Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der RTW Planungsgesellschaft mbH
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.08.2008, M 153 Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am
Main an der RTW Planungsgesellschaft mbH Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, §
1539 (M 32) 1. Der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der
Gründung der RTW Planungsgesellschaft mbH mit dem in der Anlage 1 beigefügten
Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt.
2. Es dient zur Kenntnis, dass das Stammkapital der
Gesellschaft 30.000 € beträgt (in Worten: dreißigtausend EURO). Hiervon übernehmen die Rhein-Main-Verkehrsverbund
GmbH sowie die Stadt Frankfurt am Main jeweils eine Stammkapitaleinlage von
10.000 €. Die Stadt Bad Homburg v. d. H., der Hochtaunuskreis, der
Main-Taunus-Kreis sowie der Kreis Offenbach übernehmen jeweils eine
Stammkapitaleinlage von 2.500 €. Das Stammkapital ist bei der
Gründung vollständig einzubezahlen. 3. Ferner dient zur Kenntnis, dass
das Budget (Planungskosten) der Gesellschaft 5,78 Mio. € beträgt, wovon
die Stadt Frankfurt am Main 1,251 Mio. € finanziert. Der Mittelabruf /
Mittelabfluss bei den Gesellschaftern wird durch Umlagenbescheide der
Gesellschaft nach Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan veranlasst.
4. Die Finanzierung der Stammkapitaleinlage in Höhe
von 10.000 € erfolgt aus der Produktgruppe 98.3 (Erwerb von
Beteiligungen), die des Planungskostenanteils in Höhe von 1,251 Mio. € aus
der Produktgruppe 16.11 (5.001274 RTW / S-Bahn). Begründung: 1 Beschreibung des
Vorhabens Regionaltangente West (RTW) 2 Förderfähigkeit des Vorhabens durch
Finanzhilfen des Bundes und des Landes 3 Beschreibung der RTW-Planungsgesellschaft
4 Finanzierung möglicher
Eigenkosten 5 Personal
1 Beschreibung des Vorhabens Regionaltangente West
(RTW) Die Region Frankfurt RheinMain
benötigt eine dauerhaft hohe Mobilität zur Sicherung ihrer Bedeutung als
attraktiver und hochwertiger Wirtschaftsstandort. Dabei stellt die bessere
Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in dem durch starken
Mobilitätszuwachs geprägten Kernraum eine wichtige Strategie dar, mit der dem
ungehinderten Wachstum des motorisierten Individualverkehrs mit seinen
negativen Folgen und Belastungen für die Kommunen entgegen gewirkt werden
kann. Mit der Regionaltangente West (RTW)
wird eine Querverbindung zwischen den westlichen S-Bahn-Achsen und gleichzeitig
eine direkte Nord-Süd-Schienenanbindung des Flughafens Frankfurt/Main
geschaffen und das Netz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) damit
grundlegend verbessert. Die kombinierte abschnittsweise Nutzung der
vorhandenen normalspurigen Eisenbahn- und Stadtbahnnetze durch ein für beide
Stromsysteme konzipiertes Zweisystemfahrzeug diente als Leitbild zur Verfolgung
der Ziele, - die bereits bestehende
Infrastruktur bestmöglich zu nutzen und zusätzlichen Infrastrukturbedarf
möglichst gering zu halten, - im dicht besiedelten Bereich auf möglichst
verträgliche Weise eine möglichst große Erschließungswirkung zu entfalten und
- durch die Einbindung in
vorhandene Umsteigestationen optimale Verknüpfungen mit dem übrigen
Schienenpersonennahverkehr herzustellen. Die in den zurückliegenden
Planungsprozessen herausgebildete Vorzugsvariante der Linienführung der RTW ist
gekennzeichnet durch einen Kernbereich, der sich an den Enden in je zwei Äste
verzweigt. Das Betriebskonzept sieht zwei Teillinien jeweils im 30-Minuten-Takt
vor, die sich im gemeinsam befahrenen Kernabschnitt zum 15-Minuten-Takt
überlagern. Umsteigeverknüpfungen mit den radialen Linien des S- und
U-Bahn-Netzes entstehen im Nordwestzentrum, in Eschborn, in Frankfurt-Höchst,
am Flughafen, am Stadion, in Neu-Isenburg und in Dreieich-Buchschlag. Anlage 2 zeigt die Trassenführung der
RTW. 2 Förderfähigkeit des Vorhabens
durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Für die Verwirklichung dieses
kommunalen Infrastrukturprojektes ist die bestmögliche Förderung durch Bundes-
