Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ 1. Sachstand und Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Betreff: Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" 1. Sachstand und Kosten der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
12.09.2013, § 3617 (M 28) I. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 4.
Vortrag des Magistrats zur Kostensituation der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" zur Kenntnis. II: Die als Anlage 1 vorgelegte Satzung der Stadt
Frankfurt am Main zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Riedberg" wird gemäß § 169 Absatz 1
Nr. 8 in Verbindung mit § 162 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 2 BauGB und §§ 5
und 51 HGO beschlossen. III. Der Magistrat wird beauftragt, mit der HA Hessen
Agentur GmbH (im Folgenden Hessen Agentur genannt) den bisherigen
Treuhändervertrag vom 25.11./22.12.1998 in der Fassung vom 23./24.06.2003 nach
Maßgabe der in der Begründung dieses Beschlusses dargestellten Änderungen (vgl.
D.) anzupassen und fortzuschreiben (4. Nachtrag zum Treuhändervertrag).
Hierdurch wird die Hessen Agentur die ihr bereits übertragenen Aufgaben nach
Wirksamwerden der Aufhebungssatzung "Am Riedberg" als Beauftragte der Stadt
Frankfurt am Main (Dienstleister) wahrnehmen. IV. Der Treuhänder ist aufzufordern, mit
Wirksamwerden der Aufhebungssatzung (Stichtag) a) die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die
durch die Stadt Frankfurt am Main zu übernehmenden Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens nach den Vorgaben der Stadt sowie b) alle weiteren durch die Stadt Frankfurt am Main zu
übernehmenden Vermögens- und Kapitalpositionen (Forderungen, liquide Mittel,
Verbindlichkeiten, Sonderposten aus Zuschüssen etc.) zu dokumentieren und der Stadt Frankfurt am Main zu
übergeben. V. Die Hessen Agentur ist ferner
aufzufordern, mit Wirksamwerden der Aufhebungssatzung (Stichtag) und zum 31.12.
eines jeden Jahres bis zum Ende der Abwicklungsphase einen Jahresabschluss
analog der bisherigen Form zu erstellen. VI. Dem Ankauf der vom Treuhänder nicht veräußerten
Grundstücke im Satzungsgebiet der Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" und
solchen Grundstücken, die von ihm als Tauschgrundstücke oder aufgrund von
Übernahmeverlangen von Alteigentümern innerhalb und außerhalb des
Satzungsgebiets "Am Riedberg" erworben wurden, zum gemäß Wertgutachten des
Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am
Main ermittelten End- bzw. Verkehrswert (insgesamt bis zu EUR 20 Mio.) vor
Beendigung des Treuhändervertrages mit dem Treuhänder wird zugestimmt. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die
Grundstücksankäufe zu Lasten der Veranschlagungen der Produktgruppe 31.08
Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdefinition Nr. 5.005485
Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 2/2011) erfolgen
und die hier zur Verfügung stehenden Veranschlagungen i. H. v. EUR 17,699 Mio.
nicht auskömmlich sein werden. VIII. Vor diesem Hintergrund werden im Haushaltsjahr
2016 für den Grunderwerb Mehrausgaben von bis zu EUR 10 Mio. zugelassen. Die
benötigte haushaltsmäßige Deckung erfolgt durch Rückgriff auf folgende
verfügbare Mittel:
a) EUR 0,829 Mio. der
Produktgruppe 14.03, Projektdefinition Nr. 5.005418 Umlegungsmaßnahmen b) EUR 6,100 Mio. der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr. 5.006295 Programm "Schöneres
Frankfurt" - Sammelveranschlagung c) EUR 1,500 Mio. der Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition Nr. 5.003611 Umbau und Neugestaltung der Elisabethenstraße /
"Schöneres Frankfurt" d)
EUR 1,571 Mio. der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition Nr.
5.005209 Platzbereich an der Dreikönigskirche / "Schöneres Frankfurt". IX. Es dient zur Kenntnis, dass während der sich nach
Beendigung des Treuhänderverhältnisses anschließenden Abwicklungsphase
weiterhin entwicklungsbedingte Einnahmen erwartet werden. Diese sind gemäß §
171 Absatz 1 Satz 1 BauGB zweckgebunden. Die Mittel stehen zur Realisierung der nachfolgenden
Maßnahmen (Ziffer X. und XI.) zur Verfügung. X. Der Magistrat wird beauftragt, a) die während der Laufzeit der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" vom Treuhänder begonnenen und beauftragten
(Bau-)Vorhaben (Anlage 2) zu Ende zu führen; als Kostenrahmen gelten die aus
den Planungen der Hessen Agentur abgeleiteten und in der Anlage 2 dargestellten
Beträge, b) die dafür notwendigen
Veranschlagungen (einschließlich der zweckgebundenen Verwendung der
entwicklungsbedingten Einnahmen) in den nächstmöglichen Haushalt
aufzunehmen, c) die bis zur haushaltsmäßigen
Beordnung anfallenden Auszahlungen zu leisten, d) falls die Deckung nicht durch der Stadt Frankfurt
am Main zufließende Mittel gemäß Ziffer IX. gewährleistet werden kann, umgehend
die Genehmigung des Mehrbedarfs einzuholen. Soweit die Deckung aus entwicklungsbedingten
Einnahmen gesichert ist, bedürfen Überschreitungen der Kostenrahmen für diese
