Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sanierung städtischer Sportanlagen

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 175

Betreff: Sanierung städtischer Sportanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 (M 46)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushaltes 2012 beabsichtigt, die in der Anlage 1 genannten Sanierungsmaßnahmen in 2012 ff im Rahmen der im Entwurf des Investitionsprogramms 2012 - 2015 veranschlagten Mittel zu realisieren. Der Magistrat wird für Einzelmaßnahmen mit einem Kostenvolumen ab 500.000 Euro netto entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen vorlegen.

  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die personelle Ausstattung im Fachamt nicht ausreicht, um die aufgrund von vorangegangenen Beschlüssen begonnenen bzw. noch durchzuführenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen und die in dieser Vorlage enthaltenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen und mit den Fachämtern zu koordinieren. Zur Finanzierung dieser extern einzukaufenden Leistungen wird die Verwendung eines Betrages von 120.000,00 € für 2012 aus dem Investitionsprogramm 2012 - 2015 zugelassen.

  3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2010 - 2011 in 2012 fortgeführt bzw. zum Abschluss gebracht werden.

  4. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für die Jahre 2013 ff. die in der Anlage 3 genannten Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, über deren Prioritätensetzung im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen zu entscheiden ist.

  5. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die in Anlage 3 aufgeführten Maßnahmen alphabetisch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand aufgelistet sind. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Daraus können sich Veränderungen dieser alphabetischen Aufstellungen ergeben. Dies trifft auch bei dem Eintritt von unvorhersehbaren Schäden und Erfordernissen zu. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 327 (M 46), wurden neben den darin festgelegten Sanierungsmaßnahmen für 2012 ff. weitere zur Sanierung anstehende Sportfreiflächen und Umkleidegebäude aufgeführt. Neben den aus den Mitteln des Ergebnishaushaltes zu finanzierenden laufenden Unterhaltungsmaßnahmen ist es auch weiterhin erforderlich, kontinuierlich Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden und Sportflächen auf städtischen ungedeckten Sportstätten durchzuführen und über den Finanzhaushalt zu finanzieren, um eine sportgerechte Nutzung zu gewährleisten. Der Zustand der ungedeckten Sportstätten wird jährlich begutachtet und bewertet. Die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von rd. 2.900.000,00 € sollen schnellstmöglich begonnen werden und sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2012 - 2015 unter der Projektdefinition 5.001363 "Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten" in den Veranschlagungen ab 2012 enthalten. Die nach derzeitigem Stand für die Jahre 2013 ff. erforderlichen Maßnahmen sind in der Anlage 3 alphabetisch aufgelistet. Über Prioritätensetzungen wird im Rahmen der Etatberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre entschieden. Die in der Vergangenheit zahlreich gelisteten kleineren Sanierungsmaßnahmen der Rasen- und Tennenplätze werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mehr in der Anlage 3 erfasst. Anlage 1_Massnahmen_HH_2012 (ca. 7 KB) Anlage 2_laufende_Massnahmen (ca. 7 KB) Anlage 3_Massnahmen_Folgejahre (ca. 8 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 22.09.2012, OF 500/6

Verknüpfte Vorlagen