Vorplanung Regionaltangente West (RTW)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M
218 Betreff:
Vorplanung Regionaltangente West (RTW) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013,
§ 3906 (M 188) I. Der Vorplanung für die Regionaltangente West (RTW)
wird gemäß den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass die RTW
Planungsgesellschaft mbH auf Grundlage der Vorplanung die weiteren
Planungsschritte einleiten soll. III. Es dient zur Kenntnis,
dass der Vorplanungsbeschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt
der Stadt Frankfurt am Main hat, da die Planung von der RTW
Planungsgesellschaft betrieben wird und diese über entsprechende Mittel
verfügt. In diesem Zusammenhang dient es ferner zur Kenntnis, dass die
Europäische Kommission der RTW GmbH aus dem Programm "CONNECTING EUROPE -
SEKTOR VERKEHR" eine Finanzhilfe von bis zu 7,6805 Mio. € gewährt, die bei
Nichtrealisierung der Planfeststellung zurückzuerstatten ist. Gemäß der vorliegenden Kostenschätzung (Preisstand
2009) ist für die Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf
in Höhe von ca. 376,2 Mio. Euro zu rechnen, wobei die Finanzierungsmodalitäten
noch im Detail festzulegen sind. Begründung: A - Zielsetzung Die Regionaltangente West (RTW) ist im
Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main als Teil des Maßnahmenplans
Schiene enthalten. Mit dem Gesamtverkehrsplan setzt die Stadt Frankfurt am Main
den Rahmen für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung in der Stadt. Ziel ist
eine an Nachhaltigkeit orientierte, stadtverträgliche Abwicklung aller
Mobilitätsbedürfnisse. Die Vermeidung von Verkehr, die Verlagerung von Verkehr
auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und die verträgliche Abwicklung nicht
vermeidbarer oder verlagerbarer Verkehre stehen dabei im Fokus. Die Schaffung
von umsteigefreien Direktverbindungen im Liniennetz und die Vernetzung des
öffentlichen Personennahverkehrs mit den anderen Verkehrsmitteln sollen
intensiviert werden. Die RTW entspricht diesen Zielen. Die Realisierung der RTW ist im Regionalplan
Südhessen 2010 / Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbands
FrankfurtRheinMain als Planungsziel enthalten. Die Darstellung der RTW hier
basiert auf dem Generalverkehrsplan 2000 des früheren Umlandverbands Frankfurt
und einer darauf aufbauenden ersten Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2006. Für
den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main enthält der Regionalplan sowohl die
regionalplanerischen Festlegungen nach § 9 Abs. 4 HLPG als auch die Funktion
eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach § 204 BauGB mit
flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen nach § 5 BauGB (§ 13 Abs. 1
HLPG). Die RTW ist Teil des Leitprojekts
Frankfurt RheinMainplus zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des
Eisenbahnknotens Frankfurt; weitere Teilprojekte sind die Ausbauvorhaben im
S-Bahn-Netz, Neu- und Ausbaustrecken für den ICE-Verkehr und weitere
Infrastrukturmaßnahmen, mit denen der Frankfurter Hauptbahnhof und seine
Zulaufstrecken auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts ausgerichtet werden
sollen. Mit der Gründung der
Planungsgesellschaft für die Regionaltangente West (RTW Planungsgesellschaft
mbH) durch die beteiligten Gebietskörperschaften und den
Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) im Jahr 2008 wurde die konkrete Vorplanung für
dieses Vorhaben begonnen. Die Stadt Frankfurt am Main ist an der Gesellschaft
mit 1/3 der Geschäftsanteile beteiligt, das Land Hessen und der RMV halten je
1/6 der Anteile, das dritte Drittel der Anteile verteilt sich auf die
Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus und Kreis Offenbach sowie einzelne diesen
Kreisen angehörende Städte. Die RTW ist eine Zweisystembahn, die in der Region
Frankfurt RheinMain von Bad Homburg (Linie 1) und Frankfurt-Gewerbegebiet
Praunheim (Linie 2) über Eschborn, Frankfurt-Sossenheim, Frankfurt-Höchst,
Frankfurt-Flughafen und Frankfurt-Stadionbahnhof nach Neu-Isenburg (Linie 1)
und Dreieich-Buchschlag (Linie 2) verläuft. Beide RTW-Linien, die jeweils im
30-Minuten-Takt verkehren sollen und sich auf dem gemeinsamen Abschnitt von
Eschborn bis Neu-Isenburg Bf zu einem 15-Minuten-Takt überlagern, sind an
mehreren Umsteigepunkten mit dem S-Bahn- und dem U-Bahn-Netz verknüpft. Aus
Gründen der Effizienz und der Ressourcenschonung sollen bestehende
Gleisanlagen, insbesondere der DB AG, soweit es geht, mit benutzt werden. Die
Neubauabschnitte der RTW sollen vorzugsweise nach der Betriebsordnung der
Straßenbahnen (BOStrab) errichtet werden, sofern nicht betriebliche Gründe eine
Ausgestaltung nach der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) erforderlich machen.
Aufgrund des Betriebskonzeptes - 15-Minuten-Takt auf dem gemeinsamen Abschnitt
der beiden Linien - ist die Strecke der RTW grundsätzlich zweigleisig geplant.