Maßnahmen keiner gesonderten Bewilligung. XI. Der Magistrat wird weiter beauftragt, a) die noch ausstehenden Maßnahmen zur Erreichung der
Ziele der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" (Anlage 3),
insbesondere 1. die 2. weiterführende Schule
2. die 12. Kita 3. die 13. Kita (bei Bedarf) 4. die Sportanlage östlich der
Altenhöferallee 5. die nach
den Bebauungsplänen Nr. 803 Ä1 - Ä6 vorgesehenen, aber noch ausstehenden
öffentlichen Straßen- und Grünflächen und die noch fehlenden
Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren sowie b) die Projekte (einschließlich der zweckgebundenen
Verwendung der entwicklungsbedingten Einnahmen) in den nächstmöglichen Haushalt
bzw. die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. XII. Bei bereits begonnenen Planungen gelten die bis
zur Erstellung einer Kostenberechnung erforderlichen Planungsmittel als
freigegeben. Die hierfür bis zur haushaltsmäßigen Beordnung anfallenden
Auszahlungen werden zugelassen. Falls deren Deckung nicht aus
entwicklungsbedingten Einnahmen gesichert ist, ist umgehend die Genehmigung des
Mehrbedarfs einzuholen. XIII. Falls zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Aufhebungssatzung noch nicht mit Planungen begonnen wurde, ist eine
Planungsmittelfreigabe durch den Magistrat erforderlich, in der auch die
Deckung darzustellen ist. XIV. Wenn die Finanzierung der Maßnahmen der sozialen
Infrastruktur (Schulen, Kindertageseinrichtungen) aus entwicklungsbedingten
Einnahmen gesichert ist, erfolgt die Beschlussfassung der
Bau-/Finanzierungs-vorlagen durch den Magistrat. Falls die Deckung nicht
gewährleistet ist, bedarf es der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung . Begründung: Übersichtskarte Entwicklungsbereich "Am Riedberg" (nicht
maßstäblich) A. Zielsetzung: In der Stadt Frankfurt am Main wird auf der Grundlage
der am 07.05.1997 in Kraft getretenen Entwicklungssatzung und der
Bebauungspläne Nr. 803 Ä1 bis Ä6 die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am
Riedberg" durchgeführt. Mit Vertrag vom 25.11./22.12.1998 hat die Stadt
Frankfurt am Main die Hessen Agentur (vormals FEH Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH) als Entwicklungsträger beauftragt. Der
Treuhändervertrag wurde in der Folgezeit durch mehrere Nachträge und den
Anpassungsvertrag vom 23./24.06.2003 modifiziert. Die Durchführung der
Entwicklungsmaßnahme soll nun zur Mitte des Jahres 2016 abgeschlossen werden.
Neben dem Beschluss über die Aufhebungssatzung bedarf es hierfür Entscheidungen
über den Ankauf der im Zuge der Maßnahme nicht veräußerten sowie der von der
Hessen Agentur innerhalb und außerhalb des Entwicklungsbereichs erworbenen
Grundstücke und zu in der nachfolgenden Abwicklungsphase anfallenden
Aufgaben. B. Lösung / Realisierungsschritte: Zu I. - V.: Sachstands- und Kostenvortrag sowie
Aufhebungssatzung
Ziel der Entwicklungsmaßnahme war
es, zur Deckung eines festgestellten erhöhten Bedarfs an Wohnungen in der Stadt
Frankfurt am Main preisgünstige Bauflächen, insbesondere für in Frankfurt
ansässige Bewohner, zu schaffen. Die damalige Prognose zur Entwicklung der
Nachfrage hat sich mit einer gewissen Zeitverzögerung, dann aber in vollem
Umfang bestätigt. Die Eröffnung des "Riedberg-Zentrums" (Nahversorgungszentrum
mit ca. 4.800 m2 Verkaufsflächen) im Dezember 2008, die Inbetriebnahme der
Stadtbahn (U8, U9) im Dezember 2010, die Einweihung des sechszügigen Gymnasiums
im August 2013 und die Eröffnung der 2. Grundschule mit Sport- und Schwimmhalle
ab Dezember 2014 waren, wie auch die Eröffnung von bislang 9 Kindertagesstätten
(nachfolgend: Kitas), wichtige "Meilensteine" bei der Entwicklung dieses
Wohngebiets. Damit geht eine der größten
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Deutschlands ihrem Abschluss entgegen.
Auf einer Fläche von rund 267 ha entstanden und entstehen insgesamt 6.300
Wohneinheiten für rechnerisch ca. 15.000 Einwohner. Der Grundstückserwerb, die
Bodenordnung und die Technische Erschließung, treuhänderisch geleitet von der
Hessen Agentur, sind bis auf Restarbeiten abgeschlossen. Die Fertigstellung der
letzten Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur soll bedarfsgerecht erfolgen
und kann dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Die
anhaltend hohe Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, gestützt auf eine extreme
Niedrigzinspolitik der EZB, hat dazu beigetragen, dass zum Stichtag 30.09.2015
von den geplanten rund 6.300 Wohneinheiten am Riedberg rund 4.950 oder mehr als
78,5 % an Endkunden vermarktet oder im Zulauf vom Bauträger zum privaten
Enderwerber waren. Zu diesem Stichtag waren somit am Riedberg noch rund 1.350
Wohneinheiten regelungsbedürftig. Davon waren ungefähr 650 durch Rahmen-,
Options- oder Vermarktungsverträge bereits gebunden. Über 500 Einheiten wird
zurzeit intensiv mit Investoren oder Enderwerbern (Privatpersonen) verhandelt
bzw. für sie ist eine Vertragsprotokollierung in Vorbereitung. Lediglich ca.
