Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemäß VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Der Magistrat ist gebeten, die erforderlichen Schritte zur Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) gem. VO (EG) 1370/2007 an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften (u.a. Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt) einzuleiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) mit Laufzeit bis 31.01.2031 mit Inkrafttreten des neuen öDA zu beenden und damit einen rechtssicheren, störungsfreien Übergang in die Neuvergabe mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren zu gewährleisten.
- Der Magistrat ist ferner gebeten, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main - im Folgenden traffiQ - in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG mit der Übernahme der Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr.1370/2007 sowie Ziffer 9 zur Vorbereitung und Abwicklung der Direktvergabe im lokalen Schienenverkehr zu betrauen.
- Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im neu zu vergebenden öDA sollen auch die bisher ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke) mit ihren jeweiligen Ebenen (stationsabhängig) und insbesondere mit den sogenannten B-Ebenen (Im Folgenden als "unterirdische Anlagen" bezeichnet) umfassen.
- Es dient ferner der Kenntnis, dass zur Vermeidung steuerrechtlicher Risiken bei der Umsetzung der Maßnahme "Vertrag zur Einlage der unterirdischen Anlagen" (gemäß Beschlussziffer 4) eine Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden erforderlich ist.
- Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einen neuen Infrastrukturnutzungsvertrag (ISNV) zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abzuschließen.
- Die bestehenden interkommunalen Grundsatzvereinbarungen mit der Stadt Bad Homburg und dem Hochtaunuskreis über die Direktvergabe der ausbrechenden Verkehre der Stadtbahnlinien U2 und U3 an die VGF (von 2010) sind anzupassen und im Zusammenhang mit der Neuvergabe sowie unter Berücksichtigung der "Grundsatzvereinbarung über Planung und Bau einer Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 von Bad Homburg Gonzenheim nach Bad Homburg Bahnhof" (von 2020) erneut abzuschließen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die gemäß dem bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach dessen Anlage 1, Ziffer 12 durchzuführende zweite Revision des öDA infolge der anstehenden Neuvergabe entfällt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
16
16. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt BFF
16
16. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei; BFF-BIG (= Enthaltung)
Enthaltung:
BFF-BIG
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION