Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (ehemals Industriekarte)
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2003, M 152
Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (ehemals Industriekarte) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.1996, § 6498 (M 55) Dem in der Anlage beigefügten Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird zugestimmt. Begründung: Anlass Die Erhaltung der Attraktivität Frankfurts als Wirtschaftsstandort ist oberstes Ziel der Stadtentwicklungsplanung. Der Wirtschaftsstandort Frankfurt hat sehr gute Zukunftsperspektiven und soll für neue Wachstumsbranchen entwickelt werden. Die Unternehmen stehen in Zeiten struktureller Veränderungen vor neuen Herausforderungen. Das wirkt sich in hohem Maße auf die Flächenanforderungen der gewerblichen Wirtschaft aus. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm löst die 1996 eingeführte Industriekarte ab. Sie war hauptsächlich als Instrument zur Sicherung von Bauflächen für die gewerblich-industrielle Produktion und zur Dämpfung des sich abzeichnenden Strukturwandels konzipiert. In Zukunft soll neben den Aspekt der Sicherung die Entwicklung der Frankfurter Gewerbegebiete treten. Frankfurt am Main soll als Standort für Produktion und Handwerk erhalten bleiben. Gleichzeitig will die Stadt neue Entwicklungstendenzen der zunehmend dienstleistungsorientierten Wirtschaft bei der Flächenvorsorge berücksichtigen. Frankfurt am Main braucht dementsprechend beides: Entwicklungsmöglichkeiten für den Produktions- und Handwerkssektor ebenso wie für neue gewerbliche Strukturen. Denn die Verflechtung zwischen Dienstleistung und Produktion nimmt zu. Mit dem Programm wird Sicherheit über die langfristigen Planungen der Stadt geschaffen. Den Betrieben und Investoren werden damit standortrelevante Investitionsentscheidungen erleichtert. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm schafft nicht neues Planungsrecht, sondern ist Leitlinie bei Ermessensentscheidungen. Ausgangslage Frankfurt am Main hat in seiner Entwicklung stets von der gesunden Mischung aus Indus-trie, Handwerk, Handel und Dienstleistung profitiert. Insbesondere Industrie- und Dienstleistungsunternehmen stehen in einer wechselseitigen, engen Abhängigkeit zueinander. Industrieunternehmen lassen sich dort nieder, wo sie ein adäquates Dienstleistungsangebot vorfinden. Umgekehrt siedeln sich Dienstleistungsunternehmen vor allem dort an, wo sie ein entsprechendes Auftragsvolumen aus der Industrie antreffen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die aktuellen Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags zur Vernetzung von Industrie und Dienstleistungen verwiesen. Sie hat u.a. zum Ergebnis, "dass Deutschland auf absehbare Zeit ein Industrie- und Dienstleistungsstandort bleiben wird. Weder die Industrie noch die Dienstleister können als autarke Wirtschaftssektoren bestehen. Nur gemeinsam können sie die innovativen Güter und Dienstleistungen produzieren, die in einer modernen Volkswirtschaft gebraucht werden." Der Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main ist durch die enge wirtschaftliche Verflechtung mit seinem Umland gekennzeichnet. Trotz der starken Veränderungen in den letzten Jahren, ist die Region Frankfurt Rhein-Main noch immer einer der produktivsten und dynamischsten Industriestandorte Deutschlands. Von den 100 größten Industrieunternehmen Deutschlands haben 20 ihre Firmenzentralen im Großraum Frankfurt. Im Stadtgebiet Frankfurt ist die Chemie der größte Industriezweig, gefolgt vom Maschinenbau und dem Fahrzeugbau. Die über 2.300 High-Tech Unternehmen, viele davon in Produktion und Vertrieb tätig, zeigen die Zukunftsorientierung der Region. Eine immer stärkere Bedeutung gewinnt die Bio- und Gentechnologie. Das