200 weitere Wohneinheiten könnten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Aufhebungssatzung noch unvermarktet oder ungebunden sein. Diese verhältnismäßig
geringfügige Anzahl von Wohneinheiten, für die noch keine Bauverpflichtungen
bestehen, hindert nicht den Beschluss, die Entwicklungssatzung aufzuheben, denn
für die Aufhebung der Satzung bedarf es nur einer weitgehenden, nicht aber
einer vollständigen Vermarktung. Die jährliche Anzahl der an Investoren,
Enderwerber und an institutionelle Kapitalanleger (Vermieter) notariell
veräußerten Wohneinheiten ergibt sich aus unten stehender Tabelle. Das
benachbarte Umlegungsgebiet ("Marie-Curie-Siedlung") bleibt dabei
unberücksichtigt.
Jahr Wohneinheiten 2000 10
2001 18
2002 25
2003 54
2004 90
2005 102
2006 279
2007 255
2008 332
2009 511
2010 589
2011 526
2012 690
2013 366
2014 413
2015 (30.09.2015) 258
Zwischensumme 4.518
Protokolliert, jedoch noch nicht an
Enderwerber vermarktet (30.09.2015) 428
Summe 4.946
Von den 4.518 bislang veräußerten
Wohneinheiten entfallen 1.046 oder 23,2 % auf Einfamilienhäuser (Reihen- und
Kettenhäuser, Doppelhaushälften, freistehende Einfamilienhäuser,
Gartenhofhäuser) und 3.472 oder 76,8 % auf Geschosswohnungsbau. Am 31.12.2014 waren im Städtebaulichen
Entwicklungsbereich "Am Riedberg" 8.985 Menschen mit Hauptwohnsitz gemeldet
(Stand 31.12.2011 = 4.188; Stand 31.12.2008 = ca. 2.100 Einwohner). Diese
Zahlen beinhalten nicht die Einwohner des angrenzenden Wohngebietes
"Marie-Curie-Siedlung" (Umlegungsgebiet, 750 Bewohner). Zur Straffung der
Projektentwicklung wurden bereits über 2.000 Wohneinheiten auf entsprechend den
Entwicklungszielen bebauten Grundstücken nach Zahlung des Kaufpreises bzw. der
Ablösungsbeträge durch Abschlusserklärungen (Verwaltungsakte) aus der Maßnahme
vorzeitig entlassen. Mit dem Beschlussvorschlag II. soll die Satzung über
die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Riedberg"
aufgehoben werden, da die Entwicklungsmaßnahme im Wesentlichen durchgeführt
ist. Die nach den Zielen und Zwecken der
Entwicklungsmaßnahme erforderlichen Baumaßnahmen einschließlich der Herstellung
der Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur und die Ordnungsmaßnahmen haben im
Entwicklungsbereich "Am Riedberg" insgesamt einen Stand erreicht, der
qualitativ dem einer Durchführung im Sinne des § 162 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB entspricht. Von den als Entwicklungsziel geplanten 6.300 Wohneinheiten
sind im Zeitpunkt der Entscheidung über diese Vorlage mehr als 90 % realisiert
oder die Realisierung ist jedenfalls durch Bauverpflichtungen von Investoren
oder privaten Enderwerbern sichergestellt. Bis auf die 12. und 13. Kita sowie
die 2. weiterführende Schule und die Sportflächenerweiterung östlich der
Altenhöferallee (vgl. Beschlussvorschlag XI.) ist auch die Soziale
Infrastruktur für diese Wohnbebauung bereits geschaffen worden. Die Stadt Frankfurt am Main ist verpflichtet, die
Entwicklungssatzung aufzuheben, sobald die Entwicklungsmaßnahme durchgeführt
ist, da von der Entwicklungssatzung belastende Rechtswirkungen für die
Eigentümer der im Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke ausgehen (z. B.
Preiskontrolle, Genehmigungsvorbehalt etc.). Durch die Aufhebung der
Entwicklungssatzung wird die Durchführungsphase der Entwicklungsmaßnahme formal
beendet mit der Folge, dass die belastenden Rechtswirkungen entfallen. Mit dem Wirksamwerden der Aufhebungssatzung endet die
Tätigkeit der Hessen Agentur als Treuhänder der Stadt Frankfurt am Main. Die
Hessen Agentur überträgt das Treuhandvermögen auf die Stadt Frankfurt am Main.
Mit dieser Übertragung wird das Treuhandvermögen als solches aufgelöst. Die
nach der Aufhebung der Entwicklungssatzung noch eingehenden
entwicklungsbedingten Einnahmen sind getrennt vom allgemeinen Haushalt bis zur
endgültigen Abrechnung gesondert zu verwalten. Die Verwaltung erfolgt aufgrund
der Zuständigkeit des Dezernats für Planen und Bauen für diese
Entwicklungsmaßnahme durch das Stadtplanungsamt. Im Anschluss an die
Treuhänderschaft ist die Abwicklung der noch offenen Arbeitsfelder (z. B.
restliche Herstellungs- und entwicklungsbedingte Reparaturarbeiten an der
Technischen Infrastruktur einschließlich Grünanlagen und Ausgleichsflächen,
Steuerung der Bautätigkeiten im Bereich der Sozialen Infrastruktur
einschließlich Sportanlagen, Vertragsüberwachung, Abrechnung der Gesamtmaßnahme
u. ä.) durch den jetzigen Treuhänder in einem Dienstleistungsverhältnis zu
erbringen. Der Treuhänder überträgt die im
Entwicklungsbereich entstandenen öffentlichen Straßen- und Grünflächen, die
Flächen mit aufstehenden Sozialen Infrastruktureinrichtungen und sonstige noch
im Eigentum der Hessen Agentur stehenden Flächen (z. B. Sportflächen,
Lärmschutzanlagen und Ausgleichsflächen), die entwicklungsbedingt innerhalb und
außerhalb des Entwicklungsbereichs erworben wurden, auf die Stadt Frankfurt am
Main. In dem Übertragungsvertrag wird festgelegt, dass mit der
Eigentumsübertragung und Übernahme der Erschließungs- und Grünanlagen auch die
Unterhaltungspflicht für diese Anlagen auf die Stadt Frankfurt am Main
übergeht. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt die Unterhaltung
der im Entwicklungsbereich hergestellten öffentlichen Entwässerungsanlagen.
Aufgrund der gesetzlich geregelten Schuldübernahme haftet die Stadt Frankfurt
am Main von der Übertragung des Treuhandvermögens an für die noch bestehenden
Verbindlichkeiten des Treuhänders, für die dieser mit dem Treuhandvermögen
gehaftet hat. Im 3. Kostenvortrag M 28 vom
11.02.2013 wurde mit Prognoseziel 2017 (ohne Abwicklungsphase) ein Defizitwert
für die gesamte Entwicklungszeit in Höhe von EUR -98,6 Mio. genannt. Anhand der
neuesten langfristigen Kosten- und Finanzierungsrechnung ermittelt sich mit
Prognoseziel Ende 2020 (mit Abwicklungsphase) voraussichtlich folgendes
wirtschaftliches Ergebnis (Projektbudget bis 30.06.2016 zuzüglich
Haushaltsansätze bis 31.12.2020): Voraussichtlich. Endergebnis 4. Kostenvortrag 3. Kostenvortrag Ur-Kalkulation Kostenblock
Betrag 2015 in Mio.€ Betrag 2015 in % Betrag 2012 in Mio.€ Betrag 2012 in % Betrag 1996 in Mio.€ Betrag 1996 in % Erschließung / Grünanlagen 128,5 22,1 134,7 24,1 85,9 22,4
Soziale Infrastruktur 222,4 38,3 170,3 30,5 162,5 42,4
Grunderwerb / Bodenordnung 88,9 15,3 96,3 17,3 100,4 26,2
Finanzierungskosten 62,1 10,7 79,6 14,3 17,5 4,6
Projektmanagementleistungen 62,2 10,7 56,5 10,1 6,1 1,6
Marketing / Öffentlichkeits-arbeit 10,9 1,9 11,4 2,0 3,1 0,8
Sonstiges (z.B. Voruntersuchungen, Planungen, Wettbewerbe) 5,6 1,0 9,3 1,7 7,8 2,0
Gesamtausgaben 580,6 100,0 558,1 100,0 383,3 100,0
Gesamteinnahmen 1) 512,1 88,2 459,5 82,3 387,8 101,2
Endsaldo -68,5 -11,8 -98,6 -17,7 4,5 1,2
Vermögenswert Infrastruktur
236,6 186,4 190,0 2) nicht entwicklungsbedingter Anteil Stadt
67,6 55,4
bereinigtes Projektergebnis
100,4 32,4 194,5 3)
1)
einschließlich Gegenfinanzierung Stadt Frankfurt am Main für nicht
entwicklungsbedingte Kostenanteile. Im Wesentlichen handelt es sich um
Kostenerstattungen der Stadt für nicht durch die Entwicklungsmaßnahme
verursachte Investitionen in Soziale Infrastruktur(teil)projekte (z.B. Anteil
Gesamtstadt am Gymnasium, Anteil "Marie-Curie-Siedlung" an 1. Grundschule etc.;
siehe dazu M 106 vom 06.06.2014) 2) Hochrechnung
(Soziale Infrastruktur - ohne Provisorien - und Parks einschließlich anteilige
Grundstückswerte) 3) Geschätzter Saldo zum Projektende zuzüglich
Vermögenswert Infrastruktur abzüglich Erstattung nicht entwicklungsbedingter
Stadtanteile (einschließlich Zinserstattung). Alle Zahlen in der Tabelle auf
100 % gerundet.
Dieses Zahlenwerk geht von einer
Aufhebung der Entwicklungssatzung Mitte 2016 und einer sich anschließenden
Abwicklungsphase bis 31.12.2020 aus. Stellt man zunächst die einzelnen
Kostenblöcke im Langfristvergleich (2015 vs. 1996) gegenüber, fällt auf, dass
die prozentual größten Abweichungen auf die entwicklungszeitabhängigen Blöcke
(Finanzierungskosten und Projektmanagementleistungen) entfallen. Die
Ur-Kalkulation sah ein Ende der Gesamtmaßnahme im Jahr 2006 vor, die
Kalkulation für den 2. und 3. Kostenvortrag ein solches für das Jahr 2017.