Das Zweisystemkonzept erfordert entsprechende Fahrzeuge, wie sie in anderen
Regionen seit Jahrzehnten bereits erfolgreich eingesetzt werden, mit einer
spezifischen Auslegung auf das RTW-Betriebsnetz. Die barrierefreie Erreichbarkeit der RTW-Stationen
wird über Aufzüge und Rampen gewährleistet. Fahrzeugseitig werden auf
DB-Strecken sogenannte Schiebebretter zum Einsatz kommen, die die
unterschiedlichen Fahrzeugbreiten zum Bahnsteig hin kompensieren. Die
RTW-Bahnsteige werden eine Höhe von ca. 96 cm haben und damit der Regelhöhe der
S-Bahnsteige der DB entsprechen. Einzelne Bahnsteige auf Mischverkehrsstrecken
mit Höhen unter diesem Niveau werden über Klapprampen oder weiterentwickelte
technische Lösungen erreicht. Mit der RTW werden tangentiale Wege im weitgehend
radial auf den Frankfurter Hauptbahnhof ausgerichteten
Schienenpersonennahverkehrsnetz der Region abgekürzt. Die RTW wird dafür
sorgen, dass bedeutsame Gewerbegebiete und somit Arbeitsplätze in der Stadt
Frankfurt am Main direkt und ohne Umsteigen ("Übereckfahrten") und/oder in
deutlich kürzeren Fahrtzeiten erreicht werden. Aus Frankfurter Sicht steht
dabei insbesondere die direkte Verbindung des Flughafens mit dem Industriepark
Höchst sowie den Gewerbegebieten Sossenheim (Wilhelm-Fay-Straße) und Praunheim
im Fokus. Im Jahr 2005 wurden an der Strecke
der RTW insgesamt ca. 185.000 Arbeitsplätze festgestellt; für das Jahr 2020
werden über 200.000 Arbeitsplätze im engeren Umfeld der RTW prognostiziert. Es
ist erklärtes Ziel des Magistrats, den werktäglich mit dem Auto nach
Frankfurt am Main aus der Region Einpendelnden durch zusätzliche attraktive
Mobilitätsangebote eine Alternative zur Autonutzung zu bieten. Von den
prognostizierten 45.000 Fahrgästen pro Werktag auf der RTW ist ein Drittel auf
die Verlagerung vom Pkw-Verkehr auf den ÖPNV infolge der RTW zurückzuführen.
30.000 Fahrgäste werden überwiegend von Teilabschnitten der S-Bahnen S1/S2 ab
Höchst, S3/S4 ab Eschborn Süd, S5 ab Bad Homburg und S8/S9 ab Flughafen
verlagert, die bislang Übereckfahrten über die Innenstadt vornehmen. Da vor
allem in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme der Nachfrage im
S-Bahn-Verkehr zu verzeichnen ist, wird die RTW zu einer Entlastung des
S-Bahn-Netzes im Kernbereich führen und dort Platzkapazitäten für eine weiter
steigende Nachfrage frei machen. Die RTW Planungsgesellschaft hat einen Antrag auf
Förderung bei der Europäischen Union gestellt. Bei der Beurteilung des Antrags
wurde die Wirksamkeit in Bezug auf die Verbesserung der Mobilität durch die RTW
für die Metropolregion Frankfurt RheinMain von drei unabhängigen Gutachtern mit
der Höchstnote versehen. Besonders hervorgehoben wurden dabei die Entlastung
des Frankfurter Hauptbahnhofs sowie die verbesserte Anbindung des Frankfurter
Flughafens. Die aus Sicht der EU Kommission erwartete Wirkung der RTW hat
schlussendlich dazu geführt, dass die RTW als eines von europaweit sechs
Projekten (und das einzige deutsche Projekt) für den Bereich der
Transeuropäischen Netze/"Urbanen Knoten" gefördert wird. Ferner hat die EU
Kommission ausgeführt, dass die RTW ein hohes Potenzial für ein "Best-Practice"
Projekt und damit eine Vorbildfunktion für die Verbesserung des Modal Split in
Metropolregionen in Europa hat. B - Alternativen Unter Bezugnahme auf den Gesamtverkehrsplan der Stadt
Frankfurt am Main, der als ein Teilprojekt des Maßnahmenplans Schiene die RTW
enthält, sowie unter Bezugnahme auf die in Folge von der
Stadtverordnetenversammlung u. a. beschlossene Beauftragung der
RTW-Planungsgesellschaft, die Planung des Projektes voranzutreiben als auch
unter Bezugnahme auf das erklärte Ziel des Magistrats, den werktäglich mit dem
Auto nach Frankfurt am Main aus der Region Einpendelnden durch zusätzliche
attraktive Mobilitätsangebote eine Alternative zur Autonutzung zu bieten,
bestehen zur vorliegenden Planung keine Alternativen. C - Lösung Die Trassierungsplanung erfolgt entsprechend der
jeweiligen Vorschriften für EBO- beziehungsweise BOStrab-Strecken. Unterschiede
bestehen u. a. im notwendigen Abstand zwischen den Gleisen, bei zulässigen
Radien und Neigungen oder statisch zu berücksichtigenden Lasten im
konstruktiven Ingenieurbau. Ferner werden entsprechend der geltenden
Vorschriften Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. In der Vorplanung hat die RTW Planungsgesellschaft
die Trassenführung aus der Machbarkeitsuntersuchung 2006 abschnittsweise auf
mögliche Verbesserungen untersucht und dafür verschiedene Varianten entwickelt
und gegeneinander abgewogen. Aus diesem Grund weicht die Trassierung
mittlerweile in Teilabschnitten vom Planungsstand aus dem Jahr 2006 ab (Anlage
1 - Übersichtspläne 1-3). Abweichende Trassierung zum Planungsstand aus dem
Jahr 2006: Nordwestzentrum: Gemäß der Trassendarstellung im
Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) war die Anbindung des Nordwestzentrums
(NWZ) als Endhaltestelle vorgesehen. Die RTW-Trasse wäre zwischen dem
Praunheimer Weg und Hammerskjöldring im Bereich des von Bebauung weitgehend
freigehaltenen Geländestreifens verlaufen, wobei die RTW am östlichen Ende in
die Tunnellage übergehen müsste, damit sie unter dem Hammerskjöldring in
Richtung NWZ geführt werden könnte. Die Endhaltestelle sollte in unmittelbarer
Nähe der U-Bahn-Haltestelle Nordwestzentrum zu liegen kommen; eine
Gemeinschaftshaltestelle wäre jedoch technisch nicht möglich. Durch die Errichtung der Europäischen Schule wurde
die Trasse der RTW überbaut. Die verfügbaren Restflächengestatten keine
Vorbeifahrt. Ein Unterfahren der Europäischen Schule und damit die Verlängerung
des Tunnelbauwerks scheiden aus Kostengründen und aus praktischen Gründen aus.
Gegen eine einfache Tiefenlage neben der Europäischen Schule spricht, dass sich
dort Versorgungsleitungen für das NWZ befinden, die nicht verlegt werden
können, gegen einen Tunnel unter dem Schulgebäude selbst sprechen statische
Gründe, die eine Tieflage des Tunnels in ca. 18 Metern unter
Geländeoberkante bedeuten würden. Daher wurden diese Alternativen nicht
weiterverfolgt. Die vertiefte Planung möglicher Alternativen zur Weiterführung
der RTW in den Bereich Nordweststadt/Niederursel wurde zunächst zurückgestellt,
sie kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden. Praunheim: Im Bereich nördlich der Heerstraße befindet sich der
Abzweig der Stadtbahnstrecke in der Ludwig-Landmann-Straße zur
Zentralbahnwerkstatt der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF). Diese Gleise
können entgegen früherer Annahmen, die der Linienführung im RegFNP zugrunde
lagen, ohne Umbaumaßnahmen, u. a. Verbreiterung des Gleisabstands, nicht für
einen planmäßigen Linienbetrieb genutzt werden. Weitere Gründe sprechen gegen
den Linienverkehr in diesem Korridor: zum Einfahren in die
Ziegeleiallee/Ludwig-Landmann-Straße müssten enge Gleisradien trassiert werden,
die für den Linienverkehr nachteilig sind und zu erhöhtem Verschleiß
führen. Die nur wenige Meter benachbarte
Bebauung wäre zusätzlichem Lärm und Erschütterungen ausgesetzt. Der notwendige
Schallschutz unterbräche die bestehenden Sichtbeziehungen zu den Grünflächen
zwischen Heerstraße und BAB A5. Nach Abwägung mehrerer Varianten der
Trassenführung zwischen der nördlichen Planstraße des Gewerbegebietes Praunheim
Nord und der Elisabethenstraße (Stadtgrenze zu Eschborn) westlich der BAB A5
und der Bahnstrecke nach Bad Homburg wurde einer Führung der Vorzug gegeben,
bei der die RTW von Südwesten kommend geradlinig in die nördliche Planstraße
geführt wird. Auf diese Weise kann ein Brückenbauwerk über die Bahnstrecke
Frankfurt - Bad Homburg eingespart werden. Die Stadtbahnstrecke wird durch die
Ziegeleiallee verlängert und schließt an der nördlichen Planstraße an die RTW
an. Sossenheim/Eschborn: Die Planung im RegFNP sah von
Nordosten kommend eine Station im Bereich von Camp Phönix
(Eschborn/Schwalbach), danach die Führung unter der A 66 bis zu einem
Haltepunkt Sossenheim-Michaelstraße und die anschließende Überbrückung des
Sulzbachtals vor, bevor die Haltestelle Dunantring und der Abzweig von der
Bahnstrecke Höchst - Bad Soden erreicht wird. Aufgrund neuer gesetzlicher
Vorgaben zur Barrierefreiheit sind Haltestellen im Bereich von Gleisradien
unter 500 m nicht mehr zulässig. Daher musste die Konfiguration der
Haltestellen im Bereich Eschborn/Schwalbach/Sossenheim neu gefasst werden. Die
drei ursprünglich in enger Folge vorgesehenen Haltestellen "Düsseldorfer
Straße" (Eschborn), "Camp-Phönix-Park (Schwalbach) und "Michaelstraße"
(Sossenheim) wurden verworfen und eine Haltestelle auf der RTW-Brücke über die
Sossenheimer Straße angeordnet. Damit entfällt auch eine wesentliche
Planungsprämisse, die die Führung der RTW durch das Landschaftsschutzgebiet
"Sulzbachwiesen" in Sossenheim zur Folge gehabt hätte. Die Trassenführung der
RTW wurde daher auf das Gebiet der Gemeinde Sulzbach verlegt, in enger
Bündelung mit der BAB A 66 und der Hochspannungstrasse. Die RTW überquert die
BAB A66 mit einem Brückenbauwerk erst westlich des Sulzbachs, um in Sossenheim
die Haltestelle Dunantring zu erreichen, die unmittelbar vor der Einmündung in
die Bahnstrecke Höchst - Bad Soden angeordnet ist. Höchst, Leunastraße: Im Bereich des Kreuzungspunkts
Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße/Liederbacher Straße/ Adolf-Haeuser-Straße
("Leunaknoten") war ursprünglich eine Unterquerung mit der RTW vorgesehen. In
der Leunastraße sollten die Bahngleise zunächst in westlicher Seitenlage an die
Oberfläche kommen und südlich der Emmerich-Josef-Straße in die Mittellage
verschwenkt werden. Um eine bessere städtebauliche Integration der RTW-Trasse
zu ermöglichen, wurde später eine Planung verfolgt, bei der der Tunnel gleich
in Mittellage der Leunastraße mündet und die Trasse bereits nördlich des
Kreuzungspunkts mit der Hostatostraße an die Oberfläche geführt wird. Der
Leunaknoten ist aus mehreren Gründen mittlerweile weiteren planerischen
Überlegungen zur Umgestaltung unterzogen worden. Zum einen war für die den
Kreuzungsbereich überspannende Fußgängerbrücke eine Entscheidung zwischen
Ersatzneubau oder ebenerdiger Führung der Fußgängerinnen und Fußgänger zu
treffen. Zum zweiten führt die Planung der zentralen Omnibus-Haltestelle am
Bahnhof Höchst zur Überprüfung der Fahrbeziehungen im Stadtbusverkehr. Zum
dritten führt die Planung der RTW in der Leunastraße dazu, dass der
Kreuzungspunkt mit der Emmerich-Josef-Straße aufgelöst werden muss, da dort
eine Haltestelle eingerichtet werden soll, die die Ausfahrt vom Industriepark,
aber auch den Linksabbieger von Norden an dieser Stelle nicht mehr gestattet.
Für den Bereich der Leunastraße wurden daher umfangreiche
Verkehrsflusssimulationen durchgeführt. Im Ergebnis kann sowohl auf den Ersatz
der Fußgängerbrücke als auch auf die Führung der RTW im Tunnel unter dem
Leunaknoten verzichtet werden. Alle Verkehre können mit hinreichender Qualität
ebenerdig an den Knotenpunkten in der Leunastraße abgewickelt werden. Anhand
der Simulationsergebnisse wurde die Aufteilung des Verkehrsraums auf die
einzelnen Fahrspuren in mehreren Iterationen optimiert. Schwanheim, Kelsterbacher Weg: Im RegFNP war die Trassenführung der
RTW im Erweiterungsgebiet des Industrieparks Höchst in Anlehnung an die
bestehende Straßenführung (Elisabeth-Kuhn-Straße) mit einem Halt am Tor Süd
vorgesehen. Der Durchfahrung der Erweiterungsfläche hat der Industriepark
bereits im Anhörungsverfahren zum RegFNP widersprochen. Für die Erschließung
der Arbeitsplätze auf dem südmainischen Gelände ist eine weiter östlich
gelegene Haltestelle zweckmäßiger, da die Arbeitsplatzdichte dort deutlich
höher ist als im westlich gelegenen Logistikbereich. In Abstimmung mit dem
Industriepark wurde eine Trasse weiterverfolgt, die z. T. Parkplatzflächen des
Industrieparks in Anspruch nimmt, aber die Erweiterungsfläche umfährt. Die
Trasse ist nunmehr in enger Bündelung mit dem Kelsterbacher Weg auf dessen
Südseite vorgesehen. Dieser Bereich ist als Landschaftsschutzgebiet und
Aufforstungsfläche ausgewiesen und soll daher nur in Randlage befahren werden.
Ein in diesem Bereich vorhandenes Gebäude mit Nebengebäuden muss bei dieser
Trassenführung abgebrochen werden. Eine Führung der RTW östlich der Leunastraße
oder südlich der B 40 ist wegen der FFH-Schutzgebiete "Schwanheimer Düne" und
"Schwanheimer Wald" ausgeschlossen. Ebenso ist die Unterfahrung der
Hochspannungstraße, die sich nördlich des Kelsterbacher Wegs befindet, in
Längsrichtung nicht zulässig. Die weitere Trassenplanung sieht vor, den
Schwanheimer Knoten (Bundesstraßen B40/B43) zu durchfahren und ein kurzes Stück
im Bereich des Kelsterbachs auf Kelsterbacher Gemarkung zurückzulegen. Ab der
Geländestufe, die auch die Begrenzung des FFH-Gebiets nach Süden hin darstellt,
wechselt die Trasse der RTW zurück auf Frankfurter Gemarkung. Dieser
Waldbereich ist als Bannwald klassifiziert. Zur Reduzierung des
Bannwaldeingriffs wurde eine Variante entwickelt, die bis südlich der Straße
"Am Hinkelstein" auf Kelsterbacher Gemarkung verläuft und dann wieder auf
Frankfurter Gemarkung zurückgeführt wird. Dies würde das Versetzen von
Hochspannungsmasten in Richtung Wohnbebauung erfordern und aufwändigere
Brücken- und Stützbauwerke notwendig machen. Eine abschließende Bewertung und
Abwägung der jeweils betroffenen Schutzgüter und Belange steht noch aus, sodass
die Vorplanung hier noch in Varianten dargestellt ist. Modifizierte RTW-Trasse Hinweis: Die Plandarstellungen in den nachfolgend
angesprochenen Anlagen folgen alle dem Prinzip, dass die von Praunheim über
Höchst und Flughafen nach Neu-Isenburg aufsteigende Kilometrierung
grundsätzlich im Planausschnitt von links nach rechts verläuft. Bereich Praunheim Gewerbegebiet (Anlage 2): Mit der Zurückstellung der Planung
der RTW zum Nordwestzentrum entsteht eine vorläufige Endhaltestelle im
Gewerbegebiet Praunheim, die im Zusammenhang mit einer Verlängerung der U6 als
Umsteigehaltestelle zur U6 ausgebaut werden soll. Die Gleise befinden sich in
Mittellage der geplanten Haupterschließungsstraße, die Haltestelle ist als
Mittelbahnsteig mit barrierefreien Zugängen an beiden Enden geplant. Aufgrund
der unterschiedlichen Wagenbodenhöhen von RTW und Stadtbahn sind
hintereinanderliegende Teilbahnsteige mit entsprechenden Höhen vorgesehen, die
über eine kurze Rampe miteinander verbunden sind. Die beiden Gleisachsen sind
östlich der Haltestelle als gemeinschaftlich nutzbare Wendeanlage ausgestaltet,
die noch vor der Steinbachaue endet und in diese nicht eingreift. Die RTW-Trasse verlässt in Richtung
Eschborn/Sossenheim die geplante Haupterschließungsstraße geradlinig im Bereich
der Straßenkurve nach Süden in Richtung auf die Ludwig-Landmann-Straße und
steigt mittels einer Dammführung an, um über die BAB A5 geführt zu werden.
