Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.01.2011, M
12 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 -
Riedberg-Altkönigblick - hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3
(2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom
01.02.2007, § 1400 (M 206) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 12.09.2008 und - die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB a.F. in der Zeit vom 21.08.2002 bis 23.09.2002 durchgeführt
worden sind. II. Der Magistrat wird beauftragt,
zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen
Auslegung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 803 - Am
Riedberg sollen die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Planänderungen für
das Quartier Riedberg-Altkönigblick planungsrechtlich gesichert werden. Hierzu
zählen insbesondere der Ersatz von ursprünglich für gewerbliche Nutzung
vorgesehenen Flächen durch Sondergebiete mit der Zweckbestimmung für ein
Universitätsquartier im Westen des Plangebietes, die planungsrechtliche
Vorbereitung einer Lärmschutzbebauung zu den Sportflächen im Norden des
Plangebietes sowie eine Überarbeitung des Konzeptes für die Verteilung von
Flächen für die Landwirtschaft, die öffentlichen und privaten Grünflächen sowie
Flächen zum Ausgleich von Eingriffen am östlichen Rand des Geltungsbereiches.
Grundsätzlich erfährt der
westliche Teil des Geltungsbereichs eine planerische Überarbeitung, die das
Ziel verfolgt, marktgängige Grundstückszuschnitte insbesondere für den Bau von
frei stehenden Einfamilienhäusern für unterschiedliche Bewohneransprüche
anzubieten. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem
Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich,
dient nur zur Information)
Zu III.: Aufgrund der Aufteilung des Änderungsverfahrens Nr.
803 Ä in Teilbebauungspläne (Nr. 803 Ä1 -Ä6), der inhaltlichen Überarbeitung
des bisherigen Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 803 Ä vom 30.07.2002 im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 803 Ä4 und der Weiterführung der Teiländerungsverfahren nach
den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 (vgl. § 233 (1) Satz 2
BauGB) wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4a (2) BauGB erneut durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen, Lösung
sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentliche Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan_Blatt1 (ca. 4,5 MB) Anlage 1_BPlan_Blatt2 (ca. 5,7 MB) Anlage 3_Textteil (ca. 32 KB) Anlage 4_Begruendung (ca. 8,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2002, M 182
Vortrag des
Magistrats vom 23.10.2006, M 206
Vortrag des
Magistrats vom 28.01.2013, M 14 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket:
12.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme)
48. Sitzung des OBR
12 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 12
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der
Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 17.05.2011, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der
Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2011, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 9
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen Bunte (=
Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und
REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung) 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte
(= Ablehnung) 3. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 12
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen
Bunte und NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 9552, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 § 54, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2011 § 326, 3. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 Aktenzeichen: 61 00