Umgestaltung der Seitenstraßen der Zeil: Blindenleitsystem einplanen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B
251 Betreff:
Umgestaltung der
Seitenstraßen der Zeil: Blindenleitsystem einplanen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2385 Ziff.
2 Beschl. d. Stv.-V. vom
15.11.2012, § 2386 Ziff. II Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2393 Ziff.
II - NR 430/12 Piraten,
M 187/12, M 200/12, M 209/12 - Wie bei allen baulichen Aufgaben
der Stadt Frankfurt werden auch in den Zeil- Nebenstraßen die Belange von
mobilitätseingeschränkten Menschen angemessen berücksichtigt, in dem der
städtische Arbeitsplan zur Barrierefreiheit angewandt und umgesetzt
wird. Durch die schrittweise Umsetzung des
Arbeitsplanes bei allen Umbauaufgaben im öffentlichen Raum soll die
Barrierefreiheit sukzessive gesamtstädtisch realisiert werden. Die
Durchgängigkeit des Blindenleitsystems wird dadurch ebenfalls
gewährleistet.
Dabei wird grundsätzlich immer
die innere Leitlinie der Fassadenkante als Orientierungshilfe genutzt und dort
durch Bodenindikatoren ergänzt, wo die innere Leitlinie nicht vorhanden ist.
Dies ist beispielsweise bei Baulücken und in Kreuzungsbe-reichen der Fall.
Ergänzungen erfährt das System an Lichtsignalanlagen und Haltestellen. Eine erfolgreiche Neugestaltung der vier
Zeil-Nebenstraßen Schäfergasse, Große Friedberger Straße, Fahrgasse / An der
Staufenmauer und Reineckstraße wird durch Anwendung des Arbeitsplanes
Barrierefreiheit sinnvoll und effektiv erfolgen. Ein Konzept, das sich nur auf
die Innenstadt beschränkt, erscheint dem Magistrat als wenig sinnvoll.
Zusätzliche Indikatoren sollen vermieden werden, um die Klarheit des Systems
beizubehalten, denn das bisherige System ist gut eingeführt und hat sich
bewährt. Blinden und sehbehinderten Menschen sollen alle Bereiche und
Wegeverbindungen offen stehen. Sie sollen weder an einzelne Geschäfte noch
Sehenswürdigkeiten direkt herangeführt werden, sondern frei ihre Wege über ein
durchgängiges Leitsystem finden können. Durch eine einheitliche Regelung in der ganzen Stadt
kann sichergestellt werden, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen auch in
allen anderen Stadtgebieten gleichermaßen gut orientieren können und somit nach
und nach die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gewährleistet wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 31.08.2012, M 187
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 200
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 209
Antrag vom
30.10.2012, NR 430
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 251
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
40 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 251
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3449, 22. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 66 0