Die Erweiterungsplanungen für die BAB A5 sind im Brückenbauwerk
berücksichtigt. Die Brücke über die Bahnstrecke Frankfurt - Bad Homburg auf
Eschborner Gemarkung wird auch von der zweiten RTW-Linie in der Fahrtrichtung
nach Bad Homburg genutzt. Die Anbindung der RTW an die Bahnstrecke muss wegen
der dichten Zugfolge der S-Bahn und Taunusbahn höhenfrei, also ohne Kreuzung
des Gegenverkehrs, erfolgen und so trassiert sein, dass die RTW möglichst mit
der auf EBO-Strecken zugelassenen Höchstgeschwindigkeit für Zweisystemfahrzeuge
von 90 km/h ein- und ausfahren kann. Bereich Sossenheim / Eschborn (Anlage 3): Die RTW verläuft entlang der
Stadtgrenze Frankfurt/Eschborn, mal auf der einen, mal auf der anderen Seite
als Streckenabschnitt nach BOStrab. Drei Haltestellen erschließen die
Gewerbegebiete Eschborn-Ost (Helfmannpark), Eschborn-Süd/Sossenheim
(Wilhelm-Fay-Straße) und Camp Phönix Park (Eschborn/Schwalbach). Die
RTW-Strecke verläuft im Bereich der Haltestelle Eschborn-Ost zunächst
geländenah auf Eschborner Gemarkung. Die Erschließungswirkung für das
Frankfurter Stadtgebiet ist gering, gleichwohl ist ein ausreichendes
B+R-Angebot an dieser Stelle vorzusehen. Im weiteren Verlauf quert die
RTW-Trasse den parallelen Wirtschaftsweg (Elisabethenstraße) sowie die
Stadtgrenze und steigt im Zulauf auf die Brücke über die Lorscher Straße (L
3005) und den zukünftigen Turmbahnhof Eschborn Süd in Dammlage an. Östlich des
Westerbachs wechselt die Hochlage der Trasse von der Dammlage auf eine Brücke.
In Eschborn-Süd besteht die barrierefreie Umsteigemöglichkeit zur S-Bahn
mittels Aufzügen zwischen den beiden annähernd rechtwinklig zueinander
liegenden Bahnsteigebenen. Der westliche Bahnsteig wird über einen Stichweg an
den geplanten Fuß- und Radweg am Nordostrand des Gewerbegebiets Sossenheim
angebunden. Die Strecke verläuft weiter als Brücke bis über die
Wilhelm-Fay-Straße und fällt danach langsam wieder auf Geländeniveau ab.
Im Bereich der größten Annäherung der RTW-Trasse an
die Rampen des Eschborner Dreiecks (A 66/A 648) wechselt die Trasse wieder auf
Eschborner Gemarkung und steigt im Zulauf auf den nächsten großen
Kreuzungspunkt über die Sossenheimer Straße im Bereich der Anschlussstelle
Eschborn wieder an. Von der auf der RTW-Brücke über der Sossenheimer Straße
geplanten Station wird es eine direkte barrierefreie Verbindung zum Fuß- und
Radweg zwischen Sossenheim und Eschborn entlang der Ostseite der Landesstraße
L3006 (Siegener Straße/Sossenheimer Straße) geben, außerdem eine barrierefreie
Rampe zum Camp Phönix Park. In Verbindung mit der von Hessen Mobil geplanten
Aufweitung der Autobahnunterführung auch für den Fuß- und Radverkehr kommt
dieser Station auch eine verkehrliche Bedeutung für die nördlichen
Siedlungsbereiche von Sossenheim zu. Die RTW-Trasse fällt im weiteren Verlauf
wieder ab auf Geländeniveau und schmiegt sich nördlich an die A 66 und die
parallel verlaufende Hochspannungstrasse an. Abschnitt Dunantring bis Bahnhof Höchst (Anlage
4): Die RTW-Trasse verläuft
nördlich der A 66 im Bereich der Gemeinde Sulzbach und überquert, den
natürlichen Geländeverlauf nutzend, anschließend das Sulzbachtal und die BAB
A66 (und damit die Stadtgrenze zu Frankfurt am Main) mit einem durchgehenden
Brückenbauwerk auf Höhe der Dunantsiedlung. Die Haltestelle Dunantring befindet
sich zwischen dem Wirtschaftsweg und der Bahnstrecke nach Bad Soden. Die
Führung des Wirtschaftswegs wird angepasst. Hier wechselt die RTW zur
Betriebsform EBO und mündet in die Bad Sodener Bahn ein. Die Bad Sodener Bahn wird im weiteren Verlauf bis zum
Bahnhof Höchst wegen der zusätzlichen RTW-Zugfahrten zweigleisig ausgebaut. Auf
dieser Strecke verkehren dann in Zukunft die Regionalbahnlinie 13 nach Bad
Soden und die RTW gemeinsam. Das erforderliche zweite Gleis kann auf dem
bestehenden Bahngelände angeordnet werden, der Bahndamm kann nach Umbauten mit
zwei Gleisen auf der Dammkrone versehen werden, ohne dass er am Fuß verbreitert
werden muss. Teilweise sind dafür Stützwände im unteren Bereich erforderlich.