Beschäftigungsangebot des gewerblichen Sektors trägt in hohem Maße zur Vielfalt des Arbeitsmarktes und zum sozialen Frieden in Frankfurt am Main bei. Die populäre Unterscheidung zwischen Industrie (Beschäftigung fallend) und Dienstleistung (Beschäftigung zunehmend) sollte einer differenzierteren Betrachtung weichen. Auch innerhalb der Industrie gibt es Bereiche mit wachsenden Beschäftigtenzahlen, während umgekehrt nicht alle Dienstleistungen zu den Gewinnern der Beschäftigungsbilanz zählen. Statt einer Klassifizierung nach Wirtschaftszweigen ist eine Unterscheidung nach Berufen besser geeignet. Oft sind es nicht die Fertigungsberufe alten Typs, die in den Industriebetrieben wachsen, sondern Dienstleistungsberufe wie Management, Verwaltung, Ein- und Verkauf, Werbung, Marketing, Engineering und EDV. Leitlinien Die Stadt Frankfurt am Main strebt eine stabile wirtschaftliche Entwicklung an. Der wirtschaftliche Strukturwandel soll dahingehend unterstützt werden, dass ein sozial sinnvolles und breites Arbeitsplatzangebot entsteht. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher auch ein großes Interesse am Erhalt gewerblicher Produktion, die einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt beisteuert. Frankfurt am Main soll als moderner Industriestandort gesichert und ausgebaut werden. Insgesamt gilt es, die Entwicklungschancen der Frankfurter Unternehmen durch entsprechende Rahmenbedingungen zu sichern und neue Betriebe anzusiedeln. Die diversifizierte Wirtschaftsstruktur Frankfurts, die sich gerade in schwierigen Zeiten als Stabilitätsfaktor erweist, soll erhalten und insbesondere durch die Förderung neuer Branchen weiterentwickelt werden. Ein besonderer Stellenwert wird dabei den Klein- und Mittelbetrieben zukommen. Das Handwerk, das auch zur Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen beiträgt, soll sich insbesondere auf Stadtteilebene entwickeln können und damit seine Versorgungsfunktion sichern. Die bereits unternommenen Anstrengungen zukunftsträchtige High-Tech-Betriebe anzusiedeln, werden fortgeführt und sind ein wichtiges Aufgabengebiet der Wirtschaftsförderung. Zu den zukunftsträchtigen Branchen zählen insbesondere Betriebe der Informations- und Kommunikationsbranche, der Logistikbranche, der Biochemie- und Gentechnologie sowie der Umweltforschung und -technologie. Damit eine möglichst konstante wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt erreicht wird, wird eine ausgewogene Mischung der Betriebssparten angestrebt. In der wirtschaftlichen Entwicklung spielen wissenschaftliche Erkenntnisse eine wichtige Rolle. Das Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft soll daher verstärkt gefördert werden. Die Hochschulen tragen dazu bei, dass den Frankfurter Unternehmen ein großes Angebot an Absolventen mit innovativem Wissen zur Verfügung steht. Ziel ist dabei vor allem ein Belebungseffekt für die Arbeitsplätze im produzierenden Sektor. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird um die Standorte der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ergänzt. Hiermit soll auf die wichtige Bedeutung innovativer Forschung für modernes Gewerbe hingewiesen werden. In der Förderung der Innovationskultur liegt ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftssicherung. Es gilt, die Innovationskraft an den Industriestandorten der Stadt Frankfurt am Main zu stärken. Beim Ausbau der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft versteht sich die Stadt als Moderator. Für die Stadt Frankfurt am Main ist es eine wichtige Aufgabe, den Transfer von universitärem Wissen in die Wirtschaft zu fördern und damit zu innovativen Entwicklungen beizutragen. Hierfür sind das Frankfurter Innovationszentrum (FIZ) Biotechnologie und die Frankfurt Bio Tech Alliance gute Beispiele. Bei dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm handelt es sich nicht um eine parzellenscharfe Planung, sondern um ein Programm mit räumlichen Zielvorstellungen. Die Ziele sollen durch Beratung von Investoren, Förderung ortsansässiger und ansiedlungswilliger Betriebe, Flächenmanagement und verbindliche planerische Vorgaben umgesetzt werden. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Das Entwicklungsprogramm soll dem wirtschaftlichen Strukturwandel Rechnung tragen und neue Entwicklungschancen für den Wirtschaftsstandort Frankfurt eröffnen. Es sollen verstärkt Betriebe der neuen Technologien angesiedelt werden und so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete beigetragen werden. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm befasst sich mit den gewerblichen und industriellen Bauflächen des Flächennutzungsplans zum Stand 2002. Für die Planungskonzeption wurden im Rahmen der Aktualisierung des Gewerbeflächenkatasters die Gewerbegebiete untersucht. Daraufhin wurden die Flächen folgendermaßen eingestuft: - Flächen, die weitestgehend stabil sind hinsichtlich ihrer Nutzung durch Produktionsbetriebe; "klassische" Gewerbenutzungen; - Flächen, die der typischen Gebietskategorie von GI-Flächen nicht mehr eindeutig entsprechen bzw. deren Entwicklung derartige Tendenzen vermuten lassen; - Flächen mit überwiegend stadtteilbezogenen Betrieben oder klein- und mittelständischen Unternehmen, insbesondere Handwerksbetrieben bzw. mit Entwicklungsmöglichkeiten für derartige Betriebe. Flächen, deren Nutzungsart einem Mischkerngebiet ähnlich ist, werden im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm nicht dargestellt (zum Beispiel: die westliche Hanauer Landstraße, Bereiche an der Mainzer Landstraße, die Bürostadt Niederrad und der überwiegende Teil der Flughafengewerbeflächen). Die Abgrenzung der Flächen ist aufgrund folgender Merkmale bestimmt worden: - Bestehende Nutzungsstrukturen (Auswertung aus dem Gewerbeflächenkataster), - Bebauungsplan-Festsetzungen, - Flächen, die aufgrund der vorhandenen Güterverkehrsinfrastruktur durch entsprechende Betriebe weiterhin genutzt werden sollen, - Sonstige abgestimmte Planungen. Flächen für "klassische" Gewerbenutzungen Industrielle und gewerbliche Produktion sind auch für die Expansion und Stabilität des Dienstleistungssektors eine wichtige Voraussetzung. Zur Sicherung und Entwicklung von Bauflächen für die gewerblich-industrielle Produktion werden entsprechende Flächen ausgewiesen. Hierauf sind folgende Nutzungen vorgesehen: - Betriebe des verarbeitenden und des Baugewerbes sowie auch Handwerksbetriebe, die aufgrund ihres Störgrades auf Gewerbe- und Industriebauflächen angewiesen sind (für emittierende Betriebe ist es wichtig, dass sie durch immissionsempfindliche Nutzungen in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden), - Betriebe des Güterverkehrsgewerbes und Anlagen für die Logistik, - baulich extensive Gewerbenutzungen, - Großhandelsbetriebe, - Ver- und Entsorgungsbetriebe, - Betriebe mit Verwaltungs-/Büroanteilen bis ca. 30 % der BGF ("Einfaches Gewerbe"), - Innerhalb eines 300m-Umkreises von U- und S-Bahnstationen ausnahmsweise Betriebe mit Verwaltungs-/Büroanteilen bis ca. 50 % der BGF. Einzelhandelsbetriebe sollen in diesen Bereichen in der Regel nicht zugelassen werden, wenn das geltende Planungsrecht eine Versagung erlaubt. Übrige Gewerbeflächen für ein erweitertes Nutzungsspektrum Ein wichtiges Ziel des Gewebeflächenentwicklungsprogramms ist es, Flächen- und Standortangebote für neue Technologien und Produktionsformen zu machen. Zukunftsträchtige Betriebe brauchen an geeigneten Standorten verlässliche Perspektiven. In Frage kommen hier insbesondere Standorte, die bereits eine höhere Wertigkeit aufweisen. Der vielfach festzustellende Aufwertungsdruck mit dem Ziel einer Ausweisung neuer Kerngebiete kann somit kanalisiert werden. Eine schädliche disperse Verteilung höherwertiger Nutzungen wird vermieden. Das "erweiterte Nutzungsspektrum" der Gewerbeflächen lässt sich wie folgt charakterisieren: - Betriebe der neuen Technologien wie Computer- und Softwarefirmen, Unternehmen der Informations- und Kommunikationsbranche, der Biochemie- und Gentechnologie, der Medizintechnik, der Werbe- und Medienbranche sowie der Umwelttechnologie - Forschungs- und Serviceeinrichtungen - Produktionsbetriebe, die nicht dem "klassischen" Gewerbe zuzuordnen sind; klassische Gewerbenutzungen werden nicht ausgeschlossen, sofern der Immissionsschutz gewährleistet ist, - Büro- und Verwaltungsnutzungen, sofern sie nicht vordringlich der Repräsentation eines Unternehmens dienen (nur so genannte "back-offices"); keine überregional bedeutsame Hauptverwaltung, keine zentralen Funktionen; derartige Bürogebäude sollen an hierfür geeigneten, abgestimmten Standorten angesiedelt werden, wie es beispielsweise der Hochhausentwicklungsplan vorsieht. Einzelhandelsbetriebe sollen - soweit planungsrechtlich möglich - in den Flächen für klassische Gewerbenutzung ausgeschlossen werden. In den übrigen Gewerbeflächen soll sich deren Ansiedlung nach einem noch zu erarbeitenden Fachplan richten. Grundlagen des Fachplans werden unter anderem die Ergebnisse der derzeit durchgeführten Einzelhandelsuntersuchung und das 'Rahmenkonzept Einzelhandel und Zentrenstruktur für die Stadt Frankfurt am Main und den UVF' von 1998 sein. Insbesondere großflächige Einzelhandelsbetriebe, wie Fach- und Verbrauchermärkte, nehmen unter den Gewerbebetrieben eine Sonderstellung ein. Deren Ansiedlung wirkt sich meist auf die vorhandenen Geschäftsbereiche der Innenstadt und Stadtteilzentren aus. Um die Versorgung, insbesondere die Nahversorgung der Bevölkerung, auch der mobilitätseingeschränkten Bewohner mit Waren zu sichern, sollen derartige Betriebe nur an geeigneten Standorten angesiedelt werden, wie sie der vorgesehene Fachplan ausweisen wird. Stadtteil-Gewerbe Bei den Stadtteil-Gewerbeflächen handelt sich um Gebiete mit überwiegend auf den Stadtteil oder die Gesamtstadt bezogenen Betrieben, häufig Handwerksbetrieben. Der Stadtteil- oder Gesamtstadtbezug ergibt sich für einen Betrieb durch den Standort bzw. Wohnort der Kunden oder er ist durch die Auslagerung des Unternehmens aus dem Stadtteil entstanden. Die im Vergleich zu den übrigen Gewerbegebieten von ihrer Ausdehnung her kleinen Gebiete sind zudem kleinteilig strukturiert und weisen häufig Werkstatt-Nutzungen auf. Die Gebiete tragen wesentlich zur Nahversorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen von Handwerks- und Reparaturbetrieben bei. Sie sind Standort für kleinere produzierende Betriebe. Zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Gebietsstruktur sollen auf verfügbaren Flächen Betriebe angesiedelt werden, die innerhalb von Wohn- und Mischgebieten, insbesondere innerhalb so genannter Gemengelagen störend sind und verlagert werden sollen. Die Stadtteil-Gewerbegebiete unterscheiden sich zu den beiden anderen Planungskategorien weniger durch die Art der Betriebe, sondern vielmehr durch die vergleichsweise kleinteilige Gebietsstruktur und ihre Versorgungsfunktion für die Bevölkerung. Zuwachsflächen Bei den gewerblichen Zuwachsflächen handelt es sich um die im Flächennutzungsplan einschließlich der abgeschlossenen Änderungsverfahren dargestellten Gewerbeflächen und die im Regionalplan Südhessen 2000 ausgewiesenen Bereiche für Industrie und Gewerbe, Zuwachs. Entwicklungsschwerpunkte (Gewerbecluster) Auf Ebene der Gesamtstadt bestehen zwei Schwerpunktbereiche moderner Industrie, die gezielt entwickelt werden sollen. Es handelt sich um die Bereiche, deren Nutzungsstrukturen den "Branchenschwerpunkten" Distribution, Produktion und Forschung zugeordnet werden können. Distributionsschwerpunkt: Hafengebiete im Osten Aufgrund des Abbaus nationaler Grenzen zugunsten des europäischen Marktes beginnt sich ein europaweites Netz von Distributionseinrichtungen zu bilden, statt der bislang regional aufgesplitterten Distribution. Hersteller und Einzelhändler - und hier vor allem der Internet-Handel - überlassen ihre Logistikaufgaben den darauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen. Es wird davon ausgegangen, dass in Zukunft der Bedarf an Logistikflächen wächst. Daher sollen die Hafengebiete weiter als Distributionsstandort entwickelt werden. Die Gebiete des Unter- und Oberhafens sind bereits heute von Betrieben der Logistikbranche und des Handels geprägt. Neben der Hafeninfrastruktur sind sie durch die ausgedehnten Gleisanlagen und Autobahnanschlüsse hervorragend angebunden und aufgrund großer Grundstücke für Hallen- und Lagergebäude besonders gut geeignet. Das Konzept "Hafen 2000+" sieht für den Unter-, Ober- und Gutleuthafen vor, dass die vorhandenen Hafennutzungen intensiviert werden und insbesondere Logistikbetriebe und Speditionen die Flächen stärker als bisher nutzen sollen. Forschungs- und Produktionsschwerpunkt: Industriepark Höchst im Westen Durch den Umbau des Hoechstkonzerns und der Fusion mit dem französischen Unternehmen Rhône-Poulenc zur Firma Aventis wurden die Unternehmensteile neu ausgerichtet. Die unterschiedlichen Produktionssparten, wie Life Science, Crop Science, Technische Kunststoffe, Basis- und Spezial-Chemie werden von verschiedenen Tochterunternehmen betrieben. Der Standort Industriepark Höchst wird von der Immobilientochter Infraserv verwaltet und entwickelt. Das räumliche Entwicklungskonzept vom Planungsbüro Speer für den Industriepark sieht vier Schwerpunktbereiche vor. Der nordwestliche Teilbereich soll als Produktionsstandort erhalten und modernisiert werden. Das nordöstliche Gebiet, das durch Verwaltungsbauten und teilweise stillgelegte Produktionsanlagen gekennzeichnet ist, soll zu einem gemischten Quartier mit Büros und Ausbildungsstätten entwickelt werden. Die im Südosten gelegenen Forschungseinrichtungen sollen ergänzt werden. Der südwestliche Bereich mit Gleisanschluss und Hafen eignet sich besonders für Logistikbetriebe. Im Südteil sind große baureife Flächen, die über eine hervorragende verkehrliche Anbindung verfügen. Der Industriepark Höchst wird in Verbindung mit den biochemischen Forschungseinrichtungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität und dem Frankfurter Innovationszentrum (FIZ) Biotechnologie im Norden Frankfurts gesehen. Das FIZ soll im Verhältnis zum Industriepark Höchst als Bindeglied zwischen der akademischen Grundlagenforschung und der industriellen Produktion fungieren. Es trägt daher in besonderem Maße zur Entwicklung des Industrieparks Höchst als modernem Produktionsstandort bei. Flächenbilanz Gewerbeflächen* gemäß FNP und Regionalplan Südhessen 1660 ha davon GI-/GE-Flächen für "klassische" Gewerbenutzungen 780 ha Gewerbeflächen für ein erweitertes Nutzungsspektrum 610 ha Stadtteil-Gewerbe 90 ha Zuwachsfläche 180 ha * einschließlich Sondergebiet Forschung im Industriepark Höchst (62 ha) aber ohne Flughafengewerbeflächen (400 ha) und Flächen, deren städtebauliche Nutzungsart einem Mischkerngebiet ähnlich ist (156 ha) Hinweis: Die Industriekarte 1996 stellte 1356 ha Gewerbeflächen dar. Anlage 1 (ca. 659 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2004, NR 1251 Antrag vom 11.02.2004, NR 1255 Antrag vom 08.03.2004, NR 1286 Antrag vom 28.04.2004, NR 1354 Anregung vom 02.12.2003, OA 1445 Antrag vom 30.10.2003, OF 846/9 Antrag vom 03.11.2003, OF 954/6 Antrag vom 10.11.2003, OF 960/6