Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M
187 Betreff:
Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse" Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2011, § 9523 (M 19) Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.02.2013
I. Der Planung zur Umgestaltung
der Schäfergasse wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Schäfergasse
voranzutreiben.
III. Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf
ca. 1.891.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme der Neugestaltung der
Schäfergasse im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von 1.250.000 € im
Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt (Produktgruppe 13.01,
Projektdefinition 5.005198) veranschlagt sind. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die
Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im
Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu
gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Schäfergasse ist Bestandteil des
Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19
"Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt
werden. Ziel der gestalterischen und
funktionalen Neuordnung des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen
Nutzungen insbesondere durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des
Verkehrs. Durch die erfolgreiche Umgestaltung
und Erneuerung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden
Straßen in ihrer Gestaltqualität den Anforderungen an inner-städtische
Einkaufs- und Erlebnisbereiche nicht gerecht werden. Breite Fahrbahnen und Parkierungsbereiche an den
Fahrbahnrändern stehen im Gegensatz zu eher schmalen Gehwegen und wenigen
Flächen, die für Außengastronomie zur Verfügung stehen. Die vorliegende Planung soll den Fußgängern und der
Außengastronomie mehr Raum gewähren, während die Nutzungen durch den
motorisierten Verkehr weniger deutlich in Erscheinung treten sollen.
Gleichzeitig sollen die Bereiche befahrbar bleiben und insbesondere die
Andienung weiter möglich sein. Aufenthaltsqualität soll in der Schäfergasse
durch möglichst großzügige Raumangebote im Gehwegbereich, Begrünung und einen
einheitlichen, hellen Gehwegbelag geschaffen werden. Dadurch soll die
Verknüpfung der Zeil mit den umliegenden Bereichen verbessert und die Einkaufs-
und Erlebnisstruktur der gesamten Innenstadt gestärkt werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Umgestaltung der Zeil § 2159 vom Juli 2007 erfolgte die Maßgabe, genauso viele
Bäume zeitnah nachzupflanzen, wie durch die Maßnahme der Zeil Neugestaltung
entfallen mussten. Bevorzugte Standorte sollten neben den Parallelstraßen die
Seitenstraßen der Zeil sein, zu denen die Schäfergasse zählt. Die vorgesehenen
Baumpflanzungen folgen dieser Maßgabe. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und
verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. In den
Planungsprozess einbezogen waren neben dem Ortsbeirat 1 und der
Koordinierungsgruppe Verkehr auch interessierte Eigentümer und Anlieger.
Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. C. Lösung Straßenraumaufteilung Der Fahrbahnbereich soll zukünftig auf die für die
Abwicklung des Fahrverkehrs notwendige Breite von 5,50 m reduziert werden. Die
derzeitige Fahrbahnbreite von 8,00 m ermöglicht das Parken auf der Fahrbahn.
Zukünftig sollen die Stellplätze in einem gepflasterten Multifunktionsstreifen
auf Gehwegniveau angeordnet werden, sodass dieser Bereich auch optisch von der
eigentlichen Fahrbahn getrennt wird. Der Fahrbahnbereich soll - statt mit Hochborden wie
im Bestand - zukünftig nur noch mit niedrigen Rundborden von den
Gehwegbereichen bzw. vom Multifunktionsstreifen abgetrennt werden, um Querungen
für Fußgänger auf der gesamten Länge der Straße zu erleichtern. Die Schäfergasse soll anders als im Bestand zukünftig
geradlinig auf die Einmündung an der Stephanstraße geführt werden. So kann auf der östlichen
Straßenseite, wo im Bestand durch vorhandene Baumstellungen und Arkaden der
angrenzenden Bebauung momentan eine beengte Situation vorhanden ist, mehr Raum
gewonnen werden. Die dort vorhandene Außengastronomie kann etwas mehr Fläche in
Anspruch nehmen, ohne die Fußgängerverbindungen zu stören. Der vorhandene Radweg entlang der
Stephanstraße soll zukünftig durchgehend bis zur Brönnerstraße als
Schutzstreifen im Straßenraum geführt werden. Aufgrund der geringen Gesamtbreite der Schäfergasse
und der erforderlichen Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr ist es
nur bedingt möglich, dem Fußgänger breitere Gehwege als heute zur Verfügung zu
stellen. Das Planungskonzept sieht vor, dem
westlichen Gehweg aufgrund des Erfordernisses durch die bestehende Bebauung,
die über große Teile des Gehweges auskragt, eine durchgehende Breite von 3,20 m
einzuräumen. So können Beschädigungen der Vordachsituation durch Fahrzeuge
vermieden werden.
