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Umgestaltung der Seitenstraßen der Zeil: Blindenleitsystem einplanen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 251 Betreff: Umgestaltung der Seitenstraßen der Zeil: Blindenleitsystem einplanen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2385 Ziff. 2 Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2386 Ziff. II Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2393 Ziff. II - NR 430/12 Piraten, M 187/12, M 200/12, M 209/12 - Wie bei allen baulichen Aufgaben der Stadt Frankfurt werden auch in den Zeil- Nebenstraßen die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen angemessen berücksichtigt, in dem der städtische Arbeitsplan zur Barrierefreiheit angewandt und umgesetzt wird. Durch die schrittweise Umsetzung des Arbeitsplanes bei allen Umbauaufgaben im öffentlichen Raum soll die Barrierefreiheit sukzessive gesamtstädtisch realisiert werden. Die Durchgängigkeit des Blindenleitsystems wird dadurch ebenfalls gewährleistet. Dabei wird grundsätzlich immer die innere Leitlinie der Fassadenkante als Orientierungshilfe genutzt und dort durch Bodenindikatoren ergänzt, wo die innere Leitlinie nicht vorhanden ist. Dies ist beispielsweise bei Baulücken und in Kreuzungsbe-reichen der Fall. Ergänzungen erfährt das System an Lichtsignalanlagen und Haltestellen. Eine erfolgreiche Neugestaltung der vier Zeil-Nebenstraßen Schäfergasse, Große Friedberger Straße, Fahrgasse / An der Staufenmauer und Reineckstraße wird durch Anwendung des Arbeitsplanes Barrierefreiheit sinnvoll und effektiv erfolgen. Ein Konzept, das sich nur auf die Innenstadt beschränkt, erscheint dem Magistrat als wenig sinnvoll. Zusätzliche Indikatoren sollen vermieden werden, um die Klarheit des Systems beizubehalten, denn das bisherige System ist gut eingeführt und hat sich bewährt. Blinden und sehbehinderten Menschen sollen alle Bereiche und Wegeverbindungen offen stehen. Sie sollen weder an einzelne Geschäfte noch Sehenswürdigkeiten direkt herangeführt werden, sondern frei ihre Wege über ein durchgängiges Leitsystem finden können. Durch eine einheitliche Regelung in der ganzen Stadt kann sichergestellt werden, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen auch in allen anderen Stadtgebieten gleichermaßen gut orientieren können und somit nach und nach die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gewährleistet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 200 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 209 Antrag vom 30.10.2012, NR 430 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3449, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 66 0