Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 210 Betreff: Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 262 NR 1143 (zu E 246) EA 1 bis EA 139 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 972/19, NR 1011/19, M 47/19, OA 448/19, OA 455/19, OA 476/19, OA 490/19, OA 492/19, OA 507/19, K 167/19, K 168/19 Der Beschlussentwurf als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436 beschlossen. I Antrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2020/2021 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus. 2. Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Es dient zur Kenntnis, dass gegenüber den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2019 neben Aktualisierungen des anliegenden Kontenplanes keine Änderungen vorgenommen wurden. 3. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a, b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b. Es gilt der von der Gemeindevertretung am .... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 4. Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 gemäß Anlagen 4 bis 9 fest. 5. Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen. 6. Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2020 - 2023 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen. 7. Das vorgelegte Investitionsprogramm 2020 - 2023, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2023 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten. 8. Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2020 - 2023 (Ziffer 7) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche Absichtserklärung nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen, Übersichten und Erläuterungen). Die "Investitionsliste 2" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen. Im Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für Maßnahmen der Liste 2 vorgezogen und Planungsaufträge erteilt werden. Hierfür ist die vorherige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Die Finanzierung der Planungskosten ist durch geeignete Deckungsvorschläge sicherzustellen und im Stadtverordnetenbeschluss ausdrücklich zu benennen. Eine Umsetzung von Maßnahmen der Investitionsliste 2 ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch die Veranschlagung in nachfolgenden Haushalten möglich. 9. Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,07 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,49 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf rund 3,54 Mrd. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 625,00 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2021 auf 532,00 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug der Jahre 2020 und 2021 stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen ab einem Schwellenwert von 100 T€ unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. 10. Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2020 Fehlbetrag von -131,39 Mio. €, Ergebnishaushalt 2021 Fehlbetrag von -192,35 Mio. €, Ergebnishaushalt 2022 Fehlbetrag von -140,08 Mio. € und Ergebnishaushalt 2023 Fehlbetrag von -125,71 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2020 - 2023 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -589,52 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten. 11. Es dient zur Kenntnis, dass · zur Deckung des Fehlbedarfes der Haushaltsjahre 2020 und 2021 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen, · sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2018 auf 568,60 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2019 auf 408,76 Mio. € beläuft, · unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2020/2021 Ende 2021 noch ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 85,02 Mio. € erreicht wird, · ab dem Planjahr 2022 der Rücklagenbestand nicht ausreicht, die planerischen Defizite zu decken und Ende 2023 ein Rücklagenfehlbestand in Höhe von -180,76 Mio. € ausgewiesen wird. 12. Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2023 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: 2020 106,53 Mio. €, 2021 60,73 Mio. €, 2022 118,30 Mio. € und 2023 138,76 Mio. € (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2023 424,32 Mio. €). Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit in keine m Planjahr ausreichen, die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen und der Finanzhaushalt in den Planjahren 2020 bis 2023 damit nicht ausgeglichen ist. 13. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2020 wird gegenüber dem Vorjahr unverändert auf 600,00 Mio. € festgesetzt. 14. Es dient zur Kenntnis, dass ein Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt (Rücklagenfehlbestand am Ende des Finanzplanungszeitraums; siehe Ziffer 10) noch im Finanzhaushalt (Zahlungsmittelfehlbeträge in jedem Planjahr bzw. Unterdeckung der ordentlichen Tilgung; siehe Ziffer 12) erreicht werden kann. Der Magistrat wird daher beauftragt, geeignete Maßnahmen zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2020 - 2023 zu treffen, um - unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung 2019 - die für den Ausgleich erforderliche zahlungswirksame Verbesserung im ordentlichen Ergebnis zu erzielen. 15. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2020/2021 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2020/2021; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2020 - 2023 gibt, dient zur Kenntnis. 16. Es dient zur Kenntnis, dass der Entwurf des Haushalts 2020/2021 sowie die Finanzplanung bislang keine Veranschlagungen zur Umsetzung des "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" enthält. Der Magistrat wird ermächtigt, die sich aus § 4424 vom 29.08.2019 ergebenden Budgetveränderungen in den PG 11.05, 16.03 und 16.11 im Ergebnishaushalt (mit 2,80 Mio. € 2020 und 2,70 Mio. € 2021 ff.) sowie im Finanzhaushalt (mit 2,65 Mio. € 2020 und 10,10 Mio. € 2021 ff.) und der mittelfristigen Finanzplanung 2022-2024 zu berücksichtigen und zusammen mit den übrigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Endausdruck des Haushaltes 2020/2021 einzuarbeiten. 17. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Der Magistrat wird ermächtigt, Abweichungen aus den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und Gesellschaften bis zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung anzuzeigen und im Endausdruck des Haushaltes zu berücksichtigen. 18. Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsplan 2020/2021 den zweiten Absatz der Erläuternden Hinweisen zu Produktgruppe 30.02 "Stadtverordnetenversammlung /Ortsbeiräte" (Band 2, Seite 1566) zum Endausdruck wie folgt anzupassen: "Die Prüfung der bestimmungsmäßigen und wirtschaftlichen Verwendung von Fraktionsmitteln obliegt dem Revisionsamt. Es hat dabei ausschließlich die jeweils vom Hessischen Rechnungshof in Bezug auf die Verwendung von Fraktionsmitteln im Hessischen Landtag vorgeschlagenen Verwendungsmaßstäbe entsprechend analog anzuwenden. Die Verwendungsmaßstäbe werden im Endausdruck abgedruckt." II. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung aufgestellt. Der aktuelle Rücklagenbestand Ende 2018 von 568,60 Mio. € reicht für die Abdeckung der 2019 und im Haushaltsentwurf 2020 und 2021 geplanten Fehlbeträge aus. Ab 2022 wird ein nicht aus Überschüssen der Ergebnisse der Vorjahre gedeckter Fehbetrag ausgewiesen, der sich zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2023 auf 180,76 Mio. € beläuft. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2020/2021, der aus technischen Gründen als Anlage 10 beigefügt ist, Bezug genommen. Anlage 01 (ca. 123 KB) Anlage 02 (ca. 44 KB) Anlage 02a (ca. 53 KB) Anlage 03a (ca. 5 KB) Anlage 03b (ca. 5 KB) Anlage 04 (ca. 5 KB) Anlage 05 (ca. 5 KB) Anlage 06 (ca. 5 KB) Anlage 07 (ca. 5 KB) Anlage 08 (ca. 5 KB) Anlage 09 (ca. 5 KB) Anlage 10 (ca. 800 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2020, OF 515/12 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 18 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 98 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Vortrag des Magistrats vom 13.11.2020, M 188 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 45 Vortrag des Magistrats vom 12.04.2021, M 53 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 95 Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2020/2021 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Integration Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro 3. Kultur- und Freizeitausschuss Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 4. Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 5. Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit (inklusive Brand- und Katastrophenschutz) Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 34 Produktgruppe 34.03 Telekommunikationsdienste Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 6. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 7. Ausschuss für Umwelt und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 8. Verkehrsausschuss Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung 9. Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 10. Sonderausschuss "Dom-Römer" Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 21 Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 16.01.2020 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 24.01.2020 Stellungnahmen der KAV bis 24.01.2020, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 29.01.2020 Etatanträge der Fraktionen bis 21.02.2020, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 26.02.2020 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 12.03.2020 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 26.03.2020 Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 210 unter Hinweis auf die Vorlage EA 1 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 13 am 14.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 10 zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 8 und EA 9 zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und U.B. gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 2 bis EA 7 zugestimmt Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 16.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 27 bis EA 49 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 15 bis EA 26 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 11 bis EA 14 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 101 bis EA 105 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 50 bis EA 94 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 111 zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 95 bis EA 100 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 106 bis EA 108 zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 112 bis EA 116 zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossenen Etatanregungen EA 136 bis EA 139 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die beschlossenen Anregungen EA 117 bis EA 135 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 27.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist abgeschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (M 210 vom 06.12.2019) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (§ 4424 vom 29.08.2019, M 47 vom 08.04.2019, sowie M 49 vom 20.03.2020) mit Auswirkungen auf den Haushalt 2020/2021 und den Finanzplanungszeitraum bis 2023 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2020 und 2021 (M 214 vom 06.12.2019) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 210 vom 06.12.2019) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen des Sondervermögens Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst abweichend von der Entwurfsfassung zum Haushalt 2020/2021 nur für das Wirtschaftsjahr 2020 und die Wirtschaftsunterlagen der übrigen Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Jahre 2020 und 2021. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 (unverändert mit Ausnahme Anlage 13, die abweichend von der Entwurfsfassung nur für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgelegt wird) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite und Tilgungsleistungen in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für Zinsaufwendungen und die Aufwendungen für Abschreibungen nicht angepasst wurden, da aus den Etatanträgen und Etatanregungen nur geringfügige Veränderungen des Ressourcenverbrauchs resultieren. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2020/2021 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2020/2021 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4961, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5436, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 20 10

Verknüpfte Vorlagen