Hierbei ist zu beachten, dass die langfristige Kosten- und
Finanzierungsrechnung bislang keine Abwicklungsphase im
Dienstleistungsverhältnis berücksichtigt hat. Im Kurzfristvergleich (2015 vs. 2012) kam es zu
deutlichen Kostensteigerungen bei der Sozialen Infrastruktur (insgesamt + EUR
52,1 Mio.) und Projektmanagementleistungen (Treuhänderhonorar = + EUR 5,7
Mio.). Im Vergleich zum Kostenstand 2012 ist vor allem die Aufnahme der
Planungs- und Herstellungskosten für eine 2. weiterführende Schule
hervorzuheben. Diese Situation wurde bisher nur in Szenarien dargestellt. Bei
einem Anteil Riedberg-Schüler in Höhe von 100 % ergeben sich Mehrkosten (ohne
Zinsen) von rund EUR 35,9 Mio. Daneben wirkt sich die Insolvenz einer
Fensterbaufirma mit gravierenden Folgekosten für das Gymnasium, die Erweiterung
einer Kita von 5 auf 6 Züge, Bauzeitverlängerungen bei der 2. Grundschule und
die Vorfinanzierung des neuen Oberstufengymnasiums kostensteigernd aus. Dem
steht aber auch ein entsprechender Zuwachs des städtischen Vermögens (insgesamt
= EUR 50,2 Mio.) gegenüber. Die aktuell pauschalierten Dienstleisterhonorare
der Hessen Agentur für die Abwicklungsphase (EUR 5,94 Mio. ohne
Dienstleisterhonorare für die Projektsteuerung "Soziale Infrastruktur" = EUR
1,23 Mio., Vermarktung von "Restanten" = EUR 0,51 Mio. und Begleitung
"Abwicklung Abwasser" = EUR 0,05 Mio.) waren in den bisherigen Kostenvorträgen
nicht eingepreist, da diese erst zeitlich später in Abhängigkeit von dem
Fortgang der Entwicklungsmaßnahme und dem Ergebnis der Verhandlungen mit der
Hessen Agentur ermittelt werden konnten. Im Ergebnis ist zu betonen, dass die
ergebnisentscheidende hohe Vermarktungsgeschwindigkeit nur aufrecht gehalten
werden konnte, weil dem Treuhänder auch die hierzu notwendige
Personalausstattung in vollem Umfang bewilligt wurde. Im Vergleich zum 3. Kostenvortrag mit Prognoseziel
2017 (ohne Abwicklungsphase) hat sich das Projektdefizit im 4. Kostenvortrag
mit Prognoseziel 2020 (mit Abwicklungsphase) per Saldo um EUR 30,1 Mio. auf EUR
-68,5 Mio. verbessert. Das Projektergebnis hat sich somit von -17,7 % auf -11,8
% verringert. Die beschriebenen Kostensteigerungen in den Bereichen "Soziale
Infrastruktur" und "Projektmanagementleistungen (Treuhänderhonorar)" konnten
durch Mehreinnahmen (Neuplanung des "Westflügels" sowie die Vermarktung
zusätzlicher Flächen südlich der Konrad-Zuse-Straße im Quartier Universität)
mehr als kompensiert werden. Bei den Kostensteigerungen kommt der 2.
weiterführenden Schule, die im 3. Kostenvortrag noch nicht eingepreist war,
eine besondere Bedeutung zu. Ohne die auf dieses neue Projekt entfallenden
Herstellungs- und Finanzierungskosten läge das Defizit bei EUR -31,8 Mio. Trotz
der Einberechnung der 2. weiterführenden Schule konnte dennoch das
Gesamtdefizit signifikant reduziert werden. Zwar fällt der Beitrag des Treuhandvermögens zur
notwendigen Grundausstattung des neuen Stadtteils Riedberg geringer als
ursprünglich erhofft aus, doch bot der eingeschlagene Verfahrensweg einer
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegenüber anderen Wegen (z. B.
Baulandumlegungsverfahren) auch finanzielle Vorteile für die Stadt Frankfurt am
Main. Diese Vorteile sind auf der Aktivseite der städtischen Bilanz stehende,
nicht beitragsfinanzierbare Vermögenswerte (ohne dazugehörigen
Grundstücksanteil), nämlich Soziale Infrastruktureinrichtungen und Parks für
zusammen EUR 228,6 Mio., die vom Treuhandvermögen aus den planungsbedingten
Bodenwertsteigerungen finanziert und an die Stadt Frankfurt am Main "kostenlos"
übertragen werden. Dazu kommen Grundstückswerte und anteilige
Erschließungsflächenwerte in Höhe von ungefähr EUR 8 Mio. Die Summe (= EUR
236,6 Mio.) weicht vom Kostenblock "Soziale Infrastruktur" (= EUR 222,4 Mio.)
ab, weil einerseits Parks und anteilige Grundstücksflächen in der Bilanz der
Stadt Frankfurt am Main miterfasst sind, andererseits Provisorien (z. B. 2
Kitas, Vorläufereinrichtung Gymnasium (Container)) keinen Vermögenswert
darstellen und folglich unberücksichtigt bleiben. Die Ergebnisse des 4. Kostenvortrags sind auf die
Durchführungs- und Abwicklungsphase wie folgt verteilt: Voraussichtl.Schlussrechng. Sum. 1996 - 2020 Bis 30.06.2016 01.07.16 - 31.12.20 Kostenblock
Betrag in Mio. € Betrag in % Betrag in Mio. € Betrag in % Betrag in Mio. € Betrag in % Erschließung / Grünanlagen 128,5 22,1 114,4 22,7 14,1 18,2
Soziale Infrastruktur 222,4 38,3 176,7 35,1 45,7 59,1
Grunderwerb / Bodenordnung 88,9 15,3 85,9 17,1 3,0 3,9
Finanzierungskosten 62,1 10,7 55,5 11,0 6,6 8,5
Projektmanagementleistungen 62,2 10,7 55,9 11,1 6,3 8,1
Marketing / Öffentlichkeits-arbeit 10,9 1,9 9,5 1,9 1,4 1,8
Sonstiges (z.B. Voruntersuchungen, Planungen, Wettbewerbe) 5,6 1,0 5,3 1,1 0,3 0,4 Gesamtausgaben 580,6 100,0 503,2 100,0 77,4 100,0 Gesamteinnahmen
1) 512,1 88,2 396,4 78,8 115,7 149,5 Endsaldo -68,5 -11,8 -106,8 -21,2 38,3 49,5 Vermögenswert Infrastruktur 236,6 2) 191,1 45,5 nicht entwicklungsbedingter Anteil Stadt
67,6
53,8 13,8
bereinigtes Projektergebnis
100,4
3) 30,2 70,2 1)
einschließlich Gegenfinanzierung Stadt Frankfurt am Main für nicht
entwicklungsbedingte Kostenanteile. Im Wesentlichen handelt es sich um
Kostenerstattungen der Stadt für nicht durch die Entwicklungsmaßnahme
verursachte Investitionen in Soziale Infrastruktur(teil)projekte (z.B. Anteil
Gesamtstadt am Gymnasium, Anteil "Marie-Curie-Siedlung" an 1. Grundschule etc.;
siehe dazu M 106 vom 06.06.2014) 2) Hochrechnung
(Soziale Infrastruktur - ohne Provisorien - und Parks einschließlich anteilige
Grundstückswerte) 3) Geschätzter Saldo zum Projektende zuzüglich
Vermögenswert Infrastruktur abzüglich Erstattung nicht entwicklungsbedingter
Stadtanteile (einschließlich Zinserstattung). Alle Zahlen in der Tabelle auf
100 % gerundet.
