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Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Betreff: Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.02.2013 I. Der Planung zur Umgestaltung der Schäfergasse wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Schäfergasse voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 1.891.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme der Neugestaltung der Schäfergasse im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von 1.250.000 € im Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005198) veranschlagt sind. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Schäfergasse ist Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt werden. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Durch die erfolgreiche Umgestaltung und Erneuerung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden Straßen in ihrer Gestaltqualität den Anforderungen an inner-städtische Einkaufs- und Erlebnisbereiche nicht gerecht werden. Breite Fahrbahnen und Parkierungsbereiche an den Fahrbahnrändern stehen im Gegensatz zu eher schmalen Gehwegen und wenigen Flächen, die für Außengastronomie zur Verfügung stehen. Die vorliegende Planung soll den Fußgängern und der Außengastronomie mehr Raum gewähren, während die Nutzungen durch den motorisierten Verkehr weniger deutlich in Erscheinung treten sollen. Gleichzeitig sollen die Bereiche befahrbar bleiben und insbesondere die Andienung weiter möglich sein. Aufenthaltsqualität soll in der Schäfergasse durch möglichst großzügige Raumangebote im Gehwegbereich, Begrünung und einen einheitlichen, hellen Gehwegbelag geschaffen werden. Dadurch soll die Verknüpfung der Zeil mit den umliegenden Bereichen verbessert und die Einkaufs- und Erlebnisstruktur der gesamten Innenstadt gestärkt werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Zeil § 2159 vom Juli 2007 erfolgte die Maßgabe, genauso viele Bäume zeitnah nachzupflanzen, wie durch die Maßnahme der Zeil Neugestaltung entfallen mussten. Bevorzugte Standorte sollten neben den Parallelstraßen die Seitenstraßen der Zeil sein, zu denen die Schäfergasse zählt. Die vorgesehenen Baumpflanzungen folgen dieser Maßgabe. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. In den Planungsprozess einbezogen waren neben dem Ortsbeirat 1 und der Koordinierungsgruppe Verkehr auch interessierte Eigentümer und Anlieger. Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. C. Lösung Straßenraumaufteilung Der Fahrbahnbereich soll zukünftig auf die für die Abwicklung des Fahrverkehrs notwendige Breite von 5,50 m reduziert werden. Die derzeitige Fahrbahnbreite von 8,00 m ermöglicht das Parken auf der Fahrbahn. Zukünftig sollen die Stellplätze in einem gepflasterten Multifunktionsstreifen auf Gehwegniveau angeordnet werden, sodass dieser Bereich auch optisch von der eigentlichen Fahrbahn getrennt wird. Der Fahrbahnbereich soll - statt mit Hochborden wie im Bestand - zukünftig nur noch mit niedrigen Rundborden von den Gehwegbereichen bzw. vom Multifunktionsstreifen abgetrennt werden, um Querungen für Fußgänger auf der gesamten Länge der Straße zu erleichtern. Die Schäfergasse soll anders als im Bestand zukünftig geradlinig auf die Einmündung an der Stephanstraße geführt werden. So kann auf der östlichen Straßenseite, wo im Bestand durch vorhandene Baumstellungen und Arkaden der angrenzenden Bebauung momentan eine beengte Situation vorhanden ist, mehr Raum gewonnen werden. Die dort vorhandene Außengastronomie kann etwas mehr Fläche in Anspruch nehmen, ohne die Fußgängerverbindungen zu stören. Der vorhandene Radweg entlang der Stephanstraße soll zukünftig durchgehend bis zur Brönnerstraße als Schutzstreifen im Straßenraum geführt werden. Aufgrund der geringen Gesamtbreite der Schäfergasse und der erforderlichen Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr ist es nur bedingt möglich, dem Fußgänger breitere Gehwege als heute zur Verfügung zu stellen. Das Planungskonzept sieht vor, dem westlichen Gehweg aufgrund des Erfordernisses durch die bestehende Bebauung, die über große Teile des Gehweges auskragt, eine durchgehende Breite von 3,20 m einzuräumen. So können Beschädigungen der Vordachsituation durch Fahrzeuge vermieden werden. Der östliche Gehweg wird in Teilen etwas schmaler, mit 2,35 m in der Engstelle, weitet sich nach Norden hin jedoch deutlich auf. Anschließend an den östlichen Gehweg ist auf gleicher Höhe mit dem Gehweg der Multifunktionsstreifen geplant. Dieser soll durch neun Baumpflanzungen gegliedert werden. Stellplätze - Multifunktionsstreifen Im Bestand ist auf beiden Seiten der Schäfergasse das Parken auf der Fahrbahn frei gegeben. Neben elf Taxiplätzen und drei Behindertenstellplätzen auf der Westseite sind im Bestand 28 Andienungsstellplätze vorhanden, die sich überwiegend auf der Ostseite befinden. Durch die Fahrbahnbreite von 8,00 m sind diese Stellplätze nur unter Einschränkung für den Verkehr nutzbar. Kurzeitparkplätze sind in der Schäfergasse bereits heute keine vorhanden. In der Abstimmung mit den Anliegern ergab sich, dass die Anlieger teilweise den vorhandenen Parksuchverkehr kritisch sehen. Daher sollte bereits durch die Gestaltung an der Einmündung beispielsweise durch Belagwechsel signalisiert werden, dass es sich um eine untergeordnete Anliegerstraße mit Andienungsfunktion handelt. Die Planung sieht vor, fünf Taxistellplätze und alle drei Behindertenstellplätze zu erhalten. Neben den notwendigen Fahrradständern und einer Sitzmöglichkeit können dann im Multifunktionsstreifen noch sechs Stellplätze geschaffen werden, die für Andienung zur Verfügung stehen. Bei dem Sitzelement im Multifunktionsstreifen soll es sich nicht um eine klassische Sitzbank handeln, sondern um einen reinen Steinquader ohne Holzauflage. Er ist nicht für den dauerhaften Aufenthalt vorgesehen, kann aber für eine kurze Gehpause genutzt werden. Baumpflanzungen Durch die Anordnung von Bäumen soll die Aufenthaltsqualität der Straße verbessert werden. In der Schäfergasse sind aufgrund des beengten Raumes allerdings nur klein-kronige Bäume möglich. Aufgrund der Vordächer auf der Westseite der Straße und unter Berücksichtigung der erforderlichen Fahrbahnbreite sind diese Bäume nur auf der Ostseite innerhalb des Multifunktionsstreifens realisierbar. Dies bedingt, dass mehrere bestehende Leitungen verlegt werden müssen. Beläge Der Fahrbahnbereich, der im Lageplan als dunkle Fläche dargestellt ist, wird in Asphaltbauweise realisiert. Die Gehwege und der Multifunktionsstreifen sollen gepflastert werden. Für den Gehweg ist ein Standardbelag aus hellgrauen Betonsteinen vorgesehen. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante, Wendebereiche und Überfahrten sollen farblich angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die Oberflächenbefestigung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen. Dabei sollen die gestalterischen und die technischen Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Beleuchtung Die Beleuchtung in der Schäfergasse soll einseitig östlich des Multifunktionsstreifens mit einer 6,0 m hohen Leuchte erfolgen, wie sie bereits in dem hergestellten Bereich abzweigend von der Zeil vorhanden ist. Möblierung Im Zuge der Umgestaltung sollen die Straßen insgesamt von störenden Einbauten und nicht benötigten Möblierungselementen befreit werden, um einen ruhigeren Gesamteindruck zu schaffen. So sollen bestehende und neu zu errichtende Schaltkästen unterirdisch untergebracht oder an weniger störende Bereiche verschoben werden. Für die bestehenden Glascontainer soll ebenfalls eine unterirdische Lösung gefunden werden. D. Kosten Der Investitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 1.891.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf ca. 1.618.500 € geschätzt. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die neben den Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen ca. 272.500 €. Im Haushalt sind unter der Projektdefinition 5.005198 Investitionsmittel in Höhe von 1.250.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus benötigten Investitionsmittel in Höhe von voraussichtlich 641.000 € sind zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. Der Haushaltsansatz basierte auf einer groben pauschalen Kostenannahme. Die aktuelle Kostenschätzung basiert auf der Vorplanung und berücksichtigt u. a. auch im Vorfeld der Planung nicht näher kalkulierbare Kosten für Leitungsverlegungen. Anlage _Plan (ca. 518 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2012, NR 430 Anregung vom 18.09.2012, OA 244 Antrag vom 18.09.2012, OF 221/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 233 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 251 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.09.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 244 2012 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 221/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. das Wort "kleinteiligen" durch das Wort "der" ersetzt und die Vorlage um folgende Ziffern 3. und 4. ergänzt wird: "3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern) und RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 187 = Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt, OA 244 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 187 und OA 244 = Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187 und OA 244 = Ablehnung, NR 430 = Annahme) NPD (M 187, NR 430 und OA 244 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: • Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. • Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. • Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 187, NR 430 und OA 244= Enthaltung) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage M 187 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2215, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2385, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 § 2922, 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 60 10