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Sanierung städtischer Sportanlagen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46

Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5890 (M 65)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der Anlage 1 genannten Sanierungsmaßnahmen in 2011 im Rahmen der im Investitionsprogramm 2010 - 2013 veranschlagten Mittel zu realisieren. Der Magistrat wird für Einzelmaßnahmen mit einem Kostenvolumen ab 250.000 € entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen vorlegen.

  2. Durch die Umwandlung, Sanierung und Neuerrichtung von städtischen ungedeckten Sportstätten entsteht ein vermehrter Pflegeaufwand für die durch Vereine betreuten Sportanlagen. Zur Finanzierung des dafür benötigten beweglichen Vermögens wird daher eine Mittelverschiebung von dem Ansatz "Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten" zum "beweglichen Vermögen" in Höhe von 200.000 € zugelassen.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass die personelle Ausstattung im Fachamt nicht ausreicht, um die auf Grund von vorangegangenen Beschlüssen begonnenen bzw. noch durchzuführenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen und die in dieser Vorlage enthaltenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen und mit den Fachämtern zu koordinieren. Zur Finanzierung dieser extern einzukaufenden Leistungen wird die Verwendung eines Betrages von jeweils 120.000 € für 2010 und 2011 aus dem Investitionsprogramm 2010-2013 zugelassen.

  4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3526 (M 254) enthaltene Maßnahme "Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes" auf der Sportanlage Beckerwiese zunächst nicht umgesetzt werden kann, da noch nicht alle benötigten Grundstücke in städtischem Eigentum stehen und die Grunderwerbsverhandlungen sich äußerst schwierig gestalten. Für die Maßnahme waren 1,0 Mio € vorgesehen. Für Voruntersuchungen wurden rd. 6.430€ verausgabt. Der Differenzbetrag in Höhe von rd. 993.570 € wird umgewidmet und den unter Ziffer 1 genannten Mitteln zugerechnet. Die Baumaßnahme auf der Sportanlage Beckerwiese wird neu angemeldet, wenn die Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden.

  5. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10317 (M 212), enthaltene Maßnahme "Erweiterung des Umkleidegebäudes" auf der Sportanlage Dornbusch zunächst nicht umgesetzt wird. Die Sportanlage soll grundlegend umgestaltet werden, um sie optimal nutzbar zu machen. Dies soll neben den dort ansässigen Vereinen insbesondere Vereinen zugutekommen, die gerade in den Herbst- und Wintermonaten über keine ausreichenden Trainings- und Spielmöglichkeiten verfügen. Dabei wird das geplante Umkleidegebäude auf einer anderen Fläche der Sportanlage vorgesehen. Ein entsprechendes Raumprogramm für den Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Dornbusch wurde am 25.06.2010 vom Magistrat beschlossen. Für die Maßnahme waren 1.670.000 € vorgesehen. Für Voruntersuchungen und Entwurfsplanungen wurden rd. 75.640 € verausgabt. Um die Planungen weiterführen zu können, sollen hierfür rd. 394.360 € verfügbar bleiben. Der Differenzbetrag in Höhe von rd. 1,2 Mio. € wird umgewidmet und den unter Ziffer 1 genannten Mitteln zugerechnet. Der notwendige Magistratsbeschluss zur Weiterführung der Planungen an der Sportanlage Dornbusch wird bei Zeiten herbeigeführt. Die für die Umgestaltung der Sportanlage erforderlichen Mittel werden neu angemeldet, wenn hierfür eine qualifizierte Kostenschätzung vorliegt.

  6. Es dient zur Kenntnis, dass für die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen derzeit die planerischen Vorbereitungen im Gange sind oder die Bauarbeiten im Rahmen der Sonderkonjunkturprogramme des Landes und des Bundes begonnen wurden oder bereits fertiggestellt sind.

  7. Es dient zur Kenntnis, dass für die Jahre 2012 ff. die in der Anlage 3 genannten Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, über deren Prioritätensetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen zu entscheiden ist.

  8. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die in Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen alphabetisch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand aufgelistet sind. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Daraus können sich Veränderungen dieser alphabetischen Aufstellung ergeben. Dies trifft auch bei dem Eintritt von unvorhersehbaren Schäden und Erfordernissen zu. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5890 (M 65, Anlage 2), wurden neben den darin festgelegten Sanierungsmaßnahmen für 2010 ff. weitere zur Sanierung anstehende Sportfreiflächen und Umkleidegebäude aufgeführt. Neben den aus den Mitteln des Ergebnishaushaltes zu finanzierenden laufenden Unterhaltungsmaßnahmen ist es auch weiterhin erforderlich, kontinuierlich Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden und Sportflächen auf städtischen ungedeckten Sportstätten durchzuführen und über den Finanzhaushalt zu finanzieren, um eine sportgerechte Nutzung zu gewährleisten. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von ca. 6.254.000 € sollen schnellstmöglich begonnen werden und sind im Investitionsprogramm 2010 - 2013 unter der Projektdefinition 5.001363 "Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten" in den Veranschlagungen ab 2010 enthalten. Durch die im Rahmen der Sonderkonjunkturprogramme des Landes und des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel konnten verstärkt Maßnahmen realisiert werden, die bereits in der Anlage 2 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5890 (M 65), enthalten sind. Diese Projekte sind ebenso wie die aus dem städtischen Haushalt finanzierten und z. Z. in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen in der Anlage 2 zu dieser Vorlage aufgeführt. Die nach derzeitigem Stand für die Jahre 2012 ff. erforderlichen Maßnahmen sind in der Anlage 3 alphabetisch aufgelistet. Über Prioritätensetzungen wird im Rahmen der Etatberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre entschieden. Anlage 1 (ca. 9 KB) Anlage 2 (ca. 8 KB) Anlage 3 (ca. 9 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 12.05.2011, OA 10 Anregung vom 31.05.2011, OA 21 Antrag vom 12.05.2011, OF 2/7 Antrag vom 30.04.2011, OF 27/9 Antrag vom 30.04.2011, OF 28/9

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