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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2021 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 am 08.08.2022 erteilt wurden.
  2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021, der Lagebericht 2021, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt.
  3. Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt:
    • a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 722.607.364,65
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 9.449.105,26
  4. Der Lagebericht 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt.
  5. Der vorgetragene Gewinn 2021 in Höhe von 9.449.105,26 EUR wird wie folgt verwendet: - Ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR soll als Eigenkapitalverzinsung für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. - Ein Teilbetrag in Höhe von 5.149.032,26 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. - Ein Teilbetrag in Höhe des Abstockungsgewinns aus der Berechnung der Altersvorsorgeverpflichtungen 2021 in Höhe von 2.188.073,00 EUR soll nach Maßgabe des § 253 Abs. 6 HGB auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.
  6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
  7. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung

A. Allgemeines

Für den Jahresabschluss 2021 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 29. September 2022 mit dem Jahresabschluss 2021 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den Lagebericht 2021 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 14
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Sitzung 14
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 17
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 19
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen