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RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags - Aufnahme neuer Gesellschafter und Erlangung der Vorhabenträgerschaft zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.10.2013, M 188 Betreff: RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags - Aufnahme neuer Gesellschafter und Erlangung der Vorhabenträgerschaft zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2508 (M 225) 1. Den Änderungen des Gesellschaftsvertrags zur Aufnahme der neuen Gesellschafter Stadt Friedrichsdorf, Stadt Eschborn, Stadt Schwalbach und Stadt Neu-Isenburg sowie der Erlangung der Vorhabenträgerschaft durch Ergänzung des Unternehmensgegenstandes um den Bau der Regionaltangente West und den Betrieb der Infrastruktur sowie der Aufhebung der Befristung der Gesellschaft bis zum 31.12.2015 wird gemäß Anlage (Synopse) zugestimmt. 2. Der Abtretung bzw. dem Verkauf eines Stammkapitalanteils des Hochtaunuskreises (bisher insgesamt 2.500 € bzw. 7 %) an die Stadt Friedrichsdorf in Höhe von 400 € (1,3 %), des Main-Taunus-Kreises (bisher 2.500 € bzw. 7 %) an die Stadt Eschborn in Höhe von 400 € (1,3 %) sowie an die Stadt Schwalbach in Höhe von 400 € (1,3 %) und des Kreises Offenbach (bisher 2.500 € bzw. 7 %) an die Stadt Neu-Isenburg in Höhe von 400 € (1,3 %) wird zugestimmt. Diesbezüglich wird auf das Vorkaufsrecht gemäß § 4 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags der RTW GmbH verzichtet. 3. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Verlängerung der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Begründung: Regionaltangente West (RTW) - RTW Planungsgesellschaft mbH Anpassung des Gesellschaftsvertrags - Aufnahme neuer Gesellschafter und Erlangung der Vorhabenträgerschaft zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Die RTW Planungsgesellschaft mbH (RTW GmbH) hat auftragsgemäß die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung und Variantenuntersuchung) bis zum 31.12.2012 weitgehend zum Abschluss gebracht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Regionaltangente West sowohl technisch als auch unter umweltfachlichen Aspekten realisierbar ist. Es wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die mit den jeweils betroffenen Gebietskörperschaften abgestimmt wurde. Diese Vorzugstrasse nutzt, soweit möglich, vorhandene Streckenabschnitte der DB AG, um insbesondere die Infrastrukturkosten möglichst gering zu halten. Erlangung der Vorhabenträgerschaft zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens (auf die Ausführungen in der Anlage wird verwiesen) Am 13.12.2012 wurde die Fortsetzung der Gesellschaft, bei unveränderter Gesellschafterstruktur, bis zum 31.12.2015 beschlossen. Die durchzuführenden Aufgaben bezüglich der Genehmigungsplanung/Planfeststellung wurden wie folgt festgelegt: "Die RTW Planungsgesellschaft mbH wird beauftragt, für die Regionaltangente West die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) durchzuführen, das Verfahren zur Baurechtschaffung nach einstimmigem Beschluss ihrer Gesellschafter einzuleiten, die Kosten- und Erlösprognosen zu aktualisieren und die Antragstellung auf Förderung nach GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bei Bund und Land Hessen vorzubereiten. Diese Arbeiten sind nach Möglichkeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen." Die Geschäftsführung hat nach der Beschlussfassung unverzüglich Kontakt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) als mögliche Genehmigungsbehörden aufgenommen. Das RP Darmstadt und das EBA haben in gegenseitiger Abstimmung festgelegt, dass die Regionaltangente West als ein Vorhaben anzusehen ist, das genehmigungsrechtlich insgesamt dem PBefG unterfällt, und somit das RP Darmstadt die zuständige Genehmigungsbehörde ist; die Anpassungsmaßnahmen von Anlagen im Eigentum der DB AG (Eisenbahnanlagen) sind als sog. notwendige Folgemaßnahmen im Sinne des § 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu betrachten, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die RTW mit genehmigt werden und mit dem EBA einvernehmlich abzustimmen sind. Das RP Darmstadt und das EBA haben die RTW GmbH darauf hingewiesen, dass sie bei unveränderter Beibehaltung des derzeitigen Gesellschaftsvertrages nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht als Vorhabenträger zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens auftreten kann. Der Vorhabenträgerschaft stehen die Formulierung des § 2 (1) Gesellschaftsvertrag (Gegenstand des Unternehmens) und die Begrenzung der Lebensdauer der Gesellschaft bis zum 31.12.2015 entgegen. Auf Veranlassung der Gremien der RTW GmbH wurde der § 2 (1) angepasst und die Beschränkung der Lebensdauer aus dem § 5 Gesellschaftsvertrag gemäß den Auflagen des RP Darmstadt herausgenommen (siehe Anlage). Das Budget der Gesellschaft zur Erreichung der Ziele des Unternehmens wurde nicht verändert. Aufnahme neuer Gesellschafter (auf die Ausführungen in der Anlage wird verwiesen) Bereits vor der Beschlussfassung zur Fortsetzung der Gesellschaft am 13.12.2012 haben kreisangehörige Gemeinden des Main-Taunus-Kreises, des Hochtaunuskreises und des Kreises Offenbach Interesse am Beitritt zur RTW GmbH bekundet. Folgende kommunale Gebietskörperschaften haben Beschlüsse über den Beitritt zur RTW GmbH und über die Übernahme von Gesellschafteranteilen aus dem Bestand der Kreise gefasst: - Neu-Isenburg, - Schwalbach am Taunus, - Eschborn, - Friedrichsdorf im Taunus. Den potenziellen Beitrittskandidaten wurden aufgrund des am 13.12.2012 festgelegten Verfahrens zur Ermittlung der Verteilung der Planungskosten die anteiligen Planungskosten mitgeteilt. In dem neuen Gesellschaftsvertrag (Entwurf/Stand 17.09.2013) sind die potenziellen Beitrittskandidaten, die Gesellschafteranteile sowie die zu tragenden Anteile an dem Budget der Gesellschaft eingetragen. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages müssen alle Gesellschafter der Übertragung von Gesellschafteranteilen zustimmen. Deshalb ist auch die Behandlung in den kommunalen Gremien der Städte Frankfurt am Main und Bad Homburg v. d. H. erforderlich. In der Synopse (Anlage) sind die Änderungen kenntlich gemacht und erläutert. Durch die Aufnahme neuer Gesellschafter erhöht sich nicht das Budget der Gesellschaft, die kreisangehörigen Gemeinden übernehmen Verpflichtungen der Kreise. Das Stammkapital insgesamt bleibt unverändert. Der Aufsichtsrat der RTW GmbH hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 den Änderungen des Gesellschaftsvertrags zugestimmt. Gemäß § 4 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags bedarf die Abtretung oder Teilung von Geschäftsanteilen und die sonstige Verfügung über die Geschäftsanteile oder über Teile von Geschäftsanteilen der Zustimmung der Gesellschaft und somit eines Gesellschafterbeschlusses. Nach Absatz 2 stehen allen Mitgesellschaftern ein Vorkaufsrecht nach §§ 463 ff. BGB entsprechend ihrer prozentualen Beteiligung am Stammkapital innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu. Gemäß § 9 Absatz 2 a.) Ziffer 1. bis 3. des Gesellschaftsvertrags entscheidet die Gesellschafterversammlung einstimmig über die Aufnahme neuer Gesellschafter, die Änderung des Gesellschaftsvertrags einschließlich des Gesellschaftszwecks und die Genehmigung der Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile von Geschäftsanteilen. Anlage _Synopse_Satzung (ca. 177 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 32 Vortrag des Magistrats vom 22.08.2008, M 153 Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225 Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 218 Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 91 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 166 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.10.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3906, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 61 0

Verknüpfte Vorlagen