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Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Neubau eines Funktionsgebäudes, Genehmigung der Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 213 Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Neubau eines Funktionsgebäudes, Genehmigung der Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2209 (M 175) - M 182/13 - Ergänzung zur Vorlage M 182/13 1. Der Erstellung eines Anbaus von weiteren Umkleiden an das bestehende Funktionsgebäude des Hessischen Leichtathletikverbandes (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird entsprechend der vorgelegten Kostenschätzung zugestimmt (Projektteil A). 2. Der Erstellung eines Anbaus eines Kraftraumes an das bestehende Funktionsgebäude des Hessischen Leichtathletikverbandes (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird entsprechend der vorgelegten Kostenschätzung zugestimmt (Projektteil B). 3. Der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne auf der Sportanlage Hahnstraße wird entsprechend der vorgelegten Kostenschätzung zugestimmt (Projektteil C). 4. Die Kostenschätzung schließt mit 2.082.500,00 € brutto ab. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Anbauten an ein bestehendes Funktionsgebäude und der Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Hahnstraße aus Mitteln des Landes Hessen, aus Mitteln des Bundes und aus investiven Budgetüberträgen des Haushalts 2012 erfolgen soll. Ein entsprechender Förderantrag wird vorbereitet. Die Mittel stehen in der Produktgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 zur Verfügung. 5. Der städtische Anteil an den erforderlichen Mitteln in Höhe von maximal 930.223,00 € brutto wird bewilligt. Die Auszahlung der erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 2.082.500,00 € wird nur genehmigt unter der Maßgabe, dass Bund und Land die Baumaßnahme mit jeweils 600.000 € fördern. Aus städtischen Mitteln werden max. 930.223 € brutto bereitgestellt. Die Gesamtsumme gliedert sich in drei Projektteile: Anbau von weiteren Umkleiden an das bestehende Funktionsgebäude (Projektteil A) 930.223,00 € Anbau eines Kraftraumes an das bestehende Funktionsgebäude (Projektteil B) 274.057,00 € Neubau eines Funktionsgebäudes und Ausbau der Tribüne (Projektteil C) 878.220,00 € SUMME (brutto) 2.082.500,00 € 6. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Sportanlage Hahnstraße die jährlichen Kapitalkosten 19.767,24 € brutto (kalkulatorische Verzinsung 4,25%) und die sachlichen Folgekosten 72.887,50,- € brutto (Abschreibung auf 40 Jahre, 1% Bauunterhaltungskosten) betragen. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung dieser Folgekosten wird innerhalb des Dezernates IX sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt am Main Niederrad ist im Verbund mit der Leichtathletikhalle im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach nach dem Umbau des ehemaligen Waldstadions zu einer reinen Fußball-Arena zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt am Main geworden. Die Nutzung der Einrichtungen des Stützpunktes verteilt sich auf den Förderkader des Bundes, den Förderkader des Landes sowie verschiedenen Vereinen der Leistungsgemeinschaft Frankfurt. Insbesondere in dem vom Hessischen Leichtathletikverband errichteten Werferhaus kommt es durch die große Zahl der Athleten zu Engpässen. Die bestehende Infrastruktur reicht insbesondere hinsichtlich der Größe der Umkleiden, des Kraftraumes und der Räume für Physiotherapie sowie Dopingkontrolle nicht mehr aus, um den Ansprüchen eines Bundes- und Landesstützpunktes gerecht zu werden. Weiterhin fehlen dem Stützpunkt Büros für die Trainer der bis zu 120 Kaderathleten. Neben dem Werferhaus und dem Rasenplatz mit Kunststofflaufbahn, die in der Regel von den Leichtathleten genutzt werden, befindet sich auf der Sportanlage Hahnstraße ein Tennenplatz, ein Kunstrasenplatz für Hockey, zwei Kunststoffkleinfelder sowie ein Umkleide- und Funktionsgebäude, das 