RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Aufstockung des Budgets der Gesellschaft sowie Gesellschafterbeitritt Bad Soden und Sulzbach
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 18.05.2018, M 91 Betreff: RTW Planungsgesellschaft mbH
hier: Aufstockung des Budgets der Gesellschaft sowie Gesellschafterbeitritt Bad
Soden und Sulzbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3906 (M
188) 1. Das Budget der Gesellschaft
wird zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben um weitere 30 Mio. €
(Anteil Frankfurt am Main 15,8763 Mio. €) auf insgesamt 56,58 Mio. €
aufgestockt und die damit einhergehenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages
gemäß vorliegender Synopse zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags
durchgeführt. Die Mittelaufstockung deckt auf Basis
der mittelfristigen Finanzplanung die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft
sowie die weiteren erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen ab. Für
Baumaßnahmen sind keine Mittel vorgesehen. 2. In den Gesellschaftsverträgen sowie den
Stadtverordnetenbeschlüssen § 1539 aus 2007 und § 2508 aus 2012 waren seit 2008
für die Stadt Frankfurt am Main bisher insgesamt ein Finanzierungsanteil in
Höhe von insgesamt 12,259 Mio. € angesetzt. Die Finanzierung erfolgt über
die Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001274 Regionaltangente West -
S-Bahn (Planungsmittel). Der weitere Budgetanteil der Stadt Frankfurt am Main
in Höhe von 15,8763 Mio. € ist im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt.
Die Mittel sind für die Haushalte 2019 ff. für die Jahre 2019 bis 2022
anzumelden und zu veranschlagen. 3. Im § 9, Absatz 2, Punkt b) 11 des
Gesellschaftsvertrags - Aufgaben der Gesellschafterversammlung - soll der
Gegenstandswert für die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss
von Vergleichen von 50 T€ auf 250 T€ erhöht werden. 4. Dem Beitritt und den damit verbundenen Änderungen
des Gesellschaftsvertrags zur Aufnahme der neuen Gesellschafter Stadt Bad Soden
und Gemeinde Sulzbach wird gemäß Synopse zur Anpassung des
Gesellschaftsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat wird gem. § 10 Absatz 2 des
Gesellschaftsvertrags von insgesamt 13 auf 15 Mitglieder aufgestockt. 5. Der Abtretung bzw. dem Verkauf eines
Stammkapitalanteils des Main-Taunus-Kreises (bisher insgesamt 1.700 € bzw.
5,7 %) an die Stadt Bad Soden in Höhe von 400 € (1,3 %) sowie an die
Gemeinde Sulzbach in Höhe von 400 € (1,3 %) wird zugestimmt. Diesbezüglich
wird auf das Vorkaufsrecht gemäß § 4 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags der RTW
GmbH verzichtet.
6. Die Anlage 1 zum
Gesellschaftsvertrag ("Finanzierung möglicher Kosten der Gesellschaft (§ 6 Abs.
5)") wird gem. Synopse mit der Information über die Aufteilung des
Gründungsbudgets von 5,78 Mio. € ergänzt. 7. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher
Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der
Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als
notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der
Budgeterhöhung, der Gesellschafterbeitritte sowie damit einhergehenden und
weiteren Gesellschaftsvertragsänderungen und der in diesem Zusammenhang
stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der
Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht
verändert wird. Begründung: Beschlussziffer 1 und 2: Zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft,
insbesondere der Fortführung der notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen
für die Planfeststellung der parallel zur Planfeststellung erforderlichen
Erstellung der vollständigen Entwurfsplanung und Tragwerksplanung für die
Ingenieurbauwerke (HOAI "Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure"-Leistungsphasen 3+4), dem Start der Ausführungsplanung 2019 und
darauf aufbauender Umsetzung der Entwurfs- und Ausführungsplanung in
Ausschreibungen und die Vorbereitungen der Bauvergaben (HOAI-Leistungsphasen
6+7) so, dass nach Vorlage der Planfeststellungsbeschlüsse und erfolgtem
Realisierungsbeschluss durch die Gesellschafter Baumaßnahmen starten können,
ist eine weitere Budgetaufstockung um 30 Mio. € erforderlich. Diese Aufstockung beinhaltet keine Finanzmittel für
Baumaßnahmen oder bauvollstreckenden Maßnahmen. Die Aufstockung beinhaltet
