Bebauungsplan Nr. 803 Ä2 - Riedberg - Schöne Aussicht - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 09.05.2008, M 88 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä2 - Riedberg - Schöne
Aussicht - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1400 (M
206) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 803 Ä2 wird - wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 19.02.2008
dargestellt - geändert. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 803 - Am
Riedberg sollen die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Planänderungen für
das Quartier Riedberg-Schöne Aussicht planungsrechtlich gesichert werden.
Hierzu zählen insbesondere die Realisierung von Mehrfamilienhausbebauung
entlang der Kalbacher Höhe sowie nördlich und südlich des Bonifatiusparks und
die Sicherung des bereits realisierten Reiterhofs im Norden des
Plangebiets. Ferner sollen
weitere Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität
rechtsverbindlich festgesetzt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 07.05.2007 und - die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB a.F. in der Zeit vom 21.08.2002 bis 23.09.2002 durchgeführt
worden sind. IV. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird
gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2)
BauGB. V. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, erneut die öffentliche Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. § 3
(2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die
Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung: . ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur
Information)
Zu I.: Bereits im Jahr 2002 haben geänderte
Standortüberlegungen zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 803 Ä
- Am Riedberg - 1. Änderung geführt. Aufgrund des umfangreichen
Abstimmungserfordernisses und der vielfältigen Planungswiderstände, die
naturgemäß in einem Plangebiet der Größenordnung des Riedbergs zu bewältigen
sind, war eine zeitnahe Planreife für die Genehmigung vorrangiger Projekte über
das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 803 Ä nicht
herzustellen. Diese ist jedoch erforderlich, um die geänderten
Planungsabsichten vollziehen zu können. Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 in
Teilgebieten ist es, das Planungsrecht für vorrangige Teilbereiche zeitnah an
die geänderten Planungsabsichten anzupassen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä2
wird zudem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä im
Süden um die Flächen bis zum Prozessionsweg und im Südwesten um die Flurstücke
583/16 und 26/7 erweitert. Zu IV.: Aufgrund der Aufteilung des Änderungsverfahrens Nr.
803 Ä in Teilbebauungspläne (Nr. 803 Ä1 -Ä6), der inhaltlichen Überarbeitung
des bisherigen Bebauungsplan-Vorentwurfs Nr. 803 Ä vom 30.07.2002 im Bereich
des Bebauungsplans Nr. 803 Ä2 und der Weiterführung der Teiländerungsverfahren
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 (vgl. § 233 (1) Satz 2
BauGB) wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4a (2) BauGB erneut durchgeführt. Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der
Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an
die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu V.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentliche Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_Plan (ca. 629 KB) Anlage 2_Plan (ca. 77 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2002, M 182
Vortrag des
Magistrats vom 23.10.2006, M 206
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2009, M 119
Auskunftsersuchen
vom 29.04.2016, V 5
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12
Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR
12 am 06.06.2008, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 88
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP
17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF; SPD (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) Stv.
Seitz (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 8
am 12.06.2008, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 88
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und REP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stadtv. Seitz (=
Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 88
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und Stv. Seitz
gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4141, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 61 00