Sportanlage Riedstadion, Bergen-Enkheim Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld und Bau einer Kunststofflaufbahn hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M
115 Betreff:
Sportanlage Riedstadion, Bergen-Enkheim Umwandlung des Tennen- in ein
Kunstrasenspielfeld und Bau einer Kunststofflaufbahn hier: Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2209 (M 175)
1. Der Umgestaltung der Sportanlage Riedstadion wird
entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung
schließt mit 1.809.887,06 € netto ab (2.153.765,60 € brutto). Die
städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.809.887,06 € werden
bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm 2012-2015 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und
Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von
städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Elemente 5.001363.500.215
Kunstrasenspielfeld und 5.001363.500.216 Kunststofflaufbahn). Einzugehende
Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der
Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem
jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von
90.494,35 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 38.460,10 € zu
rechnen ist. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass
mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind.
Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Riedstadion ist Spiel- und
Trainingsstätte des Vereins Germania Enkheim mit insgesamt 473 Mitgliedern und
einem Jugendanteil von 62,3% (295 Jugendliche) und der SG Enkheim mit insgesamt
1.258 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 41,7% (525 Jugendliche). Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen- und
einem Tennenplatz sowie einer Tennenlaufbahn. Der Zustand der Tennenflächen
(Laufbahn und westlicher Fußballplatz) ist desolat. Die starke Inanspruchnahme
der Anlage durch den in den letzten Jahren stetig gewachsenen Jugendanteil
beider Vereine hat dazu geführt, dass diese Flächen stark abgespielt sind. Die
Sicherstellung der Bespiel-/Nutzbarkeit war in den letzten Jahren z. B. nur
durch das Auffüllen von Unebenheiten möglich. Eine nachhaltige Überarbeitung
der Flächen ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und teilweise auch nicht
mehr möglich. B Alternativen Entfällt C Lösung Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter
wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes und einer
Kunststofflaufbahn notwendig ist, um zukünftig den Vereinen optimale Spiel- und
Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das Tennenspielfeld in einen
Kunstrasenplatz umzubauen und die Laufbahn mit einem Kunststoffbelag zu
versehen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine
automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und
Kaninchenschutzzaun) und zwei Minispielfelder. Die Sportanlage Riedstadion erfüllt die
Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes. Damit ist ein
ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb möglich, so
wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist.
Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich
Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5 % auf 1.809.887,06 €) von
90.494,35 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,25 % auf
1.809.887,06 € / 2) von insgesamt 38.460,10 € erwartet. Personelle
Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.809.887,06
€ netto wird in 2013 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 8,2 MB)
Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 185 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2012, M 175
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket:
03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
16 am 27.08.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 115 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.08.2013, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 115 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER gegen Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Annahme)
22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 115 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER gegen Piraten (= Ablehnung) 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO II, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 115 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER gegen Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 39
Beschluss: Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER
und NPD gegen Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 3623, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 52 2