Eigenbetrieb Kita Frankfurt
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten aktualisierten Wirtschaftsplan für die Jahre 2024 und 2025 einschließlich der angepassten geplanten Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Dem Wirtschaftsplan 2024 und 2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2024 von 198.765.900 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von 215.205.900 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2024 von 12.000.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2024 von 209.746.912 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2025 von 202.638.700 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2025 von 225.934.900 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2025 von 18.500.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2025 von 213.779.672 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2024/25 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung für die Jahre 2024 und 2025. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen.