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Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2002, M 182 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.06.2000, § 6256 I. Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 803 - Am Riedberg ist der Bebauungsplan Nr. 803 Ä - Am Riedberg aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä - Am Riedberg ergibt sich aus dem vorgelegten Bebauungsplan-Vorentwurf vom 30.07.2002 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg sollen die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Planänderungen - insbesondere aufgrund der neuen Standortüberlegungen für die Verlagerung der Reiterhöfe, der vorliegenden vertiefenden Entwässerungsplanung, des Bedarfs an Flächen zur Ansiedlung eines Gemeindezentrums sowie des Forschungs- und Innovationszentrum Biotechnologie (FIZ) - planungsrechtlich gesichert werden. Ferner sollen weitere Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität rechtsverbindlich festgesetzt werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass parallel zu diesem Beschlussantrag die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplan-Vorentwurfs durchgeführt wird. Sofern diese Beteiligungsverfahren zu keinen gravierenden Änderungen des Bebauungsplan-Vorentwurfs führen, kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Geltungsbereich Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 803 umfasst dessen gesamten Geltungsbereich. Zur Anpassung an die Ausbauplanung des Verkehrsknotens an der L 3019 wird der Geltungsbereich im Norden geringfügig erweitert. Anlass und Planerfordernis Das Änderungsverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - Am Riedberg hat mehrere Anlässe, die dessen Erforderlichkeit begründen. Im Zuge der Verlagerungsverhandlungen mit den Eigentümern und Betreibern der Reiterhöfe an der Riedbergstraße (Sozialplanregelungen) haben sich neue Standortüberlegungen ergeben, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht gedeckt sind. Da hierdurch die Grundzüge der Planung tangiert werden, ergibt sich das Erfordernis, den Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern. Dies trifft ebenso auf Flächen zu, die im Rahmen der vertiefenden Entwässerungsplanung für Rückhalteflächen an bisher hierfür nicht vorgesehenen Orten als sinnvoll angesehen wurden, sowie auf Flächen, deren Bedarf durch aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sozialen Infrastruktur (Gemeindezentrum der katholischen Kirche) und der Ergänzungsnutzungen zur Universität (Forschungs- und Innovationszentrum Biotechnologie (FIZ)) entstanden ist, und die planungsrechtlich gesichert werden müssen. Ebenso sollen Entwicklungsspielräume für private Versorgungseinrichtungen im Stadtteilzentrum vergrößert werden. Daher werden an zentraler Stelle Kerngebietsfestsetzungen erweitert. Die Entwicklung des Baugebietes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach BauGB verläuft entgegen der ursprünglichen Einschätzung in hohem Maße über das Engagement der Grundstückseigentümer, hier eigene Baumaßnahmen durchzuführen bzw. dies zusammen mit Investoren tun zu wollen. Damit wird der bisher als Regelfall vorgesehene Zwischenerwerb der Grundstücke durch den städtischen Entwicklungsträger FEH eher zur Ausnahme. Mit der Weiterveräußerung sollten Qualitäts- und Gestaltungsziele über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus auf vertraglichem Wege im Rahmen der Grundstückskaufverträge gesichert werden. Dies ist nun in vielen Fällen nicht mehr möglich. Damit verändert sich die Wirkung des bisher vorgesehenen Regelungskonzepts (siehe Begründung vom 18.02.2000, S.13, Nr. 6.2) und es entsteht ein zusätzliches Erfordernis, Regelungen zur Sicherung der angestrebten städtebaulichen Qualität im Bebauungsplan zu treffen. Unter Beibehaltung großer gestalterischer Spielräume für private Baumaßnahmen in den weit überwiegenden Teilen des Baugebietes sollen deshalb ergänzende Festsetzungen das qualitätsvolle, attraktive Erscheinungsbild der öffentlichen Straßen- und Platzräume sowie ein harmonisches Nebeneinander der Einzelbauvorhaben sichern. Der Bebauungsplan wird insofern vor allem um solche Regelungen ergänzt, die besondere Bedeutung für die Wirkung der Bauvorhaben auf den öffentlichen Raum haben. Die Grundzüge der Planung innerhalb des bebauten Bereiches bleiben über die oben beschriebenen Anlässe hinaus in allen wesentlichen Teilbereichen unangetastet. Art und Maß der Nutzung werden innerhalb der bebaubaren Bereiche an nahezu keiner Stelle des Plans verändert. Hier ändern sich nur die Festsetzungen zu den wenigen oben genannten Nutzungen. Auch das Erschließungskonzept bleibt unberührt, es werden lediglich Grenzanpassungen - überwiegend im Bereich von Straßenkreuzungen - vorgenommen, die sich während der Ausbauplanung der Verkehrstrassen als notwendig herausgestellt haben. Durch eine solche Grenzanpassung muss auch am Anschluss des Plangebietes an die Landesstraße L 3019 eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches vorgenommen werden. Weitergehende Informationen und Lösungsansätze sind in der Begründung zum Bebauungsplan-Vorentwurf, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2002, NR 839 Antrag vom 11.12.2002, NR 856 Anregung vom 25.10.2002, OA 1024 Antrag vom 17.10.2002, OF 134/12 Antrag vom 22.10.2002, OF 135/12 Antrag vom 24.10.2002, OF 136/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2006, M 206 Vortrag des Magistrats vom 09.05.2008, M 88 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2008, M 213 Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 229 Vortrag des Magistrats vom 10.01.2011, M 12 Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 159 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket: 28.08.2002 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 12.09.2002, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 14. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2002, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 182 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 16.09.2002, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 14. Sitzung des OBR 8 am 19.09.2002, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 182 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2002, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 24.10.2002, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 15. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2002, TO I, TOP 7 Zu Beginn der Beratungen wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage OF 136/12 als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vorgelegt wird. Es erfolgt eine 15minütige Beratungspause. Beschluss: Anregung OA 1024 2002 1. Der Vorlage M 182 wird unter Hinweis auf OA 1024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 134/12 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 135/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 136/12 für erledigt erklärt. 4. a) Die Vorlage OF 136/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text vorangestellt wird: "Unter Aufrechterhaltung der nach wie vor bestehenden Bedenken gegen die geplante Riedbergbebauung und das Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nimmt der Ortsbeirat 12 die Vorlage M 182 zustimmend zur Kenntnis. Allein wegen der mit dem hier vorliegenden Aufstellungsbeschluss verfolgten Änderungen ergeht die Zustimmung. Allerdings erfolgt dieser Beschluss unter ausdrücklichem Hinweis auf die nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsforderungen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zugestimmt" Der erste Absatz der Vorlage OF 136/12 entfällt dadurch. Es folgt die in der Vorlage OF 136/12 enthaltene Aufzählung mit der Ergänzung im dritten Absatz, dass nach dem Wort "Seniorenbetreuung" die Worte "ein Sozialrathaus sowie für ein Ärztezentrum" eingefügt und im vierten Absatz das Wort "sowohl" durch die Worte "nur für" ersetzt werden. Der letzte Absatz der Begründung wird gestrichen. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schneider - CDU - gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. zu a): Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 28.10.2002, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2002, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1024 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 28.11.2002, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage M 182 auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage NR 839 auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage OA 1024 auf den Ausschuss für Planen und Bauen delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 16. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.12.2002, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage OA 1024 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 839 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. a) Der erste Spiegelstrich der Vorlage OA 1024 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überweisen. b) Dem Rest der Vorlage OA 1024 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und FAG; CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 839) und REP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. zu a): CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b): SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: PDS (M 182 = Annahme unter Berücksichtigung der Beschlussfassung OA 1024, NR 839 = Votum im H, OA 1024 1. Spiegelstrich = Prüfung und Berichterstattung, Rest = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2002, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 839 und NR 856 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 839 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 839 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 856 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 856 wird dem Magistrat unter Angabe der Kosten zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1024 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839 und NR 856; SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839, NR 856 und OA 1024); FDP (= Annahme im Rahmen NR 839); FAG (= Annahme im Rahmen OA 1024) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, FDP und FAG gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 4. OA 1024 erster Spiegelstrich: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme) OA 1024 verbleibender Text: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 182 = Annahme, NR 839, NR 856 und OA 1024 = Ablehnung) PDS (M 182 = Annahme im Rahmen NR 839 und NR 856, NR 839 und NR 856 = Annahme; OA 1024 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 182, NR 839 und OA 1024 = Ablehnung) E.L. (M 182 = Annahme im Rahmen OA 1024, NR 839 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 839 Ziffern 2. und 3., NR 856 und OA 1024 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 182 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 839 und NR 856 zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 839 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 839 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 856 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 856 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1024 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und PDS (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839 und NR 856; SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen NR 839, NR 856 und OA 1024); FDP (= Annahme im Rahmen NR 839); FAG und E.L. (= Annahme im Rahmen OA 1024); REP (= Annahme) gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung), PDS (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, PDS und E.L. gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP, ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, PDS und E.L. gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, PDS und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) zu 4. OA 1024 erster Spiegelstrich: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, PDS (= Prüfung und Berichterstattung), FAG und E.L. (= Annahme) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) OA 1024 verbleibender Text: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und E.L. (= Annahme), FAG und PDS (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4290, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002 Aktenzeichen: 61 00

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