Der östliche Gehweg wird in Teilen
etwas schmaler, mit 2,35 m in der Engstelle, weitet sich nach Norden hin jedoch
deutlich auf. Anschließend an den östlichen Gehweg ist auf gleicher Höhe mit
dem Gehweg der Multifunktionsstreifen geplant. Dieser soll durch neun
Baumpflanzungen gegliedert werden. Stellplätze - Multifunktionsstreifen Im Bestand ist auf beiden Seiten der Schäfergasse das
Parken auf der Fahrbahn frei gegeben. Neben elf Taxiplätzen und drei
Behindertenstellplätzen auf der Westseite sind im Bestand 28
Andienungsstellplätze vorhanden, die sich überwiegend auf der Ostseite
befinden. Durch die Fahrbahnbreite von 8,00 m sind diese Stellplätze nur unter
Einschränkung für den Verkehr nutzbar. Kurzeitparkplätze sind in der
Schäfergasse bereits heute keine vorhanden. In der Abstimmung mit den Anliegern ergab sich, dass
die Anlieger teilweise den vorhandenen Parksuchverkehr kritisch sehen. Daher
sollte bereits durch die Gestaltung an der Einmündung beispielsweise durch
Belagwechsel signalisiert werden, dass es sich um eine untergeordnete
Anliegerstraße mit Andienungsfunktion handelt. Die Planung sieht vor, fünf
Taxistellplätze und alle drei Behindertenstellplätze zu erhalten. Neben den notwendigen Fahrradständern
und einer Sitzmöglichkeit können dann im Multifunktionsstreifen noch sechs
Stellplätze geschaffen werden, die für Andienung zur Verfügung stehen. Bei dem Sitzelement im Multifunktionsstreifen soll es
sich nicht um eine klassische Sitzbank handeln, sondern um einen reinen
Steinquader ohne Holzauflage. Er ist nicht für den dauerhaften Aufenthalt
vorgesehen, kann aber für eine kurze Gehpause genutzt werden. Baumpflanzungen Durch die Anordnung von Bäumen soll die
Aufenthaltsqualität der Straße verbessert werden. In der Schäfergasse sind
aufgrund des beengten Raumes allerdings nur klein-kronige Bäume möglich.
Aufgrund der Vordächer auf der Westseite der Straße
und unter Berücksichtigung der erforderlichen Fahrbahnbreite sind diese Bäume
nur auf der Ostseite innerhalb des Multifunktionsstreifens realisierbar. Dies
bedingt, dass mehrere bestehende Leitungen verlegt werden müssen. Beläge Der Fahrbahnbereich, der im Lageplan als dunkle
Fläche dargestellt ist, wird in Asphaltbauweise realisiert. Die Gehwege und der
Multifunktionsstreifen sollen gepflastert werden. Für den Gehweg ist ein
Standardbelag aus hellgrauen Betonsteinen vorgesehen. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante, Wendebereiche und Überfahrten sollen farblich angepasst an
die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die
Oberflächenbefestigung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen.
Dabei sollen die gestalterischen und die technischen Anforderungen an
Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Beleuchtung Die Beleuchtung in der Schäfergasse soll einseitig
östlich des Multifunktionsstreifens mit einer 6,0 m hohen Leuchte erfolgen, wie
sie bereits in dem hergestellten Bereich abzweigend von der Zeil vorhanden ist.
Möblierung Im Zuge der Umgestaltung sollen die Straßen insgesamt
von störenden Einbauten und nicht benötigten Möblierungselementen befreit
werden, um einen ruhigeren Gesamteindruck zu schaffen. So sollen bestehende und
neu zu errichtende Schaltkästen unterirdisch untergebracht oder an weniger
störende Bereiche verschoben werden. Für die bestehenden Glascontainer soll
ebenfalls eine unterirdische Lösung gefunden werden. D. Kosten Der Investitionsbedarf beläuft sich gemäß
Kostenschätzung auf 1.891.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für
Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf ca.
1.618.500 € geschätzt. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die neben den
Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen ca.
272.500 €. Im Haushalt sind unter der Projektdefinition 5.005198
Investitionsmittel in Höhe von 1.250.000 € veranschlagt. Die darüber
hinaus benötigten Investitionsmittel in Höhe von voraussichtlich 641.000 €
sind zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. Der Haushaltsansatz basierte auf einer groben
pauschalen Kostenannahme. Die aktuelle Kostenschätzung basiert auf der
Vorplanung und berücksichtigt u. a. auch im Vorfeld der Planung nicht näher
kalkulierbare Kosten für Leitungsverlegungen. Anlage _Plan (ca.
518 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
30.10.2012, NR 430
Anregung vom
18.09.2012, OA 244
Antrag vom
18.09.2012, OF
221/1 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2013, B 233
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2013, B 251
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 05.09.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 244 2012
1. Der Vorlage
M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 221/1 wird als interfraktioneller
Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. das Wort
"kleinteiligen" durch das Wort "der" ersetzt und die
Vorlage um folgende Ziffern 3. und 4. ergänzt wird: "3. eine
gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich
der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in
Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und
mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung der KAV am
24.09.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt.
13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. SPD und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der
Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern) und RÖMER (= Annahme im
Rahmen OA 244); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 187 = Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere
Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt, OA
244 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 187 und OA 244 = Annahme)
14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 187 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung
von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für
Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden
auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist,
beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird
mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von
Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis
vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und
Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage
NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten
(= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten
deutlich zu verringern), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere
Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt) sowie
RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 187 und OA 244 = Ablehnung, NR 430 = Annahme)
NPD (M 187, NR 430 und OA 244 = Enthaltung) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 30
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist,
ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde
und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden
kann: • Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein
Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. • Der Übergang von
Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet,
für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein
Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. • Bei
den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen
einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten
(= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten
deutlich zu verringern), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere
Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt) sowie
RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: NPD (M 187, NR 430 und OA 244= Enthaltung)
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage M 187 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Beschlussausfertigung(en): § 2215, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2385, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 § 2922, 18. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 60 10