allerdings etwa erforderliche Mittel, um im Falle einer Beendigung des
Projektes mit der HOAI-Leistungsphase 7 die dann noch erforderlichen
Abwicklungen vornehmen zu können und ggf. notwendige Rückzahlungen der bis
dahin erhaltenen EU-Mittel bedienen zu können. Beschlussziffer 3: Nicht nur die Dimension späterer Baumaßnahmen,
sondern auch die umfangreichen laufenden und noch zu schließenden
Planungsverträge, weitere Bohrkampagnen usw. generieren nicht selten
Nachtragsforderungen mit einem Volumen von mehr als 50 T€. Die daraufhin im Rahmen des
Anti-Claim-Managements regelmäßig geschlossenen Nachtragsvereinbarungen
enthalten oftmals Elemente eines gegenseitigen Nachgebens und sind daher als
Abschluss eines Vergleichs zu werten. Erfahrungsgemäß betreffen diese
Nachtragsvereinbarungen Planungsprozesse auf kritischem Wege. Derartige
Vorgänge betreffen mithin Geschäfte der laufenden Verwaltung, die eine flexible
Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung insbesondere in terminlicher Hinsicht
bedingen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung würde einen reibungslosen Prozessablauf schon wegen
der zu beachten-den Einberufungsfrist von vier Wochen (§ 8 Abs. 4
Gesellschaftsvertrag) erheblich gefährden können. Ein dauerhaftes Informationsdefizit der
Gesellschafter ist mit der vorgeschlagenen Änderung nicht verbunden. Die
Geschäftsführung berichtet gem. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags in jeder
Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung, mindestens aber
halbjährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und
gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags ist im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu
prüfen und über wirtschaftlich bedeutende Sachverhalte zu berichten. Beschlussziffer 4 und 5: Die Stadt Bad Soden und die Gemeinde Sulzbach
beabsichtigen Gesellschafter der RTW Planungsgesellschaft mbH zu werden. Die
Geschäftsanteile von je 400 € reduzieren den Geschäftsanteil des
Main-Taunus-Kreises entsprechend von ursprünglich 1.700 € auf 900 €.
Insofern ist § 3 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags entsprechend
anzupassen. Die Aufnahmen der
Stadt Bad Soden und der Gemeinde Sulzbach vorausgesetzt, erhöht sich die Anzahl
der Mitglieder des Aufsichtsrats gem. § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags
von 13 auf 15. Beschlussziffer 6: In der Anlage 1 zum
Gesellschaftsvertrag soll die Information über die Aufteilung des
Gründungsbudgets von 5,78 Mio. € aufgenommen werden: "Das Gründungsbudget von 5,78 Mio.
Euro übernahmen:
a) Land Hessen 3,0 Mio. €
b) Stadt Frankfurt am Main
1,251 Mio. €
c) Fraport/RMV GmbH 0,467 Mio. €
d) Bad Hoburg v. d.
Höhe 0,186 Mio. € e) Hochtaunuskreis 0,255 Mio. €
f) Main-Taunus-Kreis 0,304 Mio. €
g) Landkreis Offenbach 0,317 Mio. €".
Es dient zur Kenntnis, dass die
Geschäftsführung in der vergangenen Aufsichtsratssitzung am 08.03.2018 auf die
vorgesehene Budgetaufstockung und die beabsichtigten Gesellschafterbeitritte
hingewiesen hat. In der Aufsichtsratssitzung am 13.06.2018 soll der
Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Budgetaufstockung und die Aufnahme
der neuen Gesellschafter inkl. der entsprechenden Anpassung des
Gesellschaftsvertrags empfohlen werden. Anlage _Synopse (ca. 139 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 32
Vortrag des
Magistrats vom 22.08.2008, M 153
Vortrag des
Magistrats vom 15.10.2012, M 225
Vortrag des
Magistrats vom 14.10.2013, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 18.10.2019, M 166
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 7, 8
Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6
am 05.06.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
23. Sitzung des OBR 7
am 05.06.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5
am 08.06.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
23. Sitzung des OBR 8
am 14.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung 1 CDU, BFF und REP
23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 21
Protokollerklärung der BFF: Die BFF-Fraktion lehnt die
Vorlage M 91 aufgrund der kurzfristigen Eingabe sowie der Bedenken des
Revisionsamtes ab. Bericht:
TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2863, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 61 0