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Vorplanung .Umgestaltung der Schäfergasse.

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Schäfergasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage zur Umgestaltung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. bei der Pflasterung eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer dieser gewährleistet werden kann; 2. nicht nur die "notwendigen"(M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren. Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst mal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht hinreichend.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2012, OF 221/1 Betreff: Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage zur Umgestaltung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. bei der Pflasterung eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer dieser gewährleistet werden kann; 2. nicht nur die "notwendigen"(M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren. Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst mal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht hinreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 244 2012 1. Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 221/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. das Wort "kleinteiligen" durch das Wort "der" ersetzt und die Vorlage um folgende Ziffern 3. und 4. ergänzt wird: "3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen zu optimieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme