Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Neubau eines Funktionsgebäudes, Genehmigung der Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M
213 Betreff:
Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße,
Neubau eines Funktionsgebäudes, Genehmigung der Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2209 (M 175)
- M 182/13 - Ergänzung zur Vorlage M 182/13 1. Der Erstellung eines Anbaus
von weiteren Umkleiden an das bestehende Funktionsgebäude des Hessischen
Leichtathletikverbandes (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird
entsprechend der vorgelegten Kostenschätzung zugestimmt (Projektteil A).
2. Der Erstellung eines Anbaus eines Kraftraumes an
das bestehende Funktionsgebäude des Hessischen Leichtathletikverbandes
(Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird entsprechend der vorgelegten
Kostenschätzung zugestimmt (Projektteil B). 3. Der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes an
der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne auf der Sportanlage Hahnstraße
wird entsprechend der vorgelegten Kostenschätzung zugestimmt (Projektteil
C). 4. Die Kostenschätzung schließt mit
2.082.500,00 € brutto ab. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der
Anbauten an ein bestehendes Funktionsgebäude und der Neubau eines
Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Hahnstraße aus Mitteln des Landes Hessen,
aus Mitteln des Bundes und aus investiven Budgetüberträgen des Haushalts
2012 erfolgen soll. Ein entsprechender Förderantrag wird vorbereitet. Die
Mittel stehen in der Produktgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und
Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 zur Verfügung.
5. Der städtische Anteil an den erforderlichen
Mitteln in Höhe von maximal 930.223,00 € brutto wird bewilligt. Die
Auszahlung der erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 2.082.500,00 €
wird nur genehmigt unter der Maßgabe, dass Bund und Land die Baumaßnahme mit
jeweils 600.000 € fördern. Aus städtischen Mitteln werden max. 930.223
€ brutto bereitgestellt. Die Gesamtsumme gliedert sich in drei
Projektteile:
Anbau von weiteren Umkleiden an das bestehende
Funktionsgebäude (Projektteil A) 930.223,00 € Anbau eines Kraftraumes an das bestehende
Funktionsgebäude (Projektteil B) 274.057,00 €
Neubau eines Funktionsgebäudes und Ausbau der
Tribüne (Projektteil C) 878.220,00 €
SUMME (brutto) 2.082.500,00 €
6. Es dient zur Kenntnis, dass
für die Maßnahme Sportanlage Hahnstraße die jährlichen Kapitalkosten 19.767,24
€ brutto (kalkulatorische Verzinsung 4,25%) und die sachlichen Folgekosten
72.887,50,- € brutto (Abschreibung auf 40 Jahre, 1%
Bauunterhaltungskosten) betragen. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen
personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung dieser Folgekosten wird
innerhalb des Dezernates IX sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt am Main
Niederrad ist im Verbund mit der Leichtathletikhalle im Sport- und
Freizeitzentrum Kalbach nach dem Umbau des ehemaligen Waldstadions zu einer
reinen Fußball-Arena zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in
Frankfurt am Main geworden. Die Nutzung der Einrichtungen des Stützpunktes
verteilt sich auf den Förderkader des Bundes, den Förderkader des Landes sowie
verschiedenen Vereinen der Leistungsgemeinschaft Frankfurt. Insbesondere in dem
vom Hessischen Leichtathletikverband errichteten Werferhaus kommt es durch die
große Zahl der Athleten zu Engpässen. Die bestehende Infrastruktur reicht
insbesondere hinsichtlich der Größe der Umkleiden, des Kraftraumes und der
Räume für Physiotherapie sowie Dopingkontrolle nicht mehr aus, um den
Ansprüchen eines Bundes- und Landesstützpunktes gerecht zu werden. Weiterhin
fehlen dem Stützpunkt Büros für die Trainer der bis zu 120 Kaderathleten.