1988 erbaut wurde und ebenfalls ausgelastet ist. Dieser Teil der Sportanlage wird von den Vereinen Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt, Eintracht Frankfurt (Abteilung Hockey), FC Mainfeld und FFC Viktoria für deren Punktspiel- und Trainingsbetrieb genutzt. Weiterhin finden auf der Anlage der Schulsport der umliegenden Schulen, der Dienstsport der Polizei und der Feuerwehr sowie die Spiele des Betriebssportverbandes Hessen e.V. statt. B. Alternativen Es gibt zum Ausbau der Sportanlage keine Alternative, da die vorhandenen Kapazitäten der Bestandsgebäude erschöpft sind und der Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathleten ohne den Ausbau keine Zukunft in Frankfurt am Main hätte. C. Lösung Der in den Anlagen dargestellte Entwurf mit drei Projektteilen für den Anbau von weiteren Umkleiden und einem Kraftraum an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) und den Neubau eines Funktionsgebäudes in Modulbauweise inklusive Ausbau der Tribüne trägt den heutigen Anforderungen an ein Funktionsgebäude eines Bundes- und Landesstützpunktes auf der Sportanlage Hahnstraße Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Der geplante Anbau an das bestehende Werferhaus wird in Holzrahmenkonstruktion erstellt. Diese Bauweise entspricht den zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden und hat sich bewährt. Im Anbau (Projektteil A) werden je ein Umkleideraum mit einem Duschraum mit Toilette für Damen und Herren, eine Toilettenanlage für die Sportler und Besucher, medizinisch genutzte Räume sowie Teile der Haustechnik untergebracht. Der Kraftraum (Projektteil B) soll den Baukörper als Gesamtmodul abrunden. Der Kraftraum ist zur funktional richtigen Nutzung als Bundes- und Landesstützpunktes notwendig. Der geplante Neubau des Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und der damit verbundene Ausbau der Tribüne (Projektteil C) soll im Westen auf den bestehenden Stehstufen in Modulbauweise erstellt werden. In den Containerzellen werden Funktionsräume (Lager und Putzmittelraum), vier Büros, ein Besprechungsraum und die Technik untergebracht. Die teilweise Überdachung der Tribünen-Stehplätze und Ausstattung einiger Bereiche mit Sitzschalen runden den Ausbau der Sportanlage Hahnstraße als zentrale sportspezifische Sportanlage für die Leichtathletik ab. Von insgesamt 1.056 Stehplätzen werden 176 Plätze als Sitzplätze ausgebildet und überdacht. Die Verbrauchs- und Betriebskosten für die Projektteile A und B sowie C werden zu einem wesentlichen Anteil von den Nutzern übernommen. Ein entsprechender Nutzungs- und Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Nutzern wird erarbeitet. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme kalkulatorische Kosten von 92.654,74 € brutto (Abschreibung von 2,5 % entspricht 52.062,50 €, Verzinsung von 4,25 % entspricht 19.767,24 € und Bauunterhaltung von 1% entspricht 20.825,00 €) zu erwarten. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf (brutto) gerechnet. Verpflichtung Geldabfluss 2013 83.500,00 € 83.500,00 € 2014 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 2015 299.000,00 € 299.000,00 € SUMME brutto 2.082.500,00 € 2.082.500,00 € Anlage Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 112 KB) Anlage Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 387 KB) Anlage Lageplan (nicht öffentlich - ca. 233 KB) Anlage Plan_Projektteile_Anbau_Kraftraum (nicht öffentlich - ca. 202 KB) Anlage Plan_Projektteil_C_Wall_Grundriss (nicht öffentlich - ca. 517 KB) Anlage Projektteile_A_Anbau_u_B_Kraftraum (nicht öffentlich - ca. 248 KB) Anlage Projektteil_C_Plaene (nicht öffentlich - ca. 400 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 175 Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 182 Vortrag des Magistrats vom 07.06.2024, M 81 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 13.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3901, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 52 0