Aufgrund der von der Hessen
Agentur erstellten vorstehenden Ergebnisprognose kann mit Sicherheit davon
ausgegangen werden, dass nach dem endgültigen Abschluss der
Entwicklungsmaßnahme und der Gegenüberstellung aller entwicklungsbedingten
Einnahmen und Ausgaben über die Gesamtlaufzeit der Maßnahme kein Überschuss
verbleiben wird. Auf dieses Ergebnis wird zeitgleich mit der Bekanntmachung der
Aufhebungssatzung zwecks Information der Eigentümer im Entwicklungsbereich, die
potentiell einen Anspruch auf Zuweisung eines Überschussanteils hätten haben
können, im Wege einer Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) im Amtsblatt
hingewiesen. In die Bilanz der Stadt Frankfurt am
Main werden in Absprache mit dem Magistrat nur die Vermögenswerte aus dem
Treuhandvermögen aufgenommen, die zum Stichtag des Wirksamwerdens der
Aufhebungssatzung bereits an die vermögensführenden Stellen der Stadt Frankfurt
am Main übertragen waren, um einen aufwändigen methodischen Wechsel in der
Buchführung des Treuhänders zu vermeiden. Zu VI.: Ankauf von der Hessen Agentur nicht
veräußerter und weiterer Grundstücke durch die Stadt Frankfurt am Main Bis zur Beendigung der Tätigkeit der Hessen Agentur
als Treuhänder werden nicht alle Baugrundstücke innerhalb des Satzungsgebietes
an Investoren oder Enderwerber weiterveräußert sein. Dazu kommen solche
Grundstücke, die vom Treuhänder innerhalb und außerhalb des Satzungsgebietes
entwicklungsbedingt erworben wurden, um für Bodenordnungsmaßnahmen Tauschland
zur Verfügung zu stellen oder weil z. B. Grundstücke aufgrund von
Übernahmeverlangen von Alteigentümern (§ 168 BauGB) von dem Treuhänder zu
erwerben waren. Dies betrifft hauptsächlich Flächen ehemaliger
landwirtschaftlicher Betriebe. Gemäß § 160 Absatz 6 Satz 2 BauGB ist der
Treuhänder verpflichtet, sämtliche im Treuhandvermögen befindliche Grundstücke
bei Beendigung seiner Tätigkeit auf die Stadt Frankfurt am Main zu übertragen.
Die vorstehend genannten Flächen sollen daher gemäß dem Beschlussvorschlag VI.
vom städtischen Liegenschaftsamt zum Endwert bzw. Verkehrswert (insgesamt bis
zu EUR 20 Mio.) gekauft werden. Es handelt sich bei den Baugrundstücken um
erschlossene und baureife Grundstücke, die von der Stadt Frankfurt am Main
vermarktet werden können. Die Flächen außerhalb des Satzungsgebietes sind
überwiegend agrarwirtschaftlich nutzbar. Da der Kaufpreis gemäß eines
eingeholten Gutachtens aus steuerrechtlichen Gründen noch in das
Treuhandvermögen fließen soll, ist eine Kaufpreiszahlung durch die Stadt
Frankfurt am Main vor Beendigung der Tätigkeit der Hessen Agentur als
Treuhänder geplant. Zu X. - XIV.: Fortführung begonnener Vorhaben und
Durchführung noch ausstehender Maßnahmen Nach der Aufhebung der Entwicklungssatzung werden in
der sich anschließenden Abwicklungsphase der Entwicklungsmaßnahme sämtliche
begonnenen Baumaßnahmen (öffentlicher Hochbau, öffentliche Erschließungs- und
Grünanlagen inklusive Ausgleichsflächen) abgeschlossen, um das städtebauliche
Großprojekt "Am Riedberg" zu vollenden. Die Hessen Agentur wird als
Dienstleister die restliche Herstellung und endgültige Fertigstellung der
baulichen Anlagen steuern sowie die Abrechnung vornehmen und die Übergabe
dieser Anlagen an die Stadt Frankfurt am Main begleiten. Ebenso soll die Hessen Agentur in der
Abwicklungsphase die noch fehlenden Sozialen Infrastruktureinrichtungen gemäß
den ihr mit dem Treuhändervertrag übertragenen Aufgaben für die Stadt betreuen
bzw. planen und in Auftrag geben. Es handelt sich dabei um die 2.
weiterführende Schule, die 12. und möglicherweise die 13. Kita im
Entwicklungsbereich. Diese Einrichtungen sind in den Bebauungsplänen
Nr. 803 Ä2 - Riedberg-Schöne Aussicht - und Nr. 803 Ä6 -
Riedberg-Niederurseler Hang - festgesetzt und gehören damit zu den
Entwicklungszielen der Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg". Sowohl für die 2.