Alle Brückenbauwerke werden erneuert bzw. angepasst. Ab der Haltestelle Dunantsiedlung verläuft die Trasse
wie im Bestand geländenah und quert den Sossenheimer Weg mit einem beschrankten
Bahnübergang. Die südlich des Sossenheimer Wegs liegende Haltestelle Sossenheim
Bf. wird für den zweigleisigen Betrieb ausgebaut und erhält auch auf der
Westseite einen Bahnsteig. Beide Bahnsteige sind nicht nur von Norden vom
Sossenheimer Weg her erreichbar, sondern auch nach Süden direkt an die
benachbarten Quartiere angeschlossen. Zusätzlich wird im Bereich der
Haltestelle eine barrierefreie Querung der Bahnstrecke vorgesehen. Im weiteren
Verlauf steigt die Strecke dann langsam an. Südlich der bestehenden
Fußgängerunterführung an der Karl-Blum-Allee ist dann eine neue Haltestelle
Höchst-Stadtpark vorgesehen, die ebenfalls jeweils an beiden Bahnsteigenden
Zugänge erhalten soll. Der nördliche Zugang wird barrierefrei vorgesehen und
erhält eine weitere Unterführung der Bahnstrecke, die auch für den Radverkehr
nutzbar sein soll. Im weiteren Verlauf sind dann abschnittsweise Stützwände
erforderlich, um den Flächenbedarf der zweigleisigen Strecke auf dem
bestehenden Bahnareal darstellen zu können. Höchst Bf (Anlage 5): Die ursprünglich vorgesehene Führung der RTW an den
Bahnsteig 4 in der Mitte des Bahnhofs erwies sich als nicht realisierbar, da
zum einen ein zu aufwändiger Umbau der Weichenanlagen im Ostkopf des Bahnhofs
erforderlich geworden wäre und zum anderen zahlreiche Zugkreuzungen mit den
Zügen der Königsteiner Bahn, der Regionalexpress-Züge nach Limburg und der
Zugbewegungen von und zu der Reisezug-Reinigungsanlage keinen stabilen Betrieb
zugelassen hätten. Die geringsten betrieblichen Abhängigkeiten entstehen bei
der Führung der RTW an den nördlichsten Bahnsteig 6. Die Königsteiner Bahn muss
dafür an den benachbarten Bahnsteig 5 verlegt werden. Die beiden nördlichen
Bahnsteige 5 und 6 werden geometrisch an das veränderte Gleisbild angepasst. Am
Bahnsteig 5, der dafür drei Bahnsteigkanten für zwei Durchgangsgleise und ein
Stumpfgleis erhält, halten die Königsteiner Bahn und die in Höchst endende Bad
Sodener Bahn. Die RTW-Trasse verlässt den Bahnhof Höchst in Richtung Westen
über eine abfallende Rampe und unterquert das Gleisfeld etwas unterhalb des
Niveaus des umliegenden Geländes. Der westliche Teil des Bahnsteigs 6 wird
deshalb zurückgebaut. Durch die Unterquerung des Gleisfeldes ist es
erforderlich, den Durchlass des Liederbachs durch den Bahndamm nach Westen bis
an die Unterführung der Liederbacher Straße zu verschieben. Leunastraße Nord (Anlage 6): Durch einen Verzicht auf eine Untertunnelung des
Leunaknotens und die damit verbundene Rampe in der Leunastraße wird eine
städtebaulich harmonische Lösung möglich. Die RTW kommt auf Geländeniveau aus
dem Bahndamm und quert den Leunaknoten ebenerdig. Über eine
Mikrosimulation wurde die verkehrliche Leistungsfähigkeit des neuen
Leunaknotens mit RTW bestätigt. Dabei ist berücksichtigt, dass durch die
RTW-Planung Abbiegebeziehungen im weiteren Verlauf der Leunastraße aufgegeben
und entsprechende Verkehrsbeziehungen teilweise auf den Leunaknoten verlagert
werden müssen. Die Gleise sollen als Rasengleis gestaltet werden und verlaufen
in der Straßenmitte auf besonderem Bahnkörper, die Haltestelle der RTW in der
Leunastraße besteht aus einem Mittelbahnsteig mit stirnseitigem,
barrierefreiem Zugang an beiden Bahnsteigenden und mit Übergängen zu beiden
Seiten der Straße. Sie entspricht dem Standard von VGF-Stadtbahnhaltestellen
auf Frankfurter Stadtgebiet. Die Verkehrsfunktion der Ausfahrt vom Tor Ost bzw.
von den vorgelagerten Parkplatzflächen Richtung Norden wird auf den Knotenpunkt
Hostatostraße verlegt und damit mit der Zufahrt zusammengefasst; die
Straßenführung Richtung Tor Ost wird angepasst. Die Pläne zeigen hierzu die für
die Umsetzung der RTW-Planung funktional mindestens erforderlichen Anpassungen.
Diese Fiktivplanung wird gemeinsam mit dem Industrieparkbetreiber Infraserv
weiter abgestimmt. In der Engstelle der Leunastraße südlich der
Paulistraße wird der Rückbau von drei Häusern erforderlich (Paulistraße 1,
Leunastraße 15 und 13; zwei dieser Häuser befinden sich bereits im Eigentum der
Stadt Frankfurt am Main). Im Zuge der Neuplanung ist auch eine durchgehend
anforderungsgerechte Führung des Fuß- und Radverkehrs vorgesehen. Leunastraße Süd bis Schwanheimer Knoten (Anlage
7): Die RTW Trasse verläuft
über die Leunabrücke ebenfalls in Mittellage. Im weiteren Verlauf wird das FFH
Gebiet "Schwanheimer Düne" ebenso wenig tangiert wie das FFH Gebiet
"Schwanheimer Wald". Der Straßenquerschnitt wird nach Westen
verbreitert. An der Einmündung der Robert-Schnitzer-Straße verlässt die RTW den
unmittelbaren Straßenraum der Leunastraße und verläuft westlich parallel davon
bis zur Haltestelle "Industriepark Süd" in unmittelbarer Nähe zum Tor
H 813, dass auch dem Besucherverkehr zum Industriepark dient. Um auch den
Naherholungsbereich "Schwanheimer Düne" an diese Haltestelle anzubinden, ist am
südlichen Bahnsteigzugang eine Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Leunastraße
vorgesehen. Die durch die RTW-Trasse tangierten Amphibien-Leiteinrichtungen
westlich der Leunastraße werden entsprechend versetzt und angepasst. Die RTW-Trasse schwenkt im weiteren Verlauf nach Ost
und quert den Kelsterbacher Weg, der als Wirtschaftsweg klassifiziert ist,
mittels eines Bahnübergangs. Sie verläuft anschließend gebündelt mit dem
Kelsterbacher Weg und damit unmittelbar südlich entlang des Schutzstreifens der
dortigen Hochspannungsleitung. Der Eingriff in die Flächen zwischen
Kelsterbacher Weg und der südlich parallel verlaufenden Bundesstraße kann so
minimiert werden. Das in Privatbesitz befindliche Bestandsgebäude Kelsterbacher
Weg 75 muss jedoch für diese gebündelte Führung abgebrochen werden. Die
RTW-Strecke steigt im weiteren Verlauf in Dammlage an, um über die Kreisstraße
K162 geführt zu werden. Mit Hessen Mobil wurde einvernehmlich die weitere
Trassenführung durch den Schwanheimer Knoten festgelegt, mit der das
unmittelbar südöstlich angrenzende FFH-Gebiet "Schwanheimer Wald"
umfahren wird.