Neben dem Werferhaus und dem Rasenplatz mit
Kunststofflaufbahn, die in der Regel von den Leichtathleten genutzt werden,
befindet sich auf der Sportanlage Hahnstraße ein Tennenplatz, ein
Kunstrasenplatz für Hockey, zwei Kunststoffkleinfelder sowie ein Umkleide- und
Funktionsgebäude, das 1988 erbaut wurde und ebenfalls ausgelastet ist. Dieser
Teil der Sportanlage wird von den Vereinen Sport- und Kulturgemeinschaft
Frankfurt, Eintracht Frankfurt (Abteilung Hockey), FC Mainfeld und FFC Viktoria
für deren Punktspiel- und Trainingsbetrieb genutzt. Weiterhin finden auf der
Anlage der Schulsport der umliegenden Schulen, der Dienstsport der Polizei und
der Feuerwehr sowie die Spiele des Betriebssportverbandes Hessen e.V.
statt. B. Alternativen Es gibt zum Ausbau der Sportanlage
keine Alternative, da die vorhandenen Kapazitäten der Bestandsgebäude erschöpft
sind und der Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathleten ohne den Ausbau
keine Zukunft in Frankfurt am Main hätte. C. Lösung Der in den Anlagen dargestellte Entwurf mit drei
Projektteilen für den Anbau von weiteren Umkleiden und einem Kraftraum an das
bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) und den Neubau eines Funktionsgebäudes
in Modulbauweise inklusive Ausbau der Tribüne trägt den heutigen Anforderungen
an ein Funktionsgebäude eines Bundes- und Landesstützpunktes auf der
Sportanlage Hahnstraße Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Der geplante Anbau an das bestehende Werferhaus wird
in Holzrahmenkonstruktion erstellt. Diese Bauweise entspricht den zuletzt errichteten
Neubauten von Funktionsgebäuden und hat sich bewährt. Im Anbau (Projektteil A)
werden je ein Umkleideraum mit einem Duschraum mit Toilette für Damen und
Herren, eine Toilettenanlage für die Sportler und Besucher, medizinisch
genutzte Räume sowie Teile der Haustechnik untergebracht. Der Kraftraum (Projektteil B) soll den Baukörper als
Gesamtmodul abrunden. Der Kraftraum ist zur funktional richtigen Nutzung als
Bundes- und Landesstützpunktes notwendig. Der geplante Neubau des Funktionsgebäudes an der
Stehstufenanlage und der damit verbundene Ausbau der Tribüne (Projektteil C)
soll im Westen auf den bestehenden Stehstufen in Modulbauweise erstellt werden.
In den Containerzellen werden Funktionsräume (Lager und Putzmittelraum), vier
Büros, ein Besprechungsraum und die Technik untergebracht. Die teilweise Überdachung der
Tribünen-Stehplätze und Ausstattung einiger Bereiche mit Sitzschalen runden den
Ausbau der Sportanlage Hahnstraße als zentrale sportspezifische Sportanlage für
die Leichtathletik ab. Von insgesamt 1.056 Stehplätzen werden 176 Plätze als
Sitzplätze ausgebildet und überdacht. Die Verbrauchs- und Betriebskosten für die
Projektteile A und B sowie C werden zu einem wesentlichen Anteil von den
Nutzern übernommen. Ein entsprechender Nutzungs- und Betreuungsvertrag
zwischen der Stadt Frankfurt und den Nutzern wird erarbeitet. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme
kalkulatorische Kosten von 92.654,74 € brutto (Abschreibung von 2,5 %
entspricht 52.062,50 €, Verzinsung von 4,25 % entspricht 19.767,24 €
und Bauunterhaltung von 1% entspricht 20.825,00 €) zu erwarten. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und
Finanzierungsablauf (brutto) gerechnet.
Verpflichtung Geldabfluss 2013 83.500,00 €
83.500,00 €
2014 1.700.000,00 € 1.700.000,00 € 2015 299.000,00
€ 299.000,00 €
SUMME brutto 2.082.500,00 € 2.082.500,00 €
Anlage Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 112 KB)
Anlage Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 387 KB)
Anlage Lageplan (nicht öffentlich - ca. 233 KB)
Anlage Plan_Projektteile_Anbau_Kraftraum (nicht öffentlich - ca. 202 KB)
Anlage Plan_Projektteil_C_Wall_Grundriss (nicht öffentlich - ca. 517 KB)
Anlage Projektteile_A_Anbau_u_B_Kraftraum (nicht öffentlich - ca. 248 KB)
Anlage Projektteil_C_Plaene (nicht öffentlich - ca. 400 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2012, M 175
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2013, M 182
Vortrag des
Magistrats vom 07.06.2024, M 81 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 13.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 213 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (=
Enthaltung) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung)
26. Sitzung des OBR 5
am 29.11.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3901, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 52 0