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Bebauungsplan Nr. 803 Ä2 - Riedberg - Schöne Aussicht - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.05.2008, M 88 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä2 - Riedberg - Schöne Aussicht - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1400 (M 206) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 Ä2 wird - wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 19.02.2008 dargestellt - geändert. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 803 - Am Riedberg sollen die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Planänderungen für das Quartier Riedberg-Schöne Aussicht planungsrechtlich gesichert werden. Hierzu zählen insbesondere die Realisierung von Mehrfamilienhausbebauung entlang der Kalbacher Höhe sowie nördlich und südlich des Bonifatiusparks und die Sicherung des bereits realisierten Reiterhofs im Norden des Plangebiets. Ferner sollen weitere Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität rechtsverbindlich festgesetzt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 07.05.2007 und - die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB a.F. in der Zeit vom 21.08.2002 bis 23.09.2002 durchgeführt worden sind. IV. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. V. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, erneut die öffentliche Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: . ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Bereits im Jahr 2002 haben geänderte Standortüberlegungen zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung geführt. Aufgrund des umfangreichen Abstimmungserfordernisses und der vielfältigen Planungswiderstände, die naturgemäß in einem Plangebiet der Größenordnung des Riedbergs zu bewältigen sind, war eine zeitnahe Planreife für die Genehmigung vorrangiger Projekte über das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 803 Ä nicht herzustellen. Diese ist jedoch erforderlich, um die geänderten Planungsabsichten vollziehen zu können. Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 803 in Teilgebieten ist es, das Planungsrecht für vorrangige Teilbereiche zeitnah an die geänderten Planungsabsichten anzupassen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä2 wird zudem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 803 Ä im Süden um die Flächen bis zum Prozessionsweg und im Südwesten um die Flurstücke 583/16 und 26/7 erweitert. Zu IV.: Aufgrund der Aufteilung des Änderungsverfahrens Nr. 803 Ä in Teilbebauungspläne (Nr. 803 Ä1 -Ä6), der inhaltlichen Überarbeitung des bisherigen Bebauungsplan-Vorentwurfs Nr. 803 Ä vom 30.07.2002 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä2 und der Weiterführung der Teiländerungsverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 24.06.2004 (vgl. § 233 (1) Satz 2 BauGB) wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB erneut durchgeführt. Nach § 3 (2) BauGB ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu V.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentliche Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Plan (ca. 629 KB) Anlage 2_Plan (ca. 77 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2006, M 206 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 119 Auskunftsersuchen vom 29.04.2016, V 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 06.06.2008, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 88 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) Stv. Seitz (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 8 am 12.06.2008, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 88 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stadtv. Seitz (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und Stv. Seitz gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4141, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 61 00