Schwanheimer Knoten bis Anschluss
an Flughafenbahnstrecke (Anlage 8): Südlich des Schwanheimer Knotens bis zum Bereich des
Kelsterbachs verläuft die RTW auf Kelsterbacher Gemarkung und steigt in
Richtung der dortigen Geländestufe weiter an. Für die Rückführung der RTW auf
Frankfurter Stadtgebiet und die planfreie Einschleifung in die Flughafenstrecke
gibt es derzeit noch zwei Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die
zu berücksichtigenden Schutzgüter. Eine abschließende Bewertung und Abwägung
der Belange steht noch aus, sodass die Vorplanung hier noch in Varianten
dargestellt ist. Nach der Einbindung in die S-Bahnstrecke von Kelsterbach zum
Flughafen nutzt die RTW die vorhandenen bzw. geplanten Gleisanlagen über den
Flughafen-Regionalbahnhof und die neue Station Gateway Gardens bis zum Bahnhof
Frankfurt Stadion.
Bereich Bahnhof Frankfurt-Stadion
(Anlagen 9.1 bis 9.3): Im
Bahnhof Frankfurt-Stadion muss die RTW die am nördlichen Rand des Gleisfeldes
in Richtung Niederrad verlaufende S-Bahn-Strecke verlassen. Zur Fortsetzung der
RTW in Richtung Neu-Isenburg müssen die gesamten Gleisanlagen gequert werden,
was wegen der hohen Zugzahlen höhenfrei erfolgen muss. Die ursprüngliche Lösung
sieht die Erweiterung des Bahnhofs um einen weiteren Bahnsteig vor, sodass RTW
und S-Bahnen an unterschiedlichen Bahnsteigkanten halten und so ggf.
auftretende Verspätungen abgepuffert werden können. Die Querung der
Bestandsgleise der DB AG kann baulich als Unterführung (Anlage 9.1) oder als
Brücke (sogenannte "kleine Brückenlösung", Anlage 9.2) realisiert werden. In
beiden Fällen ist zur Aufwandsminimierung eine eingleisige Trassierung
vorgesehen. Aufgrund der besonderen Grundwassersituation im Bereich des
Bahnhofs mit den nahegelegenen Trinkwasserbrunnen der Wasserwerke Goldstein und
Forsthaus und den sie umgebenden Wasserschutzzonen wurde darüber hinaus eine
dritte Planungsvariante entwickelt, die ohne den Bau eines neuen Bahnsteigs und
die dafür erforderliche Flächeninanspruchnahme nördlich der bestehenden
Gleisanlagen auskommt und dafür eine aufwändigere Brückenkonstruktion mit einer
durchgehend zweigleisigen Trassierung erfordert. Diese sogenannte "große
Brückenlösung" (Anlage 9.3) vermeidet bestmöglich, dass Wasserschutzzonen der
Kategorie WSZ II betroffen sind, sie ist jedoch hinsichtlich der betrieblichen
Leistungsfähigkeit des gesamten Bahnknotenpunkts noch nicht untersucht.
Eine abschließende Bewertung und Abwägung der jeweils betroffenen
Schutzgüter und Belange steht noch aus, so dass die Vorplanung auch hier noch
in Varianten dargestellt ist. Bereich Mörfelder Landstraße bis Stadtgrenze
Neu-Isenburg (Anlage 10): Östlich des Bahnhofs Frankfurt Stadion verläuft die
RTW-Trasse zweigleisig entlang der vorhandenen Gleisanlagen. Im Bereich der
Überführung der Mörfelder Landstraße verdrängt die Trasse die bestehende
bahnparallele Fußgängerbrücke über die Mörfelder Landstraße für die ein
barrierefreier Ersatz südlich der erweiterten Bahnanlage vorgesehen wird. Der
im weiteren Verlauf verdrängte bahnparallele Weg wird ebenfalls neu
hergestellt. Der heute eingleisige Abzweig Forsthaus von der in
West-Ost-Richtung verlaufenden Eisenbahnstrecke Mainz - Frankfurt-Südbahnhof
auf die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Eisenbahnstrecke in Richtung Darmstadt
wird für die RTW um ein Gleis erweitert. Das erfolgt weitgehend auf bestehenden
Bahnflächen und unter Mitbenutzung bestehender Brückenwiderlager an der
Isenburger Schneise. Auch im weiteren Verlauf ist zunächst eine eingleisige
Erweiterung der vorhandenen Gleisanlagen auf der Westseite ausreichend. Erst im
Bereich des bestehenden Überwerfungsbauwerks von S-Bahn-Strecke und
Fernbahnstrecke nach Darmstadt ist eine zweigleisige Erweiterung der
Bahnanlagen mit entsprechenden Flächeninanspruchnahmen auf der Westseite
erforderlich. Ein bahnparalleler Wirtschaftsweg muss auf einer Länge von etwa
300 m etwas verlegt werden. Im Bereich der Überführung der Autobahn A3 reicht
wiederum eine eingleisige Erweiterung der Bahnanlagen. Für den vorhandenen
Wirtschaftsweg besteht im Bauwerksbereich noch ausreichende lichte Breite.
