Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Genehmigung des Raumprogramms
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M
182 Betreff:
Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße,
Genehmigung des Raumprogramms Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2209 (M 175)
1. Dem beigefügten Raumprogramm für den Anbau von
weiteren Umkleiden an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) auf der
Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil A). 2. Dem beigefügten Raumprogramm für den Anbau eines
Kraftraumes an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) auf der Sportanlage
Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil B). 3. Dem beigefügten Raumprogramm zum Neubau eines
Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne auf der
Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil C). 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, § 2209 (M 175),
aufgeführt ist. Das Projekt wird innerhalb des Programms Sanierung von
ungedeckten Sportstätten abgewickelt. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die
Maßnahmen die beigefügte Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt wurde, die mit
einer Gesamtsumme von 1.750.000 € (netto) abschließt und sich wie folgt
aufgliedert:
Projektteil A
(Umkleiden) 824.511 €
Projektteil
B (Kraftraum) 181.811 €
Projektteil
C (Tribüne) 743.678 €
Summe
1.750.000
€ 6. Zur Realisierung des Projektes ist eine gemeinsame
Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln angedacht. Der städtische Anteil
beträgt maximal 824.511 € (netto). Die Mittel stehen in der Produktgruppe
21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition
5.001363, zur Verfügung. 7. Der Magistrat wird beauftragt, Schritte zur
Realisierung des Projektteils A voranzutreiben (z. B. Erarbeitung einer Bau-
und Finanzierungsvorlage), wenn Mittel des Bundes und des Landes im Jahr 2014
nicht zu Verfügung stehen. 8. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, auf der
Basis des beigefügten Raumprogramms die Planung zu erarbeiten und die für die
Bau- und Finanzierungsvorlage erforderlichen Unterlagen zu fertigen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass mit der noch
vorzulegenden Bau- und Finanzierungsvorlage endgültig
über die Durchführung und die Höhe der Investitionskosten zu entscheiden
ist. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt am Main,
Niederrad, ist nach dem Umbau des ehemaligen Waldstadions zu einer reinen
Fußball-Arena Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt am
Main geworden. Die Nutzung der Einrichtungen des Stützpunktes verteilt sich auf
den Förderkader des Bundes, den Förderkader des Landes sowie verschiedene
Vereine der Leistungsgemeinschaft Frankfurt. Insbesondere in dem vom Hessischen
Leichtathletikverband errichteten Werferhaus kommt es durch die große Zahl der
Athleten zu Engpässen. Die bestehende Infrastruktur reicht insbesondere
hinsichtlich der Größe der Umkleiden, des Kraftraumes und der Räume für
Physiotherapie sowie Dopingkontrolle nicht mehr aus, um den Ansprüchen eines
Bundes- und Landesstützpunktes gerecht zu werden. Weiterhin fehlen dem
Stützpunkt Büros für die Trainer der über 120 Kaderathleten. Neben dem Werferhaus und dem Rasenplatz mit
Kunststofflaufbahn, die in der Regel von den Leichtathleten genutzt werden,
befindet sich auf der Sportanlage Hahnstraße ein Tennenplatz, ein
Kunstrasenplatz für Hockey, zwei Kunststoffkleinfelder ein Umkleide- und
Funktionsgebäude, das 1988 erbaut wurde und ebenfalls ausgelastet ist. Dieser
Teil der Sportanlage wird von den Vereinen Sport- und Kulturgemeinschaft
Frankfurt, Eintracht Frankfurt (Abteilung Hockey), FC Mainfeld und FFC Viktoria
für deren Punktspiel- und Trainingsbetrieb genutzt. Weiterhin finden auf der
Anlage der Dienstsport der Polizei und der Feuerwehr sowie die Spiele des
Betriebssportverbandes Hessen e.V. statt. Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm schafft
die Möglichkeit, den Athletinnen und Athleten des Bundes- und
Landesstützpunktes funktional richtig und sinnvoll angeordnete Räume zur
Verfügung zu stellen und den Bundes- und Landesstützpunkt zu sichern. Die teilweise Überdachung der Tribünen-Stehplätze und
Ausstattung einiger Bereiche mit Sitzschalen runden den Ausbau der Sportanlage
Hahnstraße als zentrale sportspezifische Sportanlage für die Leichtathletik
ab. B. Alternativen Es gibt zum Ausbau der Sportanlage
keine Alternative, da die vorhandenen Kapazitäten der Bestandsgebäude erschöpft
sind und der Bundes- und Landesstützpunkt ohne den Ausbau keine Zukunft in
Frankfurt am Main hätte. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm für den
Anbau von weiteren Umkleiden und einen Kraftraum an das bestehende
(Funktionsgebäude) Werferhaus sowie den Neubau eines Funktionsgebäudes an der
Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne trägt den heutigen Anforderungen an
die Funktionsgebäude eines Bundes- und Landesstützpunktes auf der Sportanlage
Hahnstraße Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Der geplante Neubau im Westen soll in Modulbauweise
erstellt werden. In den Containerzellen werden Küchenlager, eine Küche, ein WC,
vier Funktionsräume (Lager und Putzmittelraum), vier Büros, ein
Besprechungsraum und die Technik untergebracht. An das bestehende Werferhaus werden je ein
Umkleideraum mit einem Duschraum mit Toilette für Damen und Herren, eine
Toilettenanlage für die Sportler und Besucher, und medizinisch genutzte Räume,
Teile der Haustechnik sowie ein Kraftraum untergebracht. In der Anlage sind die bestehenden Raumprogramme
sowie die jetzt geplante Erweiterungen dargestellt. Eine Vergrößerung des
Raumprogrammes gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der
Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaus und
der Sanierung kalkulatorische Kosten zu erwarten. Die Kosten werden in der noch
zu erstellenden Bau- und Finanzierungsvorlage nachgewiesen. Anlage _Begruendung_zum_Raumprogramm (ca. 27 KB) Anlage
_Kostenschaetzung (ca.
481 KB) Anlage
_Raumprogramm (ca. 43 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2012, M 175
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 213
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
09.10.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2013, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, FREIE WÄHLER und Piraten; CDU, GRÜNE und
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und RÖMER (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 5
am 01.11.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 182 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme)
26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3901, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 52 0