(Ehemalige) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, § 233 (M 56)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 03.02.2017, M 30 Betreff: (Ehemalige) Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Ergänzung des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, § 233 (M 56)
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 16.06.2016, § 233 (M 56) I. Nach der Aufhebung der Entwicklungssatzung "Am
Riedberg" und der Übertragung der von dem ehemaligen Entwicklungsträger noch
nicht vermarkteten Baugrundstücke in den Villengebieten "Villen
West", "die weißen villen" und "RiedbergVillen hoch3" an die Stadt
Frankfurt am Main wird einem Weiterverkauf dieser Baugrundstücke an private
Einzelerwerber zugestimmt. Eine Beschlussfassung über jeden einzelnen
Kaufvertrag zu den nachfolgend gelisteten Grundstücken entfällt, soweit die
weiteren Bedingungen erfüllt sind: Kaufgrundstücke: Gem. Flur Flst. Größe (in m2) Baugebiet
Kalbach 46 148/126 649
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/28
622
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/145 674
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/152 663
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/150 648
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/137 702
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/35
610
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/138 873
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/29
600
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/37
680
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/144 784
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/143 781
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/131 662
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/129 648
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/38
615
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/31
607
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/141 739
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/151 663
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/130 664
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/147 669
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/30
605
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/146 620
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/36
667
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/142 950
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 144/34
672
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/140 611
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 148/139 653
RiedbergVillen hoch 3 Kalbach 46
148/136 665
RiedbergVillen hoch 3
Kalbach 46 244/8
772
weiße
villen Kalbach 46 241/73
807
weiße
villen Kalbach 46 244/11
802
weiße
villen Kalbach 46 241/56
782
weiße
villen Kalbach 46 119/25 500
Villen
West Kalbach 46 120/10 501
Villen
West Kalbach 46 120/11 513
Villen
West Kaufpreis: Der Weiterverkauf
erfolgt mindestens zu dem in der aktuellen Bodenrichtwertkarte ausgewiesenen
Quadratmeterpreis. Der Bodenrichtwert beträgt für die Flurstücke auf der
Grundlage einer Einfamilienhausbebauung derzeit 660,00 EUR/m2 (akt.
Stand vom 01.01.2016). Besondere Bedingungen:
Eventuell in
den Kaufgrundstücken verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch
der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die
Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und
Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie
daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel,
insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der
Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem
Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für
Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08
Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und
Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011).
Der Magistrat -
Dezernat V/Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, diesen
Beschluss zu vollziehen. II. Bereits begonnene bzw. noch ausstehende
Maßnahmen in dem Entwicklungsbereich "Am Riedberg", die der Erreichung der
Entwicklungsziele dienen (Anlage 2 und 3 der M 56/2016), können analog
den/dem bisherigen Verfahren im Treuhänderverhältnis insbesondere ohne
Vorplanungsbeschluss, ohne verbindliche Prüfungen des Revisionsamtes und ohne
Beteiligung der Magistratsvergabekommission realisiert werden, soweit deren
Finanzierung aus entwicklungsbedingten Einnahmen gesichert ist. Die Ziff.
XIII. und XIV. der M 56/2016 bleiben zu beachten. III. Ein Ausgabenanteil in Höhe von
bis zu EUR 0,2 Mio. für die den Grundstückswert steigernde Errichtung von
Gabionenwandabschnitten auf den städtischen Baugrundstücken entlang der
Carl-Herrmann-Rudloff-Allee wird genehmigt. Die Verrechnung der Kosten
erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften,
Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410
(ab 02/2011). IV. Die gemäß Ziffer VIII. der M 56/2016 beim
Grunderwerb (Produktgruppe 31.08, Projekt 5.005485) zugelassene
Ausgabeansatzüberschreitung wird um weitere EUR 1,2 Mio. erhöht. Es handelt
sich dabei um Nebenkosten für den Grunderwerb "Restanten"
(Grunderwerbssteuer, Notargebühren u. ä.). V. Die haushaltsmäßige Deckung der
unter III. und IV. aufgeführten Kosten - insgesamt EUR 1,4 Mio. - erfolgt aus
Mitteln der Produktgruppe 13.01, Projekt 5.005491 Entwicklung
Rebstockgelände.
