Genehmigung zur Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 (die Festsetzungen für 2020 betreffend) und erweiterte Fortschreibung 2021
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie zu den Feststellungsvermerken der Eigenbetriebe und der ZVK für das Haushaltsjahr 2020 am 19.05.2020 erteilt wurde.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung mit aufsichtsbehördlichen Hinweisen zur Ausführung des Haushaltes 2020 verbunden hat, wonach der Magistrat "insbesondere angesichts der veränderten Lage verantwortungsvoll abzuwägen [hat], ob und welche der etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen und in welchem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden sollten", und dabei "auf die Möglichkeit des Erlasses haushaltswirtschaftlicher Sperren (§ 107 HGO)" und "die Beschränkung der Besetzung von Planstellen hingewiesen" hat. Der Wortlaut der Genehmigung im einzelnen (Anlage) dient zur Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2020 - 2023 zu treffen, um die für den Ausgleich 2020 erforderliche zahlungswirksame Verbesserung im ordentlichen Ergebnis zu erzielen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 "bis zur Nachreichung einer geänderten Haushaltssatzung zurückgestellt" hat.
- Der Magistrat wird beauftragt, den Haushalt 2021 unter Zugrundelegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 fortzuschreiben mit der Maßgabe, die wesentlichen zentralen Ertrags- und Aufwandspositionen (insbesondere Steuern, Umlagen u. a.), die in Folge der Covid-Pandemie einer Neueinschätzung bedürfen, zu überarbeiten und den modifizierten Haushalt 2021 der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der in der Haushaltssatzung 2020/2021 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, festgelegte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird von bisher 600,00 Mio. € um 400,00 Mio. € erhöht und auf 1.000,00 Mio. € neu festgesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, die veränderte Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
41
41. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
Ziffern 1. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
Ablehnung:
AfD
Annahme:
CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
46
46. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
Ziffern 1. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ablehnung:
AfD ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP FRAKTION FRANKFURTER
Enthaltung:
BFF