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RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Aufstockung des Budgets der Gesellschaft sowie Gesellschafterbeitritt Bad Soden und Sulzbach

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 91 Betreff: RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Aufstockung des Budgets der Gesellschaft sowie Gesellschafterbeitritt Bad Soden und Sulzbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3906 (M 188) 1. Das Budget der Gesellschaft wird zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben um weitere 30 Mio. € (Anteil Frankfurt am Main 15,8763 Mio. €) auf insgesamt 56,58 Mio. € aufgestockt und die damit einhergehenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages gemäß vorliegender Synopse zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags durchgeführt. Die Mittelaufstockung deckt auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft sowie die weiteren erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen ab. Für Baumaßnahmen sind keine Mittel vorgesehen. 2. In den Gesellschaftsverträgen sowie den Stadtverordnetenbeschlüssen § 1539 aus 2007 und § 2508 aus 2012 waren seit 2008 für die Stadt Frankfurt am Main bisher insgesamt ein Finanzierungsanteil in Höhe von insgesamt 12,259 Mio. € angesetzt. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001274 Regionaltangente West - S-Bahn (Planungsmittel). Der weitere Budgetanteil der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 15,8763 Mio. € ist im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt. Die Mittel sind für die Haushalte 2019 ff. für die Jahre 2019 bis 2022 anzumelden und zu veranschlagen. 3. Im § 9, Absatz 2, Punkt b) 11 des Gesellschaftsvertrags - Aufgaben der Gesellschafterversammlung - soll der Gegenstandswert für die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen von 50 T€ auf 250 T€ erhöht werden. 4. Dem Beitritt und den damit verbundenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags zur Aufnahme der neuen Gesellschafter Stadt Bad Soden und Gemeinde Sulzbach wird gemäß Synopse zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat wird gem. § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags von insgesamt 13 auf 15 Mitglieder aufgestockt. 5. Der Abtretung bzw. dem Verkauf eines Stammkapitalanteils des Main-Taunus-Kreises (bisher insgesamt 1.700 € bzw. 5,7 %) an die Stadt Bad Soden in Höhe von 400 € (1,3 %) sowie an die Gemeinde Sulzbach in Höhe von 400 € (1,3 %) wird zugestimmt. Diesbezüglich wird auf das Vorkaufsrecht gemäß § 4 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags der RTW GmbH verzichtet. 6. Die Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag ("Finanzierung möglicher Kosten der Gesellschaft (§ 6 Abs. 5)") wird gem. Synopse mit der Information über die Aufteilung des Gründungsbudgets von 5,78 Mio. € ergänzt. 7. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Budgeterhöhung, der Gesellschafterbeitritte sowie damit einhergehenden und weiteren Gesellschaftsvertragsänderungen und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Begründung: Beschlussziffer 1 und 2: Zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft, insbesondere der Fortführung der notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen für die Planfeststellung der parallel zur Planfeststellung erforderlichen Erstellung der vollständigen Entwurfsplanung und Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke (HOAI "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure"-Leistungsphasen 3+4), dem Start der Ausführungsplanung 2019 und darauf aufbauender Umsetzung der Entwurfs- und Ausführungsplanung in Ausschreibungen und die Vorbereitungen der Bauvergaben (HOAI-Leistungsphasen 6+7) so, dass nach Vorlage der Planfeststellungsbeschlüsse und erfolgtem Realisierungsbeschluss durch die Gesellschafter Baumaßnahmen starten können, ist eine weitere Budgetaufstockung um 30 Mio. € erforderlich. Diese Aufstockung beinhaltet keine Finanzmittel für Baumaßnahmen oder bauvollstreckenden Maßnahmen. Die Aufstockung beinhaltet allerdings etwa erforderliche Mittel, um im Falle einer Beendigung des Projektes mit der HOAI-Leistungsphase 7 die dann noch erforderlichen Abwicklungen vornehmen zu können und ggf. notwendige Rückzahlungen der bis dahin erhaltenen EU-Mittel bedienen zu können. Beschlussziffer 3: Nicht nur die Dimension späterer Baumaßnahmen, sondern auch die umfangreichen laufenden und noch zu schließenden Planungsverträge, weitere Bohrkampagnen usw. generieren nicht selten Nachtragsforderungen mit einem Volumen von mehr als 50 T€. Die daraufhin im Rahmen des Anti-Claim-Managements regelmäßig geschlossenen Nachtragsvereinbarungen enthalten oftmals Elemente eines gegenseitigen Nachgebens und sind daher als Abschluss eines Vergleichs zu werten. Erfahrungsgemäß betreffen diese Nachtragsvereinbarungen Planungsprozesse auf kritischem Wege. Derartige Vorgänge betreffen mithin Geschäfte der laufenden Verwaltung, die eine flexible Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung insbesondere in terminlicher Hinsicht bedingen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung würde einen reibungslosen Prozessablauf schon wegen der zu beachten-den Einberufungsfrist von vier Wochen (§ 8 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag) erheblich gefährden können. Ein dauerhaftes Informationsdefizit der Gesellschafter ist mit der vorgeschlagenen Änderung nicht verbunden. Die Geschäftsführung berichtet gem. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags in jeder Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung, mindestens aber halbjährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und über wirtschaftlich bedeutende Sachverhalte zu berichten. Beschlussziffer 4 und 5: Die Stadt Bad Soden und die Gemeinde Sulzbach beabsichtigen Gesellschafter der RTW Planungsgesellschaft mbH zu werden. Die Geschäftsanteile von je 400 € reduzieren den Geschäftsanteil des Main-Taunus-Kreises entsprechend von ursprünglich 1.700 € auf 900 €. Insofern ist § 3 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags entsprechend anzupassen. Die Aufnahmen der Stadt Bad Soden und der Gemeinde Sulzbach vorausgesetzt, erhöht sich die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats gem. § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags von 13 auf 15. Beschlussziffer 6: In der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag soll die Information über die Aufteilung des Gründungsbudgets von 5,78 Mio. € aufgenommen werden: "Das Gründungsbudget von 5,78 Mio. Euro übernahmen: a) Land Hessen 3,0 Mio. € b) Stadt Frankfurt am Main 1,251 Mio. € c) Fraport/RMV GmbH 0,467 Mio. € d) Bad Hoburg v. d. Höhe 0,186 Mio. € e) Hochtaunuskreis 0,255 Mio. € f) Main-Taunus-Kreis 0,304 Mio. € g) Landkreis Offenbach 0,317 Mio. €". Es dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung in der vergangenen Aufsichtsratssitzung am 08.03.2018 auf die vorgesehene Budgetaufstockung und die beabsichtigten Gesellschafterbeitritte hingewiesen hat. In der Aufsichtsratssitzung am 13.06.2018 soll der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Budgetaufstockung und die Aufnahme der neuen Gesellschafter inkl. der entsprechenden Anpassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen werden. Anlage _Synopse (ca. 139 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 32 Vortrag des Magistrats vom 22.08.2008, M 153 Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2013, M 188 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 166 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 7, 8 Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, BFF und REP 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 21 Protokollerklärung der BFF: Die BFF-Fraktion lehnt die Vorlage M 91 aufgrund der kurzfristigen Eingabe sowie der Bedenken des Revisionsamtes ab. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2863, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 61 0

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