Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die BKRZ GmbH & Co. KG
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.10.2012, M
235 Betreff:
Einbringung restlicher
Feuerwehrgrundstücke in die BKRZ GmbH & Co. KG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9164 (M
100) 1. Im Sinne des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9164 (M 100), sind die im Zuge
eines städtischen Umlegungsverfahrens im Vermögen der Branddirektion
befindlichen Grundstücke "Frankfurt, Gemarkung Hausen 41, Flur 8, Flurstück 5/3, mit 168 qm (Buchwert 21.102,87 €) und
Frankfurt, Gemarkung Hausen 41, Flur 8, Flurstück 5/4 mit 15 qm (Buchwert
1.890,00)" in die BKRZ GmbH & CO. KG einzubringen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
zu den Neu- und Umbauprogrammen bei den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt
am Main wurde auch ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Hausen
beschlossen. Da im Stadtteil kein geeignetes
Ersatzgrundstück für einen Neubau des Feuerwehrhauses zur Verfügung steht, hat
der Magistrat beschlossen, den Neubau am jetzigen Standort zu planen. Ein DIN - gerechter Neubau ist an dieser Stelle nur
unter teilweiser Einbeziehung der Straße "Am Spritzenhaus" möglich. Die Einziehung der erforderlichen Teilgrundstücke in
der Gemarkung Hausen, Flur 8, Flurstücke 5/3 und 5/4, wurde inzwischen gemäß §
6 Hessisches Straßengesetz vollzogen und wird im Liegenschaftskataster geändert
geführt (Fortführungsnachweis Nr. 3/2012 der Gemarkung Hausen -0496-). Der Neubau kann nun, nachdem die umfangreichen
Planungs- und Realisierungsansätze mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt
wurden, in Angriff genommen werden. B. Alternativen Aufgrund der Beschlusslage der Gremien (M 100) waren
keine Alternativen zu prüfen. C. Lösung Einbringung der im Zuge eines städtischen
Umlegungsverfahrens im Eigentum der Branddirektion befindlichen Teilgrundstücke
in Hausen in die BKRZ GmbH & Co. KG. Die BKRZ GmbH & Co. KG ist mit dem Bau und dem
Betrieb der Infrastruktur für Brandschutz, Katastrophenschutz und
Rettungsdienst beauftragt. Mit der Einbringung der Teilgrundstücke in die BKRZ
GmbH & Co. KG können von dieser die notwendigen Maßnahmen und
baurechtlichen Genehmigungen eingeleitet werden. D. Kosten Mit dieser Maßnahme sind keine direkten Folgekosten
verbunden. Anlage 1 (ca. 243 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.05.2010, M 100
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
31.10.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7
am 27.11.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 235
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2012, TO I, TOP
8 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 235
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (=
Annahme) 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2012, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 235
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 235
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP Beschlussausfertigung(en): § 2511, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012 Aktenzeichen: 37 1