Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 06.12.2019, M 210 Betreff: Entwurf Haushalt 2020/2021 mit
Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023
Vorgang: Etatanträge und
Etatanregungen: E 1 bis
E 262 NR 1143 (zu E 246)
EA 1 bis EA 139 Zu den Etatberatungen zurückgestellte
Vorlagen: NR 972/19, NR
1011/19, M 47/19, OA 448/19, OA 455/19, OA 476/19, OA 490/19, OA 492/19,
OA 507/19, K 167/19, K 168/19 Der Beschlussentwurf als Grundlage für die 3.
Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436 beschlossen. I
Antrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 zu beraten, die
Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur
Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer
separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne
Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung
am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen
dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2020/2021 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten
Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.
2. Die in der Anlage 2
beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen,
anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Es dient zur Kenntnis, dass
gegenüber den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2019 neben
Aktualisierungen des anliegenden Kontenplanes keine Änderungen
vorgenommen wurden.
3. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018
(GVBl. S. 291) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den
Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 a) der Zusatzversorgungskasse
Pflicht gemäß Anlage 3a, b) der Zusatzversorgungskasse
freiwillig gemäß Anlage 3b. Es gilt der von der
Gemeindevertretung am .... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt
ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der
Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
4. Gemäß § 115 Absatz 3 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018
(GVBl. S. 291) stellt die Stadtverordnetenversammlung die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 gemäß
Anlagen 4 bis 9 fest.
5. Die Finanzplanungen der
Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden
beschlossen.
6. Die nach § 101 HGO für den
Zeitraum 2020 - 2023 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur
Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den
Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm 2020 - 2023, das die investiven Maßnahmen enthält, die im
Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren
planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen
sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung
dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche
Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen
Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von
Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und
vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung
gesichert werden kann, Þ
einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis
2023 nicht erfolgen,
Þ in
den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen
für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das
erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die
Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der
Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
8. Es dient zur Kenntnis, dass neben
dem vorgelegten Investitionsprogramm 2020 - 2023 (Ziffer 7) weitere
Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten
Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche
Absichtserklärung nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem
Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen,
Übersichten und Erläuterungen). Die "Investitionsliste 2" dient
zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine
präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen. Im
Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für Maßnahmen
der Liste 2 vorgezogen und Planungsaufträge erteilt werden. Hierfür ist die
vorherige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zwingend
erforderlich. Die Finanzierung der Planungskosten ist durch geeignete
Deckungsvorschläge sicherzustellen und im Stadtverordnetenbeschluss
ausdrücklich zu benennen. Eine Umsetzung von Maßnahmen der Investitionsliste 2
ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch die Veranschlagung in
nachfolgenden Haushalten möglich.
9. Es dient zur Kenntnis, dass zur
vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen
Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 2,07
Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 1,49 Mrd. €) und damit
ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums
auf rund 3,54 Mrd. € erforderlich wäre. Die
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das
Haushaltsjahr 2020 auf 625,00 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2021 auf
532,00 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und zur
Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug der
Jahre 2020 und 2021 stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen ab
einem Schwellenwert von 100 T€ unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung
durch den Magistrat. 10.
Die
geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis:
Ergebnishaushalt
2020 Fehlbetrag von
-131,39 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2021
Fehlbetrag von
-192,35 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2022
Fehlbetrag von
-140,08 Mio. € und
Ergebnishaushalt 2023
Fehlbetrag von
-125,71 Mio. €.
Im
Finanzplanungszeitraum ist damit 2020 - 2023 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe
von
-589,52 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den
zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen
Stiftungen bereits enthalten.
11. Es dient zur Kenntnis, dass
· zur Deckung des
Fehlbedarfes der Haushaltsjahre 2020 und 2021 noch ausreichende Mittel aus der
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage
zur Verfügung stehen, · sich der Stand der Rücklage
zum 31.12.2018 auf 568,60 Mio. €, der planerische Stand zum
31.12.2019 auf 408,76 Mio. € beläuft, · unter Berücksichtigung des
vorliegenden Haushaltsentwurfes 2020/2021 Ende 2021 noch ein planerischer
Rücklagenbestand in Höhe von 85,02 Mio. € erreicht wird, · ab dem
Planjahr 2022 der Rücklagenbestand nicht ausreicht, die planerischen Defizite
zu decken und Ende 2023 ein Rücklagenfehlbestand in Höhe von
-180,76 Mio. € ausgewiesen wird. 12. Die aus dem Ergebnishaushalt bis
2023 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit
dienen wie folgt zur Kenntnis: 2020
106,53 Mio. €,
2021
60,73 Mio. €,
2022
118,30 Mio. €
und
2023
138,76
Mio. €
(kumulierter
Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2023
424,32 Mio. €). Es dient weiter zur Kenntnis, dass
die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit in keine m
Planjahr ausreichen, die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen
Tilgung sicherzustellen und der Finanzhaushalt in den Planjahren 2020 bis 2023
damit nicht ausgeglichen ist.
13. Der Höchstbetrag der
Liquiditätskredite für das Planjahr 2020 wird gegenüber dem Vorjahr unverändert
auf 600,00 Mio. € festgesetzt.
14. Es dient zur Kenntnis, dass ein
Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt (Rücklagenfehlbestand am Ende des
Finanzplanungszeitraums; siehe Ziffer 10) noch im Finanzhaushalt
(Zahlungsmittelfehlbeträge in jedem Planjahr bzw. Unterdeckung der ordentlichen
Tilgung; siehe Ziffer 12) erreicht werden kann. Der Magistrat wird daher
beauftragt, geeignete Maßnahmen zum Ausgleich des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes 2020 - 2023 zu treffen, um - unter Berücksichtigung der
Ergebnisentwicklung 2019 - die für den Ausgleich erforderliche zahlungswirksame
Verbesserung im ordentlichen Ergebnis zu erzielen.
15. Der mit dem Entwurf zum Haushalt
2020/2021 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2020/2021; Band 1),
der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt
auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2020 - 2023 gibt, dient zur
Kenntnis.
16. Es dient zur Kenntnis, dass der
Entwurf des Haushalts 2020/2021 sowie die Finanzplanung bislang keine
Veranschlagungen zur Umsetzung des "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am
Main" enthält. Der Magistrat wird ermächtigt, die sich aus § 4424 vom
29.08.2019 ergebenden Budgetveränderungen in den PG 11.05, 16.03 und 16.11 im
Ergebnishaushalt (mit 2,80 Mio. € 2020 und 2,70 Mio. € 2021 ff.)
sowie im Finanzhaushalt (mit 2,65 Mio. € 2020 und 10,10 Mio. € 2021
ff.) und der mittelfristigen Finanzplanung 2022-2024 zu berücksichtigen und
zusammen mit den übrigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum
Endausdruck des Haushaltes 2020/2021 einzuarbeiten.
17. Die Eigenbetriebe und die auf
finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit
Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation
anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der
ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Der Magistrat wird ermächtigt,
Abweichungen aus den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und Gesellschaften bis
zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung anzuzeigen und im
Endausdruck des Haushaltes zu berücksichtigen. 18. Der Magistrat wird beauftragt, im
Haushaltsplan 2020/2021 den zweiten Absatz der Erläuternden Hinweisen zu
Produktgruppe 30.02 "Stadtverordnetenversammlung /Ortsbeiräte" (Band 2, Seite
1566) zum Endausdruck wie folgt anzupassen: "Die Prüfung der
bestimmungsmäßigen und wirtschaftlichen Verwendung von Fraktionsmitteln obliegt
dem Revisionsamt. Es hat dabei ausschließlich die jeweils vom Hessischen
Rechnungshof in Bezug auf die Verwendung von Fraktionsmitteln im Hessischen
Landtag vorgeschlagenen Verwendungsmaßstäbe entsprechend analog
anzuwenden. Die Verwendungsmaßstäbe werden im Endausdruck abgedruckt."
II. Der Magistrat wird beauftragt, die
Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die
Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der
genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die
Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der
Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der Hessischen
Gemeindeordnung aufgestellt. Der aktuelle Rücklagenbestand Ende
2018 von 568,60 Mio. € reicht für die Abdeckung der 2019 und im
Haushaltsentwurf 2020 und 2021 geplanten Fehlbeträge aus. Ab 2022 wird ein
nicht aus Überschüssen der Ergebnisse der Vorjahre gedeckter Fehbetrag
ausgewiesen, der sich zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2023 auf 180,76 Mio.
€ beläuft. Im Übrigen wird auf die
Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2020/2021, der aus technischen
Gründen als Anlage 10 beigefügt ist, Bezug genommen. Anlage 01 (ca.
123 KB) Anlage 02 (ca.
44 KB) Anlage 02a (ca.
53 KB) Anlage 03a (ca.
5 KB) Anlage 03b (ca.
5 KB) Anlage 04 (ca.
5 KB) Anlage 05 (ca.
5 KB) Anlage 06 (ca.
5 KB) Anlage 07 (ca.
5 KB) Anlage 08 (ca.
5 KB) Anlage 09 (ca.
5 KB) Anlage 10 (ca.
800 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.01.2020, OF
515/12
Etatanregung vom 17.01.2020, EA 18
Vortrag des
Magistrats vom 19.06.2020, M 98
Vortrag des
Magistrats vom 21.08.2020, M 125
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2020, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 26.02.2021, M 45
Vortrag des
Magistrats vom 12.04.2021, M 53
Vortrag des
Magistrats vom 24.06.2022, M 95
Vortrag des
Magistrats vom 30.06.2023, M 102
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2019
Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO I, TOP 8
Beschluss: I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der
Haushalt 2020/2021 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die
Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss
Produktbereich 30
Produktgruppe 30.01
Leitung der Stadtverwaltung
Produktbereich 31
Produktgruppe 31.01
Steuerungsunterstützung und Controlling
Produktgruppe 31.02
Finanzdienstleistungen
Produktgruppe 31.03
Finanzverwaltung
Produktgruppe 31.04
Dienstleistungen des Amtes 21
Produktgruppe 31.05
Steuern und sonstige Abgaben
Produktgruppe 31.06
Beteiligungsmanagement
Produktgruppe 31.08
Abwicklung von
Grundstücksgeschäften Produktbereich 98
Produktgruppe 98.03
Nicht fachspezifische Gesellschaften
Produktgruppe 98.04
Kirchliche
Angelegenheiten Produktgruppe 98.05
Zentrale Finanzleistungen
Produktgruppe 98.06
Steuern und steuerähnliche
Einnahmen Produktgruppe 98.07
Sonstige allgemeine Deckungsmittel
Produktgruppe 98.08
Umlagen
Produktgruppe 98.09
Unselbständige
Stiftungen Produktgruppe 98.10
Kredite und Schuldendienst
2. Ausschuss für
Bildung und Integration
Produktbereich 10
Produktgruppe 10.03
Integration und Antidiskriminierung
Produktgruppe 10.08
Geschäftsstelle der
Kommunalen Ausländervertretung (KAV)
Produktbereich 11
Produktgruppe 11.02
Staatsangehörigkeit und Personenstand
Produktgruppe 11.04
Ordnung und Sicherheit
Produktbereich 20
Produktgruppe 20.01
Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Produktgruppe 20.02
Betrieb städtischer
Kitas Produktgruppe 20.03
Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege
Produktgruppe 20.04
Jugend- und Erwachsenenbildung
Produktgruppe 20.07
Angebote der Stadtbücherei
Produktgruppe 20.13
Frankfurter Kinderbüro
3. Kultur- und
Freizeitausschuss Produktbereich 21
Produktgruppe 21.01
Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Produktgruppe 21.05
Zoologischer Garten
Produktgruppe 21.12
Städtische Bühnen
Produktgruppe 21.18
Archäologisches Museum
Produktgruppe 21.21
Historisches Museum
Produktgruppe 21.22
Museum für Angewandte Kunst
Produktgruppe 21.23
Museum der Weltkulturen
Produktgruppe 21.24
Deutsches
Architekturmuseum Produktgruppe 21.25
Museum für Moderne Kunst
Produktgruppe 21.26
Jüdisches Museum
Produktgruppe 21.27
Institut für
Stadtgeschichte 4. Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Produktbereich 13
Produktgruppe 13.01
Stadtplanung
Produktbereich 14
Produktgruppe 14.01
Vermessungen
Produktgruppe 14.02
Geoinformation
Produktgruppe 14.03
Bodenordnung
Produktgruppe 14.04
Immobilienconsulting und -bewertung
Produktbereich 15
Produktgruppe 15.01
Bauaufsicht
Produktgruppe 15.02
Denkmalschutz und -pflege
Produktbereich 16
Produktgruppe 16.01
Erschließung
Produktgruppe 16.02
Verwendung Stellplatzablöse
Produktgruppe 16.12
Verkehrsplanung
Produktbereich 17
Produktgruppe 17.01
Wohnen
Produktbereich 34
Produktgruppe 34.01
Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung
Produktgruppe 34.04
Grundstücks- und
Gebäudemanagement 5. Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit (inklusive Brand- und
Katastrophenschutz)
Produktbereich 10
Produktgruppe 10.01
Wahlen
Produktgruppe 10.05
Statistik und Stadtbeobachtung
Produktbereich 11
Produktgruppe 11.01
Einwohnerangelegenheiten
Produktgruppe 11.02
Staatsangehörigkeit und
Personenstand Produktgruppe 11.04
Ordnung und Sicherheit
Produktgruppe 11.05
Verkehrssteuerung und
-überwachung Produktbereich 12
Produktgruppe 12.01
Brandschutz
Produktgruppe 12.02
Leitstelle
Produktgruppe 12.03
Rettungsdienst
Produktbereich 30
Produktgruppe 30.04
Stadtmarketing
Produktbereich 32
Produktgruppe 32.01
Personalservice und -controlling
Produktgruppe 32.02
Personalentwicklung
Produktgruppe 32.05
Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
Produktgruppe 32.06
Zentrale
Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07
Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots
Produktgruppe 32.08
Personalvertretungen
Produktbereich 33
Produktgruppe 33.01
Prüfung und Beratung
Produktgruppe 33.02
Datenschutz und IT-Sicherheit
Produktgruppe 33.03
Interne Rechtliche Serviceleistungen
Produktbereich 34
Produktgruppe 34.03
Telekommunikationsdienste
Produktbereich 35
Produktgruppe 35.01
Zentrale Serviceleistungen
Produktgruppe 35.02
Informations- und
Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.03
Städtische Kommunikation
Produktgruppe 35.05
E-Government - Strategie
Produktbereich 99
Produktgruppe 99.01
Zusatzversorgungskasse -
Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02
Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung
6. Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Produktbereich 17
Produktgruppe 17.01
Wohnen
Produktbereich 18
Produktgruppe 18.01
Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Produktbereich 19
Produktgruppe 19.01
Infektiologie und Hygiene
Produktgruppe 19.02
Medizinische Dienste
Produktgruppe 19.03
Kinder- und Jugendmedizin
Produktgruppe 19.04
Psychiatrie
Produktgruppe 19.05
Drogen-, Sucht- und
Präventionsthemen Produktgruppe 19.06
Krankenhaus Höchst
Produktbereich 32
Produktgruppe 32.05
Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
7. Ausschuss für Umwelt und Sport
Produktbereich 21
Produktgruppe 21.14
Sporthallen
Produktgruppe 21.15
Sportstätten und
Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16
Sportförderung
Produktbereich 22
Produktgruppe 22.01
Umweltplanung und Umweltservice
Produktgruppe 22.02
Umweltcontrolling
Produktgruppe 22.03
Anlagen der Abfallwirtschaft
Produktgruppe 22.04
Energie und Klimaschutz
Produktgruppe 22.05
Sauberes Frankfurt
Produktgruppe 22.06
Oberirdische Gewässer
Produktgruppe 22.07
StadtForst
Produktgruppe 22.09
Grün- und Freiflächen
Produktgruppe 22.10
Friedhöfe,
Bestattungen und Städtische Pietät
Produktgruppe 22.11
Palmengarten
Produktgruppe 22.12
Kommunale Abfallwirtschaft
Produktgruppe 22.13
Straßenreinigung
8.