VI. Es dient zur Kenntnis, dass für einige
Einzelmaßnahmen der sozialen Infrastruktur, u. a. für
a)
- KiTa 3 (Quartier Schöne Aussicht)
- KiTa 6 (Quartier Ginsterhöhe)
- KiTa 7
(Quartier Mitte) - KiTa 9 (Quartier Altkönigblick)
bisher nicht im Haushalt
berücksichtigte Ausgaben in Höhe von bis zu rd. EUR 0,2 Mio. anfallen können.
Sie werden zu Lasten der Maßnahme Produktgruppe 20.03, Projekt 5.007268
Baumaßnahme KiTa 4 (ehem. SEM Riedberg) in Höhe EUR 0,2 Mio. zugelassen. Die
Abwicklung erfolgt über ein in dieser Produktgruppe neu einzurichtendes
Projekt. b) - Grundschule 2 mit
Schwimm- und Sporthalle sowie KiTa 10 (Quartier Westflügel)
- Gymnasium Riedberg bisher nicht im Haushalt
berücksichtigte Ausgaben in Höhe von bis zu rd. EUR 1,5 Mio. anfallen können.
Sie werden zu Lasten der Ausgabeansätze für die Infrastrukturmaßnahmen der
(ehem.) Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg in den Produktgruppen
16.01, 20.01, 20.03, 21.15 und 22.09 zugelassen. Diese sind
dezernatsübergreifend gegenseitig deckungsfähig und soweit die Deckung aus
entwicklungsbedingten Einnahmen gesichert ist, bedürfen Überschreitungen des
Kostenrahmens keiner gesonderten Bewilligung. Die Abwicklung erfolgt über ein
in der jeweiligen Produktgruppe neu einzurichtendes Projekt.
Begründung: A. Ausgangslage / Zielsetzung: Den südlichen Abschluss des Quartiers
"Riedberg-Westflügel" werden drei inselförmig angelegte Villengebiete bilden.
Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung der Entwicklungssatzung "Am
Riedberg" waren noch nicht alle betreffenden Baugrundstücke an Enderwerber
veräußert. Bei den noch nicht vermarkteten Flurstücken handelt es sich um drei
im Gebiet "Villen West", vier im Gebiet "die weißen villen"
sowie 28 im Gebiet "RiedbergVillen hoch3" gelegene, noch unbebaute
Einfamilienhausgrundstücke, die jeweils ringförmig um die bereits hergestellten
Erschließungsstraßen angelegt sind. Diese baureifen Grundstücke hat die HA
Hessen Agentur GmbH (im Folgenden: Hessen Agentur) aufgrund der Beendigung
ihrer Tätigkeit als Treuhänder mit Aufhebung der Entwicklungssatzung nach den
gesetzlichen Vorschriften auf die Stadt übertragen. Die städtischen Grundstücke
sind in der Abwicklungsphase der Entwicklungsmaßnahme noch an Enderwerber zu
veräußern. Bei der nach Abschluss des
Treuhänderverhältnisses erforderlichen Planung und Abwicklung der Maßnahmen
über den städtischen Haushalt sind grundsätzlich städtische Regelungen zu
achten. Gleichwohl ist die sich an die Aufhebung der Entwicklungssatzung "Am
Riedberg" anschließende Abwicklungsphase (bis 31.12.2020) jedoch noch Teil der
Maßnahme, für die weiterhin entwicklungsrechtliche Besonderheiten gelten.
