Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100
Inhalt
Anregung vom 16.08.2010, OA 1155 entstanden aus Vorlage: OF 512/2 vom 04.08.2010
Betreff: Feuerwehrgrundstücke sollen städtisch bleiben Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 100 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Feuerwehrgrundstücke im städtischen Eigentum bleiben. Begründung: Auf die im Jahr 1999 (M 223/98) gegründete privatwirtschaftlich organisierte Gesellschaft BKRZ GmbH & Co. KG sollen nach und nach sämtliche Grundstücke der Frankfurter Feuerwehr übertragen werden. Eine Kontrolle durch das Stadtparlament ist dann nicht mehr möglich. Aus der Vorlage M 100 geht nicht hervor, dass hieraus ein Vorteil entsteht. Im Gegenteil, die Stadt muss doppelt zahlen: "Wertverluste der Gebäude sowie die Zinsen des Fremdfinanzierungsanteils bei Neubauten werden durch Zahlungen aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt im Rahmen des Budgets der Branddirektion ausgeglichen." Außerdem zahlt die Stadt noch die Mietkosten. Damit verschwindet ein zweistelliger Millionenbetrag aus den Aktiva der Bilanz der Stadt, was seit der Einführung der Doppik kein vernachlässigbarer Nachteil mehr ist. So ist auch das Grundstück nebst Gebäude der Feuerwache in Bockenheim, Schwälmer Straße 24 - 26 (Vorlage M 100, Anlage 1), von der geplanten Transaktion betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100