Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Genehmigung des Raumprogramms

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 182 Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen hier: Sportanlage Hahnstraße, Genehmigung des Raumprogramms Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2209 (M 175) 1. Dem beigefügten Raumprogramm für den Anbau von weiteren Umkleiden an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil A). 2. Dem beigefügten Raumprogramm für den Anbau eines Kraftraumes an das bestehende Funktionsgebäude (Werferhaus) auf der Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil B). 3. Dem beigefügten Raumprogramm zum Neubau eines Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne auf der Sportanlage Hahnstraße wird zugestimmt (Projektteil C). 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, § 2209 (M 175), aufgeführt ist. Das Projekt wird innerhalb des Programms Sanierung von ungedeckten Sportstätten abgewickelt. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass für die Maßnahmen die beigefügte Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt wurde, die mit einer Gesamtsumme von 1.750.000 € (netto) abschließt und sich wie folgt aufgliedert: Projektteil A (Umkleiden) 824.511 € Projektteil B (Kraftraum) 181.811 € Projektteil C (Tribüne) 743.678 € Summe 1.750.000 € 6. Zur Realisierung des Projektes ist eine gemeinsame Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln angedacht. Der städtische Anteil beträgt maximal 824.511 € (netto). Die Mittel stehen in der Produktgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363, zur Verfügung. 7. Der Magistrat wird beauftragt, Schritte zur Realisierung des Projektteils A voranzutreiben (z. B. Erarbeitung einer Bau- und Finanzierungsvorlage), wenn Mittel des Bundes und des Landes im Jahr 2014 nicht zu Verfügung stehen. 8. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, auf der Basis des beigefügten Raumprogramms die Planung zu erarbeiten und die für die Bau- und Finanzierungsvorlage erforderlichen Unterlagen zu fertigen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass mit der noch vorzulegenden Bau- und Finanzierungsvorlage endgültig über die Durchführung und die Höhe der Investitionskosten zu entscheiden ist. Begründung: A. Zielsetzung Die Sportanlage Hahnstraße in Frankfurt am Main, Niederrad, ist nach dem Umbau des ehemaligen Waldstadions zu einer reinen Fußball-Arena Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt am Main geworden. Die Nutzung der Einrichtungen des Stützpunktes verteilt sich auf den Förderkader des Bundes, den Förderkader des Landes sowie verschiedene Vereine der Leistungsgemeinschaft Frankfurt. Insbesondere in dem vom Hessischen Leichtathletikverband errichteten Werferhaus kommt es durch die große Zahl der Athleten zu Engpässen. Die bestehende Infrastruktur reicht insbesondere hinsichtlich der Größe der Umkleiden, des Kraftraumes und der Räume für Physiotherapie sowie Dopingkontrolle nicht mehr aus, um den Ansprüchen eines Bundes- und Landesstützpunktes gerecht zu werden. Weiterhin fehlen dem Stützpunkt Büros für die Trainer der über 120 Kaderathleten. Neben dem Werferhaus und dem Rasenplatz mit Kunststofflaufbahn, die in der Regel von den Leichtathleten genutzt werden, befindet sich auf der Sportanlage Hahnstraße ein Tennenplatz, ein Kunstrasenplatz für Hockey, zwei Kunststoffkleinfelder ein Umkleide- und Funktionsgebäude, das 1988 erbaut wurde und ebenfalls ausgelastet ist. Dieser Teil der Sportanlage wird von den Vereinen Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt, Eintracht Frankfurt (Abteilung Hockey), FC Mainfeld und FFC Viktoria für deren Punktspiel- und Trainingsbetrieb genutzt. Weiterhin finden auf der Anlage der Dienstsport der Polizei und der Feuerwehr sowie die Spiele des Betriebssportverbandes Hessen e.V. statt. Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm schafft die Möglichkeit, den Athletinnen und Athleten des Bundes- und Landesstützpunktes funktional richtig und sinnvoll angeordnete Räume zur Verfügung zu stellen und den Bundes- und Landesstützpunkt zu sichern. Die teilweise Überdachung der Tribünen-Stehplätze und Ausstattung einiger Bereiche mit Sitzschalen runden den Ausbau der Sportanlage Hahnstraße als zentrale sportspezifische Sportanlage für die Leichtathletik ab. B. Alternativen Es gibt zum Ausbau der Sportanlage keine Alternative, da die vorhandenen Kapazitäten der Bestandsgebäude erschöpft sind und der Bundes- und Landesstützpunkt ohne den Ausbau keine Zukunft in Frankfurt am Main hätte. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm für den Anbau von weiteren Umkleiden und einen Kraftraum an das bestehende (Funktionsgebäude) Werferhaus sowie den Neubau eines Funktionsgebäudes an der Stehstufenanlage und zum Ausbau der Tribüne trägt den heutigen Anforderungen an die Funktionsgebäude eines Bundes- und Landesstützpunktes auf der Sportanlage Hahnstraße Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Der geplante Neubau im Westen soll in Modulbauweise erstellt werden. In den Containerzellen werden Küchenlager, eine Küche, ein WC, vier Funktionsräume (Lager und Putzmittelraum), vier Büros, ein Besprechungsraum und die Technik untergebracht. An das bestehende Werferhaus werden je ein Umkleideraum mit einem Duschraum mit Toilette für Damen und Herren, eine Toilettenanlage für die Sportler und Besucher, und medizinisch genutzte Räume, Teile der Haustechnik sowie ein Kraftraum untergebracht. In der Anlage sind die bestehenden Raumprogramme sowie die jetzt geplante Erweiterungen dargestellt. Eine Vergrößerung des Raumprogrammes gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaus und der Sanierung kalkulatorische Kosten zu erwarten. Die Kosten werden in der noch zu erstellenden Bau- und Finanzierungsvorlage nachgewiesen. Anlage _Begruendung_zum_Raumprogramm (ca. 27 KB) Anlage _Kostenschaetzung (ca. 481 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 43 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 175 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 213 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 09.10.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, FREIE WÄHLER und Piraten; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 182 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3901, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 52 0