Wenige 100 Meter südlich der Autobahnüberführung verlässt die RTW-Trasse kurz
vor der Station Neu-Isenburg Bahnhof das Stadtgebiet Frankfurt. D - Kosten Die Investitionskosten für die Infrastruktur belaufen
sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 376,2 Mio. Euro (Preisstand 2009)
Für die Realisierung des Vorhabens sind die Finanzierungsmodalitäten noch
festzulegen. Das Vorhaben ist im Förderprogramm des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) angemeldet. Die Fortführung des
GVFG über den 31.12.2019 hinaus wurde im September 2015 beschlossen. Damit
wurde eine wichtige Grundlage zur Realisierung der RTW geschaffen. An den Planungskosten, die bis zur Planfeststellung
mit rund 26,5 Mio. Euro abgeschätzt werden, ist die Stadt Frankfurt mit einem
Betrag von 1,251 Mio. € als Anschubfinanzierung im Jahr 2008 und 11,008
Mio. € ab dem Jahr 2012 beteiligt; diese Mittel sind durch Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung bereits verpflichtet. Durch die Entscheidung der EU
Kommission die RTW-Planungen mit bis zu 7,6805 Mio. € zu fördern, ist die
Finanzierung bis zum Planfeststellungsbeschluss gesichert. Es ist beabsichtigt,
weitere Anträge auf Förderung bei der EU Kommission zu stellen, und zwar für
die Planungskosten der weiteren Leistungsphasen und für den Bau der
Infrastruktur; hier können Mittel in Höhe bis zu ca. 100 Mio. €
erreicht werden.
Anlage 10_Moerfelder_Ldstr-Stadtgrenze_Neu-Isenburg
(ca. 2 MB) Anlage 1_Uebersichtsplaene_1-3 (ca. 3,2 MB) Anlage
2_GE_Praunheim (ca. 1,6 MB)
Anlage 3_Sossenheim-Eschborn (ca. 4,4 MB) Anlage 4_Dunantring-Bf_Hoechst (ca. 6,1 MB) Anlage
5_Bf_Hoechst (ca. 1,1 MB)
Anlage 6_Leunastr_Nord (ca. 1,5 MB) Anlage 7_Leunastr_Sued-Schwanheimer_Knoten (ca. 3,4 MB) Anlage 8_Varianten_Kelsterbach (ca. 1,7 MB) Anlage 9_1_Bf_Stadion_Unterfuehrung (ca. 989 KB) Anlage 9_2_Bf_Stadion_kl_Bruecke (ca. 1,6 MB) Anlage 9_3_Bf_Stadion_gr_Bruecke (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
19.01.2016, OA 711
Anregung vom
19.01.2016, OA 712
Anregung vom
16.02.2016, OA 714
Antrag vom
04.01.2016, OF
604/7
Antrag vom 16.01.2016, OF 1575/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 32
Vortrag des
Magistrats vom 22.08.2008, M 153
Vortrag des
Magistrats vom 15.10.2012, M 225
Vortrag des
Magistrats vom 14.10.2013, M 188
Anregung an den
Magistrat vom 29.04.2016, OM 19
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 7, 8
Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
47. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 218 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 1575/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.01.2016, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF
50. Sitzung des OBR 7
am 19.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 711 2016
Anregung OA 712 2016
1. Der Vorlage
M 218 wird unter Hinweis auf OA 711 und OA 712 zugestimmt.
2. Der Vorlage
OF 604/7 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage
OF 605/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Der Abschnitt "Nordwestzentrum" im
Bereich C Buchstabe a) der Vorlage M 218 wird abgelehnt. b) Dem Rest
der Vorlage M 218 wird zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, FDP und Herr Caspar gegen GRÜNE und
Herr Hofacker (= Zustimmung) zu b) Einstimmige Annahme
47. Sitzung des OBR 5
am 22.01.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 218 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen Herr Kehrmann (=
Ablehnung); FAG (= Enthaltung) 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO II, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 218 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 711 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 712 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) und BFF (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 218 = Annahme im Rahmen OA 711 und unter
Berücksichtigung OF 1575/6, OA 711 = Annahme, OA 712 = Prüfung und
Berichterstattung) FDP (M 218, OA 711 und OA 712 = Annahme)
47. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 711 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 712 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 711 und unter Berücksichtigung OF 1575/6)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (M 218, OA 711 und OA 712 = Annahme)
48. Sitzung des OBR 6
am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 714 2016
1. Der Vorlage
M 218 wird unter Hinweis auf OA 714 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 1575/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 711 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 712 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 4. Die Vorlage OA 714 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Annahme im Rahmen OA 711 und OA 714) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 = Ablehnung, OA
711, OA 712 und OA 714 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 218 und OA 714 =
Annahme, OA 711 und OA 712 = Prüfung und Berichterstattung) REP und
Stv. Krebs (M 218, OA 711, OA 712 und OA 714 = Annahme)
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 20
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 711 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
3. Die Vorlage
OA 712 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 714 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn
und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 711 und OA 714) und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und Stv.
Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF,
ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Stv. Dr. Dr.
Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und
Stv. Krebs (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 6860, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1