Diesbezüglich ist eine Präzisierung der Beschlusslage erforderlich. Die Kosten für die Gabionenwand waren bisher weder
Gegenstand der Anlage 2 noch der Anlage 3 der M 56/2016. Ihre Finanzierung
bedarf der Genehmigung. Weiterhin waren die Kosten für einige Einzelmaßnahmen
der sozialen Infrastruktur bisher weder Gegenstand der Anlage 2 noch der Anlage
3 der M 56/2016. Ihre Finanzierung bedarf der Genehmigung. B. Lösung / Realisierungsschritte: Die Vermarktung übernimmt weiterhin die Hessen
Agentur als Dienstleister der Stadt nach bereits entwickelten und mit dem
Magistrat (Stadtplanungsamt) abgestimmten Rahmenvorgaben, die eine hohe
städtebauliche und architektonische Qualität gewährleisten. Ein Verkauf der
Villengrundstücke im Quartier "Riedberg-Westflügel" soll durch generell
gesetzte Rahmenbedingungen vereinfacht werden. Wie die beigefügten Lagepläne zeigen, gibt es bereits
zahlreiche Reservierungen und Verkäufe, so dass mit einer weiterhin zügigen
Vermarktung zu den jeweils geltenden Bodenrichtwerten bzw. zu mit der
kommunalen Wertermittlungsstelle abgestimmten Kaufpreisen zu rechnen ist. Der
Verkauf erfolgt dabei zu den von der Hessen Agentur bei der bisherigen
Vermarktung zugrunde gelegten und mit dem Gutachterausschuss bei der Stadt
Frankfurt am Main abgestimmten Kaufpreisen, mindestens jedoch dem aktuell
gültigen Bodenrichtwert. Trotz Aufhebung der Entwicklungssatzung soll
hinsichtlich der Qualitäten und der personellen Zuständigkeit eine maximale
Kontinuität in der bereits erfolgreich begonnenen Vermarktung gewährleistet
werden. Diese wird durch die weiterhin geltenden städtebaulichen Rahmenvorgaben
inklusive des Vermarktungsverfahrens, das zu dem individuellen
Architektenentwurf für jede einzelne Villa mit maximal 2 Vollgeschossen führt,
gesichert. Dabei wird die angestrebte Qualität dadurch gewährleistet, dass vor
Abschluss eines Kaufvertrags der Architektenentwurf durch ein
Gestaltungsgremium bzw. das Stadtplanungsamt freigegeben werden muss und dieser
städte- und hochbauliche Entwurf sodann Bestandteil der vertraglichen
Bauverpflichtung wird. Grundlage für die Freigabeentscheidung sind die beiden
Vermarktungsbroschüren, die für jedes Villengebiet einzeln das Leitbild
hinsichtlich der Baukörper, des Materials, der Fassaden etc. als
Entwicklungsziele darstellen und jedem Kaufinteressenten übergeben werden. Als
Ansprechpartner steht unverändert die Hessen Agentur als ehemaliger Treuhänder
zur Verfügung, was vor allem bei den bereits reservierten Grundstücken
vorteilhaft ist.
Zur Wahrung des Gebots der
Zügigkeit einer Entwicklungsmaßnahme, das auch für die Abwicklungsphase einer
Maßnahme gilt, und zur Vermeidung der Befassung der Stadtverordnetenversammlung
mit jedem einzelnen der insgesamt ca. 35 anstehenden Kaufverträge innerhalb des
voraussichtlich relativ kurzen Vermarktungszeitraums ist ein Sammelbeschluss
geboten. Mit diesem Beschluss wird dem Verkauf sämtlicher noch nicht
vermarkteter Baugrundstücke in den drei Villengebieten "Villen West",
"die weißen villen" und "RiedbergVillen hoch3" auf der Grundlage der vorstehend
beschriebenen Vorgaben zugestimmt. Zur Präzisierung der Beschlusslage: Aus den in der
Abwicklungsphase zu erwartenden entwicklungsbedingten Einnahmen können und
dürfen nach Maßgabe des Stadtverordnetenbeschlusses § 233 vom 16.06.2016 -
freigabeunabhängig - Ausgaben getätigt werden, denn die Stadt hält mit diesem
Beschluss an den Entwicklungszielen unverändert fest und hat diese zu erfüllen.
Die Bestimmungen in X. und XI. der Beschlussvorlage M 56/2016 knüpfen
konsequent an die Fortgeltung der entwicklungsrechtlichen Vorgehensweise an. In
der Abwicklungsphase der Maßnahme ist daher weiterhin wie in der
Durchführungsphase, die mit der Aufhebung der Entwicklungssatzung abgeschlossen
wurde, zu verfahren. D. h., dass insbesondere keine - Vorplanungsbeschlüsse, - verbindlichen Prüfungen des Revisionsamtes und
- Beteiligung der
Magistratsvergabekommission erforderlich sind. Die Beschlussziffer II. dieser
Vorlage dient insoweit der Präzisierung zur weiteren Umsetzung der Maßnahmen
gemäß Beschlussziffer X. und XI. der M 56/2016. Die Gabionenwand wird auf den im städtischen
Zwischeneigentum befindlichen Einzelhausgrundstücken vervollständigt. Die
gesamte Gabionenwand dient nicht nur einer gestalterisch einheitlichen
Einfriedung der Baugrundstücke, sondern vor allem der städtebaulich-räumlichen
Fassung des Straßenraumes der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee, deren geschwungener
Verlauf durch dieses vertikale Gestaltungselement betont wird und damit klarer
in Erscheinung tritt. Der Ausgabeansatz für Grundstücksankäufe
(Produktgruppe 31.08, Projekt 5.005485) beläuft sich planmäßig auf rd. EUR 17,7
Mio., inkl. der bisher zugelassenen Budgetüberschreitung i.H.v. EUR 10,0
Mio. auf insg. rd. EUR 27,7 Mio in 2016. Die verfügbaren Mittel genügen
absehbar nicht, um die Abwicklung der weiteren Grundstücksankäufe zu
gewährleisten. Es zeichnet sich die Notwendigkeit einer Erhöhung um EUR 1,4
Mio. ab. Der Umfang des Grundstücksgeschäfts gemäß Ziffer VI. der M 56/2016
beläuft sich auf rd. EUR 18,2 Mio., hinzu kommen Erwerbsnebenkosten
(Grunderwerbsteuer = EUR 1,1 Mio. und Notargebühren = rd. EUR 0,1
Mio.) i.H.v. insgesamt EUR 1,2 Mio. sowie EUR 0,2 Mio. für die
Gabionenwand. Entgegen den ursprünglichen Planungen
haben sich bei verschiedenen Maßnahmen der sozialen Infrastruktur Verzögerungen
ergeben, die zur Folge haben, dass nach dem 30.06.2016 Kosten anfallen, die
nunmehr nicht im Treuhänderverhältnis beglichen werden können, sondern eine
Haushaltsveranschlagung erforderlich machen. Eine Abrechnung über ein bereits
veranschlagtes SEM Riedberg-Projekt würde das jeweilige Ergebnis verfälschen,
daher bedarf es zur Abwicklung neuer/gesonderter Projekte. Die
Mittelbereitstellung erfolgt durch die Heranziehung von Mitteln aus einer der
bereits veranschlagten Maßnahmen ohne Ausweitung des Haushaltsplans. C. Alternativen: Für die Veräußerung von Grundstücken in den drei
Villengebieten wird die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung im
Einzelfall eingeholt. Im Übrigen bestehen keine Alternativen. D. Kosten: Mit der Aufhebung der Entwicklungssatzung und dem
damit verbundenen Abschluss der Durchführungsphase der Entwicklungsmaßnahme ist
diese noch nicht vollständig beendet. In der sich anschließenden
Abwicklungsphase fallen weitere entwicklungsbedingte Aufgaben an, die aus den
entwicklungsbedingten Einnahmen finanziert werden. Bei den vorne beantragten
Budgetpositionen handelt es sich um zeitbedingte Verschiebungen aus der
Durchführungsphase in die Abwicklungsphase. In einer Gesamtbetrachtung der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zum 31.12.2020 sind diese
Budgetverschiebungen ergebnisneutral. Anlage 1 (ca.
436 KB) Anlage 2 (ca.
471 KB) Anlage 3 (ca.
536 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 56
Vortrag des
Magistrats vom 16.11.2018, M 223
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket:
08.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8
am 09.03.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD und CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des OBR
12 am 10.03.2017, TO I, TOP 12 I. Zu der Vorlage M 30 stellt die FDP-Fraktion folgenden
mündlichen Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Den Ziffern I., II. sowie IV. bis VI. der Vorlage
M 30 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer III. der Vorlage M 30 wird
abgelehnt." II. Nach Ablehnung ihres mündlichen Antrags
stellt die FDP-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, die Ziffer III. der
Vorlage M 30 getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen.
Beschluss: 1. Der mündliche Antrag der FDP-Fraktion wird
abgelehnt. 2. Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird
abgelehnt. 3. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. und 2.: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP
(= Annahme) zu 3.: Annahme bei Enthaltung SPD und FDP
9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP
14 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 30 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 30 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 30 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 30 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD; FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 27
Beschluss: Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1322, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0