und Landesmittel anzustreben. Mögliche Anspruchsgrundlagen sind das Gesetz über
Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
(GVFG) und das Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (FAG). Zum Nachweis der Förderfähigkeit ist
eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach dem "Standardisierten Verfahren zur
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen" zwingend erforderlich. Diese NKU wurde
im Auftrag der Gebietskörperschaften im Untersuchungsgebiet des RMV
durchgeführt. Die NKU wurde Ende 2003 fertig gestellt und dem Land Hessen zur
Prüfung vorgelegt. Das Land hat die sachgerechte Durchführung der Untersuchung
bescheinigt und das Vorhaben aufgrund des über dem Schwellenwert 1,0 liegenden
Nutzen-Kosten-Quotienten als förderfähig eingestuft. Die vom Bund geforderte Überprüfung der
Auswirkungen der RTW auf die Qualität der übrigen GVFG-geförderten
Schienenverkehre auf dem Netz der DB Netz AG wurde durchgeführt. In einer
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass der
Fahrplan der RTW in das bestehende Gefüge integriert werden kann, ohne die
Betriebsqualität zu beeinträchtigen. Die Förderfähigkeit kann daher mit dem gegenwärtig
erreichten Planungsstand weiterhin als gegeben angesehen werden. Die
verbindliche Entscheidung der Fördermittelgeber über die Förderung ist an die
Antragstellung gebunden. Für einen Antrag muss die Planung in baurechtlich
genehmigungsfähiger Detaillierung vorliegen. Hierzu gehört auch die
qualifizierte Kostenschätzung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung.
Die Planungskosten bis zur Genehmigungsplanung wurden
aus Erfahrungen vergleichbarer Großprojekte auf ca. 6 Mio. € veranschlagt,
um eine ausreichend konkrete Grundlage erarbeiten zu können, die es den
ÖPNV-Aufgabenträgern ermöglicht, über die Realisierung der RTW zu beschließen.
Im November 2006 hat der Aufsichtsrat
des RMV der ihm vorgelegten Konzeption für die Teilung der Planungskosten mit
folgendem Ergebnis zugestimmt: a) Land Hessen: 3,0 Mio €
b) Stadt Frankfurt am Main
1,251 Mio € c)
Fraport/RMV GmbH 0,467 Mio € d) Bad Homburg 0,186 Mio € e) Hochtaunuskreis 0,255 Mio
€ f) Main-Taunus-Kreis
0,304 Mio € g) Landkreis
Offenbach 0,317 Mio € Das Land Hessen leistet einen
fixierten Mitfinanzierungsbetrag von 3 Mio. €. Über den dem Flughafen
zugeordneten Finanzierungsanteil hat der RMV eine
Festbetrags-Finanzierungsvereinbarung mit der Fraport AG geschlossen. 3 Beschreibung der RTW-Planungsgesellschaft mbH
Im Zuge der weiteren Beratungen ist die Idee
entwickelt und diskutiert worden, für die Beauftragung der beabsichtigten
Planungsleistungen eine Planungsgesellschaft zu gründen und von ihr den
Planungsprozess steuern zu lassen. Die Gesellschaft soll die Planungsleistungen
ausschreiben, vergeben und die Grundlagen erarbeiten, die von den
Aufgabenträgern für die Beurteilung der Maßnahme und im Realisierungsfalle für
das Herbeiführen der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse benötigt werden. Zu
diesen Grundlagen gehören neben der Ableitung der Bau- und Planungskosten aus
der konkretisierten Planung auch abgestimmte Konzepte für die Organisation und
Finanzierung der Umsetzung. Die Planungsgesellschaft ist entsprechend ihres
Geschäftszwecks nicht gewerblich, gewinnorientiert tätig. Die Organisation wird
zweckmäßig entsprechend der Tätigkeitsschwerpunkte gegliedert in einen
technischen und einen kaufmännischen Teil. Der technische Teil umfasst die
verschiedenen Fachgebiete der Ingenieurplanung. Der kaufmännische Teil umfasst
neben der Unternehmenssteuerung die Entwicklung von Konzepten für die
Organisation und Finanzierung der RTW im Falle ihrer Realisierung. 4 Finanzierung möglicher Eigenkosten Die Finanzierung möglicher Eigenkosten der
Gesellschaft erfolgt zunächst unter Verwendung des festgelegten Budgets
(Planungskosten). Nach 18 Monaten wird die Gesellschaft über den Mittelabfluss
Bericht erstatten sowie darüber, ob die vorhandenen Mittel nach § 6 (1) des
Gesellschaftsvertragsentwurfes voraussichtlich noch ausreichen, den
Gesellschaftszweck in der Restlaufzeit der Gesellschaft zu erreichen. Sollte
das angesetzte Budget nicht ausreichen und / oder fallen die Eigenkosten der
Gesellschaft nicht unter die Planungskosten (nach Absprache mit dem Land
Hessen), dann sind die Eigenkosten gem. der Anteile der Gesellschafter am
Stammkapital aufzuteilen. (siehe Anlage 1 zum Entwurf des
Gesellschaftsvertrages) 5 Personal Die Gebietskörperschaften stellen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten der Gesellschaft fachlich qualifizierte Mitarbeiter grundsätzlich
kostenlos zur Verfügung. Die
betreffenden Mitarbeiter/-innen werden ihre Arbeitskraft sowie alle fachlichen
Kenntnisse u. Erfahrungen nebenberuflich für die Gesellschaft einsetzen; sie
bleiben hauptberufliche Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Arbeitgeber. Dies führt nicht zu stellenplanmäßigen Ausweitungen
bei der Stadtverwaltung. Bei der Übertragung der Nebentätigkeit haben die
betroffenen Arbeitgeber die jeweils geltenden nebentätigkeitsrechtlichen
Bestimmungen zu beachten. Extern einzustellende Mitarbeiter/-innen erhalten
grundsätzlich Zeitverträge über maximal 2 Jahre. Anlage 1 (ca. 48 KB) Anlage 2 (ca. 815 KB) # Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 32
Bericht des
Magistrats vom 12.01.2009, B 20
Vortrag des
Magistrats vom 15.10.2012, M 225
Vortrag des
Magistrats vom 14.10.2013, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 218
Vortrag des
Magistrats vom 18.05.2018, M 91
Vortrag des
Magistrats vom 18.10.2019, M 166
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 5, 6, 7, 8 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6
am 09.09.2008, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 153 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7
am 09.09.2008, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 153 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8
am 11.09.2008, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 153 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5
am 12.09.2008, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage M 153 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, FAG, FDP und LINKE. gegen SPD und GRÜNE (=
Annahme) 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP
29 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 153 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass die als Anlage 2 beigefügte, nicht mehr aktuelle
Linienführung nicht Bestandteil der Beschlussfassung ist.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF
(= Annahme ohne Zusatz) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 153 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass die als Anlage 2 beigefügte, nicht mehr aktuelle
Linienführung nicht Bestandteil der Beschlussfassung ist.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF
(= Annahme ohne Zusatz) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme ohne Zusatz)
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 47
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 153 wird mit der
Maßgabe zu Ziffer 1. zugestimmt, dass der Magistrat gebeten wird, in
Verhandlung mit den übrigen Gesellschaftern darauf hinzuwirken, dass die
Regelung in § 6 des Gesellschaftsvertrages (mit der dazugehörigen Anlage) in
einer gesonderten Vereinbarung der Gesellschafter außerhalb der Satzung
festgelegt werden sollte.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP, FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Annahme) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 60
Beschluss: Der Vorlage M 153 wird mit der Maßgabe zu Ziffer 1.
zugestimmt, dass der Magistrat gebeten wird, in Verhandlung mit den übrigen
Gesellschaftern darauf hinzuwirken, dass die Regelung in § 6 des
Gesellschaftsvertrages (mit der dazugehörigen Anlage) in einer gesonderten
Vereinbarung der Gesellschafter außerhalb der Satzung festgelegt werden
sollte. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF und
NPD (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4666, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 69