Verkehrsausschuss Produktbereich 11
Produktgruppe 11.05
Verkehrssteuerung und -überwachung
Produktbereich 13
Produktgruppe 13.01
Stadtplanung
Produktbereich 16
Produktgruppe 16.01
Erschließung
Produktgruppe 16.02
Verwendung Stellplatzablöse
Produktgruppe 16.03
Verkehrsanlagen
Produktgruppe 16.06
Verkehrseinrichtungen
Produktgruppe 16.08
Parkierungseinrichtungen
Produktgruppe 16.09
traffiQ (Operativer Bereich)
Produktgruppe 16.10
traffiQ (Treuhandbereich)
Produktgruppe 16.11
Förderung des Öffentlichen
Personennahverkehrs Produktgruppe 16.12
Verkehrsplanung
9. Ausschuss für Wirtschaft und Frauen
Produktbereich 10
Produktgruppe 10.04
Gleichberechtigung für Bürgerinnen
Produktbereich 30
Produktgruppe 30.01
Leitung der Stadtverwaltung
Produktbereich 32
Produktgruppe 32.02
Personalentwicklung
Produktgruppe 32.07
Umsetzung des
Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 35
Produktgruppe 35.01
Zentrale Serviceleistungen
Produktbereich 36
Produktgruppe 36.01
Wirtschaftsförderung
Produktgruppe 36.02
Hafen/Markt
Produktbereich 98
Produktgruppe 98.03
Nicht fachspezifische Gesellschaften
10. Sonderausschuss "Dom-Römer"
Produktbereich 13
Produktgruppe 13.01
Stadtplanung
Produktbereich 15
Produktgruppe 15.02
Denkmalschutz und -pflege
Produktbereich 21
Produktgruppe 21.21
Historisches Museum
Produktbereich 31
Produktgruppe 31.08
Abwicklung von Grundstücksgeschäften
Produktbereich 34
Produktgruppe 34.04
Grundstücks- und
Gebäudemanagement II. Für die Etatberatungen
gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung
in den Ausschusssitzungen ab 16.01.2020
Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte
24.01.2020
Stellungnahmen der KAV bis
24.01.2020, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver-
ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte
und der KAV
29.01.2020 Etatanträge der Fraktionen bis
21.02.2020, 12.00 Uhr, Büro der
Stadtver- ordnetenversammlung
Sonderversand Etatanträge
26.02.2020
2. Lesung in den turnusmäßigen
Ausschusssitzungen ab
12.03.2020 3. Lesung - Verabschiedung des Etats -
26.03.2020
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR
14 am 13.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 210 unter Hinweis auf die Vorlage EA
1 zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
13 am 14.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 10
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu
beschlossenen Etatanregungen EA 8 und EA 9 zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, BFF und U.B. gegen LINKE. und FDP
(= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR
10 am 14.01.2020, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu
beschlossenen Etatanregungen EA 2 bis EA 7 zugestimmt
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 16.01.2020, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
37. Sitzung des
OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 27 bis
EA 49 zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 15 bis
EA 26 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (=
Ablehnung) 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 11 bis
EA 14 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Ablehnung) 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 38. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu
beschlossenen Etatanregungen EA 101 bis EA 105 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und
BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu
beschlossenen Etatanregungen EA 50 bis EA 94 zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 4
am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 111
zugestimmt. Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu
beschlossenen Etatanregungen EA 95 bis EA 100 zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7
am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 106 bis
EA 108 zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen FDP (=
Ablehnung); FARBECHTE (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR
16 am 21.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
36. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2020, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
36. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.01.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
37. Sitzung des
OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf EA 112 bis
EA 116 zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
BFF (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 9
am 23.01.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die hierzu
beschlossenen Etatanregungen EA 136 bis EA 139 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (=
Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die
beschlossenen Anregungen EA 117 bis EA 135 zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL
und BFF (= Ablehnung) 36. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 27.01.2020, TO I, TOP
6 Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 210 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den
Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (M 210 vom 06.12.2019) mit
den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und
Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen (§
4424 vom 29.08.2019, M 47 vom 08.04.2019, sowie M 49 vom 20.03.2020) mit
Auswirkungen auf den Haushalt 2020/2021 und den Finanzplanungszeitraum bis
2023 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach
Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan
2020 und 2021 (M 214 vom 06.12.2019) unter Berücksichtigung ergänzender
Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des
Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die
Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1
berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen
Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum
Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese
Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das
planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird
zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 210 vom 06.12.2019) mit der Maßgabe
beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und
sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden.
3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Wirtschaftsunterlagen des Sondervermögens Städtische Kliniken Frankfurt am
Main-Höchst abweichend von der Entwurfsfassung zum Haushalt 2020/2021 nur für
das Wirtschaftsjahr 2020 und die Wirtschaftsunterlagen der übrigen
Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für die Jahre 2020 und 2021.
4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die
Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 bis 13 (unverändert mit Ausnahme
Anlage 13, die abweichend von der Entwurfsfassung nur für das Wirtschaftsjahr
2020 vorgelegt wird) werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2
und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der
beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten
Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur
Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen
Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die
Veranschlagungen für Investitionskredite und Tilgungsleistungen in der Anlage
1 bis 4 berücksichtigt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die
Aufwendungen für Zinsaufwendungen und die Aufwendungen für Abschreibungen
nicht angepasst wurden, da aus den Etatanträgen und Etatanregungen nur
geringfügige Veränderungen des Ressourcenverbrauchs resultieren.
6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2020/2021
und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die
zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen
zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird
aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die
jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der
Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen
Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt
2020/2021 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können
somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der
Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der
sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 14 zusammengefasst sind.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen
AfD, LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4961, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5436, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 20 10