tatsächlichen Sachstand informieren müssen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Ausgleich von Fehlbeträgen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" durch die Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchen Gründen wurde die unter 1. genannte Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main zum Ausgleich von Fehlbeträgen nicht in der Vorlage M 92 vom 25.05.1998 erwähnt? 3. Durch wen wurden die Kalkulationen vorgenommen, die zu der in der Vorlage M 92 geäußerten Annahme geführt haben, dass "die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur .... allein aus den entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen finanziert werden" würde? 4. Welche Annahmen lagen der unter 3. aufgeführten Prognose zugrunde? 5. Zu welchem Zeitpunkt wurde eine Abweichung des tatsächlichen Standes des Projektes von der in der Vorlage M 92 enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht festgestellt? 6. Zu welchem Zeitpunkt war dem zuständigen Dezernat die unter 5. erwähnte Abweichung bekannt? 7. Zu welchem Zeitpunkt war dem Magistrat die unter 5. erwähnte Abweichung bekannt? 8. Aus welchen Gründen wurde im Bericht des Magistrats zum Stand der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" - B 491 vom 04.07.2005 - die zu diesem Zeitpunkt bereits erhebliche Abweichung von der Kosten- und Finanzierungsübersicht nicht erwähnt? 9. Ist die in dem Bericht B 491 vom 04.07.2005 aufgestellte Bilanz zutreffend, d.h. sind in dieser Bilanz sämtliche zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Kosten aufgeführt? 10. Lagen der in der FAZ erwähnten Hoffnung des Abteilungsleiters im Planungsamt, "man habe zunächst gehofft, die gestiegenen Finanzierungskosten durch erhöhte Erlöse und Einsparungen an anderer Stelle auffangen zu können." konkrete Berechnungen zugrunde? 11. Falls 10. zutreffend: welche? Antragsteller: FAG Antragstellende Person(en): Stadtv. Gisela Becker Stadtv. Luigi Brillante Stadtv. Achim Fey Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Claudia Volpp Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 229 Bericht des Magistrats vom 19.02.2010, B 127 Bericht des Magistrats vom 12.07.2010, B 440 Versandpaket: 02.12.2009 Aktenzeichen: 61 0