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Vergabe von Reihenhausbauplätzen (Doppelhäuser) an der Märker Straße in Nieder-Erlenbach im Erbbaurecht

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.11.2002, M 257 Betreff: Vergabe von Reihenhausbauplätzen (Doppelhäuser) an der Märker Straße in Nieder-Erlenbach im Erbbaurecht Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (bzw. von Einzelverträgen mit den Endnutzern) auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbaurechtsnehmer: IB System- und Wohnbau GmbH, Reinheim alternativ direkter Vertragsabschluss mit den Endnutzern, da eine Aufteilung in zwölf selbständige Einzelerbbaurechte beabsichtigt ist. Grundstücke: Gemarkung Nieder-Erlenbach, Flur 3, Teilflächen von zusammen ca. 3.489 m² aus Flurstücken 31/27, 29/7 und 28/3 - Märker Straße - Erbbauzins: 5 % von 255,-- €/m² jährlich = 12,75 €/m², für 3.489 m² mithin vorläufig 44.484,75 € jährlich - endgültig entsprechend dem Vermessungsergebnis. (Spätere schuldrechtliche Festsetzung des Erbbauzinses gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 24.08.2000, § 6585 - Ermäßigung für Familien mit Kindern) Laufzeit: 99 Jahre Weitere Bedingungen: a) Erbbauzinsanpassungsklausel (im Regelfall alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten) b) Bauverpflichtung c) Vorkaufsrecht zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers d) Ankaufsrecht für den (die) Erbbauberechtigten auf der Basis des vollen Verkehrswerts zum Zeitpunkt der Ausübung. Kosten und Steuern, Erschließungs- und Anliegerkosten zu Lasten der Erbbauberechtigten (Erschließungskosten gemäß Baugesetzbuch und sonstige Anliegerleistungen auch insoweit, als sie die Stadt schon vorgeleistet hat) Verrechnung: Produktgruppe 31.8 Begründung: Die in Rede stehende Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 236, der noch von der damals dem Landkreis Friedberg zugehörigen selbständigen Gemeinde Nieder-Erlenbach aufgestellt worden war. Von den weitergehenden Möglichkeiten der Ausweisung MI II 0.4/0.8 (Mischgebiet) soll indes kein Gebrauch gemacht, vielmehr eine Beschränkung auf Wohnnutzung vorgesehen werden - dies im Einvernehmen mit planerischen Stellen der Stadt wie auch dem Ortsbeirat. Die Verkehrsbehörden des Landes haben bereits ihre Bereitschaft bestätigt, die Bauverbotszone zur Landesstraße 3008 auf fünf Meter zu reduzieren. Beabsichtigt ist die Errichtung von sechs zweigeschossigen Doppelhäusern durch die IB System- und Wohnbau GmbH in Reinheim, einem Unternehmen, das auf diesen Bautypus spezialisiert ist. Nach Aufteilung des Geländes in zwölf Einzelerbbaurechte erfolgt eine Veräußerung an von der Stadt Frankfurt am Main benannte Interessenten. Dabei wird es sich um Bewerber handeln, die die Kriterien des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.08.2000, § 6585 (Startprogramm für junge Familien) erfüllen bzw. an deren Berücksichtigung der Stadt aus anderen Gründen (z.B. Umsetzungsfälle) gelegen ist. Auch die Vorgabe des Ortsbeirats, in angemessenem Umfang Bewerber aus dem Stadtteil zu berücksichtigen, wird Beachtung finden. Die Einschaltung eines Bauträgers ermöglicht die zügige und an planerischen Vorgaben orientierte zusammenhängende Bebauung, die gleichwohl individuellen Wünschen der einzelnen Vertragspartner noch gewissen Raum lässt. Auch bei einer Begründung des Erbbaurechts zunächst zugunsten des Bauträgers würde dieser nach Aufteilung und Veräußerung der Einzelerbbaurechte kein Vertragspartner der Stadt mehr sein; vielmehr träten die Erwerber an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Da es bei einem überschaubaren Bauprojekt wie dem geschilderten denkbar ist, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die endgültigen Nutzer bereits feststehen und mit der Bauträgergesellschaft handelseinig sind, erschiene dann die im Rubrum alternativ vorgesehene Handhabung wirtschaftlich vernünftiger, unter Verzicht auf ein eigenständiges Vertragswerk mit IB System- und Wohnbau GmbH gleich Einzelverträge mit den endgültigen Erbbauberechtigten abzuschließen. Der Wert von 255,-- €/m² (bei einem amtlichen Richtwert von 460,-- €/m²) entspricht dem für solche Erbbaugrundstücke Üblichen; durch einen solchen maßvollen Ansatz wie auch der zusätzlichen Ermäßigung für Kinder soll verstärkt jungen Familien die Bildung von Wohneigentum ermöglicht werden. Die sich östlich anschließende, kleinere Restfläche von ca. 1.160 m² zum Bornweg hin soll an einzelne Bauplatzbewerber (die einen anderen Bauträger beauftragen möchten) zur Errichtung von vier weiteren Eigenheimen vergeben werden - hierüber wird eine gesonderte Vorlage eingebracht. Maßstab 1:2000 Gemarkung: Nieder-Erlenbach; Flur: 3; Flst.: 31/27; 29/7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Beratung im Ortsbeirat: 13 Versandpaket: 27.11.2002 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 13 am 26.11.2002, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 257 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 28.11.2002, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 257 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2002, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Beschluss des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen, die Beratung der Vorlage M 257 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage M 257 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) E.L. (= Zurückstellung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2002, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage M 257 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und PDS gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und E.L. (= Zurückstellung) Beschlussausfertigung(en): § 4317, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002 Aktenzeichen: 23 21

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