Weiterführende Schule als auch für die 12. Kita besteht unverändert ein
entwicklungsbedingter Bedarf. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf von
Schülern aus dem Entwicklungsbereich "Am Riedberg" in der Endausbaustufe sogar
bei 100 % liegt, also keine Mitnutzung der 2. weiterführenden Schule von
Schülern aus anderen Stadtteilen erfolgen würde. Sollte für die 13. Kita kein Bedarf bestehen, wird
von dem Bau dieser letzten Kita abgesehen. Entsprechendes gilt für die
Realisierung der dem Treuhänder übertragenen Sportflächenerweiterung östlich
der Altenhöferallee. Zwar ist diese Fläche in dem Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 -
Riedberg-Altkönigblick - für eine Sportanlage ausgewiesen. Das
Feldhamstervorkommen verhindert derzeit jedoch die Realisierung dieser
Sportflächenerweiterung. Der Feldhamster gehört zu den nach Artikel 12 der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen
Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten. Sollte während der Gesamtlaufzeit
der Maßnahme die Sportflächenerweiterung wegen des Feldhamstervorkommens nicht
möglich sein, müsste auf diese Baumaßnahme verzichtet werden. Die
Stadtverordnetenversammlung hat zu gegebener Zeit darüber zu entscheiden, ob
die Entwicklungsziele (13. Kita und Sportflächenerweiterung) unter Umständen
wegen fehlendem Bedarf bzw. Unmöglichkeit der Ausführung aufgegeben werden.
Die Realisierung einzelner fortbestehender
Entwicklungsziele in der Abwicklungsphase ist zulässig, wenn im Zeitpunkt der
Aufhebung der Entwicklungssatzung die nach dem Bebauungsplan vorgesehene
Bebauung zwar nicht verwirklicht, aber deren Realisierung gesichert ist. Die
Entwicklungssatzung "Am Riedberg" kann also aufgehoben werden, wenn die
Herstellung der 2. weiterführenden Schule und der 12. Kita (ggf. auch der 13.
Kita) zum Zeitpunkt der Satzungsaufhebung rechtlich, finanziell und tatsächlich
gesichert ist. Dies ist planungsrechtlich und hinsichtlich der
Eigentumsverhältnisse an den betreffenden Grundstücken der Fall. Die
finanzielle Absicherung erfolgt über die in der Abwicklungsphase noch zu
erwartenden entwicklungsbedingten Einnahmen aus der Maßnahme (vgl. Anlage 4).
C. Alternativen: Eine weitere Beschleunigung der Vermarktung, die zu
einem noch früheren Exitzeitpunkt als Mitte 2016 geführt hätte, und eine über
das Erreichte hinausgehende Steigerung der Erschließungseffizienz waren nicht
möglich. Die theoretisch denkbare und erwogene Erhöhung der Bebauungsdichte im
Teilgebiet "Westflügel" (ehemals Niederurseler Hang) wäre nur über die Erhöhung
der Geschossigkeit oder zulasten der Grünflächen zu erreichen gewesen und
stünde damit im Widerspruch zu den aufgestellten Qualitätszielen. Sie hätte
auch höhere Kosten der Sozialen Infrastruktur zur Folge. Die Beauftragung des jetzigen Vertragspartners, der
HA Hessen Agentur GmbH, als Dienstleister für die Abwicklungsphase ist
alternativlos, weil die Stadt Frankfurt am Main an den geltenden
Treuhändervertrag vom 23./24.06.2003 gebunden ist. Die Abwicklungsphase ist von
diesem Vertrag mit umfasst. Die Hessen Agentur ist also bis zum Ende der
Abwicklungsphase beauftragt, so dass sich aus Rechtsgründen die Frage nach
einer etwaigen (Neu-)Vergabe der Leistungen der Abwicklungsphase an einen
Ersatzdienstleister nicht mehr stellt. Zudem wäre die Beauftragung eines anderen
Dienstleisters in der Abwicklungsphase auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der
durchschnittliche Stundensatz (Preiskomponente) der Hessen Agentur liegt nach
aktuellem Marktvergleich zu anderen Dienstleistern zwar im Mittelfeld, jedoch
besteht ein theoretisches Reduzierungspotential über die
Personalkapazitätsplanung (Mengenkomponente). Da aber bei allen anderen
potenziellen Dienstleistern von einem kostenintensiven Einarbeitungs- und
Übergabezeitraum auszugehen ist, der die Abwicklungsphase unnötig in die Länge
ziehen würde, und die Einarbeitungsphase sich zudem mit der laufenden Tätigkeit
der Hessen Agentur überschneiden müsste, so dass in diesem Zeitraum an zwei
Unternehmen ein Honorar zu zahlen wäre, würden sich mögliche Einsparpotentiale
über die Mengenkomponente in der Gesamtbetrachtung relativieren. Die Übernahme
von Abwicklungsarbeiten durch städtisches Personal erfolgt, soweit wie es
möglich und zweckdienlich ist. D. Kosten: Da neben den unter Ziffer VI. genannten Ankäufen noch
anderweitiger Grunderwerb im Haushaltsjahr 2016 zu finanzieren sein wird,
welcher sich erst im Jahresverlauf konkretisieren wird, werden Mehrausgaben von
bis zu EUR 10 Mio. zugelassen. Damit ist eine Grunderwerbsfinanzierung von bis
zu EUR 27,799 Mio. gesichert. Die unter Ziffer VIII b), c) und d) genannten Mittel
werden im Jahr 2016 nicht benötigt und können daher zur Deckung herangezogen
werden. Die Finanzierung der beiden Maßnahmen c) und d) aus dem Programm
"Schöneres Frankfurt" kann zu gegebener Zeit durch eine ergänzende Finanzierung
aus der Sammelveranschlagung "Schöneres Frankfurt" sichergestellt werden.
Mit der Aufhebung der Entwicklungssatzung und dem
damit verbundenen Abschluss der Durchführungsphase der Entwicklungsmaßnahme ist
diese noch nicht vollständig beendet. In der sich anschließenden
Abwicklungsphase fallen weitere entwicklungsbedingte Aufgaben an, die aus den
entwicklungsbedingten Einnahmen finanziert werden. Hierzu gehören die Kosten,
die für noch ausstehende Herstellungs- und Restarbeiten an der Technischen und
Sozialen Infrastruktur, im Falle von Gewährleistungsausfällen, für die Löschung
von Entwicklungsvermerken und für die Erfüllung sonstiger Abwicklungsaufgaben
entstehen. Insbesondere sollen die 2. weiterführende Schule sowie die 12. und
ggf. auch die 13. Kita aus dieser Position finanziert werden, weil sie der
Entwicklungsmaßnahme zuzuordnen sind. Nach der Abwicklungsphase erfolgt die
interne Abrechnung der Gesamtmaßnahme, in die diese Abwicklungskosten als
entwicklungsbedingte Ausgaben einbezogen werden. Um eine möglichst hohe Kostensicherheit für die
Projektmanagementleistungen in der restlichen Durchführungsphase der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und einen schnellen, reibungslosen
Übergang in die weniger arbeitsaufwändige Abwicklungsphase zu erreichen, soll
mit dem jetzigen Vertragspartner, HA Hessen Agentur GmbH, ein 4. Nachtrag zum
Treuhändervertrag vom 23./24.06.2003 abgeschlossen werden. Dieser Nachtrag
sieht im Einzelnen folgende Schwerpunkte vor: - Deckelung des Treuhänderhonorars bis zur
Satzungsaufhebung (angestrebt 30.06.2016) auf Basis der im 3. Kostenvortrag (=
M 28 vom 11.02.2013) festgeschriebenen Budgetvorgabe in Höhe von EUR 56,5 Mio.
Mit dem 4. Nachtrag zum Treuhändervertrag wird die Vergütung der Hessen Agentur
bis zur Satzungsaufhebung (kalkuliert 30.06.2016) entsprechend begrenzt.
- Pauschalierung der Dienstleisterhonorare der Hessen
Agentur für die Abwicklungsphase vom 01.07.2016 bis längstens 31.12.2025 auf
EUR 5,94 Mio. brutto. Diese Position war im 3. Kostenvortrag aus den o. g.
Gründen noch nicht eingepreist. In der Pauschale nicht eingeschlossen sind die
Dienstleisterhonorare für die Projektsteuerung "Soziale Infrastruktur und
Sportanlagen" (EUR 1,23 Mio.), Vermarktung von "Restanten" (EUR 0,51 Mio.)
sowie Begleitung "Abwicklung Abwasser" (EUR 0,05 Mio.). - Kommt es aus von der Hessen Agentur nicht zu
vertretenden Gründen (z. B. Insolvenzen Dritter, planungsrechtliche
Hindernisse) in dem Zeitraum 2. Halbjahr 2016 bis 2020 zu einer Störung des
Projektablaufs, so dass der bei Abschluss des 4. Nachtrags zum
Treuhändervertrag geplante Ablauf nicht oder nur mit nicht kalkuliertem
Mehraufwand eingehalten werden kann, und wird der von der Hessen Agentur
kalkulierte Aufwand über eine Toleranzgrenze von 5 % hinaus überschritten, so
wird das Honorar der Hessen Agentur unter Berücksichtigung des nachgewiesenen
Mehraufwandes entsprechend angepasst. Der Mehraufwand ist von der Hessen
Agentur prüfbar darzustellen. Ferner hat die Hessen Agentur, sobald sich wegen
einer oder mehrerer Störungen eine Überschreitung der Toleranzgrenze im
Kalenderjahr abzeichnet, die Stadt Frankfurt am Main hierüber frühzeitig zu
informieren, damit diese noch korrigierend eingreifen kann. Sind auf Anordnung
der Stadt Frankfurt am Main von der Hessen Agentur zeitlichen Mehraufwand
erfordernde zusätzliche oder geänderte Leistungen zu erbringen, die nicht
einkalkuliert waren, sind diese zusätzlich nach Stundenaufwand gemäß
Treuhändervertrag zu vergüten. - Eine Leistungsbeschreibung, gemeinsam festgelegte
"Meilensteine" für den weiteren Ablauf der Maßnahme und eine detaillierte
Zeitplanung bis zum Abschluss der Abwicklungsphase sind weitere Gegenstände des
4. Nachtrags zum Treuhändervertrag. Anlage
1_Aufhebungssatzung (ca.
3,4 MB) Anlage 2-4 (ca.
184 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
29.04.2016, OA 3
Anregung vom
29.04.2016, OA 4
Antrag vom
13.04.2016, OF 4/12
Antrag vom
16.04.2016, OF 5/12
Antrag vom
16.04.2016, OF 6/12
Antrag vom
16.04.2016, OF 7/12
Antrag vom
26.04.2016, OF
16/12 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.03.1996, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 11.02.2013, M 28
Anfrage vom
04.05.2016, A 27
Bericht des
Magistrats vom 15.08.2016, B 203 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 03.02.2017, M 30
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1665
Vortrag des
Magistrats vom 16.11.2018, M 223
Etatanregung vom
17.01.2020, EA 16
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12
Versandpaket: 09.03.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8
am 28.04.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 56 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF und REP
1. Sitzung des OBR 12
am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016
Anregung
OA 4 2016
1. Der Vorlage
M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt.
3. Die Vorlage
OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt.
4. Die Vorlage
OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt
lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten
Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der
Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom
Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019
möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht
möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung
dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren."
5. Die Vorlage
OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage
OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Beratung
der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes
Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 =
Annahme) 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung)
4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
3. a) Die
Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein,
Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00