Planungskosten Regionaltangente West (RTW)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2007, M 32 Betreff: Planungskosten Regionaltangente
West (RTW) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M 32)
Auf Antrag des Magistrats vom 21.02.2007
1. Es dient zur Kenntnis, dass
der Aufsichtsrat des RMV am 14. November 2006 die Geschäftsführung des RMV
beauftragt hat, die Planung der RTW weiterzuführen, um die notwendigen
Voraussetzungen für einen Bau- und Finanzierungsvertrag, einen
GVFG-Förderantrag und die Beantragung einer Planfeststellung zu schaffen.
Hierfür sind Planungsmittel von voraussichtlich 6 Mio. € notwendig, die
nach einem ebenfalls beschlossenen Kostenteilungsplan bereitzustellen sind.
Hierzu wird der RMV einen Kooperationsvertrag ausarbeiten und mit den
beteiligten Gesellschaftern und der Fraport AG abschließen. 2. Einer finanziellen Beteiligung der Stadt Frankfurt
an den Vorplanungskosten in Höhe von 1.251 T€ wird auf Basis der im RMV
beschlossenen Kostenteilung zugestimmt. Der geplante Mittelabfluss beläuft sich
im Jahr 2007 auf 417 T€ und 2008 auf 834 T€. 3. Der Magistrat wird beauftragt, den Haushaltsplan
2007 entsprechend anzupassen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass das vorgelegte
Rechenmodell zur Teilung der Planungskosten keine präjudizierende Wirkung
hinsichtlich der Kostenteilung der weiteren Planungs- und Investitionskosten
entfaltet. 5. Die finanziellen Auswirkungen aus
diesem Beschluss werden zusammen mit den beschlossenen Etat-Anträgen und
Etat-Anregungen bei der Beschlussfassung des Haushaltes 2007 und der
mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2010 berücksichtigt. Begründung: Unter Federführung des RMV wurden zur Klärung offener
Fragen aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) in einer Vorplanungsstudie zur
Regionaltangente West (RTW) die grundsätzliche technische Machbarkeit der RTW
sowie die Kostenabschätzung überprüft und die erforderlichen Baumaßnahmen
aufgezeigt. Das Dezernat Planung (Stadtplanungsamt) und traffiQ hat sich für
die Stadt Frankfurt an dieser Vorplanungsstudie aktiv beteiligt, um die
verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen auf den Stadtraum und die
finanziellen Rahmenbedingungen für Frankfurt herauszuarbeiten. Die RTW wurde
mit Beschluss der StVV vom 15.12.2005 (§ 10477) in den Gesamtverkehrsplan der
Stadt Frankfurt als zu bearbeitendes Element aufgenommen. Damit ist die Grundlage für die
weitere Bearbeitung der Planungen und zur Entscheidungsfindung der politischen
Gremien vorhanden.
Einem möglichen Baubeginn
vorgelagert sind - das
Entwickeln einer Planungsreife für eine Beschlussfassung zur Realisierung der
RTW - die erforderlichen
Beschlussfassungen und vertraglichen Regelungen seitens der
Gebietskörperschaften und die Klärung der Maßnahmenträgerschaft (-> eine
Möglichkeit hierzu wäre die Gründung einer Projektgesellschaft RTW) - das Plangenehmigungsverfahren
- und die Ausschreibung und
Vergabe der Bauleistung Für die weiteren Planungsschritte und deren
Finanzierung soll initiiert vom RMV ein Kooperationsvertrag mit den beteiligten
Gebietskörperschaften und der Fraport AG abgeschlossen werden, um schrittweise
die Planung zu präzisieren, um die Voraussetzung für eine Grundsatzentscheidung
zur RTW und einen Bau- und Finanzierungsvertrag, GVFG-Förderantrag und die
Planfeststellung zu schaffen. Hierfür werden voraussichtlich Planungsmittel in
Höhe von maximal 6 Mio. € benötigt. Bei der Aufteilung der Planungskosten geht der RMV
von einem Schlüssel der Fahrtenanteile gemäß NKU aus. Demnach entfallen auf
Frankfurt 41,68% und auf den Flughafen Frankfurt 15,56% der
Planungskosten für die Vorplanung. Der RMV wird Verhandlungen aufnehmen, um
eine angemessene Aufteilung zwischen der Fraport AG und der RMV GmbH zu
erreichen. Dies unterstellt, verbleibt bei der Stadt Frankfurt ein finanzieller
Aufwand von 1.251 T€ für die geschätzten Vorplanungskosten, da das Land
eine Anschubfinanzierung von 3 Mio. € zugesagt hat. Der Mittelabfluss
erfolgt im Jahr 2007 i.H.v. 417 T€ und 2008 i.H.v. 834 T€ (siehe
Anlage).
Die vorgenannten Planungskosten
sind im Haushalt 2007 der Stadt Frankfurt vorzusehen. Der o.g. Schlüssel von 41,68% ist gegenüber dem
üblichen Schlüssel nach dem Belegenheits- oder Territorialprinzip mit 58,2% für
Frankfurt vorteilhaft. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es noch offen
bleibt, wie die restlichen Planungskosten in Höhe von 43 Mio. € und der
kommunale Eigenanteil an den Investitionskosten, der sich bei einer
unterstellten Förderquote von 87,5% auf schätzungsweise 70 bis 76 Mio.
€ belaufen würde, verteilt werden (Preisstand 2005). Das vorgelegte
Rechenmodell zur Teilung der Planungskosten entfaltet keine präjudizierende
Wirkung hinsichtlich der Kostenteilung der weiteren Planungs- und
Investitionskosten. Anlage 1 (ca. 358 KB) # Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 32
Vortrag des
Magistrats vom 22.08.2008, M 153
Vortrag des
Magistrats vom 15.10.2012, M 225
Vortrag des
Magistrats vom 14.10.2013, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 218
Vortrag des
Magistrats vom 18.05.2018, M 91
Vortrag des
Magistrats vom 18.10.2019, M 166
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 14.02.2007 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, REP und NPD (= Annahme) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO II, TOP 65
Beschluss: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und
NPD Beschlussausfertigung(en): § 1539, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 69 1