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Museum of Modern Electronic Music

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 211 Betreff: Museum of Modern Electronic Music Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2859 (M 87) Auf Antrag des Magistrats vom 10.12.2019 1. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Vermietung der Räume in der Hauptwache / Zwischenebene an den Verein Friends of MOMEM e.V. das Museum of Modern Electronic Music (MOMEM) in Frankfurt am Main als einem der Entstehungsorte der Elektronischen Musik realisiert wird. Ferner wird zur Kenntnis genommen, dass die maßgeblich auch von Frankfurter Künstlerinnen und Künstlern entwickelte Musikinnovation in den 1980er Jahren als Techno-Musik ihre Erfolgsgeschichte begann, mit ihren inzwischen zahlreich entstandenen Stilfacetten bis zum heutigen Tag als eines der weltweit erfolgreichsten Musikgenres gilt und das MOMEM die Entstehung und Ausformung der Elektronischen Musik sowie ihre Wirkung in andere Kunst- und Kulturbereiche hinein von den Anfängen bis hin zur Gegenwart mit einem attraktiven Ausstellungs- und Veranstaltungskonzept auf vielfältige, lebendige Weise aufzeigen, erläutern und weiterverfolgen wird. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass als Mietkonditionen im Bereich Bauunterhaltung u.a. beschlossen wurde, dass Renovierungs- und Sanierungsarbeiten und ebenso die Herrichtung der Räume für den Museumszweck dem Mieter obliegt. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 (§ 2859 zum M 87) wird dahingehend ergänzt, dass die Stadt Frankfurt am Main dem Verein Friends of MOMEM e.V. ein Darlehen in Höhe von 500.000 € zur Herrichtung der Räume für den Museumszweck inklusive der museografischen Erstausstattung als Anschubfinanzierung bereitstellt. Das Darlehen ist spätestens bis zum 31.12.2021 zurückzuzahlen. Es wird eine erste Tranche von 300.000 € zur Ertüchtigung der Mieträume ausgezahlt, von der 51.000 € abgezogen und für die Mietnebenkosten in der Zeit von November 2018 bis März 2020 an das Amt für Bau und Immobilien abgeführt werden. Die Auszahlung der zweiten Tranche von 200.000 € setzt voraus, dass der Verein dem Kulturdezernat getätigte Investitionen von mindestens 250.000 € aus der ersten Tranche in die Herrichtung der Räume für den Museumszweck inklusive der museografischen Erstausstattung (d.h. Auftragserteilungen bzw. Bestellungen) nachweist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, diese Mittelbereitstellung im Wege einer Darlehensgewährung zu marktüblichen Zinsen aus der Produktgruppe 21.01 und mit einer eigenen Projektdefinition zu vollziehen, den Prozess der Umsetzung der Maßnahme fachlich-inhaltlich zu begleiten und den Prozess des administrativen Förderverfahrens inklusive der entsprechenden Antragsstellung und des Nachweises der Mittelverwendung in enger Abstimmung mit dem Verein Friends of MOMEM e.V. durchzuführen und zu überwachen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Mittel für das Darlehen per Sollveränderung aus den Projektdefinitionen 5.001237 (Förderprogramm Alt-Sachsenhausen) und 5.003007 (Platz Hauptwache) des Investitionsprogrammes, Produktgruppe 13.01, bereitgestellt werden. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das MOMEM neben der einmaligen Darlehensgewährung ohne dauer- und regelhafte städtische Förderung von Betriebs- und Personalkosten auskommen muss. Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat hatte bereits im November 2015 in einem letter of intent festgelegt, dass die seither vom damaligen Kindermuseum genutzten Räumlichkeiten in der Zwischenebene der Hauptwache an den Verein Friends of MOMEM e.V. überlassen werden sollen, die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem mit Beschluss vom 21.06.2018 (§ 2859) zu. Der Magistrat hat sich mehrmals öffentlich zu der Einrichtung des MOMEM bekannt und unterstrichen, welche Bedeutung dies für die Stadt Frankfurt am Main, auch im internationalen Vergleich, hat. Mit dem genannten Beschluss wurde festgelegt, dass Renovierungs- und Sanierungsarbeiten vom Verein auf seine Kosten auszuführen sind, ebenso die Herrichtung der Räume für den Museumszweck. Allerdings sind für die Realisierung eines solchen Museums mit internationaler Strahlkraft umfangreiche museografische Einbauten nötig, die zum Teil privat finanziert werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat ein hohes Interesse an der zügigen Realisierung der Ausstellung. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt weiterhin die Einrichtung des MOMEM und gewährt dem Betreiber des Museums, dem Verein Friends of MOMEM e.V., eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500.000 € als Darlehen. Das Darlehen ist spätestens bis zum 31.12.2021 zurückzuzahlen. Es wird eine erste Tranche von 300.000 € zur Ertüchtigung der Mieträume ausgezahlt, von dem 42.000 € abgezogen und für die Mietnebenkosten in der Zeit von Februar 2019 bis März 2020 an das Amt für Bau und Immobilien abgeführt werden. Die Auszahlung der zweiten Tranche von 200.000 € setzt voraus, dass der Verein dem Kulturdezernat getätigte Investitionen von mindestens 250.000 € aus der ersten Tranche in die Herrichtung der Räume für den Museumszweck inklusive der museografischen Erstausstattung (d.h. Auftragserteilungen bzw. Bestellungen) nachweist. D. Kosten Die Kosten belaufen sich auf 500.000 €. Die Mittel werden aus vorhandenen Mitteln von Maßnahmen des Investitionsprogrammes (300.000 Euro aus 5.001237, 200.000 Euro aus 5.003007) per Sollveränderung der PG 21.01 zur Verfügung gestellt. a) personelle Folgekosten und Stellenplanmäßige Auswirkungen keine b) sächliche Folgekosten keine Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 87 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2021, M 111 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 19 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 57 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2019, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 211 auf die Tagesordnung II der 38. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage M 211 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5041, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 41 3