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Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die BKRZ GmbH & Co. KG

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.10.2012, M 235 Betreff: Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die BKRZ GmbH & Co. KG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9164 (M 100) 1. Im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, § 9164 (M 100), sind die im Zuge eines städtischen Umlegungsverfahrens im Vermögen der Branddirektion befindlichen Grundstücke "Frankfurt, Gemarkung Hausen 41, Flur 8, Flurstück 5/3, mit 168 qm (Buchwert 21.102,87 €) und Frankfurt, Gemarkung Hausen 41, Flur 8, Flurstück 5/4 mit 15 qm (Buchwert 1.890,00)" in die BKRZ GmbH & CO. KG einzubringen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu den Neu- und Umbauprogrammen bei den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main wurde auch ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Hausen beschlossen. Da im Stadtteil kein geeignetes Ersatzgrundstück für einen Neubau des Feuerwehrhauses zur Verfügung steht, hat der Magistrat beschlossen, den Neubau am jetzigen Standort zu planen. Ein DIN - gerechter Neubau ist an dieser Stelle nur unter teilweiser Einbeziehung der Straße "Am Spritzenhaus" möglich. Die Einziehung der erforderlichen Teilgrundstücke in der Gemarkung Hausen, Flur 8, Flurstücke 5/3 und 5/4, wurde inzwischen gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz vollzogen und wird im Liegenschaftskataster geändert geführt (Fortführungsnachweis Nr. 3/2012 der Gemarkung Hausen -0496-). Der Neubau kann nun, nachdem die umfangreichen Planungs- und Realisierungsansätze mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt wurden, in Angriff genommen werden. B. Alternativen Aufgrund der Beschlusslage der Gremien (M 100) waren keine Alternativen zu prüfen. C. Lösung Einbringung der im Zuge eines städtischen Umlegungsverfahrens im Eigentum der Branddirektion befindlichen Teilgrundstücke in Hausen in die BKRZ GmbH & Co. KG. Die BKRZ GmbH & Co. KG ist mit dem Bau und dem Betrieb der Infrastruktur für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst beauftragt. Mit der Einbringung der Teilgrundstücke in die BKRZ GmbH & Co. KG können von dieser die notwendigen Maßnahmen und baurechtlichen Genehmigungen eingeleitet werden. D. Kosten Mit dieser Maßnahme sind keine direkten Folgekosten verbunden. Anlage 1 (ca. 243 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 31.10.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2012, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 235 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2012, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2012, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP Beschlussausfertigung(en): § 2511, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012 Aktenzeichen: 37 1

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