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Planungskosten Regionaltangente West (RTW)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 32 Betreff: Planungskosten Regionaltangente West (RTW) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M 32) Auf Antrag des Magistrats vom 21.02.2007 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat des RMV am 14. November 2006 die Geschäftsführung des RMV beauftragt hat, die Planung der RTW weiterzuführen, um die notwendigen Voraussetzungen für einen Bau- und Finanzierungsvertrag, einen GVFG-Förderantrag und die Beantragung einer Planfeststellung zu schaffen. Hierfür sind Planungsmittel von voraussichtlich 6 Mio. € notwendig, die nach einem ebenfalls beschlossenen Kostenteilungsplan bereitzustellen sind. Hierzu wird der RMV einen Kooperationsvertrag ausarbeiten und mit den beteiligten Gesellschaftern und der Fraport AG abschließen. 2. Einer finanziellen Beteiligung der Stadt Frankfurt an den Vorplanungskosten in Höhe von 1.251 T€ wird auf Basis der im RMV beschlossenen Kostenteilung zugestimmt. Der geplante Mittelabfluss beläuft sich im Jahr 2007 auf 417 T€ und 2008 auf 834 T€. 3. Der Magistrat wird beauftragt, den Haushaltsplan 2007 entsprechend anzupassen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass das vorgelegte Rechenmodell zur Teilung der Planungskosten keine präjudizierende Wirkung hinsichtlich der Kostenteilung der weiteren Planungs- und Investitionskosten entfaltet. 5. Die finanziellen Auswirkungen aus diesem Beschluss werden zusammen mit den beschlossenen Etat-Anträgen und Etat-Anregungen bei der Beschlussfassung des Haushaltes 2007 und der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2010 berücksichtigt. Begründung: Unter Federführung des RMV wurden zur Klärung offener Fragen aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) in einer Vorplanungsstudie zur Regionaltangente West (RTW) die grundsätzliche technische Machbarkeit der RTW sowie die Kostenabschätzung überprüft und die erforderlichen Baumaßnahmen aufgezeigt. Das Dezernat Planung (Stadtplanungsamt) und traffiQ hat sich für die Stadt Frankfurt an dieser Vorplanungsstudie aktiv beteiligt, um die verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen auf den Stadtraum und die finanziellen Rahmenbedingungen für Frankfurt herauszuarbeiten. Die RTW wurde mit Beschluss der StVV vom 15.12.2005 (§ 10477) in den Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt als zu bearbeitendes Element aufgenommen. Damit ist die Grundlage für die weitere Bearbeitung der Planungen und zur Entscheidungsfindung der politischen Gremien vorhanden. Einem möglichen Baubeginn vorgelagert sind - das Entwickeln einer Planungsreife für eine Beschlussfassung zur Realisierung der RTW - die erforderlichen Beschlussfassungen und vertraglichen Regelungen seitens der Gebietskörperschaften und die Klärung der Maßnahmenträgerschaft (-> eine Möglichkeit hierzu wäre die Gründung einer Projektgesellschaft RTW) - das Plangenehmigungsverfahren - und die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung Für die weiteren Planungsschritte und deren Finanzierung soll initiiert vom RMV ein Kooperationsvertrag mit den beteiligten Gebietskörperschaften und der Fraport AG abgeschlossen werden, um schrittweise die Planung zu präzisieren, um die Voraussetzung für eine Grundsatzentscheidung zur RTW und einen Bau- und Finanzierungsvertrag, GVFG-Förderantrag und die Planfeststellung zu schaffen. Hierfür werden voraussichtlich Planungsmittel in Höhe von maximal 6 Mio. € benötigt. Bei der Aufteilung der Planungskosten geht der RMV von einem Schlüssel der Fahrtenanteile gemäß NKU aus. Demnach entfallen auf Frankfurt 41,68% und auf den Flughafen Frankfurt 15,56% der Planungskosten für die Vorplanung. Der RMV wird Verhandlungen aufnehmen, um eine angemessene Aufteilung zwischen der Fraport AG und der RMV GmbH zu erreichen. Dies unterstellt, verbleibt bei der Stadt Frankfurt ein finanzieller Aufwand von 1.251 T€ für die geschätzten Vorplanungskosten, da das Land eine Anschubfinanzierung von 3 Mio. € zugesagt hat. Der Mittelabfluss erfolgt im Jahr 2007 i.H.v. 417 T€ und 2008 i.H.v. 834 T€ (siehe Anlage). Die vorgenannten Planungskosten sind im Haushalt 2007 der Stadt Frankfurt vorzusehen. Der o.g. Schlüssel von 41,68% ist gegenüber dem üblichen Schlüssel nach dem Belegenheits- oder Territorialprinzip mit 58,2% für Frankfurt vorteilhaft. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es noch offen bleibt, wie die restlichen Planungskosten in Höhe von 43 Mio. € und der kommunale Eigenanteil an den Investitionskosten, der sich bei einer unterstellten Förderquote von 87,5% auf schätzungsweise 70 bis 76 Mio. € belaufen würde, verteilt werden (Preisstand 2005). Das vorgelegte Rechenmodell zur Teilung der Planungskosten entfaltet keine präjudizierende Wirkung hinsichtlich der Kostenteilung der weiteren Planungs- und Investitionskosten. Anlage 1 (ca. 358 KB) # Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vortrag des Magistrats vom 22.08.2008, M 153 Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2013, M 188 Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 218 Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 91 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 166 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.02.2007 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage M 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD Beschlussausfertigung(en): § 1539, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 69 1

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