Museum of Modern Electronic Music
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M
211 Betreff:
Museum of Modern Electronic Music Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, §
2859 (M 87) Auf Antrag des Magistrats vom
10.12.2019 1. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Vermietung der
Räume in der Hauptwache / Zwischenebene an den Verein Friends of MOMEM e.V. das
Museum of Modern Electronic Music (MOMEM) in Frankfurt am Main als einem der
Entstehungsorte der Elektronischen Musik realisiert wird. Ferner wird zur
Kenntnis genommen, dass die maßgeblich auch von Frankfurter Künstlerinnen und
Künstlern entwickelte Musikinnovation in den 1980er Jahren als Techno-Musik
ihre Erfolgsgeschichte begann, mit ihren inzwischen zahlreich entstandenen
Stilfacetten bis zum heutigen Tag als eines der weltweit erfolgreichsten
Musikgenres gilt und das MOMEM die Entstehung und Ausformung der Elektronischen
Musik sowie ihre Wirkung in andere Kunst- und Kulturbereiche hinein von den
Anfängen bis hin zur Gegenwart mit einem attraktiven Ausstellungs- und
Veranstaltungskonzept auf vielfältige, lebendige Weise aufzeigen, erläutern und
weiterverfolgen wird. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass als
Mietkonditionen im Bereich Bauunterhaltung u.a. beschlossen wurde, dass
Renovierungs- und Sanierungsarbeiten und ebenso die Herrichtung der Räume für
den Museumszweck dem Mieter obliegt. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
21.06.2018 (§ 2859 zum M 87) wird dahingehend ergänzt, dass die Stadt Frankfurt
am Main dem Verein Friends of MOMEM e.V. ein Darlehen in Höhe von 500.000
€ zur Herrichtung der Räume für den Museumszweck inklusive der
museografischen Erstausstattung als Anschubfinanzierung bereitstellt. Das
Darlehen ist spätestens bis zum 31.12.2021 zurückzuzahlen. Es wird eine erste
Tranche von 300.000 € zur Ertüchtigung der Mieträume ausgezahlt, von der
51.000 € abgezogen und für die Mietnebenkosten in der Zeit von November
2018 bis März 2020 an das Amt für Bau und Immobilien abgeführt werden. Die
Auszahlung der zweiten Tranche von 200.000 € setzt voraus, dass der Verein
dem Kulturdezernat getätigte Investitionen von mindestens 250.000 € aus
der ersten Tranche in die Herrichtung der Räume für den Museumszweck inklusive
der museografischen Erstausstattung (d.h. Auftragserteilungen bzw.
Bestellungen) nachweist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, diese
Mittelbereitstellung im Wege einer Darlehensgewährung zu marktüblichen Zinsen
aus der Produktgruppe 21.01 und mit einer eigenen Projektdefinition zu
vollziehen, den Prozess der Umsetzung der Maßnahme fachlich-inhaltlich zu
begleiten und den Prozess des administrativen Förderverfahrens inklusive der
entsprechenden Antragsstellung und des Nachweises der Mittelverwendung in enger
Abstimmung mit dem Verein Friends of MOMEM e.V. durchzuführen und zu
überwachen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Mittel für das
Darlehen per Sollveränderung aus den Projektdefinitionen 5.001237
(Förderprogramm Alt-Sachsenhausen) und 5.003007 (Platz Hauptwache) des
Investitionsprogrammes, Produktgruppe 13.01, bereitgestellt werden. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das MOMEM
neben der einmaligen Darlehensgewährung ohne dauer- und regelhafte städtische
Förderung von Betriebs- und Personalkosten auskommen muss. Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat hatte bereits im November 2015 in einem
letter of intent festgelegt, dass die seither vom damaligen Kindermuseum
genutzten Räumlichkeiten in der Zwischenebene der Hauptwache an den Verein
Friends of MOMEM e.V. überlassen werden sollen, die Stadtverordnetenversammlung
stimmte dem mit Beschluss vom 21.06.2018 (§ 2859) zu. Der Magistrat hat sich mehrmals öffentlich zu der
Einrichtung des MOMEM bekannt und unterstrichen, welche Bedeutung dies für die
Stadt Frankfurt am Main, auch im internationalen Vergleich, hat. Mit dem genannten Beschluss wurde festgelegt, dass
Renovierungs- und Sanierungsarbeiten vom Verein auf seine Kosten auszuführen
sind, ebenso die Herrichtung der Räume für den Museumszweck. Allerdings sind für die Realisierung eines solchen
Museums mit internationaler Strahlkraft umfangreiche museografische Einbauten
nötig, die zum Teil privat finanziert werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat
ein hohes Interesse an der zügigen Realisierung der Ausstellung. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt weiterhin die
Einrichtung des MOMEM und gewährt dem Betreiber des Museums, dem Verein Friends
of MOMEM e.V., eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500.000 € als
Darlehen. Das Darlehen ist spätestens bis zum 31.12.2021 zurückzuzahlen. Es
wird eine erste Tranche von 300.000 € zur Ertüchtigung der Mieträume
ausgezahlt, von dem 42.000 € abgezogen und für die Mietnebenkosten in der
Zeit von Februar 2019 bis März 2020 an das Amt für Bau und Immobilien abgeführt
werden. Die Auszahlung der zweiten Tranche von 200.000 € setzt voraus,
dass der Verein dem Kulturdezernat getätigte Investitionen von mindestens
250.000 € aus der ersten Tranche in die Herrichtung der Räume für den
Museumszweck inklusive der museografischen Erstausstattung (d.h.
Auftragserteilungen bzw. Bestellungen) nachweist. D. Kosten Die Kosten belaufen sich auf 500.000 €. Die
Mittel werden aus vorhandenen Mitteln von Maßnahmen des Investitionsprogrammes
(300.000 Euro aus 5.001237, 200.000 Euro aus 5.003007) per Sollveränderung der
PG 21.01 zur Verfügung gestellt.
a) personelle
Folgekosten und Stellenplanmäßige Auswirkungen keine b) sächliche Folgekosten
keine
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.05.2018, M 87
Vortrag des
Magistrats vom 26.07.2021, M 111
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2024, M 19 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
11.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 57
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 211 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung des
Ältestenausschusses am 12.12.2019, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 211 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss
die Vorlage M 211 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss
überwiesen hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 80
Beschluss: Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5041, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 41 3